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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Göttingen - Deutschland Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen TA-Prüfsachverständigen- sowie Beratungsleistungen Los 4 PG8 Sicherheitsstromversorgungsanlagen und Sicherheitsbeleuchtung für den Neubau der Baustufe 1 der Universitätsmedizin Göttingen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024050801374261143 / 272886-2024
Veröffentlicht :
08.05.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
26.10.2029
Angebotsabgabe bis :
15.05.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
DEU-Göttingen: Deutschland Dienstleistungen von Architektur-,
Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
TA-Prüfsachverständigen- sowie Beratungsleistungen Los 4 PG8
Sicherheitsstromversorgungsanlagen und Sicherheitsbeleuchtung für den Neubau
der Baustufe 1 der Universitätsmedizin Göttingen

2024/S 90/2024 272886

Deutschland Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und
Prüfstellen TA-Prüfsachverständigen- sowie Beratungsleistungen Los 4 PG8
Sicherheitsstromversorgungsanlagen und Sicherheitsbeleuchtung für den Neubau der Baustufe
1 der Universitätsmedizin Göttingen
OJ S 90/2024 08/05/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Baugesellschaft UMG mbH
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: TA-Prüfsachverständigen- sowie Beratungsleistungen Los 4 PG8
Sicherheitsstromversorgungsanlagen und Sicherheitsbeleuchtung für den Neubau der
Baustufe 1 der Universitätsmedizin Göttingen
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Prüf- und
Sachverständigen sowie Beratungsleistungen für den Neubau der Baustufe 1 Operatives
Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum der Universitätsmedizin Göttingen. Die
Einzelheiten zum Leistungsbild ergeben sich aus der
Leistungsbeschreibung_ANG_Anlage_3_Leistungsbeschreibung.
Kennung des Verfahrens: 92d10832-dd7e-470c-a483-82f456ee5ce8
Interne Kennung: 24E71240BS1023
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Baugesellschaft UMG mbH Robert-Koch-Straße 34
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 37075 Göttingen

