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Ausschreibung: Bodenuntersuchungen - DE-Duisburg
Bodenuntersuchungen
Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
Dokument Nr...: 321733-2023 (ID: 2023053009141715160)
Veröffentlicht: 30.05.2023
*
  DE-Duisburg: Bodenuntersuchungen
   2023/S 102/2023 321733
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR im Namen und
   für Rechnung der Stadt Duisburg, Umweltamt - 31-02 IGA2027
   Postanschrift: Schifferstr. 190
   Ort: Duisburg
   NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 47059
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]t.schwend@wb-duisburg.de
   Telefon: +49 203/283-4390
   Fax: +49 203/283-2883
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.wb-duisburg.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY1YA
   PCEAQ/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY1YA
   PCEAQ
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Abfallentsorgung, Stadtreinigung, Stadtentwässerung,
   Planung und Unterhaltung der Spielplätze, Betrieb der städtischen
   Friedhöfe und des Krematoriums, Pflege der Grünflächen,
   Hochwasserschutz
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   2023-0281 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - Rheinpark - Leistungsbild
   für die fachgutachterliche Baubegleitung einschl. Analytik und Feld-
   und Laborversuche für das Bodenmanagement und Sanierungsmanagement
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0281
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71351500 Bodenuntersuchungen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die mit dieser Ausschreibung angefragten Leistungen beinhalten die
   Bodenuntersuchungen im Zuge des BV RheinPark 4. BA.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71332000 Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Duisburg - Umweltamt - 31-02 IGA2027 Friedrich-Wilhelm-Str. 96
   47051 Duisburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Mit der Umsetzung des RheinPark wird ein langjähriger Industriestandort
   in Duisburg - Hochfeld zu einem Grünflächen-, Gewerbe- und
   Wohnflächenareal umgestaltet. Die Flächenent-wicklung folgte in
   verschiedenen in mehreren auch zeitlich getrennten Bauabschnitten.
   Der erste Bauabschnitt der Parkanlage RheinPark wurde auf Basis des
   Gewinnerentwurfes eines europaweiten Planungswettbewerbes erstellt und
   im Jahr 2009 der Öffentlichkeit über-geben. Seit 2018 haben die
   Bauarbeiten für die Umsetzung weiterer Bauabschnitte des RheinParks
   begonnen.
   Nunmehr soll mit dem 4. BA ein weiterer Baustein zur Fertigstellung des
   RheinParks erfolgen.
   Der RheinPark ist eine überörtlich bedeutsame Grünanlage für die Bürger
   und Besucher der Stadt sowie ein dem zukünftigen Stadtquartier RheinOrt
   und seinen Bewohnern direkt zuge-ordneter Freiraum. Die insgesamt über
   30 ha große Freifläche ist ein entscheidender Beitrag zur Verbesserung
   der klimatischen und lufthygienischen Situation, der Wohn- und
   Lebensqua-lität sowie zur Erhöhung der Erlebnisqualität des Stadtraums
   Hochfeld und darüber hinaus.
   Ein großer Teil der Fläche des 4. BA (Größe ca. 1,1 ha) bestand früher
   aus der ehem. Walz-drahtstraße und Gleistrassen. Die Verfüllung der zum
   Teil 3 - 7 m unter angrenzendem Ni-veau tiefer liegenden Keller wurden
   von dem Voreigentümer verfüllt. Die darauf aufzubrin-gende Dichtschicht
   ist bereits durch die Stadt Duisburg eingebaut worden. Unterirdische
   Lei-tungstrassen sind vor dem Aufbringen der Dichtschicht bereits
   abgebrochen und zum Teil verfüllt worden.
   Das Rahmensanierungsplangebiet (Gesamtfläche ca. 57 ha) umfasst mehrere
   Teilsanie-rungsgebiete (mindestens drei, voraussichtlich vier):
   - Teilsanierungsgebiet 1 (RheinPark 1. Bauabschnitt)); Sanierung
   bereits abgeschlossen; ca. 24 ha, dieser Parkanlagenbereich ist
   öffentlich zugänglich.
   - Teilsanierungsgebiet 2 (RheinPark, 2.Bauabschnitt), die Umsetzung ist
   bereits abge-schlossen; ca. 5,9 ha dieser Parkanlagenbereich ist
   öffentlich zugänglich.
   - Teilsanierungsgebiet 3 (RheinPark 3.Bauabschnitt einschl. Ergänzung)
   ist bereits abge-schlossen, ca. 1,8 ha, dieser Parkanlagenbereich ist
   öffentlich zugänglich.
   - im Teilsanierungsgebiet 3 ebenfalls enthalten ist der 4. Bauabschnitt
   mit einer Größe von ca. 1,1 ha, der Gegenstand dieser Ausschreibung
   ist.
