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Ausschreibung: Dienstleistungen für Haftanstalten - DE-Darmstadt
Dienstleistungen für Haftanstalten
Dokument Nr...: 321297-2023 (ID: 2023053009120614769)
Veröffentlicht: 30.05.2023
*
  DE-Darmstadt: Dienstleistungen für Haftanstalten
   2023/S 102/2023 321297
   Zuschlagsbekanntmachung  Konzession
   Ergebnisse des Vergabeverfahrens
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Das Land Hessen vertreten durch: Die Leiterin
   der Justizvollzugsanstalt Darmstadt
   Postanschrift: Marienburgstraße 74
   Ort: Darmstadt
   NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 64297
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): H. B. Wagnitz-Seminar, Abteilung VCC Süd
   E-Mail: [6]Versorgungswesen@HBWS.Justiz.Hessen.de
   Telefon: +49 6913671960
   Fax: +49 611327619570
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://Justizvollzug.hessen.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Öffentliche Sicherheit und Ordnung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe einer Konzession für den Automatenverkauf von Lebens- und
   Genussmitteln an Besucher und Gefangene auf eigenes wirtschaftliches
   Risiko des Konzessionärs
   Referenznummer der Bekanntmachung: 5360E-JVA DA-12/2022
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   75231230 Dienstleistungen für Haftanstalten
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Vergabe von Dienstleistungskonzession auf eigenes wirtschaftliches
   Risiko des Konzessionärs.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 25 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Justizvollzugsanstalt Darmstadt, Marienburgstraße 74, 64297 Darmstadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Darmstadt hat die Konzession für
   den Automatenverkauf von nichtalkoholischen durchsichtigen Getränken
   sowie von Snacks an die Besucher und an die Gefangenen sowie für den
   Sozialraum zu vergeben; Konzessionszeitraum: 26.06.2023 bis 25.06.2027
   mit der Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um 1 Jahr seitens der
   Justizvollzugsanstalt, bis maximal einschließlich dem 25.06.2028.
   Umsatzvolumen für den Zeitraum von 5 Jahren in Höhe von ca. 25.000 .
   Es handelt sich um die Durchführung eines Automateneinkaufs für den
   Besuchsbereich/Sozialraum, der nachfolgende Leistungsmerkmale enthalten
   soll:
   Allgemeines:
   - vier Automaten insgesamt
   - drei Automaten im Besuchsbereich (Pfortengebäude) 
   ein Snackautomat, zwei Getränkeautomaten
   - ein Automat im Sozialraum (Verwaltungstrakt) 
   mit Snacks und Getränken
   - Bestückt werden sollen diese in regelmäßigen Abständen
   - einmal wöchentlich
   - auch auf Abruf
   - Inhalt der Automaten im Besuchsbereich:
   - Kaltgetränke / Erfrischungsgetränke (Wasser still und mit Kohlensäure
   sowie bspw. Limonadengetränke  nur durchsichtig  auch bekannte
   Markenprodukte, keine Heißgetränke)
   - Snacks  süß und salzig, auch Markenprodukte
   - Inhalt der Automaten im Verwaltungstrakt (Sozialraum):
   - Kaltgetränke / Erfrischungsgetränke (Wasser still und mit Kohlensäure
   sowie z. B. Limonadengetränke  auch bekannte Markenprodukte, keine
   Heißgetränke)
   - Snacks  süß und salzig, auch Markenprodukte
   - Alkoholische oder alkoholhaltige Getränke und Snacks sind verboten.
   - Tabak und Tabakwaren sind nicht gefordert.
   Hygiene / Mindesthaltbarkeitsdatum:
   Für die Hygiene der Automaten ist der Konzessionär zuständig. Die
   Prüfung, der im Automaten hinterlegten Waren, ist regelmäßig durch den
   Konzessionär durchzuführen.
   Betriebsstörungen, Entstörungsdienst / Betriebssicherheit:
   Sollte der Automat in irgendeiner Form Störungen aufweisen, ist der
   Konzessionär angehalten, unverzüglich die Störung zu beheben;
   spätestens am Folgewerktag.