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2WHFBB

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: TA-Prüfsachverständigen- sowie Beratungsleistungen Los 4 PG8
Sicherheitsstromversorgungsanlagen und Sicherheitsbeleuchtung für den Neubau der
Baustufe 1 der Universitätsmedizin Göttingen
Beschreibung: Im Zuge der Planung und Herstellung der Baustufe 1 auf dem Gelände der
Universitätsmedizin Göttingen sind die Prüfsachverständigenleistungen der folgende
Prüfgebiete nach Niedersächsischer Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) erforderlich. Prüfgebiet
8: Sicherheitsstromversorgungsanlagen und Sicherheitsbeleuchtung o 3 Energiezentralen (im
2. Untergeschoss, im 3. Obergeschoss und im 7. Obergeschoss) o 12
Gießharztransformatoren 1000 kVA 20 KV und 1 Gießharztransformator 630 kVA 20 KV o
Netzersatzanlage bestehend aus: 3 Stück Netzersatzanlage 2000kVA, 3 Mittelspannungs-
Transformator 0,4/20kV - 2000kVA o Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit ca. 18
Notlichtunterstationen o IT-Netz mit ca. 280 Standverteiler IT System AV/SV o 21 OP-
Lichtanlagen Aufgrund der Komplexität des Projekts und der Erwartung einer reibungslosen
Endprüfung der Baumaßnahme, wurde festgelegt, dass die Prüfsachverständigen ab der
Entwurfsplanung beratend in den Planungsprozess eingebunden werden.
Leistungsbeschreibung Planungsbegleitende Beratungsleistungen Planungsbegleitende
Beratung und abschließende Überprüfung der Vorentwurfsplanung, der Entwurfsplanung und
der Werk- und Montageplanung in Bezug auf die Plausibilität der aufgestellten Unterlagen
nebst Ergebnisbericht, einschließlich schriftlichem Verweis auf Planungsfehler und
Empfehlung entsprechender Maßnahmen für die unter Punkt 1.2 dieser
Leistungsbeschreibung aufgeführten Anlagengruppen. Die Ergebnisse der Überprüfung und
Empfehlungen zur Korrektur werden der AG als schriftlicher Prüfbericht in einfacher
Ausfertigung digital im pdf-Format zur Verfügung gestellt und im PKMS eingestellt. Die
Übergabe des abschließenden Prüfberichtes erfolgt spätestens 14 Tage nach Übergabe der
Planungsunterlagen. Baubegleitende Sachverständigenprüfungen Es erfolgen je nach
Baufortschritt die Überprüfungen der Montage- und Installationsarbeiten mit dem Ziel,
wesentliche Abweichungen von den Planvorgaben festzustellen, systematische Fehler
rechtzeitig zu erkennen, bei der Montage auftretende Probleme zu klären und mangelnde
Gebrauchstauglichkeit der Anlagen festzustellen. Dies betrifft insbesondere auch die Bereiche,
die nach Abschluss der Installationsarbeiten nicht mehr zugänglich sind (z.B. geschlossene
Kabelkanäle, Schächte, geschlossene Zwischen- Deckenbereiche etc.). Die Ergebnisse der
baubegleitende Sachverständigenprüfungen und Empfehlungen zur Korrektur werden der AG
als schriftlicher Prüfbericht in einfacher Ausfertigung digital im pdf-Format zur Verfügung
gestellt und im PKMS eingestellt. Abnahmeprüfungen durch Prüfsachverständige Gesetzlich
vorgeschriebene Prüfungen, wie z.B. die Abnahme der Sicherheitsstromversorgung, der
Sicherheitsbeleuchtung, des IT-Netztes, des Blitzschutzes werden entsprechend nach der
Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), der Bauprüfverordnung (BauPrüfVO), der
Baugenehmigung und den Auflagen aus dem noch zu erstellenden Brandschutzkonzept
durchgeführt. Die Ergebnisse der Abnahmeprüfungen durch den Sachverständigen werden
der AG als schriftlicher Prüfbericht in einfacher Ausfertigung digital im pdf-Format zur
Verfügung gestellt. Weitere Details vgl. in den Vergabeunterlagen, insbes. in der
Leistungsbeschreibung
Interne Kennung: 24E71240BS1023

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Baugesellschaft UMG mbH Robert-Koch-Straße 34
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 37075 Göttingen

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 11/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 26/10/2029

