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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Darmstadt - Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanlag en und audiovisuellen Anlagen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023053009123314847 / 321391-2023
Veröffentlicht :
30.05.2023
Angebotsabgabe bis :
28.06.2023
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Niedrigster Preis
Produkt-Codes :
50300000 - Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanlagen und audiovis
72253200 - Systemunterstützung
72267100 - Wartung von Informationstechnologiesoftware
72611000 - Technische Computerunterstützung
DE-Darmstadt: Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanlag
en und audiovisuellen Anlagen

2023/S 102/2023 321391

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung
GmbH
Postanschrift: Planckstraße 1
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [6]sg223@gsi.de
Telefon: +49 6159711970
Fax: +49 6159713982
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.gsi.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEY1RQVSTSZ/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEY1RQVSTSZ
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Großforschungseinrichtung
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

IBM-Hardware-Wartungsvertrag 2023
Referenznummer der Bekanntmachung: 23/2600007366
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50300000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit
Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanlagen und audiovisuellen
Anlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ausgangssituation

Die zentrale IT für GSI und FAIR betreibt und nutzt verschiedene
Hardware-Komponenten des Herstellers IBM, von denen vor allen Dingen
die beiden IBM TS4500-Tape-Libraries (zusammen mit deren Peripherie)
eine zentrale und unverzichtbare IT-Infrastruktur für die
Daten-Sicherheit bei GSI und FAIR darstellen.

Da der derzeit bestehende Wartungsvertrag im Sommer 2023 seine maximal
mögliche Vertragslaufzeit erreicht hat, wird eine neue Ausschreibung
für einen Nachfolgevertrag notwendig.

Aus diesem Grund schreibt GSI einen Wartungsvertrag für die Wartung der
IBM-Systeme (Hard- und Software) aus. Wir versichern hiermit, dass alle
in der beigefügten Geräteliste aufgeführte Hardware vollständiges
Eigentum der GSI ist.

Geplanter Vertragsstart ist der 01.08.2023.

Zu vergebender Leistungsumfang für den Wartungsvertrag

Die Wartung umfasst sowohl die Hardware, als auch die verwendeten
Software-Produkte ('System Firmware'/"Microcodes") auf bzw. für
jegliche durch den Vertrag abgedeckte Hardware.

1. Hardwarewartung

Der Vertrag umfasst:

- Wartung und Unterstützung bei Hardware-Problemen

- Incident-Erfassung erfolgt primär per E-Mail oder Webinterface - eine
Meldung per Telefon muss zusätzlich möglich sein

- Übernahme des Incident-Handlings für Systeme unter noch laufendem
IBM-Support

- Die Geräteliste wird regelmäßig (üblicherweise einmal im Jahr)
überprüft:

Dabei können alte, nicht mehr genutzte Geräte/Komponenten ausgetragen
und eventuelle neue Geräte/Komponenten in die Wartung aufgenommen
werden.

- Werden während der Vertragslaufzeit Geräte gestrichen, müssen die
dafür bereits gezahlten Beträge ab dem Folgemonat der Streichung
anteilig gutgeschrieben und ausgezahlt werden.

- Werden während der Vertragslaufzeit Geräte neu in die Liste
aufgenommen, dürfen diese ab dem Folgemonat der Aufnahme anteilig in
Rechnung gestellt werden.

- Sowohl die Streichung von Geräten als auch die Aufnahme von neuen
Systemen, in den hier ausgeschriebenen Wartungsvertrag, erfolgt nach
Absprache mit dem jeweiligen zuständigen Ansprechpartner und ist
jederzeit möglich.

2. Softwarepflege

Bekanntlich fordert der Hersteller IBM für den Zugriff auf
Firmware-Upgrades einen bestehenden Wartungsvertrag bzw. einen
"Rückversicherungs-Vertrag" mit IBM selbst. Daher wird zwingend von den
Anbietern gefordert, dass sie für GSI einen entsprechenden,
kontinuierlich laufenden Vertrag mit dem Hersteller IBM für alle durch
diesen ausgeschriebenen Vertrag abgedeckten Hardware-Komponenten
abschließen, um Zugriff auf diese benötigten Upgrades zu ermöglichen:

Der Wartungsvertrag muss es den GSI-Mitarbeitenden immer und zu jeder
Zeit ermöglichen, uneingeschränkt über das entsprechende IBM-Portal
("Fix Central") auf die aktuellen Software-Updates und Microcodes für
alle Komponenten aus der jeweils gültigen Geräteliste, die dem
Wartungsvertrag zugrunde liegt, zugreifen und diese herunterladen zu
können.

Wird eine Wartungsdurchführung direkt durch den Hersteller IBM
angeboten, ist die Forderung damit automatisch erfüllt.