   Erforderlichenfalls sind die Waren, die infolge der Störung, Mängel
   jeglicher Art aufweisen und / oder beschädigt sind auf eigene Kosten zu
   entsorgen; die Neu-Befüllung ist obligatorisch.
   Auf allen Automaten ist die Telefonrufnummer des Entstörungsdienstes zu
   hinterlegen. Für die Aktualität der Telefonnummer ist der Konzessionär
   zuständig.
   Die Betriebssicherheit und die Einhaltung aller gesetzlich
   einzuhaltenden Vorgaben obliegt dem Konzessionär.
   Sicherheit:
   Für alle Mitarbeiter des Konzessionärs gelten die im Folgenden
   aufgeführten Sicherheitsvorgaben:
   Die Sicherheitsbelange der Anstalt dürfen durch die erforderlichen
   Maßnahmen nicht beeinträchtigt werden, eine Beaufsichtigung der
   Mitarbeiter erfolgt durch anstaltseigenes Personal innerhalb der
   Anstalt.
   Gegenstände, wie z. B. Leitern, Messer, Schraubendreher, Drähte,
   Trennscheiben oder sonstige Maschinen, sind grundsätzlich so zu
   beaufsichtigen und aufzubewahren, dass ein Zugriff hierauf durch
   Gefangene ausgeschlossen werden kann. Nach dem Arbeitsende sind
   sämtliche Gegenstände unter ordnungsgemäßen Verschluss zu nehmen. Die
   Vollständigkeit aller Werkzeuge ist zu überprüfen. Das Fehlen von
   Werkzeugen, Leitern, etc. ist unverzüglich einem Vollzugbediensteten zu
   melden.
   Eine unmittelbare Kontaktaufnahme zwischen dem Mitarbeiter und
   Inhaftierten ist nicht erlaubt. Die Übergabe von Gegenständen / Waren
   jeglicher Art und Übermittlung von Nachrichten an die Gefangenen sowie
   das Entgegennehmen von Gegenständen und Nachrichten von Gefangenen, ist
   strikt verboten.
   Sofern Müll anfallen sollte, der als gefährlicher Gegenstand eingestuft
   werden kann, wird dieser von dem Konzessionär sachgerecht und auf
   eigene Kosten entsorgt.
   Alle Firmenmitarbeiter, die in der Justizvollzugsanstalt Darmstadt
   tätig werden würden, müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit innerhalb der
   Anstalt jährlich sicherheitsüberprüft werden und zudem mindestens zwei
   Werktage vor Antritt bei der JVA angemeldet werden. Personen, die
   bereits strafrechtlich registriert in Erscheinung getreten sind, wird
   der Zutritt zum Anstaltsgelände grundsätzlich verwehrt. Die
   Firmenmitarbeiter dürfen keine Gegenstände einbringen, deren Besitz
   oder das Mitführen in der Anstalt untersagt ist, z.B. Waffen, Alkohol,
   Handys, Drogen, oder Ähnliches. Des Weiteren haben die Mitarbeiter für
   die Dauer ihres Aufenthaltes ihren Personalausweis an der Außenpforte
   abzugeben. Fahrzeuge und mitgeführte Behältnisse werden jeweils vor dem
   Einlass auf unbedenkliche Inhalte kontrolliert.
   Nachstehende Arbeitszeiten können eingeräumt werden, sind jedoch
   grundsätzlich und insbesondere rechtzeitig mit der Anstalt abzustimmen:
    montags bis freitags von 07.45 Uhr bis 14.45 Uhr 
   aus anstaltsorganisatorischen Gründen kann der Einlass stets verwehrt
   werden oder mit Verzögerungen einhergehen.
    Arbeiten an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen finden in der Regel
   nicht statt.
   Auf dem gesamten Gelände der Justizvollzugsanstalt ist den Anweisungen
   des Anstaltspersonals unverzüglich Folge zu leisten.
