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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Landshut - Deutschland Gelenkbusse Beschaffung von Linienbussen 2024
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024050801365861095 / 273037-2024
Veröffentlicht :
08.05.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
29.05.2024
Angebotsabgabe bis :
29.05.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
34121200 - Gelenkbusse
34121400 - Niederflurbusse
DEU-Landshut: Deutschland Gelenkbusse Beschaffung von Linienbussen 2024

2024/S 90/2024 273037

Deutschland Gelenkbusse Beschaffung von Linienbussen 2024
OJ S 90/2024 08/05/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Landshut
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Beschaffung von Linienbussen 2024
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von 2 Gelenkzug-
Niederflurlinienbussen und 3 Solo-Niederflurlinienbussen für den Verkehrsbetrieb der
Stadtwerke Landshut.
Kennung des Verfahrens: 2a931073-3b4c-4296-b194-3877290a6c3f
Interne Kennung: 2024-001-LL
Verfahrensart: Offenes Verfahren

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34121200 Gelenkbusse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34121400 Niederflurbusse

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84028
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland

2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 600 000,00 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 15 VgV

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1

2.1.6. Ausschlussgründe:
Korruption: Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und
334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung
mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 §
2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Betrugsbekämpfung: Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs
(Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5.
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender
Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129
des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs
(Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender
Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c
des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen
Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass

diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261
des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Nach § 123 Abs. 1 GWB ein
zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10.
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Nach § 123 Abs. 4 GWB ein zwingender
Ausschlussgrund: (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Entrichtung von Steuern: Nach § 123 Abs. 4 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: (4)
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer
Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer
Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer
Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Konkurs: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Nach §
124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein
fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 3. das
Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung
begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3
ist entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Nach §
124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür
verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Nach § 124
Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen
bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt
werden kann.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Nach § 124 Abs. 1
GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der
durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Nach § 124
Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:

Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können
unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten
hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder 9. das
Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in
unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten,
durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig
oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Gelenk-Niederflur-Linienomnibus
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von 2 Gelenkzug-
Niederflurlinienbussen für den Verkehrsbetrieb der Stadtwerke Landshut.
Interne Kennung: 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34121200 Gelenkbusse

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84028
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: (1) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
vorliegen. Beschreibung: Falls Ausschlussgründe vorliegen, hat der Bieter den
Ausschlussgrund zu benennen und eine Eigenerklärung beizufügen, in welcher erläutert wird,
welche Maßnahmen unternommen wurden, um eine Selbstreinigung herbeizuführen (vgl. §
125 GWB).

Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: sofern einschlägig: (1) Eigenerkl. über eine Eignungsleihe gemäß § 47 VgV (2)
Eigenerkl. über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen gemäß § 36 VgV
Beschreibung: Bieter hat das als Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Formular
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen zu verwenden und dem Angebot
entsprechend beizufügen
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kraftstoffverbrauch
Beschreibung: Kaufpreis abzgl. Restwertgarantie nach 10 Jahren
Gewichtung (Punkte, genau): 35

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Energiekosten nach GPP
Beschreibung: Der Kraftstoffverbrauch wird nach SORT 2 bewertet
Gewichtung (Punkte, genau): 30

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Wartungskosten
Beschreibung: Die GPP Berechnung wird anhand der vom Bieter mitgelieferten Aufstellung
über Energiekosten für den Gesamtlebenszyklus nach SORT 2 bewertet. Die Energie- und
Umweltauswirkungen sind gemäß Richtlinie (EU) 2019/1161 darzustellen. Diese müssen
Energieverbrauch, CO2 Emissionen, Emissionen von Stickoxiden (NOx), Nichtmethan-
Kohlenwasserstoffen (NMHC) und Partikeln (PM). Die in den UITP Tender Structure Papers
dokumentierte und zwischen UITP und ACEA abgestimmte Vorgehensweise muss
Anwendung finden. Eine Laufleistung von 500.000 km sowie Energiekosten in Höhe von 1,00
sind über einen Zeitraum von 10 Jahren anzusetzen. Zusätzlich sind obige Faktoren in
Gramm pro Personenkilometer bei einer Besetzung von 50 % der max. Fahrgastkapazität des
Fahrzeuges anzugeben.
Gewichtung (Punkte, genau): 20

Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Eine Bewertung der Wartungskosten erfolgt anhand der von den Bietern
anzugebenden Wartungskosten über die Gesamtdauer der Einsatzzeit. (Jährliche
Kostenaufstellung basierend auf einem Wartungsvertrag des Fahrzeugherstellers, über die
Laufzeit von 10 Jahren).

Gewichtung (Punkte, genau): 15

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/258327
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden
Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 29/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: elektronische Angebotsöffnung
Zusätzliche Informationen: elektronische Angebotsöffnung
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: Der Nachprüfungsantrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Stadtwerke Landshut
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadtwerke
Landshut
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadtwerke Landshut
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadtwerke Landshut

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Solo-Niederflur-Linienomnibus
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von 3 Solo-
Niederflurlinienbussen für den Verkehrsbetrieb der Stadtwerke Landshut.
Interne Kennung: 2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34121400 Niederflurbusse

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84028
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 8 Monate

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (1) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
vorliegen. Beschreibung: Falls Ausschlussgründe vorliegen, hat der Bieter den
Ausschlussgrund zu benennen und eine Eigenerklärung beizufügen, in welcher erläutert wird,
welche Maßnahmen unternommen wurden, um eine Selbstreinigung herbeizuführen (vgl. §
125 GWB).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: sofern einschlägig: (1) Eigenerkl. über eine Eignungsleihe gemäß § 47 VgV (2)
Eigenerkl. über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen gemäß § 36 VgV
Beschreibung: Bieter hat das als Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Formular
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen zu verwenden und dem Angebot
entsprechend beizufügen
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kraftstoffverbrauch
Beschreibung: Kaufpreis abzgl. Restwertgarantie nach 10 Jahren
Gewichtung (Punkte, genau): 35

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Energiekosten nach GPP
Beschreibung: Der Kraftstoffverbrauch wird nach SORT 2 bewertet
Gewichtung (Punkte, genau): 30

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/258327
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden
Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 29/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: elektronische Angebotsöffnung
Zusätzliche Informationen: elektronische Angebotsöffnung
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Stadtwerke Landshut
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadtwerke
Landshut
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadtwerke Landshut
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadtwerke Landshut

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Landshut
Registrierungsnummer: 0000
Abteilung: Vergabestelle
Postanschrift: Christoph-Dorner-Str. 9
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84028
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@stadtwerke-landshut.de
Telefon: +49 87114 362014
Internetadresse: https://www.stadtwerke-landshut.de
Profil des Erwerbers: https://www.stadtwerke-landshut.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 0000
Postanschrift: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern 80534 München
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland

E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 89 2176-2411
Fax: +49 89 2176-2847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: acc22365-d7c6-4720-9c85-
ec0916f5c553-01

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fbe6fdaf-e3e1-4beb-9567-df19cedbe6be - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/05/2024 11:12:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 90/2024
Datum der Veröffentlichung: 08/05/2024

Referenzen:
https://www.meinauftrag.rib.de
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