Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2023122107104219491" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Gastronomische Bewirtschaftung der Augsburger Freilichtbühne während der Veranstaltungen des Staatstheaters - DE-Freilichtbühne Augsburg
Organisation von Kulturveranstaltungen
Dokument Nr...: 827751-2023 (ID: 2023122107104219491)
Veröffentlicht: 26.12.2023
*
  Gastronomische Bewirtschaftung der Augsburger Freilichtbühne während der Veranstaltungen des Staatstheaters
Neuer Dienstleister/Neue Dienstleisterin für die Gastronomie auf der Freilichtbühne
Augsburg gesucht!
Die Stadt Augsburg, Referat für Kultur, Welterbe und Sport sucht einen neuen
Vertragspartner/eine neue Vertragspartnerin für einen Dienstleistungsvertrag über das
Catering auf der Freilichtbühne Augsburg.
Leistungsverzeichnis
1. Vorbemerkung allgemein
Betreiberin und Eigentümerin der Freilichtbühne ist die Stadt Augsburg. Auf der
Freilichtbühne Augsburg (nachfolgend Freilichtbühne) finden jährlich im Zeitraum von Juni
bis Mitte August bis zu max. 25 Open-Air-Veranstaltungen für bis zu 2.200 Besuchende statt.
Hauptnutzer der historischen Freilichtbühne ist das Staatstheater Augsburg im Rahmen der
Freilichtbühnensaison mit seinen Aufführungen (Musical, Oper, Konzerte). Hinzu kommen
Aufbau- und Probenzeiten sowie geschlossene Sonderveranstaltungen des Staatstheaters.
Daneben finden Anfang August 4-5 Konzerte aus dem popkulturellen Bereich statt, die von
der Kulturverwaltung der Stadt Augsburg zusammen mit externen Partnern durchgeführt
werden.
Insgesamt sind auf der Freilichtbühne bis zu 30 Veranstaltungen pro Kalenderjahr möglich,
die von einem Cateringdienstleister/-dienstleisterin exklusiv bewirtschaftet werden.
Für die Zufriedenheit der Besuchenden der Kulturveranstaltungen auf der Freilichtbühne
spielt die gastronomische Versorgung eine sehr wichtige Rolle. Die Qualität und
Zuverlässigkeit der Leistung des Cateringunternehmens trägt daher maßgeblich zum
künftigen Erfolg und der positiven Außenwahrnehmung der Freilichtbühne bei.
2. Gegenstand der zu erbringenden Leistung
Die Stadt Augsburg sucht eine Dienstleisterin/einen Dienstleister, die/der bei den
Publikumsveranstaltungen sowie den geschlossenen Veranstaltungen des Staatstheaters
auf der Freilichtbühne die Versorgung des Publikums sowie der Veranstaltungsgäste und der
Beschäftigten des Staatstheaters mit Getränken und kleinen Speisen übernimmt.
Für die Bewirtschaftung der Freilichtbühne stehen auf dem Gelände der Freilichtbühne eine
Küche mit Grundausstattung an Küchengeräten sowie 3 Verkaufskioske mit einfacher
Ausstattung zur Verfügung.
Die genannten Gastronomieflächen werden der Dienstleisterin/dem Dienstleister zum
Verkauf von Speisen und Getränken im jeweiligen Veranstaltungsbereich für die Dauer der
jeweiligen Veranstaltung unentgeltlich überlassen. Eine zusätzliche Positionierung mobiler
Verkaufsstände, Tische oder sonstigen Aufbauten ist wegen der bestehenden
Sicherheitsauflagen nicht möglich.
Unter Catering ist die gastronomische Versorgung von Veranstaltungen, also die
Herstellung, Anlieferung oder die Bereitstellung von Speisen und Getränken sowie deren
Ausgabe (Service vor Ort) für das Publikum bzw. der Gäste geschlossener Veranstaltungen
einschließlich aller Nebenleistungen zu verstehen. Hierzu zählt auch die Bereitstellung des
benötigten Equipments für die Bereitstellung und den Verkauf aus den Verkaufskiosken
sowie die Bereitstellung des Servicepersonals.
