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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Darmstadt - Dienstleistungen für Haftanstalten
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023053009120614769 / 321297-2023
Veröffentlicht :
30.05.2023
Dokumententyp : Zuschlagsbekanntmachung Konzession
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren
Produkt-Codes :
75231230 - Dienstleistungen für Haftanstalten
DE-Darmstadt: Dienstleistungen für Haftanstalten

2023/S 102/2023 321297

Zuschlagsbekanntmachung Konzession

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Das Land Hessen vertreten durch: Die Leiterin
der Justizvollzugsanstalt Darmstadt
Postanschrift: Marienburgstraße 74
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): H. B. Wagnitz-Seminar, Abteilung VCC Süd
E-Mail: [6]Versorgungswesen@HBWS.Justiz.Hessen.de
Telefon: +49 6913671960
Fax: +49 611327619570
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://Justizvollzug.hessen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe einer Konzession für den Automatenverkauf von Lebens- und
Genussmitteln an Besucher und Gefangene auf eigenes wirtschaftliches
Risiko des Konzessionärs
Referenznummer der Bekanntmachung: 5360E-JVA DA-12/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75231230 Dienstleistungen für Haftanstalten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vergabe von Dienstleistungskonzession auf eigenes wirtschaftliches
Risiko des Konzessionärs.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 25 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Justizvollzugsanstalt Darmstadt, Marienburgstraße 74, 64297 Darmstadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Darmstadt hat die Konzession für
den Automatenverkauf von nichtalkoholischen durchsichtigen Getränken
sowie von Snacks an die Besucher und an die Gefangenen sowie für den
Sozialraum zu vergeben; Konzessionszeitraum: 26.06.2023 bis 25.06.2027
mit der Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um 1 Jahr seitens der
Justizvollzugsanstalt, bis maximal einschließlich dem 25.06.2028.
Umsatzvolumen für den Zeitraum von 5 Jahren in Höhe von ca. 25.000 .

Es handelt sich um die Durchführung eines Automateneinkaufs für den
Besuchsbereich/Sozialraum, der nachfolgende Leistungsmerkmale enthalten
soll:

Allgemeines:

- vier Automaten insgesamt

- drei Automaten im Besuchsbereich (Pfortengebäude)

ein Snackautomat, zwei Getränkeautomaten

- ein Automat im Sozialraum (Verwaltungstrakt)

mit Snacks und Getränken

- Bestückt werden sollen diese in regelmäßigen Abständen

- einmal wöchentlich

- auch auf Abruf

- Inhalt der Automaten im Besuchsbereich:

- Kaltgetränke / Erfrischungsgetränke (Wasser still und mit Kohlensäure
sowie bspw. Limonadengetränke nur durchsichtig auch bekannte
Markenprodukte, keine Heißgetränke)

- Snacks süß und salzig, auch Markenprodukte

- Inhalt der Automaten im Verwaltungstrakt (Sozialraum):

- Kaltgetränke / Erfrischungsgetränke (Wasser still und mit Kohlensäure
sowie z. B. Limonadengetränke auch bekannte Markenprodukte, keine
Heißgetränke)

- Snacks süß und salzig, auch Markenprodukte

- Alkoholische oder alkoholhaltige Getränke und Snacks sind verboten.

- Tabak und Tabakwaren sind nicht gefordert.

Hygiene / Mindesthaltbarkeitsdatum:

Für die Hygiene der Automaten ist der Konzessionär zuständig. Die
Prüfung, der im Automaten hinterlegten Waren, ist regelmäßig durch den
Konzessionär durchzuführen.

Betriebsstörungen, Entstörungsdienst / Betriebssicherheit:

Sollte der Automat in irgendeiner Form Störungen aufweisen, ist der
Konzessionär angehalten, unverzüglich die Störung zu beheben;
spätestens am Folgewerktag.

Erforderlichenfalls sind die Waren, die infolge der Störung, Mängel
jeglicher Art aufweisen und / oder beschädigt sind auf eigene Kosten zu
entsorgen; die Neu-Befüllung ist obligatorisch.

Auf allen Automaten ist die Telefonrufnummer des Entstörungsdienstes zu
hinterlegen. Für die Aktualität der Telefonnummer ist der Konzessionär
zuständig.

Die Betriebssicherheit und die Einhaltung aller gesetzlich
einzuhaltenden Vorgaben obliegt dem Konzessionär.

Sicherheit:

Für alle Mitarbeiter des Konzessionärs gelten die im Folgenden
aufgeführten Sicherheitsvorgaben:

Die Sicherheitsbelange der Anstalt dürfen durch die erforderlichen
Maßnahmen nicht beeinträchtigt werden, eine Beaufsichtigung der
Mitarbeiter erfolgt durch anstaltseigenes Personal innerhalb der
Anstalt.

