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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Soltau - Stromerzeugungsaggregate
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023053009172015764 / 322291-2023
Veröffentlicht :
30.05.2023
Angebotsabgabe bis :
28.06.2023
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Lieferauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Niedrigster Preis
Produkt-Codes :
31121000 - Stromerzeugungsaggregate
DE-Soltau: Stromerzeugungsaggregate

2023/S 102/2023 322291

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Heidekreis, Der Landrat
Postanschrift: Harburger Str. 2
Ort: Soltau
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29614
Land: Deutschland
E-Mail: [6]P.Klebingat@heidekreis.de
Telefon: +49 5191/970-629
Fax: +49 5191/970-99629
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.heidekreis.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E14849722
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.subreport.de/E14849722
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sanierung Rüstungsaltlast Dethlinger Teich - Liefern und Wartung eines
250 kVA Notstromaggregates
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
31121000 Stromerzeugungsaggregate
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Dethlinger Teich wurden von 1942 bis 1952 eine nicht näher bekannte
Anzahl an Kampfstoffmunition in einem Teich versenkt und anschließend
mit Boden und Bauschutt abgedeckt. Die Planung sieht vor, diese
Kampfstoffe und Kampfmittel zu bergen. Die Räumarbeiten sollen im
August 2023 beginnen und bis 2028 dauern.

Um die Sicherheit der technischen Anlagen zu erhöhen und einen
Notbetrieb eines Teils der Anlagenkomponenten zu gewährleisten, ist
angedacht ein Notstromaggregat vorzuhalten.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Hauptort der Ausführung:

Der Standort "Dethlinger Teich" liegt rund 2,5 km nördlich von Trauen,
3km südöstlich von Munster, 1km nordöstlich der Siedlung Dethlingen und
2 km westlich von der Munsteraner Ortschaft Oerrel nahe der
Bundesstraße 71 und der OHE-Bahnstrecke Munster-Beckedorf.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Liefern und Wartung eines 250 kVA Notstromaggregates für die Sanierung
der Rüstungsaltlast Dethlinger Teichs.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Wartung des Notstromaggregates kann im gegenseitigen Einvernehmen
über die 60 Monate hinaus verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Erklärung, dass die in §§ 123 und 124 genannten Ausschlussgründe auf
den Bieter keine Anwendung finden;

- Erklärung, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
nachgekommen ist;

- Erklärung, dass der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nicht gegen umwelt-, sozial-, oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat;

- Erklärung, dass der Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine
Verfehlungen begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens
infrage gestellt wird, er insbesondere keine Vereinbarungen mit anderen
Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;

- Erklärung, dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21
Abs. 1 S.1 oder Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, gem. § 21 Abs. 1 i.V.m
§ 23 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 3 / 4 Abs. 1 i.V.m. § 21
Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten
oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße
von mehr als 2.500 belegt worden ist.

- Erklärung, dass in den letzten 3 Jahren nicht wegen eines
rechtskräftigen festgestellten Verstoßes gegen § 24 Abs.1 LkSG
aufgeführten Pflichten mit einer Geldbuße von 175.000 oder mehr
belegt worden sind.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren
eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse
abgelehnt wurde;

- Erklärung, dass sich der Bieter nicht in der Liquidation befindet.

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/06/2023
Ortszeit: 08:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 26/07/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 28/06/2023
Ortszeit: 08:30

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131-15-3306/3308
Fax: +49 4131-15-2943
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession

hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/05/2023

References

6. mailto:P.Klebingat@heidekreis.de?subject=TED
7. http://www.heidekreis.de/
8. https://www.subreport.de/E14849722
9. https://www.subreport.de/E14849722
10. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED

 
 
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