2
Die Dienstleistung Catering umfasst eine nur bei Veranstaltungen auf der Freilichtbühne zu
leistende Bedarfsgastronomie. Die Dienstleisterin/der Dienstleister übernimmt die
Verpflichtung, alle stattfindenden Veranstaltungen auf der Freilichtbühne auf Anforderung der
Stadt Augsburg bzw. des Staatstheaters gastronomisch zu bewirtschaften. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass die Publikumsveranstaltungen witterungsbedingt auch kurzfristig
abgesagt werden können, wenn eine sichere Durchführung der Freiluftveranstaltungen nicht
gewährleistet werden kann.
Für die geschlossenen Veranstaltungen des Staatstheaters werden die konkreten
Cateringdienstleistungen im Rahmen des zu schließenden Cateringvertrages gesondert
zwischen der Dienstleisterin/dem Dienstleister sowie dem Staatstheater vereinbart.
Der Caterer verpflichtet sich, das Catering auf der Freilichtbühne ausschließlich selbst
durchzuführen. Die Überlassung oder Abtretung von Aufträgen an Dritte sowie die
Unterbeauftragung von Drittunternehmen zur Erbringung von Cateringleistungen ist
grundsätzlich ausgeschlossen und darf nur im begründeten Einzelfall mit schriftlicher
Zustimmung der Betreiberin durch Dritte erfolgen. Auch die Überlassung einzelner
Cateringleistungen innerhalb eines Gesamtcaterings seitens der Dienstleisterin/des
Dienstleisters an Dritte bedarf immer der schriftlichen Zustimmung der Betreiberin.
Die Cateringleistungen sind so auszuführen, dass diese alle behördlichen und gesetzlichen
Anforderungen erfüllen und insbesondere dem Stand der Lebensmittel- und Hygienetechnik
zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vollumfänglich entsprechen. Insbesondere sind die
Vorschriften der LMHV (Lebensmittel-Hygiene-Verordnung) und HACCP (Hazard Analysis
and Critical Control Point - Gefahrenanalyse und kritische Lenkungspunkte) einzuhalten.
Die Organisation der Catering-Dienstleistungen sowie die mögliche Ausschmückung der
Gastronomieflächen auf der Freilichtbühne sind für jede Veranstaltung zwingend vorab mit
der Stadt Augsburg unter Beachtung der genehmigten Rettungswege- sowie
Bestuhlungspläne und bestehender Brandschutzanforderungen abzustimmen. Für
regelmäßig wiederkehrende und für das Catering in ähnlichen Strukturen stattfindenden
Veranstaltungen werden gemeinsam Standards entwickelt.
3. Umfang der Dienstleistung und Leistungszeitraum
Die Dienstleisterin/der Dienstleister soll folgende Veranstaltungsformate gastronomisch
betreuen:
a) Bewirtung des Publikums der max. 25 Veranstaltungen des Staatstheaters auf der
Freilichtbühne Augsburg. Die Veranstaltungen finden in der Regel jeweils mittwochs bis
sonntags ab ca. 20 Uhr statt. Die Veranstaltungen dauern je nach Produktion bis ca. 24
Uhr.
b) Bewirtung des Publikums an den max. 5 Veranstaltungen der Kulturverwaltung
Augsburg auf der Freilichtbühne Augsburg. Diese Veranstaltungen finden in der Regel
im Zeitraum vom 03.08. bis max. 14.08. eines Kalenderjahres statt und enden
spätestens um 22 Uhr.
c) Bewirtung der Künstlerinnen und Künstler sowie des Backstage-Personals an den
Veranstaltungstagen des Staatstheaters
d) Versorgung der Mitarbeitenden des Staatstheaters während der Aufbau- und
Probenzeiträume (ab ca. Mitte April) mit mind. zwei warmen Gerichten zur Auswahl
(eines davon vegetarisch/vegan), Backwaren, Snacks sowie einer Auswahl an kalten
und warmen Getränken, wenn möglich zu günstigeren Preisen
3
e) Bewirtung der Gäste von max 5 zusätzlichen Sonderveranstaltungen des Staatstheaters
pro Saison mit ausgewähltem Gästekreis mit bis zu max. 300 Personen.
