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Ausschreibung: Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanlag en und audiovisuellen Anlagen - DE-Darmstadt
Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanlagen und audiovis
Systemunterstützung
Wartung von Informationstechnologiesoftware
Technische Computerunterstützung
Dokument Nr...: 321391-2023 (ID: 2023053009123314847)
Veröffentlicht: 30.05.2023
*
  DE-Darmstadt: Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanlag
en und audiovisuellen Anlagen
   2023/S 102/2023 321391
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung
   GmbH
   Postanschrift: Planckstraße 1
   Ort: Darmstadt
   NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 64291
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]sg223@gsi.de
   Telefon: +49 6159711970
   Fax: +49 6159713982
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.gsi.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEY1RQVSTSZ/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEY1RQVSTSZ
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Großforschungseinrichtung
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Forschung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   IBM-Hardware-Wartungsvertrag 2023
   Referenznummer der Bekanntmachung: 23/2600007366
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   50300000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit
   Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanlagen und audiovisuellen
   Anlagen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Ausgangssituation
   Die zentrale IT für GSI und FAIR betreibt und nutzt verschiedene
   Hardware-Komponenten des Herstellers IBM, von denen vor allen Dingen
   die beiden IBM TS4500-Tape-Libraries (zusammen mit deren Peripherie)
   eine zentrale und unverzichtbare IT-Infrastruktur für die
   Daten-Sicherheit bei GSI und FAIR darstellen.
   Da der derzeit bestehende Wartungsvertrag im Sommer 2023 seine maximal
   mögliche Vertragslaufzeit erreicht hat, wird eine neue Ausschreibung
   für einen Nachfolgevertrag notwendig.
   Aus diesem Grund schreibt GSI einen Wartungsvertrag für die Wartung der
   IBM-Systeme (Hard- und Software) aus. Wir versichern hiermit, dass alle
   in der beigefügten Geräteliste aufgeführte Hardware vollständiges
   Eigentum der GSI ist.
   Geplanter Vertragsstart ist der 01.08.2023.
   Zu vergebender Leistungsumfang für den Wartungsvertrag
   Die Wartung umfasst sowohl die Hardware, als auch die verwendeten
   Software-Produkte ('System Firmware'/"Microcodes") auf bzw. für
   jegliche durch den Vertrag abgedeckte Hardware.
   1. Hardwarewartung
   Der Vertrag umfasst:
   - Wartung und Unterstützung bei Hardware-Problemen
   - Incident-Erfassung erfolgt primär per E-Mail oder Webinterface - eine
   Meldung per Telefon muss zusätzlich möglich sein
   - Übernahme des Incident-Handlings für Systeme unter noch laufendem
   IBM-Support
   - Die Geräteliste wird regelmäßig (üblicherweise einmal im Jahr)
   überprüft:
   Dabei können alte, nicht mehr genutzte Geräte/Komponenten ausgetragen
   und eventuelle neue Geräte/Komponenten in die Wartung aufgenommen
   werden.
   - Werden während der Vertragslaufzeit Geräte gestrichen, müssen die
   dafür bereits gezahlten Beträge ab dem Folgemonat der Streichung
   anteilig gutgeschrieben und ausgezahlt werden.
   - Werden während der Vertragslaufzeit Geräte neu in die Liste
   aufgenommen, dürfen diese ab dem Folgemonat der Aufnahme anteilig in
   Rechnung gestellt werden.
   - Sowohl die Streichung von Geräten als auch die Aufnahme von neuen
   Systemen, in den hier ausgeschriebenen Wartungsvertrag, erfolgt nach
   Absprache mit dem jeweiligen zuständigen Ansprechpartner und ist
   jederzeit möglich.
   2. Softwarepflege
   Bekanntlich fordert der Hersteller IBM für den Zugriff auf
   Firmware-Upgrades einen bestehenden Wartungsvertrag bzw. einen
   "Rückversicherungs-Vertrag" mit IBM selbst. Daher wird zwingend von den
   Anbietern gefordert, dass sie für GSI einen entsprechenden,
   kontinuierlich laufenden Vertrag mit dem Hersteller IBM für alle durch
   diesen ausgeschriebenen Vertrag abgedeckten Hardware-Komponenten
   abschließen, um Zugriff auf diese benötigten Upgrades zu ermöglichen:
   Der Wartungsvertrag muss es den GSI-Mitarbeitenden immer und zu jeder
   Zeit ermöglichen, uneingeschränkt über das entsprechende IBM-Portal
   ("Fix Central") auf die aktuellen Software-Updates und Microcodes für
   alle Komponenten aus der jeweils gültigen Geräteliste, die dem
   Wartungsvertrag zugrunde liegt, zugreifen und diese herunterladen zu
   können.
   Wird eine Wartungsdurchführung direkt durch den Hersteller IBM
   angeboten, ist die Forderung damit automatisch erfüllt.
