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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Berlin
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dokument Nr...: 320766-2023 (ID: 2023053009092714205)
Veröffentlicht: 30.05.2023
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  DE-Berlin: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
   2023/S 102/2023 320766
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: DB Station&Service AG (Bukr 11)
   Postanschrift: Europaplatz 1
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE30 Berlin
   Postleitzahl: 10557
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Grainer, Franziska
   E-Mail: [7]Franziska.Grainer@deutschebahn.com
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   BIM-Planung Barrierefreier Ausbau von drei Verkehrsstationen, Lph 1-2,
   opt. 3-7; Los 1 G.011702203 Erneuerung Verkehrsstation Otting-Weilheim;
   Los 2 G.011702202 Erneuerung Verkehrsstation Lauingen; Los 3
   G.011702204 Erneuerung Verkehrsstation Gundelfingen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50881
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
   planungsbezogene Leistungen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
   planungsbezogene Leistungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE277 Dillingen a.d. Donau
   NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
   Hauptort der Ausführung:
   Otting
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Los 1 BIM Planung Barrierefreier Ausbau Lph 1-2, opt. 3-7 Vst
   Otting-Weilheim
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 24/03/2022
   Ende: 31/12/2026
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2022/S 046-120831
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 21FEI50881
   Los-Nr.: 1
   Bezeichnung des Auftrags:
   Los 1 BIM Planung Barrierefreier Ausbau Lph 1-2, opt. 3-7 Vst
   Otting-Weilheim
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   02/03/2022
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: AFRY Deutschland GmbH
   Ort: München
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemomblerstr. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
   Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
   2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
   Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
   Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
   der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
   Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   25/05/2023
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
   planungsbezogene Leistungen
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
   planungsbezogene Leistungen
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE277 Dillingen a.d. Donau
   NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
   Hauptort der Ausführung:
   Otting
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Los 1 BIM Planung Barrierefreier Ausbau Lph 1-2, opt. 3-7 Vst
   Otting-Weilheim
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 24/03/2022
   Ende: 31/12/2026
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: AFRY Deutschland GmbH
   Ort: München
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Bei der Begehung der Örtlichkeit stellte sich heraus, dass sich im
   Vermessungsbereich mehr Schächte befinden, als bei der Ausschreibung
   auf Plangrundlage angenommen. Die zusätzlichen Schächte müssen für eine
   vollständige Erstellung des beauftragten Bestandsmodells ebenfalls
   erfasst und dokumentiert werden. LÄ01
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Eine separate Vergabe ist nicht möglich, da es sich um eine nicht von
   der beauftragten Leistung trennbaren Mehrmenge von aufzunehmenden
   Schächten handelt. Eine separate Beauftragung einer Aufnahme von
   Schächten ist wenig erfolgversprechend, da es potentiellen Bietern hier
   voraussichtlich nicht möglich ist ein wirtschaftliches Angebot zu
   erstellen.
   VII.2.3)Preiserhöhung
References
   7. mailto:Franziska.Grainer@deutschebahn.com?subject=TED
   8. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:120831-2022:TEXT:DE:HTML
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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