Alle Veranstaltungen sind vollumfänglich witterungsabhängig und können teilweise kurzfristig
(auch noch am Veranstaltungstag) abgesagt werden, wenn die Witterungsverhältnisse
gegen eine sichere Durchführung der Freiluftveranstaltung sprechen.
Für alle Publikumsveranstaltungen können pro Veranstaltung max. 2.200 Eintrittskarten
verkauft werden. Der überwiegende Teil der Veranstaltungen umfasst eine
Veranstaltungspause.
Es wird für die Gastronomie ein Umsatzpotential i.H.v. ca. 45.000 - 50.000 Euro netto pro
Jahr geschätzt. Erfahrungsgemäß variieren die jährlichen Umsätze in Abhängigkeit von der
Wetterlage im Zeitraum Mitte Juni bis Mitte August.
Eine Nutzung der Freilichtbühne durch die Dienstleisterin/den Dienstleister außerhalb der
Veranstaltungen des Staatstheaters bzw. der Stadt Augsburg ist nicht möglich.
Die interessierten Bewerberinnen und Bewerber sind aufgefordert, ein eigenes Konzept zu
entwickeln, das die vorhandenen Gegebenheiten berücksichtigt und die Vorgaben dieser
Leistungsbeschreibung erfüllt. Gleichzeitig bilden diese Bereiche wirtschaftlich eine Einheit.
Es ist in die Überlegungen einzubeziehen, dass Überschüsse aus dem einen Bereich
etwaige Defizite aus anderen Bereichen ausgleichen können. Die Qualität des Angebots
muss in allen Bereichen gleichmäßig hoch sein und nachhaltig aufrechterhalten werden.
4. Bewirtungszeitraum am Veranstaltungstag
Die Bewirtung des Publikums der bis zu max. 30 Veranstaltungen pro Saison findet zu
vorgegebenen Zeiten statt und ist 30 Minuten vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn und
während der Pausenzeiten erlaubt. Das Publikum darf Getränke mit an den Sitzplatz
nehmen. Die Dienstleisterin/der Dienstleister muss sicherstellen, dass das Publikum
Flaschen und Geschirr nach Ende der Veranstaltung für einen Zeitraum von weiteren 30
Minuten an den Verkaufsständen zurückgeben kann.
Zeiten für Künstler-Catering und Catering für die Mitarbeitenden des Staatstheater Augsburg
sind individuell in jeder Saison zu vereinbaren. In der Regel erfolgt dieses Catering eine
Stunde vor Vorstellungsbeginn bis eine Stunde nach Vorstellungsende, bis max. 1 Uhr
nachts.
Die Freilichtbühne kann nicht außerhalb der Veranstaltungen des Staatstheaters bzw. der
Stadt Augsburg genutzt werden.
5. Bewirtungszeitraum an Probentagen für das Staatstheater Augsburg
Die Probenbewirtung erfolgt eine Stunde vor Probenbeginn bis mindestens eine Stunde nach
Probenende. Die terminliche Abstimmung erfolgt durch das Staatstheater Augsburg mit der
Dienstleisterin / dem Dienstleister.
6. Angebot an Speisen und Getränken
Für die Bewirtung des Publikums der max. 30 Veranstaltungen auf der Freilichtbühne wird
ein auf die jeweilige Publikumszielgruppe ausgerichtetes sommerliches Getränkeangebot
4
erwartet sowie eine ansprechende Auswahl von Snacks sowie kleiner Speisen, das
mindestens auch ein vegetarisches Angebot umfassen sollte. Es muss den Gästen möglich
sein, die angebotenen Speisen aus der Hand zu essen, da es keine Tische gibt.