   3. Optional abrufbare Leistungen für Hard- und Software
   Während der Vertragslaufzeit sollen u. a. folgende Leistungen abgerufen
   werden können:
   - Technische Umbauarbeiten/Umzugs-Arbeiten an der IBM-Hardware
   - Fehlersuche bei speziellen Hardware- und/oder
   Treiberproblemen/Inkompatibilitäten im Zusammenspiel mit den
   Betriebssystemen (Linux/AIX)
   Ein Anspruch auf solche Abrufe besteht für den AN nicht.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72253200 Systemunterstützung
   72267100 Wartung von Informationstechnologiesoftware
   72611000 Technische Computerunterstützung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291
   Darmstadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Rahmenbedingungen für den Wartungsvertrag
   Es wird ein EVB-IT-Instandhaltungsvertrag zugrunde gelegt.
   1. Laufzeit
   Der Wartungsvertrag für die Wartung der IBM Systeme beginnt am
   01.08.2023 und läuft insgesamt 4 Jahre, also bis 31.07.2027.
   Dabei ist zu beachten, dass manche Hardware-Komponenten erst zu einem
   späteren Zeitpunkt (05.01.2024) in diesen Wartungsvertrag aufgenommen
   werden, da bis zu diesem Zeitpunkt noch eine beim Hardware-Kauf
   eingeschlossene Garantie/Wartung direkt beim Hersteller besteht. Für
   jede Komponente ist die jeweiligen "Startzeit" in der Geräteliste
   separat ausgewiesen [Spalte F: "Neue Wartung ab:"].
   2. Service-Level
   GSI erwartet die bei IBM geltenden Service Level. Der hier
   ausgeschriebene Wartungsvertrag fordert "IBM On-site Repair, 72 Hours
   Committed Fix Time Monday-Sunday 00:00-24:00, 365 days a year".
   Jeder Vor-Ort-Einsatz ist vorab per E-Mail und/oder Telefon mit den
   Ansprech-Personen der zuständigen Fachgruppe bei GSI abzustimmen -
   auch, weil für jeden "externen Besuch" eine konkrete, namentliche
   Vor-Anmeldung an die Pforte der GSI notwendig/erforderlich ist.
   Die üblichen Bürozeiten bei GSI sind Montag-Freitag 09:00 - 17:00.
   Die Wiederherstellungszeiten werden abweichend von den Definitionen in
   den EVB-IT Instandhaltungs-AGB wie folgt definiert: IBM On-site Repair,
   72 Hours Committed Fix Time Monday-Sunday 00:00-24:00, 365 days a year
   3. Optionale Leistungen
   Die optionalen Leistungen werden nach Angebotseinholung durch die
   Ansprech-Personen der zuständigen Fachgruppe mit GSI-Bestellung
   (Nummernkreis 4500xxxxxx) beauftragt und nach Ausführung und
   Rechnungsstellung mit Zahlungsziel 30 Tage netto bezahlt.
   4. qualifiziertes Fachpersonal / Benennung der ausführenden
   [relevanten] Personen:
   Es gibt für den Auftraggeber eine feste (administrative) Ansprechperson
   beim Auftragnehmer und feste Support-/Service-Techniker:innen im
   Mitarbeiterpool des Auftragnehmers.
   Der Anbieter bestätigt, dass im Wartungs-/Service-Fall bei Einsätzen
   vor Ort AUSSCHLIESSLICH Techniker:innen zum Einsatz kommen, welche über
   die - während der gesamten Vertragslaufzeit - jeweils aktuellen
   "Produkt-Zertifizierungen" (nicht älter als drei Jahre) verfügen.
   Nach Auftragserteilung ist dem Auftraggeber zu benennen, wer die
   Wartung in unserem Hause vornehmen wird.
   Außerdem verpflichtet sich der Auftragnehmer eine Namens-Liste der für
   den Einsatz bei GSI vorgesehenen Techniker:innen zur Verfügung zu
   stellen und die entsprechenden Zertifizierungen beizulegen. Sollte
   Wartung direkt von IBM angeboten werden, entfällt diese Forderung
   logischerweise, da bei IBM-Technikern die entsprechenden Zertifikate
   vorausgesetzt werden.
   Aufgrund der Regelungen bei GSI, müssen die in Frage kommenden Personen
   namentlich bekannt/erfasst sein und außerdem eine entsprechende
   Sicherheits-Unterweisung (online) erhalten haben, bevor sie auf dem GSI
   Campus tätig werden dürfen. Es können lediglich diese benannten und
   zertifizierten Techniker:innen Zugang zu unseren Anlagen bekommen.
   Alle vor Ort eingesetzten Techniker müssen aus Sicherheitsgründen, die
   deutsche Sprache gut beherrschen.