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Konkretisierung der Ausschlussgründe
Beschreibung: -Gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben Der Bewerber
/Bieter hat zu erklären, dass er die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern
ordnungsgemäß erfüllen und keineRückstände beim Finanzamt bestehen. Die Vergabestelle
behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis der der
ordnungsgemäßen Steuerzahlungen (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts) zu
fordern. -Gesetzliche Verpflichtung zur Entrichtung der Beiträge an die Krankenkassen Der
Bewerber/Bieter hat zu erklären, dass er die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der
Krankenkassenbeiträge ordnungsgemäß erfüllt und keine Rückstände bei einer Krankenkasse
bestehen. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen
entsprechenden Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung der Krankenkassenbeiträge
(Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen) zu fordern. - Berufsgenossenschaft
/gesetzliche Unfall?Versicherung Der Bewerber/Bietrer hat zu erklären, dass er die gesetzliche
Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/ gesetzliche Unfall-
Versicherung ordnungsgemäß erfüllt und keine Rückstände bei der Berufsgenossenschaft/
gesetzlichen Unfall-Versicherung bestehen. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in
Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung der Beiträge
an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfall-Versicherung
(Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft) zu fordern. -Insolvenz Der
Bewerber/Bieter hat zu erklären, dass über das Vermögen des Unternehmens kein
Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet ist, keine Eröffnung
beantragt und kein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. -Liquidation Der Bewerber
/Bieter hat zu erklären, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. -Sonstige
AusschlussgründeDer Bewerber/Bieter hat zu erklären, dass keine sonstigen
Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123, 124 GWB bestehen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Landesrechtliche Vorgaben (Niedersachsen) - Verpflichtungserklärung gemäß
Niedersächsischem Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) - Verpflichtungserklärung zum
Mindeststundenentgelt
Beschreibung: Der Bewerber/Bieter (ggf. Eignungsverleiher und NU) erklärt, dass im Falle der
Auftragsvergabe an sich auch nachfolgende besondere Vertragsbedingungen zwischen dem
Bewerber/Bieter als Auftragnehmer und dem Auftraggeber als vereinbart gelten: 6.1
Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte, § 4 NTVergG Der
Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrags im Inland 6.1.1 seinen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), geändert durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom
17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein
Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes und 6.1.2 seinen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG,
insbesondere von Branchentarifverträgen, die nach den Vorgaben des Arbeitnehmer
Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) - AEntG -, zuletzt geändert durch
Artikel 2 Abs. 11 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils
geltenden Fassung, bundesweit zwingend Anwendung finden, erfasst werden, mindestens ein
Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. 6.2 Übertragung der
Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette, § 13 NTVergG 6.2.1 Soweit
Nachunternehmen bei der Ausführung des Auftrags eingesetzt werden, verpflichtet sich der
Auftragnehmer, den eingesetzten Nachunternehmen die Erklärung nach Nummer 6.1 (siehe §
4 Abs. 1 NTVergG) abzuverlangen und diese Erklärungen und Nachweise dem öffentlichen
Auftraggeber vorzulegen. Der Auftragnehmer, der einen Auftrag an ein Nachunternehmen
vergibt, hat vertraglich sicherzustellen, dass das Nachunternehmen die ihm nach Satz 1
aufzuerlegenden Verpflichtungen übernimmt und die Verpflichtungen, auf die sich die in Satz 1
genannten Erklärungen und Nachweise beziehen, einhält. Für Nachunternehmen gilt § 8 Abs.
1 entsprechend. Werden bei der Ausführung des Auftrags Arbeitnehmerinnen oder
Arbeitnehmer überlassen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
(AÜG) in der Fassung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), zuletzt geändert durch Artikel 7
des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, so
gelten die Sätze 1 bis 3 entsprechend. 6.2.2 Der Auftragnehmer hat bei Abgabe seines
Angebots ein Verzeichnis der Leistungen, die durch Nachunternehmen erbracht werden
sollen, vorzulegen. Der öffentliche Auftraggeber legt in den Vergabeunterlagen fest, ob die
Nachunternehmen, die der Auftragnehmer für diese Leistungen einsetzen will, vor
Zuschlagserteilung benannt werden müssen. Nach Zuschlagserteilung bedarf die
Einschaltung oder der Wechsel eines Nachunternehmens der Zustimmung des öffentlichen
Auftraggebers. Für die Einschaltung und den Wechsel eines Verleihunternehmens gelten die
Sätze 2 und 3 entsprechend. 6.2.3 Auf die Vorlage von Erklärungen und Nachweisen kann der
öffentliche Auftraggeber verzichten, soweit der Anteil des Auftrags, der auf das jeweilige
Nachunternehmen entfällt, weniger als 3 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) beträgt. 6.2
Kontrollen und Sanktionen gemäß Niedersächsischem Tariftreue- und Vergabegesetz
(NTVergG) 6.2.1 Kontrollen, § 14 NTVergG 6.2.1.1 Der Auftraggeber ist gem. § 14 Abs. 1 Satz
1 NTVergG gehalten, Kontrollen durchzuführen, um zu überprüfen, ob der Auftragnehmer
sowie die jeweiligen Nachunternehmen und Verleihunternehmen die von ihnen im Hinblick auf
dieses Gesetz übernommenen vergaberechtlichen Verpflichtungen einhalten. Der
Auftragnehmer sowie die jeweiligen Nachunternehmen und Verleihunternehmen sind
verpflichtet, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtungen nach Satz 1 auf
dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen. 6.2.1.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem

Auftraggeber Einsicht in Unterlagen, insbesondere in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und
andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen zu gewähren, aus denen Umfang, Art,
Dauer und tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen oder abgeleitet werden,
damit dieser die Einhaltung der vergaberechtlichen Verpflichtungen nach Nummer 6.2.1.1
Satz 1, die sich auf die Beschäftigten beziehen, überprüfen kann. 1.3 Liegen dem
Auftraggeber Anhaltspunkte dafür vor, dass die sich aus der Erklärung nach 6.1 (siehe § 4
Abs. 1 NTVergG) ergebenden Verpflichtungen nicht eingehalten werden, so ist er zur
Durchführung von Kontrollen verpflichtet. 1.4 Der Auftragnehmer sowie die Nachunternehmen
und Verleihunternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen nach Nummer 6.2.1.2
über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten. Auf Verlangen des Auftraggebers sind ihm
diese Unterlagen vorzulegen. Der Auftragnehmer sowie die Nachunternehmen und
Verleihunternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen
hinzuweisen. 6.2.2 Sanktionen, 15 NTVergG 2.1 Um die Einhaltung der sich aus der Erklärung
nach 6.1 (siehe § 4 Abs. 1 NTVergG) ergebenden Verpflichtungen zu sichern, gilt zwischen
Auftraggeber und Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe
von 1 vom Hundert des Auftragswerts als vereinbart; bei mehreren Verstößen darf die Summe
der Vertragsstrafen 10 vom Hundert des Auftragswerts nicht überschreiten. Der
Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe nach Satz 1 auch für den Fall zu
verpflichten, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen oder ein Verleihunternehmen
begangen wird und das der Auftragnehmer den Verstoß kannte oder kennen musste. Ist die
verwirkte Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie vom Auftraggeber auf Antrag
des Auftragnehmers auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden. 2.2 Die
schuldhafte und nicht nur unerhebliche Nichterfüllung einer sich aus der Erklärung nach 6.1
(siehe § 4 Abs. 1 NTVergG) ergebenden Verpflichtung durch den AN, ein NU oder ein
Verleihunternehmen, berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem
Grund

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Erklärung EU-Sanktionen
Beschreibung: Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS?Sanktionen und dem dort
enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige/Unternehmen
/Lieferanten gemäß Artikel 5k Absatz 1 VO (EU) 833/2014, in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23
der VO (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014
über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
Ukraine destabilisieren. Die VO gilt unmittelbar (d.h. ohne nationalen Umsetzungsakt) und ab
sofort (die VO ist bereits am 09.04.2022 in Kraft getreten).

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angaben zum Berufstand und Handelsregisterauszug
Beschreibung: Soweit einschlägig haben Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft,
Verleihunternehmen und ggf. Nachunternehmer Handelsregisterauszüge vorzulegen und
Angaben zum Berufstand (Architekten/Ingenieure) zu machen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben zum Umsatz - Mindestkriterien

Beschreibung: Der mittlere Jahresumsatz, den der Bewerber/Bieter/Bietergemeinschaft mit
vergleichbaren Leistungen (Überprüfung der Planung, baubegleitenden
Sachverständigenprüfungen und der Abnahmeprüfung durch den Prüfsachverständigen für
das PG 8, Sicherheitsstromversorgungsanlagen und Sicherheitsbeleuchtung [vgl. Anlage 03,
Leistungsbeschreibung; Prüf- Sachverständigen- und Beratungsleistungen]) erwirtschaftet hat,
muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021-2023) mindestens 50.000
Euro p. a. netto betragen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Berufshaftpflichtversicherung - Mindestkriterien
Beschreibung: Die Bieter/Bietergemeinschaft haben nachzuweisen, dass sie im Auftragsfall
eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2
Mio. Euro, 2-fach maximiert und für sonstige Schäden (insbes. primäre Vermögensschäden
und Sachschäden) in Höhe von 2 Mio. Euro, 2-fach maximiert abschließen werden oder
bereits abgeschlossen haben. Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein
entsprechender Versicherungsnachweis ist als Anlage beizufügen. (Hinweis: Unabhängig von
dieser Mindestanforderung strebt die Auftraggeberin den Abschluss einer Projektversicherung
an, an deren Kosten sich der spätere Auftragnehmer mit einem seinem Risiko angemessenen
Anteil beteiligen wird, sofern die ihm entstehenden Risiken mitversichert werden.)