   Im April 2019 wurde der Teilsanierungsplan 3 gem. Anhang 3 BBodSchV
   eingereicht und im Juli 2019 für verbindlich erklärt (Als Anlage zu den
   Angebotsunterlagen).
   Im Januar 2023 wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis gem. § 8
   Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Einleitung von Niederschlagswasser
   der befestigten und drainierten Flächen in den Untergrund aus dem
   Einzugsgebiet des RheinPark erteilt.
   Eine detaillierte Leistungsbeschreibung befindet sich in den
   Vergabeunterlagen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/09/2023
   Ende: 31/08/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
   Projektnummer oder -referenz:
   Zuwendungen des Landes aus Landes- und Bundesmitteln (Förderrichtlinie
   Stadterneuerung 2008 FRL)
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Der Bieter hat je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie
   niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder
   Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte
   Berufsausübung nachzuweisen (§ 44 Abs. 1 VgV).
   ? Nachweis/Angabe: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff.
   1
   Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf
   Verlangen der Vergabestelle durch den Nachweis der Eintragung in das
   Berufs- oder Handelsregister oder einen anderen Nach-weis der Erlaubnis
   zur Berufsausübung (z.B. Gewerbeanmeldung) zu ersetzen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)"
   b) Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (für Leistungen im
   Tätigkeitsbereich des Auftrags)"
   c) Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   a) Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)"
   Der Bieter hat den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
   anzugeben. (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
   ? Nachweis/Angabe: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff.
   2
   b) Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (für Leistungen im
   Tätigkeitsbereich des Auftrags)"
   Der Bieter den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in
   dem Tätigkeitsbereich des Auftrags anzugeben (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
   ? Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 3
   c) Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV
   i. V. m. § 45 Abs. 4
   Nr. 2 VgV ) (Ausschlusskriterium)
   Der Bieter hat nachzuweisen, dass im Auftragsfall durch eine
   Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe
   von (mindestens) 3,00 Mio Euro (netto) und für sonstige Schäden (Sach-
   und Vermögensschäden) in Höhe von (mindestens) 1,25 Mio Eu-ro (netto)
   gegeben ist.
   ? Nachweis: Dies ist durch die Kopie der Versicherungspolice oder
   Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der
   Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, nachzuweisen (vgl.
   Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 4). Falls der
   Nachweis durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherungsgesellschaft,
   dass für den Fall der Auftragserteilung die geforderte Versicherung
   abgeschlossen wird, erfolgt, behält sich die AG vor, im Falle der
   Erteilung des Auftrags, eine Kopie der Versicherungspolice
   nachzufordern.
   Im Falle eine Bietergemeinschaft gilt die Nachweispflicht separat für
   jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
   Im Falle einer finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe gilt die
   Nachweispflicht separat für jeden Eignungsverleiher.
   ? Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 4
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Referenzen von vergleichbaren Leistungen
   b) Nachweis / Referenz über die persönliche Sachkunde des
   Fachgutachters
   c) Angabe, welcher Teil des Auftrages unter Umständen an
   Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   a) Eigenerklärung zu technischen und berufliche Leistungsfähigkeit
   Nachweis / Referenz über die persönliche Sachkunde des Fachgutachters
   (Ausschlusskriterium)
   Der Bieter hat einen Koordinator zu benennen und erklärt, dass die
   namentlich aufgeführte Person für die Zeit der Leistungserbringung zur
   Verfügung steht und eingesetzt werden soll. Dipl.-Ing. / Dipl.- Geol.
   mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich Umwelt- und Geotechnik
   und Erfahrungen in der Überwachung und Begleitung von
   Bodensanierungsmaßnahmen:
   Die Nachweise der persönlichen Qualifikationen sind in geeigneter Form
   für
   1. Ausbildungs- und Berufserfahrung und
   2. für Sachkundenachweis für BGR 128 (DGUVR 101-004) und TRGS 524
   (nicht älter als 5 Jahre)
   darzulegen
   ? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 5"
   b) Referenzen von vergleichbaren Leistungen (Ausschlusskriterium)
   Referenzen des Büros über die Ausführung von Leistungen in den letzten
   fünf Jahren, die mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind.
   Je 2 Stück vergleichbare Aufträge mit
   Arbeiten im Umgang mit Bodenmanagement über mind. 15.000 cbm
   Bodenbewegung im Rahmen eines Baustellenprojektes und
   Sanierungsplänen nach BBodSchG
   ? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 6
   c) Angabe, welcher Teil des Auftrages unter Umständen an
   Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen
   (Ausschlusskriterium)
   Die Bieterin/Bietergemeinschaft hat anzugeben, welche Teile des
   Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10
   i.V.m. § 36 VgV).
