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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Ratzeburg - Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023053009094514280 / 320827-2023
Veröffentlicht :
30.05.2023
Dokumententyp : Zuschlagsbekanntmachung Konzession
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren
Produkt-Codes :
75131000 - Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
DE-Ratzeburg: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung

2023/S 102/2023 320827

Zuschlagsbekanntmachung Konzession

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreis Herzogtum Lauenburg
Postanschrift: Barlachstr. 2
Ort: Ratzeburg
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 23909
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabestelle@kreis-rz.de
Telefon: +49 4541/888-267
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.kreis-rz.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vermietung der Schilderprägestelle in Lanken
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vergabe einer Dienstleistungskonzession - Vermietung eines Gebäudes zum
Betrieb einer Schilderprägestelle (Herstellung und Verkauf von Kfz.-
und anderen Schildern)
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Hauptort der Ausführung:

Elmenhorst
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

- Vertragszeitraum: 01.08.2023 - 31.07.2028

- Mindestmiete: 11.500,00 EUR (netto) / Monat
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: Preis (Miete)

II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 01/08/2023
Ende: 31/07/2028
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2023/S 081-243440

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Die Konzession/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden
alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Ort: Kiel
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das
Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§155 ff. GWB).

Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/05/2023

References

6. mailto:vergabestelle@kreis-rz.de?subject=TED
7. http://www.kreis-rz.de/
8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:243440-2023:TEXT:DE:HTML

 
 
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