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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Bremen - Arzneimittel
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023053009100014330 / 320885-2023
Veröffentlicht :
30.05.2023
Angebotsabgabe bis :
29.07.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Lieferauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Niedrigster Preis
Produkt-Codes :
33600000 - Arzneimittel
DE-Bremen: Arzneimittel

2023/S 102/2023 320885

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Bremen/Bremerhaven
Postanschrift: Bürgermeister - Smidt - Straße 95
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): AOK Bremen/Bremerhaven, Ansprechpartner Andre Wilks
E-Mail: [6]FF00408@hb.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.aok.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK6XQS/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Open-House-Verträge 2023
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-05-25-HB-FRA-Open House
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33600000 Arzneimittel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Open-House-Vertrag für den Wirkstoff "Nilotinib, ATC-Code: L01EA03" für
den Zeitraum vom 01.07.2023 bis 30.09.2025.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach
§ 130a Abs. 8 SGB V über einen Wirkstoff im Rahmen eines sogenannten
Open-House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V über den genannten Wirkstoff
angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.07.2023, Vertragsende
ist der 30.09.2025. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist
innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 27
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

(1) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit

(2) Eigenerklärung zu Russlandsanktionen

(3) Aktueller Nachweis (Kopie) über Eintragungen im Gewerberegister
oder im Handelsregister (Auszug aus dem Register) oder in der
Handwerksrolle oder im Vereinsregister, nicht älter als 2 Jahre vom Tag
der Angebotsabgabe gerechnet. Bieter mit Firmensitz außerhalb
Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares
Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter
Übersetzung einzureichen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweis des Bieters über eine Betriebshaftpflichtversicherung in
angemessener Höhe. Wird eine Kopie des Versicherungsvertrages als
Nachweis eingereicht und beinhaltet der Vertrag eine Befristung sowie
eine automatische Verlängerungsklausel, ist zusätzlich nachzuweisen,
dass die Versicherung nicht gekündigt wurde. Kann der Bieter keinen
solchen Nachweis erbringen, hat der Bieter zu erklären, dass er
innerhalb von 8 Wochen nach Zuschlagserteilung eine
Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe

abschließen und den Nachweis vorlegen wird.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, des
Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für
medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), für die
Arzneimittel des ausgeschriebenen Wirkstoffs, die der pharmazeutische
Unternehmer im Zeitpunkt der Angebotsabgabe ein Vertrieb hat; dabei
müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen
Zulassungssituation aller

angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben:

a) Name/Bezeichnung des Arzneimittels,

b) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem
Grund zum Inverkehr-Bringen des Arzneimittels berechtigten
pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung),

c) Darreichungsform,

d) Wirkstoff/-kombination,

e) Angabe zur Verkehrsfähigkeit.

Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle
zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben a)
bis e) erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil

der AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand
abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank
alle gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen vollständig
ausweist, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden
Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B.
Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen,
eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem
Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.

(2) Eigenerklärung zu eigenen und fremden Lieferkapazitäten.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit
pharmazeutischen Unternehmern i. S. d.§ 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen
werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als
pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel
bezieht.

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 99
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 29/07/2025
Ortszeit: 17:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 08/06/2023
Ortszeit: 16:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungsrichtlinie (20014/24/EU) bzw. des Vergaberechts.
Um ein höchstes Maß an Transparenz für die beabsichtigten
Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die

Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In
Ermangelung eines entsprechenden

Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die
daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die
Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung
dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden.

2) Die unter IV.1.3) angegebene Zahl ist nicht als Höchstzahl zu
verstehen. Sie dient fiktiv dazu, einen Wert des Pflichtfeldes
auszufüllen.

3) Interessierte pharmazeutische Unternehmen können über die unter I.1)
genannte E-Mailadresse die Rabattvereinbarung anfordern. Die sonstigen
Teilnahmeunterlagen können auf der Internetseite

[9]www.dtvp.de heruntergeladen werden. Voraussetzung für den Abschluss
eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen
die angeforderten bzw. herunterzuladenden Teilnahmeunterlagen
vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische
Unternehmen, das die

Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Vorlage der unter
Ziffer III.1.1) - III. 1.3) genannten Nachweise/Unterzeichnung der
geforderten Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
durchgeführt.

4) Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.07.2023. Vertragsende ist der
30.09.2025. Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf der Angebotsfrist am
30.09.2025 jederzeit möglichen Angebotsabgabe (Vertragsbeitritt) ist es
zu verstehen, dass der Termin in Ziffer IV.2.7) am 08.06.2023
(Bedingung für die Öffnung der zeitlich

erst möglichen Angebote) zeitlich vor der in Ziffer IV.2.2)
festgelegten Angebotsfrist (Frist für die zeitlich letztmögliche
Angebotsabgabe) liegt.

5) Die AOK Bremen/Bremerhaven behält sich vor, während der
Vertragslaufzeit der Open-House-Verträge, exklusive
Rabattvereinbarungen über den Wirkstoff im Wege des offenen Verfahrens
abzuschließen. Sollte die AOK Bremen/Bremerhaven während der
Vertragslaufzeit einen solchen exklusiven Zuschlag erteilen, ruhen die
im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend
den vertraglichen Regelungen. Den Erfahrungen der AOK
Bremen/Bremerhaven nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel
acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden
Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union in Kraft. Die künftigen

Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser
Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im

Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6XQS
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016, Rs. C-410/14 stellt der
Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der
Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie
bzw. das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar sind.

Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für
anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB):

§ 134 GWB:

(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1.
gegen § 134 verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag
unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am
Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach
Absatz 2 festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis
des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach

Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30

Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

§ 160 GWB:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder
zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und

gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens

bis Ablauf in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe
oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2, §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
unberührt.

§ 168 GWB:

(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken.

(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..".
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/05/2023

References

6. mailto:FF00408@hb.aok.de?subject=TED
7. http://www.aok.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK6XQS/documents
9. http://www.dtvp.de/

 
 
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