   5. Zahlungsmodalitäten/Abrechnung
   Die Abrechnung des Wartungsvertrages erfolgt einmalig zu Beginn der
   Vertragslaufzeit (August 2023) nach Zuschlagserteilung und
   entsprechender Rechnungstellung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2023
   Ende: 31/07/2027
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Optional abrufbare Leistungen für Hard- und Software
   Während der Vertragslaufzeit sollen u. a. folgende Leistungen abgerufen
   werden können:
   - Technische Umbauarbeiten/Umzugs-Arbeiten an der IBM-Hardware
   - Fehlersuche bei speziellen Hardware- und/oder
   Treiberproblemen/Inkompatibilitäten im Zusammenspiel mit den
   Betriebssystemen (Linux/AIX)
   Ein Anspruch auf solche Abrufe besteht für den AN nicht.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Einzureichende Unterlagen:
   - Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot
   mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis
   nach
   §§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht
   vorliegen - GSI Formblatt
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Einzureichende Unterlagen:
   - Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem
   Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des
   Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die Wartung hat durch qualifiziertes Fachpersonal mit einer
   entsprechenden "Produkt-Zertifizierung" für die zu wartenden
   Komponenten zu erfolgen. Diese ist mit den Angebot vorzulegen und wird
   als Ausschlusskriterium auf Eignungsebene festgelegt.
   Sollte Wartung direkt von IBM angeboten werden, entfällt diese
   Forderung logischerweise, da bei IBM-Technikern die entsprechenden
   Zertifikate vorausgesetzt werden.
   Alle vor Ort eingesetzten Techniker müssen aus Sicherheitsgründen, die
   deutsche Sprache gut beherrschen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 28/06/2023
   Ortszeit: 09:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 28/06/2023
   Ortszeit: 09:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   2 Mitarbeiter*Innen des Einkaufs
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
   Voraussichtlich August 2027
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf [10]www.dtvp.de
   bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung
   heruntergeladen werden.
   Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
   - Elektronisch in Textform
   Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt
   fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).
   URL: [11]http://www.dtvp.de/Center/
   Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen
   die Bieter nachfolgende Angaben machen:
   - Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12
   BGB).
   - Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist
   der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der
   vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die
   für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht
   nicht aus.
   - Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die
   vorstehenden
   Angaben zu machen.
   Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur
   eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt
   übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht.
   Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. §
   126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.
   _______________________________________________________________________
   ____________
   Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen
   bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der
   Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf
   Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte
   Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht
   bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen
   gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom
   13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK
   1-12/15).
   _______________________________________________________________________
   ____________
   Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw.
   fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes
   führen.
   Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle
   nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf
   verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
   Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
   Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür
   vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
   _______________________________________________________________________
   ___________
   Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und
   Transparenz hat der Auftraggeber folgende Eignungs- und
   Zuschlagskriterien festgelegt:
   I. Eignungskriterien
   1. Zertifikate (Ausschlusskriterium)
   Die Wartung hat durch qualifiziertes Fachpersonal mit einer
   entsprechenden "Produkt-Zertifizierung" für die zu wartenden
   Komponenten zu erfolgen. Diese ist mit den Angebot vorzulegen und wird
   als Ausschlusskriterium auf Eignungsebene festgelegt.
   Sollte Wartung direkt von IBM angeboten werden, entfällt diese
   Forderung logischerweise, da bei IBM-Technikern die entsprechenden
   Zertifikate vorausgesetzt werden.
   Alle vor Ort eingesetzten Techniker müssen aus Sicherheitsgründen, die
   deutsche Sprache gut beherrschen.
   II. Zuschlagskriterien
   100 % Preis
   Beim Preis geht die Summe der Preise für alle Geräte und Jahre in die
   Wertung ein.
   _______________________________________________________________________
   ______________
   Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
   Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Straße 76
   53123 Bonn
   Tel.: 0228 9499-0
   Fax: 0228 9499-163
   E-Mail: [12]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Internet:
   [13]http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabeka
   mmern.html
   Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines
   Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs-
   oder Geschäftsgeheimnis beinhal-ten, deutlich zu kennzeichnen.
   Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines
   Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht
   in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als
   Verga-bestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu
   verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung
   zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
   Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der
   bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem
   Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag
   interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeach-tung von
   Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß
   innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3
   Satz 1 Nr. 1 GWB).
   Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
   erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
   genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber
   der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
   Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
   wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
   der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer
   zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
   Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
   sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein
   Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information
   durch die GSI geschlossen wer-den. Bei Übermittlung per Fax oder auf
   elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt
   am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser
   Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3
   GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste
   daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134
   GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
   Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB
   nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
   von 30 Kalender-tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch
   nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
   worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
   der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentli-chung der
   Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   ?
   Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs.
   3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften
   ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benann-ten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEY1RQVSTSZ
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemomblerstr. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
   genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber
   der FAIR/GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3
   GWB).
   Teilt die FAIR/GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht
   abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen
   nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g.
   Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
   !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
   !!!!!!!!!!!!!!!
   Bitte beachten Sie hierzu in der Bekanntmachung den Punkt VI. 3)
   Zusätzliche Angaben, der die gesamte Rechtsmittelbelehrung enthält, die
   hier aus Platzgründen nicht eingefügt werden kann.
   Bitte um Beachtung unter SONSTIGES
   !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
   !!!!!!!!!!!!!!!
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemomblerstr. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   25/05/2023
References
   6. mailto:sg223@gsi.de?subject=TED
   7. http://www.gsi.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEY1RQVSTSZ/documents
   9. https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEY1RQVSTSZ
  10. http://www.dtvp.de/
  11. http://www.dtvp.de/Center/
  12. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  13. http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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