   In der Personen- und Fahrzeugschleuse erfolgt eine elektronische und
   eine manuelle Personenabtastung und eine Überprüfung von Taschen und
   mitgeführten Gegenständen.
   Alle ein- und ausfahrenden Kraftfahrzeuge werden überprüft.
   Auf dem gesamten Gelände der Justizvollzugsanstalt besteht absolutes
   Alkoholverbot.
   Verboten ist das Mitführen narkotisierender und anderer berauschender
   Mittel sowie Waffen jeglicher Art.
   Fotoapparate, Kameras, Handys und Funkgeräte dürfen auf dem
   Anstaltsgelände nicht mitgeführt werden.
   Filmen und fotografieren ist auf dem Anstaltsgelände nur nach
   ausdrücklicher vorheriger Genehmigung durch die Behördenleitung/des
   Leiters Sachgebiet Sicherheitsdienst der JVA zulässig.
   Materialien, die sich dazu eignen, ohne besondere technische
   Hilfsmittel als Übersteighilfen genutzt zu werden und die nicht mit
   einfachen Mitteln gegen Missbrauch gesichert werden können, müssen in
   sicherer Entfernung außerhalb des Anstaltsgeländes gelagert werden.
   Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Bestimmungen führen zum
   Einlassverbot für die betroffenen Mitarbeiter(innen) des Konzessionärs
   und ggf. auch zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren;
   sich hieraus ergebende Folgen gehen zu Lasten des Konzessionärs.
   Der Konzessionär ist verpflichtet, seinen Arbeitnehmern und den
   Arbeitnehmern von Subunternehmen/Lieferanten die Bestimmungen und
   Anforderungen rechtzeitig und in geeigneter Weise zur Kenntnis zu
   geben.
   Der Zugang zum Gelände ist nur nach Vorlage eines gültigen
   Personalausweises, Dienstausweises oder Reisepasses möglich. Andere
   Ausweispapiere (z.B. Führerschein) werden nicht anerkannt. Der Ausweis
   ist vor dem Betreten des Anstaltsgeländes an der Pforte zu hinterlegen.
   Die Anmeldung der Firmenmitarbeiter zum Zwecke der
   Sicherheitsüberprüfungen (Anleitung zum Verfahrensablauf,
   Einwilligungserklärung und auszufüllende Excel-Liste werden nach evtl.
   Auftragserteilung zugesendet), die anschließende Genehmigungserteilung
   erfolgt durch die JVA. Ohne die vorherige Genehmigungserteilung besteht
   kein Anspruch das Anstaltsgelände betreten zu dürfen.
   Die JVA behält sich vor und ist berechtigt, bei allen
   Firmenmitarbeitern stichprobenartig die Vorlage der
   Sozialversicherungsausweise zu verlangen.
   Das Befahren des Anstaltsgeländes mit privaten Fahrzeugen ist in der
   Regel nicht erlaubt, Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der
   Sachgebietsleitung Sicherheit.
   Der Verbleib der Fahrzeuge auf dem Anstaltsgelände ist nur für die
   Dauer der fälligen Maßnahme (z. B.: Befüllung, Entstörung, etc.)
   zulässig.
   Warenpreise / Preisgestaltung:
   Die Preise der Waren, die zum Verkauf angeboten werden, sind den in der
   freien Marktwirtschaft üblichen Preisen anzugleichen.
   Die Preise der Waren müssen leserlich und nachvollziehbar ausgewiesen
   und den einzelnen Waren klar zuzuordnen sein.
   Preisveränderungen dürfen nur nach Absprache mit der JVA vorgenommen
   werden.
   Betriebskostenpauschale / Provision:
   Die JVA erhält eine Betriebskostenpauschale i. H. v.  mindestens 8 %
   des Netto-Jahresumsatzes. Die Auszahlung erfolgt unter Angabe des
   Umsatzes und des prozentualen Anteils der Pauschale in Form einer
   Abrechnung.