Der Dienstleister/Die Dienstleisterin ist zuständig, entsprechende Angebotstafeln mit
Endpreisen an gut sichtbaren Stellen auszuhängen/aufzustellen.
Für die Versorgung der Mitarbeitenden des Staatstheaters wird während der Aufbau- und
Probenphasen eine Auswahl günstiger warmer Mahlzeiten (mindestens auch ein
vegetarisches Angebot) gewünscht sowie eine Auswahl an warmen und kalten Getränken. In
der Probenphase findet die Versorgung der Mitarbeitenden auch in den Abendstunden bis
ca. 1 Uhr statt.
Das Catering für Künstlerinnen und Künstler während der Konzerte der Kulturverwaltung im
August umfasst geringe Mengen, die jedoch individuell auf die Künstlerinnen und Künstler
abgestimmt sind.
Für die gastronomischen Leistungen während der Sonderveranstaltungen des
Staatstheaters im Rahmen geschlossener Veranstaltungen wird gehobenes
Veranstaltungscatering gewünscht, dessen Umfang und jeweiliger Leistungszeitraum in
Einzelabsprachen mit dem Veranstaltungsteam des Staatstheaters festgelegt wird.
Der Bewerbung muss ein Preisblatt inkl. genaueren Angaben über sämtliche Speisen und
Getränkeangebote beigelegt werden.
7. Qualität des Getränke- und Speisenangebots
Der Dienstleister/die Dienstleisterin verpflichtet sich, dass in der Saison 2024 der
Wareneinsatz zu mindestens 50 % aus zertifiziert regionalen Produkten sowie zu mindestens
20 % aus zertifiziert biologischen Produkten besteht. Von diesem Bio-Anteil müssen
mindestens die Hälfte, also 10 % des gesamten Wareneinsatzes, auch regional zertifiziert
sein.
In der Saison 2025 muss der Wareneinsatz zu mindestens 50 % aus zertifiziert regionalen
Produkten sowie zu mindestens 30 % aus zertifiziert biologischen Produkten bestehen. Von
diesem Bio-Anteil müssen mindestens zwei Drittel, also 20% des gesamten Wareneinsatzes,
auch regional zertifiziert sein. Regional ist jedes Erzeugnis, das entweder mit dem
Gütesiegel Geprüfte Qualität des Freistaats  Bayern, mit dem Bayerischen Bio-Siegel oder
durch vergleichbare Siegel zertifiziert ist. Bio ist jedes Produkt, das entweder mit dem
Bayerischen Bio-Siegel oder dem EU-Biosiegel oder vergleichbaren Siegeln zertifiziert ist.
8. Nachhaltigkeit und Klimaschutz
Die Stadt Augsburg hat sich die Nachhaltigkeit ihrer Veranstaltungen zum Ziel gesetzt. Dies
wirkt sich auch auf die gastronomischen Leistungen auf der Freilichtbühne aus. Das Angebot
an Speisen und Getränken sollte weitestmöglich saisonal und regional sein oder aus fairem
Handel stammen. Zudem sind kurze Transportwege gewünscht. Auf Müllvermeidung und
klimafreundlichen Betrieb ist größtmögliches Augenmerk zu legen. Der beigefügte Flyer
(Nachhaltigkeitscheck für Veranstaltungen) dient dabei als Leitfaden.
Insbesondere ist in der Nähe der Verkaufsstände sowie im Höfle auf ausreichende
Gelegenheiten für die Müllentsorgung für Gäste, Publikum und Beschäftigte zu achten. Dies
umfasst auch die Rückgabemöglichkeiten von Leergut.
5
Unmittelbar nach Veranstaltungen sammelt die Dienstleisterin/ der Dienstleister Flaschen,
Gläser u.ä. Gegenstände, die das Publikum bei der Dienstleisterin/ dem Dienstleister
erworben und im Zuschauerbereich stehen gelassen hat, ein.
