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Ausschreibung: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung - DE-Ratzeburg
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Dokument Nr...: 320827-2023 (ID: 2023053009094514280)
Veröffentlicht: 30.05.2023
*
  DE-Ratzeburg: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
   2023/S 102/2023 320827
   Zuschlagsbekanntmachung  Konzession
   Ergebnisse des Vergabeverfahrens
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Kreis Herzogtum Lauenburg
   Postanschrift: Barlachstr. 2
   Ort: Ratzeburg
   NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
   Postleitzahl: 23909
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabestelle@kreis-rz.de
   Telefon: +49 4541/888-267
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.kreis-rz.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vermietung der Schilderprägestelle in Lanken
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Vergabe einer Dienstleistungskonzession - Vermietung eines Gebäudes zum
   Betrieb einer Schilderprägestelle (Herstellung und Verkauf von Kfz.-
   und anderen Schildern)
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
   Hauptort der Ausführung:
   Elmenhorst
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   - Vertragszeitraum: 01.08.2023 - 31.07.2028
   - Mindestmiete: 11.500,00 EUR (netto) / Monat
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: Preis (Miete)
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Beginn: 01/08/2023
   Ende: 31/07/2028
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
   Konzessionsbekanntmachung
   IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2023/S 081-243440
   Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
   Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: nein
   V.1)Information über die Nichtvergabe
   Die Konzession/Das Los wird nicht vergeben
   Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden
   alle abgelehnt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim
   Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
   Ort: Kiel
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das
   Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§155 ff. GWB).
   Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   25/05/2023
References
   6. mailto:vergabestelle@kreis-rz.de?subject=TED
   7. http://www.kreis-rz.de/
   8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:243440-2023:TEXT:DE:HTML
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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