3. Optional abrufbare Leistungen für Hard- und Software

Während der Vertragslaufzeit sollen u. a. folgende Leistungen abgerufen
werden können:

- Technische Umbauarbeiten/Umzugs-Arbeiten an der IBM-Hardware

- Fehlersuche bei speziellen Hardware- und/oder
Treiberproblemen/Inkompatibilitäten im Zusammenspiel mit den
Betriebssystemen (Linux/AIX)

Ein Anspruch auf solche Abrufe besteht für den AN nicht.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72253200 Systemunterstützung
72267100 Wartung von Informationstechnologiesoftware
72611000 Technische Computerunterstützung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291
Darmstadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Rahmenbedingungen für den Wartungsvertrag

Es wird ein EVB-IT-Instandhaltungsvertrag zugrunde gelegt.

1. Laufzeit

Der Wartungsvertrag für die Wartung der IBM Systeme beginnt am
01.08.2023 und läuft insgesamt 4 Jahre, also bis 31.07.2027.

Dabei ist zu beachten, dass manche Hardware-Komponenten erst zu einem
späteren Zeitpunkt (05.01.2024) in diesen Wartungsvertrag aufgenommen
werden, da bis zu diesem Zeitpunkt noch eine beim Hardware-Kauf
eingeschlossene Garantie/Wartung direkt beim Hersteller besteht. Für
jede Komponente ist die jeweiligen "Startzeit" in der Geräteliste
separat ausgewiesen [Spalte F: "Neue Wartung ab:"].

2. Service-Level

GSI erwartet die bei IBM geltenden Service Level. Der hier
ausgeschriebene Wartungsvertrag fordert "IBM On-site Repair, 72 Hours
Committed Fix Time Monday-Sunday 00:00-24:00, 365 days a year".

Jeder Vor-Ort-Einsatz ist vorab per E-Mail und/oder Telefon mit den
Ansprech-Personen der zuständigen Fachgruppe bei GSI abzustimmen -
auch, weil für jeden "externen Besuch" eine konkrete, namentliche
Vor-Anmeldung an die Pforte der GSI notwendig/erforderlich ist.

Die üblichen Bürozeiten bei GSI sind Montag-Freitag 09:00 - 17:00.

Die Wiederherstellungszeiten werden abweichend von den Definitionen in
den EVB-IT Instandhaltungs-AGB wie folgt definiert: IBM On-site Repair,
72 Hours Committed Fix Time Monday-Sunday 00:00-24:00, 365 days a year

3. Optionale Leistungen

Die optionalen Leistungen werden nach Angebotseinholung durch die
Ansprech-Personen der zuständigen Fachgruppe mit GSI-Bestellung
(Nummernkreis 4500xxxxxx) beauftragt und nach Ausführung und
Rechnungsstellung mit Zahlungsziel 30 Tage netto bezahlt.

4. qualifiziertes Fachpersonal / Benennung der ausführenden
[relevanten] Personen:

Es gibt für den Auftraggeber eine feste (administrative) Ansprechperson
beim Auftragnehmer und feste Support-/Service-Techniker:innen im
Mitarbeiterpool des Auftragnehmers.

Der Anbieter bestätigt, dass im Wartungs-/Service-Fall bei Einsätzen
vor Ort AUSSCHLIESSLICH Techniker:innen zum Einsatz kommen, welche über
die - während der gesamten Vertragslaufzeit - jeweils aktuellen
"Produkt-Zertifizierungen" (nicht älter als drei Jahre) verfügen.

Nach Auftragserteilung ist dem Auftraggeber zu benennen, wer die
Wartung in unserem Hause vornehmen wird.

Außerdem verpflichtet sich der Auftragnehmer eine Namens-Liste der für
den Einsatz bei GSI vorgesehenen Techniker:innen zur Verfügung zu
stellen und die entsprechenden Zertifizierungen beizulegen. Sollte
Wartung direkt von IBM angeboten werden, entfällt diese Forderung
logischerweise, da bei IBM-Technikern die entsprechenden Zertifikate
vorausgesetzt werden.

Aufgrund der Regelungen bei GSI, müssen die in Frage kommenden Personen
namentlich bekannt/erfasst sein und außerdem eine entsprechende
Sicherheits-Unterweisung (online) erhalten haben, bevor sie auf dem GSI
Campus tätig werden dürfen. Es können lediglich diese benannten und
zertifizierten Techniker:innen Zugang zu unseren Anlagen bekommen.

Alle vor Ort eingesetzten Techniker müssen aus Sicherheitsgründen, die
deutsche Sprache gut beherrschen.

