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Ausschreibung: Beratung in Sachen Evaluierung - DE-Hamburg
Beratung in Sachen Evaluierung
Unternehmens- und Managementberatung
Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Dokument Nr...: 321938-2023 (ID: 2023053009150515357)
Veröffentlicht: 30.05.2023
*
  DE-Hamburg: Beratung in Sachen Evaluierung
   2023/S 102/2023 321938
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Freie und Hansestadt Hamburg - Sozialbehörde
   Postanschrift: Hamburger Straße 47
   Ort: Hamburg
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Postleitzahl: 22083
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
   E-Mail: [6]jscharf@goerg.de
   Telefon: +49 40500360485
   Fax: +49 40500360444
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.goerg.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMG6XCV/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
   Postanschrift: Alter Wall 20-22
   Ort: Hamburg
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Postleitzahl: 20457
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Dr. Jan Scharf / Dr. Oliver Jauch
   E-Mail: [9]jscharf@goerg.de
   Telefon: +49 40500360485
   Fax: +49 40500360444
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]http://www.goerg.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMG6XCV
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Sozialwesen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Erstellung eines Berichtswesens (Evaluierung) ESF Plus und ESF REACT EU
   für die Sozialbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
   Referenznummer der Bekanntmachung: FHH/ESF_01/2023
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79419000 Beratung in Sachen Evaluierung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Sozialbehörde ist eine der zentralen Fachbehörden des Senats der
   Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und zuständig für die Felder
   Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration. Sie verantwortet
   in Hamburg die Gestaltung des Sozialwesens. Im Zusammenhang mit diesen
   Aufgaben ist sie auch für das ESF Plus Programm 2021-2027 sowie der
   Prioritätsachse ESF REACT EU zuständig. Damit ist sie verpflichtet,
   Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und Unionsmehrwert zu
   evaluieren, um Konzept und Durchführung der Programme qualitativ zu
   verbessern. Auch sind regelmäßig Fortschritte bei der
   Programmdurchführung unter Berücksichtigung der Entwicklung der
   sozioökonomischen Lage an die EU-Kommission zu berichten (Überprüfung).
   Mit den Evaluierungen müssen funktional unabhängige Sachverständige
   beauftragt werden.
   Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Evaluierung von ESF Plus und
   ESF REACT EU.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 252 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79410000 Unternehmens- und Managementberatung
   79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
   75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Hauptort der Ausführung:
   Sozialbehörde (Freie und Hansestadt Hamburg) Hamburger Straße 47 22083
   Hamburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ausgeschrieben wird eine Dienstleistung zur Evaluierung des
   ESF-Programms (Europäischer Sozialfonds Plus) sowie des REACT EU
   Programms in Hamburg nach Maßgabe eines Evaluierungsplanes, um für die
   ESF-Verwaltungsbehörde Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und
   Unionsmehrwert des ESF Plus Programms in Hamburg zu bewerten. Es sollen
   zwei programmbezogene Evaluierungen (zur Halbzeitüberprüfungen und zur
   abschließenden Programmevaluierung im Zeitraum 2024 bis 2028)
   durchgeführt werden, die mit thematisch zielübergreifenden und
   vorhabenbezogenen (Einzel)Evaluierungen flankiert werden sollen.
   Weiterhin umfasst der Auftrag eine Untersuchung, ob eine thematische
   Evaluierung mit einer kontrafaktischen Wirkungsanalyse durchgeführt
   werden kann. Der Evaluierungsdienstleister muss ein Konzept zu den
   angewendeten Evaluierungsstandards nachweisen können, welches in Art,
   Umfang und Qualität den Standards für Evaluierungen der DeGEval
   (Gesellschaft für Evaluierung) entspricht oder diese direkt anwendet.
   Optional kann der Dienstleister beauftragt werden, ergänzende Analysen
   zur sozioökonomischen Lage und der länderspezifischen Empfehlungen der
   EU durchzuführen (optional).
   Die Sozialbehörde beabsichtigt derzeit, für die Leistung ein Festbudget
   vorzugeben und die Entscheidung über das wirtschaftlichste Angebot
   einzig über die angebotene Qualität (insbesondere Leistungsumfang) zu
   treffen. Das Festbudget beträgt EUR 252.000,00 netto.
   Weitere Einzelheiten enthält die Leistungsbeschreibung, die nach
   Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 60
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Evaluierung ist im Zeitraum 2024 bis 2028 vorzusehen. Die Angabe
   von 60 Monaten ist daher ein Schätzwert. Projektbezogene Verlängerungen
   sind insoweit möglich.
   Einzelheiten zu möglichen Verlängerungsoptionen enthalten die
   Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs
   ausgegeben werden.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit
   (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde
   (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden
   Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1 dieser Bekanntmachung
   vorzulegenden Unterlagen bewertet, sofern die Mindestanforderungen
   erfüllt sind. Die Bewertung erfolgt nach der nachstehenden
   Bewertungsmethodik.
   Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 10%
   (Leistungsfähigkeit) zu 90% (Fachkunde).
   Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer
   III.1.2 (WL) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt
   können hier maximal 100 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der
   Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3 (TL1 und TL2) genannten
   Angaben und Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 900
   Punkte erreicht werden.
   Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1.000 möglichen
   Punkten folgende Wertigkeit:
   - WL: 100 Punkte,
   - TL1: 200 Punkte,
   - TL2: 700 Punkte.
   Eine Wertung nach Punkten findet nur statt, sofern die in Abschnitt
   III.1 genannten Mindeststandards (Mindestanforderungen) erfüllt sind.
   Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem
   relativen Vergleich der Bewerber Miteinander auf der Grundlage der
   nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen
   pro Angabe/Nachweis werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor
   (Prozentsatz) multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten
   Punktzahlen addiert.
   - 100% = sehr gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium
   die Anforderungen in allerhöchstem Maße,
   - 80% = gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die
   Anforderungen in höchstem Maße,
   - 60% = vollbefriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das
   Eignungskriterium die Anforderungen hohem Maße,
   - 40% = befriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das
   Eignungskriterium die Anforderungen in hinreichendem Maße,
   - 20% = ausreichend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das
   Eignungskriterium die Anforderungen in gerade noch hinreichendem Maße.
   Im Bereich zwischen 0% und 100% können zur Berücksichtigung einer
   Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden
   (10%, 30%, 50%, 70%, 90%). Eine Bewertung eines Eignungskriteriums
   (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 0 % würde einer völligen
   Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den
   Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat (K.O.-Kriterium).
   Für die Bewertung der Qualität gilt in absteigender Reihenfolge der
   Einschlägigkeit/Vergleichbarkeit Folgendes: Evaluierungen
   - zum Europäischen Sozialfonds (sehr gut),
   - zu anderen europäischen Strukturfonds (gut),
   - zu anderen europäischen Förderprogrammen (vollbefriedigend),
   - zu arbeitsmarktpolitischen Bundes- oder Landesprogrammen
   (befriedigend),
   - sonstige vergleichbare Evaluierungen (ausreichend).
   Je mehr (bis zu 3) Referenzen ein Bewerber mit hoher
   Einschlägigkeit/Vergleichbarkeit einreicht, desto höher die Punktzahl.
   Bei den vorstehenden Kriterien handelt es sich um Eignungs-, nicht um
   Zuschlagskriterien.
   Die Sozialbehörde strebt an, fünf Bieter in das Verhandlungsverfahren
   einzubeziehen. Sofern keine fünf Bieter hinsichtlich der
   Gesamtpunktzahl ähnlich geeignet sind, werden lediglich mindestens drei
   Bieter einbezogen. Bewerber sind ähnlich geeignet, wenn zwischen den
   Bewerbern mit den Platzierungen 3 und 4 bzw. 4 und 5 kein auffällig
   großer Abstand bei der Gesamtbepunktung festzustellen ist.
   Erreichen mehrere Bewerber dieselbe Gesamtpunktzahl und überschreitet
   die Bewerberzahl die geplante Anzahl der zur Verhandlung
   aufzufordernden Bewerber, behält sich die Sozialbehörde vor, die Bieter
   für die Angebotsphase unter den verbliebenen punktgleichen Bewerbern
   auszulosen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Zu den Vertragsverlängerungsoptionen vgl. Ziff. II.2.7.
   Die Beschaffung zusätzlicher Leistungen nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 im
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb bleibt ausdrücklich
   vorbehalten.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
   Projektnummer oder -referenz:
   ESF Programm CCI 2021DE05SFPR007
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Zu Ziffer II.2.10: Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des
   Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/
   Alternativangeboten bleibt vorbehalten.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in
   Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung
   der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen
   noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt
   werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung
   dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5).
   Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw.
   Unterlagen vorzulegen:
   PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123,
   124 GWB) gemäß § 48 VgV.
   PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform,
   Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens,
   Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit,
   Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und
   Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen
   Niederlassung.
   PL3. Eigenerklärung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen
   Anforderungen der Ausschreibung.
   PL4. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (RUS-Sanktionen).
   Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten
   Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft.
   Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten
   Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch
   Vorlage anderer, von der Sozialbehörde für geeignet erachteter Belege
   nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und
   Bescheinigungen behält sich die Sozialbehörde für am Ende des
   Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit
   der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   WL. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den
   ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (maßgeblich für
   die Vergleichbarkeit sind Umsätze im Zusammenhang mit der Evaluierung
   von Förderprogrammen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
   Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten
   Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft.
   Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten
   Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch
   Vorlage anderer, von der Sozialbehörde für geeignet erachteter Belege
   nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und
   Bescheinigungen behält sich die Sozialbehörde für am Ende des
   Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit
   der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Die Sozialbehörde
   behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den
   maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (maßgeblicher
   Geschäftsbereich = Tätigkeit im Zusammenhang mit der Erstellung von
   vergleichbaren Evaluierungen) in den letzten 3 Jahren.
   TL2. Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen/
   Referenzprojekten in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen;
   Stichtag 01.06.2018). Als vergleichbare Leistung gelten Evaluierungen,
   die im Auftrag des öffentlichen Sektors oder im Auftrag Anstalten und
   Körperschaften des öffentlichen Rechts in einer Größenordnung von
   (summiert) mind. 100.000 Euro netto durchgeführt wurden und folgende
   inhaltliche Ausrichtung beinhalten:
   - von öffentlicher Hand geförderter sozialer und/oder
   arbeitsmarktpolitischer Projekte sowie
   - Bezugnahme und Einbettung der Evaluierungen in einem strategischen
   Kontext.
   Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre durchgeführt
   oder abgeschlossen worden sein. Für die Bewertung der Qualität gilt in
   absteigender Reihenfolge der Einschlägigkeit/Vergleichbarkeit
   Folgendes: Evaluierungen
   - zum Europäischen Sozialfonds (sehr gut),
   - zu anderen europäischen Strukturfonds (gut),
   - zu anderen europäischen Förderprogrammen (vollbefriedigend),
   - zu arbeitsmarktpolitischen Bundes- oder Landesprogrammen
   (befriedigend),
   - sonstige vergleichbare Evaluierungen (ausreichend).
   Zum Maßstab der Bewertung der Referenzen vgl. weitere Einzelheiten
   unter Ziff. II.1.9).
   Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die
   Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind
   gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten
   Angaben einzureichen.
   Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 3 Referenzen ein und
   sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit
   dem Ausschreibungsgegenstand. Die Sozialbehörde kann in Einzelfällen
   die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber
   verlangen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu TL2: Es ist mindestens eine vergleichbare Referenz vorzulegen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Die ausgewählten Bieter (bei Bietergemeinschaft alle Mitglieder) haben
   mit ihrem Angebot eine Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns
   abzugeben. Das später in den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt ist
   zwingend zu verwenden.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 26/06/2023
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 03/07/2023
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare im
   Bewerbungsbogen) können unter der in Ziffer I.3 genannten
   Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der
   Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des
   Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der
   Sozialbehörde erforderlich werden sollten, werden diese
   Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse
   veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter
   der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht
   wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den
   Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen.
   2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den
   Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 19.
   Juni 2023 über die Vergabeplattform gestellt werden. Die Sozialbehörde
   behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
   3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein
   dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine
   Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
   Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben
   vorbehalten.
   4. Teilnahmeanträge sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte
   Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der
   Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass die
   Sozialbehörde keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bewerber steht es jedoch
   frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und
   neu hochzuladen.
   5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel
   nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche
   Sprache vorgelegt worden sind. Die Sozialbehörde kann Ausnahmen
   zulassen. Dies gilt insbesondere für technische Nachweise, die nur in
   englischer Sprache verfügbar sind.
   6. Die Sozialbehörde behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen
   Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind -
   soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der
   Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
   7. Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der
   Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs
   ausgegeben.
   8. Zu Ziffer IV.2.3: Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren
   Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich bis zum
   3. Juli 2023 die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den
   Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche werden in
   Hamburg oder als Videokonferenz stattfinden.
   9. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der
   Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln
   und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im
   Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Sozialbehörde ihrerseits wird
   Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
   10. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von
   allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung
   abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist. Sollte im
   Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre
   Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/ Einzelbieter das
   Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist
   dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der
   Sozialbehörde zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt,
   wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt
   wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und
   Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.
   11. Zu Ziff. IV.1.4: Die Sozialbehörde behält sich vor, die Anzahl der
   ausgewählten Bieter im Laufe des Verhandlungsverfahrens zu reduzieren,
   sofern der Zuschlag nicht auf das Erstangebot erteilt wird. Weitere
   Einzelheiten hierzu enthält der Verfahrensbrief 1, der mit Abschluss
   des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG6XCV
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
   Postanschrift: Gänsemarkt 36
   Ort: Hamburg
   Postleitzahl: 20354
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   - § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf
   erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1
   GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg
   oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
   Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
   Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
   Bewerber kommt es nicht an.
   - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das
   Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß §
   160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der
   vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1
   Satz 2 GWB bleibt unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   25/05/2023
References
   6. mailto:jscharf@goerg.de?subject=TED
   7. http://www.goerg.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMG6XCV/documents
   9. mailto:jscharf@goerg.de?subject=TED
  10. http://www.goerg.de/
  11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMG6XCV
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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