Gegenstände, wie z. B. Leitern, Messer, Schraubendreher, Drähte,
Trennscheiben oder sonstige Maschinen, sind grundsätzlich so zu
beaufsichtigen und aufzubewahren, dass ein Zugriff hierauf durch
Gefangene ausgeschlossen werden kann. Nach dem Arbeitsende sind
sämtliche Gegenstände unter ordnungsgemäßen Verschluss zu nehmen. Die
Vollständigkeit aller Werkzeuge ist zu überprüfen. Das Fehlen von
Werkzeugen, Leitern, etc. ist unverzüglich einem Vollzugbediensteten zu
melden.

Eine unmittelbare Kontaktaufnahme zwischen dem Mitarbeiter und
Inhaftierten ist nicht erlaubt. Die Übergabe von Gegenständen / Waren
jeglicher Art und Übermittlung von Nachrichten an die Gefangenen sowie
das Entgegennehmen von Gegenständen und Nachrichten von Gefangenen, ist
strikt verboten.

Sofern Müll anfallen sollte, der als gefährlicher Gegenstand eingestuft
werden kann, wird dieser von dem Konzessionär sachgerecht und auf
eigene Kosten entsorgt.

Alle Firmenmitarbeiter, die in der Justizvollzugsanstalt Darmstadt
tätig werden würden, müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit innerhalb der
Anstalt jährlich sicherheitsüberprüft werden und zudem mindestens zwei
Werktage vor Antritt bei der JVA angemeldet werden. Personen, die
bereits strafrechtlich registriert in Erscheinung getreten sind, wird
der Zutritt zum Anstaltsgelände grundsätzlich verwehrt. Die
Firmenmitarbeiter dürfen keine Gegenstände einbringen, deren Besitz
oder das Mitführen in der Anstalt untersagt ist, z.B. Waffen, Alkohol,
Handys, Drogen, oder Ähnliches. Des Weiteren haben die Mitarbeiter für
die Dauer ihres Aufenthaltes ihren Personalausweis an der Außenpforte
abzugeben. Fahrzeuge und mitgeführte Behältnisse werden jeweils vor dem
Einlass auf unbedenkliche Inhalte kontrolliert.

Nachstehende Arbeitszeiten können eingeräumt werden, sind jedoch
grundsätzlich und insbesondere rechtzeitig mit der Anstalt abzustimmen:

montags bis freitags von 07.45 Uhr bis 14.45 Uhr

aus anstaltsorganisatorischen Gründen kann der Einlass stets verwehrt
werden oder mit Verzögerungen einhergehen.

Arbeiten an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen finden in der Regel
nicht statt.

Auf dem gesamten Gelände der Justizvollzugsanstalt ist den Anweisungen
des Anstaltspersonals unverzüglich Folge zu leisten.

In der Personen- und Fahrzeugschleuse erfolgt eine elektronische und
eine manuelle Personenabtastung und eine Überprüfung von Taschen und
mitgeführten Gegenständen.

Alle ein- und ausfahrenden Kraftfahrzeuge werden überprüft.

Auf dem gesamten Gelände der Justizvollzugsanstalt besteht absolutes
Alkoholverbot.

Verboten ist das Mitführen narkotisierender und anderer berauschender
Mittel sowie Waffen jeglicher Art.

Fotoapparate, Kameras, Handys und Funkgeräte dürfen auf dem
Anstaltsgelände nicht mitgeführt werden.

Filmen und fotografieren ist auf dem Anstaltsgelände nur nach
ausdrücklicher vorheriger Genehmigung durch die Behördenleitung/des
Leiters Sachgebiet Sicherheitsdienst der JVA zulässig.

Materialien, die sich dazu eignen, ohne besondere technische
Hilfsmittel als Übersteighilfen genutzt zu werden und die nicht mit
einfachen Mitteln gegen Missbrauch gesichert werden können, müssen in
sicherer Entfernung außerhalb des Anstaltsgeländes gelagert werden.

Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Bestimmungen führen zum
Einlassverbot für die betroffenen Mitarbeiter(innen) des Konzessionärs
und ggf. auch zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren;
sich hieraus ergebende Folgen gehen zu Lasten des Konzessionärs.

Der Konzessionär ist verpflichtet, seinen Arbeitnehmern und den
Arbeitnehmern von Subunternehmen/Lieferanten die Bestimmungen und
Anforderungen rechtzeitig und in geeigneter Weise zur Kenntnis zu
geben.

Der Zugang zum Gelände ist nur nach Vorlage eines gültigen
Personalausweises, Dienstausweises oder Reisepasses möglich. Andere
Ausweispapiere (z.B. Führerschein) werden nicht anerkannt. Der Ausweis
ist vor dem Betreten des Anstaltsgeländes an der Pforte zu hinterlegen.

Die Anmeldung der Firmenmitarbeiter zum Zwecke der
Sicherheitsüberprüfungen (Anleitung zum Verfahrensablauf,
Einwilligungserklärung und auszufüllende Excel-Liste werden nach evtl.
Auftragserteilung zugesendet), die anschließende Genehmigungserteilung
erfolgt durch die JVA. Ohne die vorherige Genehmigungserteilung besteht
kein Anspruch das Anstaltsgelände betreten zu dürfen.