   Die Abrechnung erfolgt halbjährlich:
   - zum 15. Juli eines jeden Jahres (für den Zeitraum 01.01.  30.06.)
   sowie
   - zum 15. Januar eines jeden Jahres (für den Zeitraum 01.07.  31.12.).
   Jahresumsatz:
   Der zu erwartende Brutto-Umsatz, bei einer Vertragslaufzeit von fünf
   Jahren, beträgt ca. 25.000,00 .
   Pfand:
   Der Einbehalt der Pfandflaschen - und Dosen oder die Rückgabe, kann
   seitens der JVA nicht gewährleistet werden.
   Die Möglichkeit Kisten oder sonstige Behältnisse für das Leergut in der
   Nähe der Automaten zu hinterlegen kann ermöglicht werden, sofern die
   Sicherheitsbelange der JVA und sonstige Vorschriften (Brandschutz,
   Arbeitsschutz, UVV, pp.) dem nicht entgegenstehen.
   Sonstiges:
   Bei den aufzustellenden Automaten soll der Energiesparaspekt beachtet
   werden.
   Darüber hinaus sind geräuscharme Automaten aufzustellen.
   Auch die übrigen arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben sind durch den
   Konzessionär zu erfüllen.
   Einzelheiten siehe Verfahrensunterlagen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: 1. Die Angebotspalette, die Flexibilität,
       organisatorisches Betriebskonzept.
     * Kriterium: 2. Die Preisgestaltung des Warensortiments sowie die
       personelle und technische Ausstattung, die zur Leistungserbringung
       vorgesehen ist.
     * Kriterium: 3. Die Energieeffizienz der Automaten.
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Beginn: 26/06/2023
   Ende: 25/06/2027
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
   Konzessionsbekanntmachung
   IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2023/S 023-065941
   Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
   Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe einer Konzession für den Automatenverkauf von Lebens- und
   Genussmitteln an Besucher und Gefangene auf eigenes wirtschaftliches
   Risiko des Konzessionärs
   Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: nein
   V.1)Information über die Nichtvergabe
   Die Konzession/Das Los wird nicht vergeben
   Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden
   alle abgelehnt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Hinweis: Das vorliegende europaweite Wettbewerbsverfahren ist weder ein
   Vergabeverfahren nach Maßgabe der §§ 97 ff. GWB noch unterliegt es den
   Vorgaben der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG über die
   Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge,
   Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge.
   Als Dienstleistungskonzessionsvergabe folgt das Verfahren jedoch den,
   von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.06.2006 (Abl. EU 2006/C
   179/02) aufgestellten, primärrechtlichen Grundsätzen. Der
   Teilnehmerwettbewerb erfolgt dabei in Anlehnung an ein europaweites
   Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteter Vergabebekanntmachung gemäß §
   10 UVgO als zweistufiges Verfahren. In einer ersten Stufe werden die
   Wirtschaftsteilnehmer ermittelt, welche die erforderliche Eignung als
   Dienstleister für einen bedarfsgerechten leistungsfähigen
   Automatenverkauf bieten und die zur Abgabe eines ersten Angebots
   aufgefordert werden. Es ist beabsichtigt, mindestens drei und höchstens
   sieben geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Die Auswahl
   der im zweiten Schritt zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen
   wird nach Maßgabe und durch vergleichende Bewertung der vorgelegten
   Unterlagen und Nachweise, insbesondere der fachlichen Qualifikationen
   sowie der Referenzen getroffen. Die zweite Stufe des Verfahrens umfasst
   die Angebots- und Wertungsphase. Das Verfahren wird zentral koordiniert
   von dem VCC Süd als zentrale Vergabe- und Koordinierungsstelle.
   Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert
   werden sollen:
   Mindestens (soweit geeignet) 3 (in Worten: drei) Teilnehmer, höchstens
   7 (in Worten: sieben) Teilnehmer.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften
   ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
   Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
   Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4
   GWB)
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   25/05/2023
References
   6. mailto:Versorgungswesen@HBWS.Justiz.Hessen.de?subject=TED
   7. https://Justizvollzug.hessen.de/
   8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:065941-2023:TEXT:DE:HTML
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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