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis von Referenzprojekten
Beschreibung: Die Bieter/Bietergemeinschaft haben mindestens zwei vergleichbare
Referenzprojekte (Unternehmensbezogen) betreffend die Überprüfung der Planung,
baubegleitenden Sachverständigenprüfungen und der Abnahmeprüfung durch den
Prüfsachverständigen für das PG 8, Sicherheitsstromversorgungsanlagen und
Sicherheitsbeleuchtung (vgl. Anlage 03, Leistungsbeschreibung; Prüf- Sachverständigen- und
Beratungsleistungen)im Krankenhausbau (bzw. hinsichtlich eines vergleichbar komplexen
Objekts - Sonderbauten mit vergleichbaren Anforderungen, mindestens Honorarzone III) in
den letzten zehn Jahren (Stichtag: Ende der Teilnahmefrist) mit einer Bausumme i. H. v.
mindestens 50 Mio. Euro netto (KG 200-600 gemäß DIN 276). Für die Darstellung der
Referenzen ist das ANG_FB_02 zu nutzen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis laut Honorarblatt
Beschreibung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 09/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y2WHFBB
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y2WHFBB

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y2WHFBB
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 56 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf die Regelung des § 56 VgV wird verwiesen, insbesondere: Der
öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der
Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder
fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu
vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen
Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um
unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern
oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 15/05/2024 12:01:00 (UTC+2)
Ort: Hamburg/Göttingen
Zusätzliche Informationen: Baugesellschaft UMG mbH und Leinemann & Partner mbB
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Auf die bereits dargelegten Vorgaben des
Landes Niedersachsen (Anlage 2.1.6 zum Vertrag, auf welchen ebenfalls verwiesen wird) wird
insbesondere verwiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der
Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der
Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160
Abs. 3, § 134 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist: § 160 Abs.
3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz2 bleibt unberührt. § 134
Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres
Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform
zuinformieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über dieAblehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Faxversendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Baugesellschaft UMG mbH

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Baugesellschaft UMG mbH
Registrierungsnummer: DE2020506372
Postanschrift: Robert-Koch-Straße 34
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbB
E-Mail: andreas.rosenauer@leinemann-partner.de
Telefon: +49 40-4689920
Internetadresse: https://www.dbh-niedersachsen.de
Profil des Erwerbers: https://www.dbh-niedersachsen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbB
Registrierungsnummer: DE207557681
Postanschrift: Ballindamm 7
Stadt: Hamburg

Postleitzahl: 20095
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbB
E-Mail: andreas.rosenauer@leinemann-partner.de
Telefon: +49404689920
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
Verkehr und Digitalisierung
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131-153306
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 08f60549-e403-4018-ba9b-
fe9c4fc8d574-01

Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen

Beschreibung: Die Angebotsfrist wurde auf vom 08.05.24, 12 Uhr auf den 15.05.2024, 12 Uhr
verlängert.

10.1. Änderung
Beschreibung der Änderungen: Die Angebotsfrist wurde auf vom 08.05.24, 12 Uhr auf den
15.05.2024, 12 Uhr verlängert.

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5a0a4e37-1407-42d3-92d3-5ad320fa21cd - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/05/2024 18:08:57 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 90/2024
Datum der Veröffentlichung: 08/05/2024

Referenzen:
https://www.dbh-niedersachsen.de
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y2WHFBB
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y2WHFBB/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202405/ausschreibung-272886-2024-DEU.txt

 
 
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