Die JVA behält sich vor und ist berechtigt, bei allen
Firmenmitarbeitern stichprobenartig die Vorlage der
Sozialversicherungsausweise zu verlangen.

Das Befahren des Anstaltsgeländes mit privaten Fahrzeugen ist in der
Regel nicht erlaubt, Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der
Sachgebietsleitung Sicherheit.

Der Verbleib der Fahrzeuge auf dem Anstaltsgelände ist nur für die
Dauer der fälligen Maßnahme (z. B.: Befüllung, Entstörung, etc.)
zulässig.

Warenpreise / Preisgestaltung:

Die Preise der Waren, die zum Verkauf angeboten werden, sind den in der
freien Marktwirtschaft üblichen Preisen anzugleichen.

Die Preise der Waren müssen leserlich und nachvollziehbar ausgewiesen
und den einzelnen Waren klar zuzuordnen sein.

Preisveränderungen dürfen nur nach Absprache mit der JVA vorgenommen
werden.

Betriebskostenpauschale / Provision:

Die JVA erhält eine Betriebskostenpauschale i. H. v. mindestens 8 %
des Netto-Jahresumsatzes. Die Auszahlung erfolgt unter Angabe des
Umsatzes und des prozentualen Anteils der Pauschale in Form einer
Abrechnung.

Die Abrechnung erfolgt halbjährlich:

- zum 15. Juli eines jeden Jahres (für den Zeitraum 01.01. 30.06.)
sowie

- zum 15. Januar eines jeden Jahres (für den Zeitraum 01.07. 31.12.).

Jahresumsatz:

Der zu erwartende Brutto-Umsatz, bei einer Vertragslaufzeit von fünf
Jahren, beträgt ca. 25.000,00 .

Pfand:

Der Einbehalt der Pfandflaschen - und Dosen oder die Rückgabe, kann
seitens der JVA nicht gewährleistet werden.

Die Möglichkeit Kisten oder sonstige Behältnisse für das Leergut in der
Nähe der Automaten zu hinterlegen kann ermöglicht werden, sofern die
Sicherheitsbelange der JVA und sonstige Vorschriften (Brandschutz,
Arbeitsschutz, UVV, pp.) dem nicht entgegenstehen.

Sonstiges:

Bei den aufzustellenden Automaten soll der Energiesparaspekt beachtet
werden.

Darüber hinaus sind geräuscharme Automaten aufzustellen.

Auch die übrigen arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben sind durch den
Konzessionär zu erfüllen.

Einzelheiten siehe Verfahrensunterlagen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: 1. Die Angebotspalette, die Flexibilität,
organisatorisches Betriebskonzept.

* Kriterium: 2. Die Preisgestaltung des Warensortiments sowie die
personelle und technische Ausstattung, die zur Leistungserbringung
vorgesehen ist.

* Kriterium: 3. Die Energieeffizienz der Automaten.

II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 26/06/2023
Ende: 25/06/2027
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2023/S 023-065941

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe einer Konzession für den Automatenverkauf von Lebens- und
Genussmitteln an Besucher und Gefangene auf eigenes wirtschaftliches
Risiko des Konzessionärs
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Die Konzession/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden
alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Hinweis: Das vorliegende europaweite Wettbewerbsverfahren ist weder ein
Vergabeverfahren nach Maßgabe der §§ 97 ff. GWB noch unterliegt es den
Vorgaben der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG über die
Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge,
Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge.

Als Dienstleistungskonzessionsvergabe folgt das Verfahren jedoch den,
von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.06.2006 (Abl. EU 2006/C
179/02) aufgestellten, primärrechtlichen Grundsätzen. Der
Teilnehmerwettbewerb erfolgt dabei in Anlehnung an ein europaweites
Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteter Vergabebekanntmachung gemäß §
10 UVgO als zweistufiges Verfahren. In einer ersten Stufe werden die
Wirtschaftsteilnehmer ermittelt, welche die erforderliche Eignung als
Dienstleister für einen bedarfsgerechten leistungsfähigen
Automatenverkauf bieten und die zur Abgabe eines ersten Angebots
aufgefordert werden. Es ist beabsichtigt, mindestens drei und höchstens
sieben geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Die Auswahl
der im zweiten Schritt zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen
wird nach Maßgabe und durch vergleichende Bewertung der vorgelegten
Unterlagen und Nachweise, insbesondere der fachlichen Qualifikationen
sowie der Referenzen getroffen. Die zweite Stufe des Verfahrens umfasst
die Angebots- und Wertungsphase. Das Verfahren wird zentral koordiniert
von dem VCC Süd als zentrale Vergabe- und Koordinierungsstelle.

Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert
werden sollen:

Mindestens (soweit geeignet) 3 (in Worten: drei) Teilnehmer, höchstens
7 (in Worten: sieben) Teilnehmer.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften
ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen.

Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4
GWB)
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/05/2023

References

6. mailto:Versorgungswesen@HBWS.Justiz.Hessen.de?subject=TED
7. https://Justizvollzug.hessen.de/
8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:065941-2023:TEXT:DE:HTML

 
 
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