5. Zahlungsmodalitäten/Abrechnung

Die Abrechnung des Wartungsvertrages erfolgt einmalig zu Beginn der
Vertragslaufzeit (August 2023) nach Zuschlagserteilung und
entsprechender Rechnungstellung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2023
Ende: 31/07/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optional abrufbare Leistungen für Hard- und Software

Während der Vertragslaufzeit sollen u. a. folgende Leistungen abgerufen
werden können:

- Technische Umbauarbeiten/Umzugs-Arbeiten an der IBM-Hardware

- Fehlersuche bei speziellen Hardware- und/oder
Treiberproblemen/Inkompatibilitäten im Zusammenspiel mit den
Betriebssystemen (Linux/AIX)

Ein Anspruch auf solche Abrufe besteht für den AN nicht.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Einzureichende Unterlagen:

- Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot
mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis
nach

§§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht
vorliegen - GSI Formblatt
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Einzureichende Unterlagen:

- Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem
Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des
Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die Wartung hat durch qualifiziertes Fachpersonal mit einer
entsprechenden "Produkt-Zertifizierung" für die zu wartenden
Komponenten zu erfolgen. Diese ist mit den Angebot vorzulegen und wird
als Ausschlusskriterium auf Eignungsebene festgelegt.

Sollte Wartung direkt von IBM angeboten werden, entfällt diese
Forderung logischerweise, da bei IBM-Technikern die entsprechenden
Zertifikate vorausgesetzt werden.

Alle vor Ort eingesetzten Techniker müssen aus Sicherheitsgründen, die
deutsche Sprache gut beherrschen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/06/2023
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 28/06/2023
Ortszeit: 09:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

2 Mitarbeiter*Innen des Einkaufs

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

Voraussichtlich August 2027
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf [10]www.dtvp.de
bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung
heruntergeladen werden.

Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:

- Elektronisch in Textform

Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt
fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).

URL: [11]http://www.dtvp.de/Center/

Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen
die Bieter nachfolgende Angaben machen:

- Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12
BGB).

- Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist
der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der
vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die
für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht
nicht aus.

- Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die
vorstehenden

Angaben zu machen.

Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur
eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt
übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht.

Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. §
126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.

_______________________________________________________________________
____________

Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen
bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der
Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf
Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte
Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht
bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen
gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom
13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK
1-12/15).

_______________________________________________________________________
____________

Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw.
fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes
führen.

Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle
nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf
verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.

Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.

Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür
vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.

_______________________________________________________________________
___________

Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und
Transparenz hat der Auftraggeber folgende Eignungs- und
Zuschlagskriterien festgelegt:

I. Eignungskriterien

1. Zertifikate (Ausschlusskriterium)

Die Wartung hat durch qualifiziertes Fachpersonal mit einer
entsprechenden "Produkt-Zertifizierung" für die zu wartenden
Komponenten zu erfolgen. Diese ist mit den Angebot vorzulegen und wird
als Ausschlusskriterium auf Eignungsebene festgelegt.

Sollte Wartung direkt von IBM angeboten werden, entfällt diese
Forderung logischerweise, da bei IBM-Technikern die entsprechenden
Zertifikate vorausgesetzt werden.

Alle vor Ort eingesetzten Techniker müssen aus Sicherheitsgründen, die
deutsche Sprache gut beherrschen.

II. Zuschlagskriterien

100 % Preis

Beim Preis geht die Summe der Preise für alle Geräte und Jahre in die
Wertung ein.

_______________________________________________________________________
______________

Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die

Vergabekammer des Bundes

Villemombler Straße 76

53123 Bonn

Tel.: 0228 9499-0

Fax: 0228 9499-163

E-Mail: [12]vk@bundeskartellamt.bund.de

Internet:
[13]http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabeka
mmern.html

Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines
Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs-
oder Geschäftsgeheimnis beinhal-ten, deutlich zu kennzeichnen.
Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines
Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht
in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als
Verga-bestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu
verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung
zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).

Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der
bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem
Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag
interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeach-tung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß
innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 1 GWB).

Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber
der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).

Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer
zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information
durch die GSI geschlossen wer-den. Bei Übermittlung per Fax oder auf
elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt
am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser
Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3
GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste
daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134
GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.

Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
von 30 Kalender-tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch
nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentli-chung der
Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

?

Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs.
3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benann-ten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.

Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEY1RQVSTSZ
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber
der FAIR/GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3
GWB).

Teilt die FAIR/GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht
abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen
nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g.
Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
!!!!!!!!!!!!!!!

Bitte beachten Sie hierzu in der Bekanntmachung den Punkt VI. 3)
Zusätzliche Angaben, der die gesamte Rechtsmittelbelehrung enthält, die
hier aus Platzgründen nicht eingefügt werden kann.

Bitte um Beachtung unter SONSTIGES

!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
!!!!!!!!!!!!!!!
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/05/2023

References

6. mailto:sg223@gsi.de?subject=TED
7. http://www.gsi.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEY1RQVSTSZ/documents
9. https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEY1RQVSTSZ
10. http://www.dtvp.de/
11. http://www.dtvp.de/Center/
12. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
13. http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html

 
 
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