9. Ausstattung und besondere Anforderungen der Liegenschaft
Teilweise befinden sich die zu nutzenden Räumlichkeiten der Freilichtbühne in historischen
Gebäudeteilen, deren Sanierung in den nächsten Jahren geplant ist. Insgesamt ist von einer
Freiluftsituation auszugehen.
Die Bewirtung des Publikums findet aus mehreren, auf die Publikums-Einlassstellen
verteilten, Verkaufsständen statt. Die Möglichkeit zur Zubereitung von Speisen sowie deren
Bereit- und/oder Warmhaltung ist eingeschränkt. Das Warenangebot ist an diese
Verkaufssituation anzupassen.
Die Verkaufsstände sind mit Elektro- und Wasseranschlüssen versehen und verschließbar.
Für die Gastronomie steht im sog. Höfle eine Küche mit einfacher Grundausstattung zur
Verfügung, die mit Strom- und Wasseranschlüssen versehen ist
Die Dienstleisterin/ der Dienstleister verpflichtet sich, das Inventar vollzählig und in gleicher
Güte zu erhalten. Er ersetzt demnach jedes in Verlust geratene Stück auf seine Kosten in
gleicher Beschaffenheit; ausgenommen hiervon sind dem alterungsbedingten
Gebrauchsverschleiß unterworfene Geräte.
Die Reinigung und Sauberhaltung der zu nutzenden Räumlichkeiten und der Küchen obliegt
der Dienstleisterin/ dem Dienstleister.
10. Denkmalschutz sowie Schutz der Elemente des UNESCO Welterbes
Zudem ist zu beachten, dass die Freilichtbühne unter Denkmalschutz steht und sich auf dem
Gelände Elemente des UNSECO Welterbe Augsburger Wassermanagement-System
befinden. Die Nutzungsmöglichkeiten sind daher auch für gastronomische Leistungen stark
beschränkt.
11. Dauer der vertraglichen Bindung
Die Verpflichtung der Diensteisterin/des Dienstleisters zur Erbringung der CateringDienstleistungen beginnt im April 2024 und
erfolgt befristet für den Zeitraum von 3 Jahren
(bis 30.08.2026). Die vertragliche Regelung umfasst eine zusätzliche Verlängerungsoption
seitens der Eigentümerin Stadt Augsburg von max. 2 Jahren. Die Verlängerungsoption ist im
zweiten Jahr der Laufzeit bis spätestens 30.09.2025 an den Vertragspartner/die
Vertragspartnerin zu kommunizieren und umfasst bei entsprechender Optierung den
Zeitraum bis 30.08.2028.
12. Finanzielle Vereinbarung
Der Dienstleister/Die Dienstleisterin wird aus dem zu schließenden Dienstleistungsvertrag
verpflichtet, pro kalenderjährlicher Saison ein Entgelt von 1.500,- Euro netto zzgl. einer
Umsatzbeteiligung in Höhe von 6% aus dem durch den Verkauf von Speisen und Getränken
6
bei den vom Dienstleistungsvertrag umfassten Veranstaltungen auf der Freilichtbühne
erzielten Umsatz zu entrichten.
Die Stadt Augsburg ist berechtigt, die Angaben über den Umsatz durch Einsichtnahme in die
Bücher und Belege, durch Rückfrage beim Finanzamt oder Beauftragung des städtischen
Rechnungsprüfungsamtes nachzuprüfen. Das Finanzamt wird insoweit ausdrücklich von der
Wahrung des Steuergeheimnisses befreit. Auf Anforderung muss die Dienstleisterin/der
Dienstleister der Stadt Augsburg die entsprechende Umsatzsteuererklärung und den
Umsatzsteuerbescheid des Finanzamtes zur Einsichtnahme überlassen.
13. Versicherung
Zur Sicherung gegen Schadensfälle aller Art verpflichtet sich die Dienstleisterin/ der
Dienstleister für die Dauer der Dienstleistung zu Gunsten des Vertragspartners eine
Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in ausreichender Höhe bei einem
leistungsfähigen Versicherer abzuschließen (Versicherung für fremde Rechnung gemäß
Versicherungsvertragsgesetz).