   ? Nachweis: Formblatt 3004, "Verzeichnis der
   Unterauftragnehmerleistungen"
   Vor Zuschlagserteilung kann die AG von den
   Bietern/Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen,
   gem. § 36 Abs. 1 S. 1 VgV verlangen, nachzuweisen, dass ihnen die
   erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
   ? Nachweis: Formblatt 3007, "Verpflichtungserklärung
   Unterauftragnehmer"
   d) Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV
   i. V. m. § 45 Abs. 4
   Nr. 2 VgV )
   Der Bieter hat nachzuweisen, dass im Auftragsfall durch eine
   Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe
   von (mindestens) 3,00 Mio Euro (netto) und für sonstige Schäden (Sach-
   und Vermögensschäden) in Höhe von (mindestens) 1,25 Mio Euro (netto)
   gegeben ist. Es ist ferner der Nachweis zu erbringen, dass die
   Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der
   Versicherungssummen beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen,
   dass für den Fall, dass bei dem Bieter mehrere Versicherungsfälle in
   einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern),
   die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei
   mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
   ? Nachweis: Dies ist durch die Kopie der Versicherungspolice oder
   Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der
   Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, nachzuweisen (vgl.
   Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 4). Falls der
   Nachweis durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherungsgesellschaft,
   dass für den Fall der Auftragserteilung die geforderte Versicherung
   abgeschlossen wird, erfolgt, behält sich die AG vor, im Falle der
   Erteilung des Auftrags, eine Kopie der Versicherungspolice
   nachzufordern.
   Im Falle eine Bietergemeinschaft gilt die Nachweispflicht separat für
   jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
   Im Falle einer finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe gilt die
   Nachweispflicht separat für jeden Eignungsverleiher.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 42
   Abs. 1 VgV, 123 Abs. 1 bis 3 u. 5 S. 1, 124 Abs. 1 GWB
   ? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 8, 9
   Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, wird die Erklärung durch
   einen Auszug aus einem ein-schlägigen Register, wie z.B. dem Bundes-
   oder Gewerbezentralregister, oder eine gleichwertige Bescheinigung
   einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands
   oder des Nie-derlassungsstaats des Bewerbers - bei
   Bewerbergemeinschaften der einzelnen Mitglieder - ersetzt (§ 48 Abs. 4
   VgV).
   Nach § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche
   Auftragge-ber*innen mit Datum vom 01.06.2022, vor der Erteilung eines
   Zuschlags in einem Verfah-ren über die Vergabe eines öffent-lichen
   Auftrags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne
   Umsatzsteuer verpflichtet, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister zu dem
   / der Bieter*in / BG durchzuführen, der / die den Auf-trag erhalten
   soll.
   Bis zum 31.05.2023 wird der / die AG bei Netto-Auftragswerten ab 30.000
   Euro, parallel zur Abfrage beim Wettbewerbsregister, einen
   Gewerbezentralregisterauszug nach § 150a Gewerbeordnung beim BfJ
   (Bundesamt für Justiz) zu dem / der Bieter*in /BG einholen, der / die
   den Zuschlag erhalten soll. Auch hierbei gilt, dass ein Unternehmen zu
   dem im Gewerbezentralregister Eintragungen vorliegen, aus denen sich
   ein Ausschlussgrund nach §§ 123 und 124 GWB ergibt, vom Verfahren
   ausgeschlossen werden.
   Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat die Bieterin auf
   Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art die
   Bieterin wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
   b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.v. § 123
   Abs. 4 GWB über die Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur
   Sozialversicherung (§§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 4, 5 Satz 2 GWB)
   ? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 9
   Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf
   Verlangen der Vergabestelle durch eine steuerliche
   Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und eine
   Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen
   Sozialversiche-rungsträger zu ersetzen (§ 48 Abs. 8 S. 4 VgV).
   c) Eigenerklärung, dass die Bieterin nicht innerhalb der letzten 2
   Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des
   Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Abs. 1 des
   Arbeit-nehmerentsendegesetzes oder § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes
   mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
   Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer
   Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist
   ? Nachweis: Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 8
   d) Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von
   Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022
   ? Nachweis: Formblatt 3009 "Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU"
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 30/06/2023
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 30/06/2023
   Ortszeit: 10:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend
   sein.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem
   Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter
   [10]https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die
   Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation
   zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich
   über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen
   Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer
   regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
   Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY1YAPCEAQ
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
   Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de
   Telefon: +49 2211473045
   Fax: +49 2211472889
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig,
   soweit
   - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
   - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis
   zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis
   zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt
   werden,
   - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, vergangen sind.
   § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
   der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
   Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
   Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten
   Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung
   gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs.
   1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter
   über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots,
   über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll
   und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform
   informiert hat und seit der
   Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder
   auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135
   Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur
   festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   25/05/2023
References
   6. mailto:t.schwend@wb-duisburg.de?subject=TED
   7. https://www.wb-duisburg.de/
   8. https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY1YAPCEAQ/documents
   9. https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY1YAPCEAQ
  10. https://www.vergabe.metropoleruhr.de/
  11. mailto:vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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