Darüber hinaus schließt die Dienstleisterin/ der Dienstleister ausreichende Feuer-, Einbruchund Diebstahlversicherungen ab.
Den Nachweis darüber legt die Dienstleisterin/ der
Dienstleister unaufgefordert der Stadt Augsburg vor. Die haus- und feuerpolizeilichen
Vorschriften muss die Dienstleisterin/ der Dienstleister genau einhalten. Eine nicht
rechtzeitige Zahlung der Versicherungsprämie durch die Dienstleisterin /den Dienstleister ist
ein Verstoß gegen die Vertragsbestimmungen und verpflichtet zum Schadensersatz.
14. Brauereibindung
Eine Brauereibindung ist nicht vorhanden und nicht gewünscht.
15. Besichtigung
Für die Abgabe eines Angebots ist eine Besichtigung der Örtlichkeit verpflichtend. Der
Besichtigungstermin ist für Donnerstag, den 11.Januar 2024 um 10 Uhr eingeplant.
16. Bindungsfrist
Die interessierten Bewerberinnen und Bewerber sind bis zum 31. Januar 2024 an die
abgegebenen Angebote gebunden.
7
8
Nachhaltig macht Sinn
Jede Veranstaltung hat ökonomische, ökologische,
soziale und kulturelle Aspekte. In allen Bereichen
können und sollten Veranstaltende nachhaltig handeln.
Nachhaltigkeit ist wichtig für Umwelt und Gesellschaft,
kommt gut an bei Gästen und kann Kosten reduzieren,
z. B. wenn weniger Strom verbraucht oder auf
unnötige Give-aways verzichtet wird.
So funktioniert die Checkliste
Diese Checkliste hilft Ihnen dabei, Ihre Veranstaltung
nachhaltiger zu machen. In der Liste geben wir Empfehlungen für unterschiedliche Formate. Nicht immer
können alle Empfehlungen realisiert werden. Gut ist,
wenn auf Ihre Veranstaltung in jedem Bereich so
viele Punkte wie möglich zutreffen.
Bei Fragen einfach
Abfallwirtschafts- und
der Stadt Augsburg
Riedingerstraße 40, 86153 Augsburg
E-Mail: kundenservice.aws@augsburg.de
Telefon: 0821 324-4884
Büro für Nachhaltigkeit
Geschäftsstelle Lokale
Maximilianstraße 3, 86150 Augsburg
E-Mail: agenda@augsburg.de
Telefon: 0821 324-7316
Hauptabteilung
Veranstaltungskoordinatio
Rathausplatz 1, 86150 Augsburg
E-Mail: kommunikation@augsburg.de
Telefon: 0821 324-9400
Ordnungsbehörd
An der Blauen Kappe 18, 86152 Augsburg
E-Mail: ordnungsbehoerde@augsburg.de
Telefon: 0821 324-4200
9
Mobilität
Veranstaltungsort an ÖPNV angebunden, Veranstaltungszeiten ermöglichen ÖPNV-An- und
Abreise
Mit dem Rad gut zu erreichen, Fahrradabstellplätze vorhanden
Ggf. Kombi-Tickets: Eintrittskarte mit günstiger/kostenloser
ÖPNV-Nutzung im Augsburger Verkehrsverbund (AVV)
Einsatz von Lastenrädern, E-Fahrzeugen oder anderen klima freundlichen Transportmitteln in
der Logistik
Kontakt:
Stadtwerke Augsburg, Augsburger Verkehrsverbund, Tiefbauamt
Gastronomie
Dienstleister und -leisterinnen aus der Region
Lokale, saisonale, fair gehandelte, ökologisch erzeugte Produkte, vegetarisches/veganes
Angebot *
Ausschank von leitungsgebundenem Trinkwasser Sparsamer Umgang mit Wasser
Kontakt:
Büro für Nachhaltigkeit, Stadtwerke Augsburg (Trinkwasser)
* Bei Veranstaltungen der Stadtverwaltung sind laut Beschluss möglichst zu 100 % Biolebensmittel einzusetzen. Auf
Regionalität und Saisonalität ist zu achten.
Agrarprodukte wie Kakao, Orangensaft, Südfrüchte, Tee und Kaffee müssen aus fairem Handel sein.
Wir haben etwas Wichtiges vergessen?
Bitte E-Mail an kommunikation@augsburg.de
Energie
Feststrom und Wasserleitungen am Veranstaltungsort
Klimafreundlicher Veranstaltungsort: Energiebilanz, Öko-Strom, ...
Kein übermäßiges Heizen/Kühlen von
Veranstaltungsräumen
Einsatz energieeffizienter Geräte
Ggf. Maßnahmen zur Klimakompensation
Kontakt:
Stadtwerke Augsburg
Checkliste für
Veranstaltungen
10
Sanitär
Nutzung bestehender Sanitäranlagen
(ans städtische Abwassersystem angeschlossen)
Verwendung mobiler Toiletten
(mit nachträglicher Einleitung ins Abwassersystem)
Evtl. ressourcensparende Alternativen: Komposttoiletten, Vakuumtoiletten
Kontakt:
Stadtentwässerung Augsburg, Stadtwerke Augsburg
Abfall
Abfallinseln für getrennte Abfallerfassung, Erstellung eines
Recyclingkonzepts für den Veranstaltungsort
Einsatz ökologisch vorteilhafter Verpackungen, z. B. Mehrweg
Verwendung von Mehrweggeschirr,
-besteck und -bechern
Weitere Abfallvermeidungsstrategien z. B. Einsatz von Spender systemen für Senf und
Ketchup statt Portionsverpackungen, Verwendung von unverpackten Lebensmitteln aus der
Region, Einlassbändchen aus Papier oder Naturmaterialien
Vermüllung (Littering) vermeiden z. B. Aufstellen von Aschenbechern
Kontakt:
AWS, Büro für Nachhaltigkeit
Programm
Regionale Programmmacherinnen und -macher
Alternativ: Klimafreundliche Unterbringung und evtl. Anreise von externen Programmmachern
Umweltbildungsbezogene Themen
Kontakt:
Stadtjugendring Augsburg, Hauptabteilung Kommunikation
Öffentlichkeitsarbeit
Schwerpunkt auf digitaler Kommunikation
(Social Media, Website, App, )
100-prozentiges Recyclingpapier (Blauer Engel) bei Printmedien
Verzicht auf Wegwerfartikel oder Verwendung nachhaltiger Alternativen
Hinweis auf ÖPNV-Anbindung, Anreise mit dem Rad, Abfallvermeidung
Kontakt:
Hauptabteilung Kommunikation, Büro für Nachhaltigkeit
11
Soziales
Barrierefreie Infrastruktur: Toilette, Erreichbarkeit, Teilnahme,
Hörschleife/Hörkoffer, ggf. Gebärdendolmetscher
Eintrittspreise/Ermäßigungen, die Teilhabe für alle ermöglichen z. B. Studierende,
Sozialhilfeempfangende etc.
Bezahlbare Preise am Veranstaltungsort z. B. für Essen
Kostenloses Leitungswasser für Gäste
Geschlechter- und diversitätssensible Sprache in
Öffentlichkeitsarbeit und während Veranstaltung
Leichte, verständliche Sprache (abhängig vom Format)
Beteiligung und Förderung von Freiwilligen und Ehrenamtlichen, wenn möglich
Kontakt:
Behindertenbeirat der Stadt Augsburg, Büro für Migration,
Interkultur und Vielfalt, Gleichstellungsstelle der Stadt
Augsburg, Büro für Bürgerschaftliches Engagement,
Freiwilligenzentrum Augsburg, Stadtjugendring Augsburg
Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Stadt-Augsburg/2023/12/5323511.html
Data Acquisition via: p8000001
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau