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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Rheine - Anstricharbeiten
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023053009090514114 / 320665-2023
Veröffentlicht :
30.05.2023
Dokumententyp : Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Vertragstyp : Bauauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Produkt-Codes :
45442100 - Anstricharbeiten
DE-Rheine: Anstricharbeiten

2023/S 102/2023 320665

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf
Postanschrift: Laugestraße 51
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
E-Mail: [7]claudia.jansen@kh-st-waf.de
Telefon: +49 5971/4003-1030
Fax: +49 5971/4003-91030
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]https://www.kh-st-waf.de

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Rheine / Malerarbeiten
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45442100 Anstricharbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Rheine / Malerarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:

1.1. Lage der Baustelle/Die Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf
Geschäftsstelle Rheine errichtet einen Neubau auf einem Grundstück
einer städtebaulichen Neuentwicklungsfläche der Stadt Rheine. In diesem
Neubau werden Räumlichkeiten für die Gewerke Metall, Schweißen, KFZ,
Elektro, und SHK nach dem Idealraumprogramm des HPI umgesetzt. Auf dem
Grundstück befindet sich aktuell kein Gebäude. Im Vorfeld wurden
seitens der Stadt Rheine Vorgängerbauten beseitigt und das Gelände
aufbereitet.Im Westen des Baufeldes verläuft in unmittelbarer
Nachbarschaft die Bahnlinie Hamm-Emden. Etwaige hieraus resultierende
Restriktionen wie z. B. der Schwenkbereich des Baukrans etc. sind bei
der Einrichtung und Abwicklung der Baumaßnahme durch die beteiligten
Firmen zu berücksichtigen.1.2. PKW-Verkehr/Die Zu- und Ausfahrt erfolgt
aus nördlicher Richtung über die Albert-Einstein-Straße sowie südlich
über die Laugestraße. Der Anschluss an das übergeordnete Straßennetz
erfolgt über die A30 sowie über die Bundesstraßen B70 und
B481.Parkplätze sind auf dem Gelände nur in stark begrenzter Anzahl
vorhanden. Weitere öffentliche Parkplätze sind an der Laugestraße und
am bisherigen Standort der Kreishandwerkerschaft an der Laugestraße Nr.
51 vorhanden.1.3. LKW-Verkehr/Die Zufahrt für LKW (Ver- und Entsorgung
sowie die Möglichkeit der Anlieferung bzw. des Transports von
Maschinenbauelementen o. ä.) zum Gebäude erfolgt analog zum
PKW-Verkehr. Aufgrund der beengten Parkplatzflächen ist nur eine
Anlieferung und kein Parken der LKW möglich.Art und Lage der baulichen
Anlagen/Der Neubau wird ein- bis 2-geschossig errichtet. Der Baukörper
orientiert sich von Nord-Osten nach Süd-Westen, die Bahnlinie
flankierend. Gegliedert wird das Gebäude durch 2 langgestreckte
Werkstatthallenschiffe verbunden mittels einer mittig verlaufenden
Erschließungs- bzw. Ver-Sorgungsachse.1.5. Verhältnisse auf der
Baustelle/Auf dem Gelände sind keine weiteren Gebäude vorhanden, die
Nutzung der Fläche ist im Rahmen des BE-Plans weitestgehend
uneingeschränkt möglich. Die im Baustelleneinrichtungsplan
gekennzeichneten Feuerwehraufstellflächen sind ständig freizuhalten.
Die öffentlichen Straßen sind jederzeit für den fließenden und den
Personen-Verkehr sowie für Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Es ist
auszuschließen, dass es durch wartende Anlieferfahrzeuge vor dem
Baustellenbereich zu Behinderungen kommt.

Durch den Baustellenbetrieb entstehende Verschmutzungen der Straßen,
sowie Beschädigungen der Verkehrs- und Freiflächen durch Baufahrzeuge
sind grundsätzlich zu vermeiden. Verursachte Schäden sind durch den
Auftragnehmer (AN) zu tragen. Bei Verschmutzung der Straßen durch
eigenes Verschulden sind diese auf eigene Kosten unverzüglich zu
reinigen.

1.6. Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser/Durch das Gewerk
Rohbau werden 1 Baustromunterverteiler mit jeweils 16 und 32 Ampere
Steckdosen aufgestellt. Bauwasser wird ebenfalls durch den AG zur
Verfügung gestellt, die Leitungsverlegung und der Aufbau der jeweiligen
Entnahmestellen an den Bauteilen erfolgt durch den AN Rohbau.1.7.
Lager- und Arbeitsräume/Lagerflächen auf dem Baugelände können nur in
beschränktem Umfang (siehe Baustelleneinrichtung) zur Verfügung
gestellt werden. Tagesunterkünfte werden dem AN zur Verfügung gestellt,
verschlossene Lagerräume und Büroräume können nicht zur Verfügung
gestellt werden und sind von AN selbst zu errichten. Die Lage und der
Umfang der Lagerräume und Bürocontainer sind mit der örtlichen
Bauleitung oder mit dem Sicherheitskoordinator abzustimmen.1.8.
Besondere Vorgaben für die Entsorgung/Abfälle sind generell in
Containern, die jedes Gewerk in eigener Verantwortung und auf eigene
Rechnung für den eigenen Abfall bereitstellt, zu sammeln und regelmäßig
fachgerecht zu entsorgen. Kosten für die Container und die Entsorgung
sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. Die entsprechenden
Bescheinigungen und Entsorgungsnachweise sind der Bauleitung durchsind
mit der örtlichen Bauleitung....
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 21/01/2022
Ende: 19/09/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

EFRE 2014-2020 NRW EFRE-0600199 Projektaufruf: Investitionen in
Wachstum und Beschäftigung ("Fachkräfte.NRW")

Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2022/S 055-140156

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: Malerarbeiten
Bezeichnung des Auftrags:

Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Rheine / Malerarbeiten
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
10/02/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: G. van der Kamp Malergesellschaft mbH
Ort: Neuenhaus
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass das Modernisierungsvorhaben
mit Zuwendungen des Bundes, Bundesinstitut für Berufsbildung sowie des
Landes und mit Mitteln der EU finanziert wird.

Gemäß § 18 EU Abs. 3 Nr. 5 lit. c) VOB/A werden keine Angaben zum
Gesamtwert der Beschaffung gemacht, da die Veröffentlichung dieser
Angaben die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers
schädigen würde und dass lediglich aus technischen Gründen die Angabe
1,00 EUR erfolgte, da das Bekanntmachungsformular hier eine Eintragung
verlangt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albert-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251/4111691
Fax: +49 251/4112165
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein,

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.

Fußnote (§ 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/05/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45442100 Anstricharbeiten
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

1.1 Lage der Baustelle / Die Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf
Geschäftsstelle Rheine errichtet einen Neubau auf einem Grundstück
einer städtebaulichen Neuentwicklungsfläche der Stadt Rheine. In diesem
Neubau werden Räumlichkeiten für die Gewerke Metall, Schweißen, KFZ,
Elektro, und SHK nach dem Idealraumprogramm des HPI umgesetzt. Auf dem
Grundstück befindet sich aktuell kein Gebäude. Im Vorfeld wurden
seitens der Stadt Rheine Vorgängerbauten beseitigt und das Gelände
aufbereitet.

Im Westen des Baufeldes verläuft in unmittelbarer Nachbarschaft die
Bahnlinie Hamm-Emden. Etwaige hieraus resultierende Restriktionen wie
z. B. der Schwenkbereich des Baukrans etc. sind bei der Einrichtung und
Abwicklung der Baumaßnahme durch die beteiligten Firmen zu
berücksichtigen.

1.2 PKW-Verkehr / Die Zu- und Ausfahrt erfolgt aus nördlicher Richtung
über die Albert-Einstein-Straße sowie südlich über die Laugestraße. Der
Anschluss an das übergeordnete Straßennetz erfolgt über die A30 sowie
über die Bundesstraßen B70 und B481.

Parkplätze sind auf dem Gelände nur in stark begrenzter Anzahl
vorhanden. Weitere öffentliche Parkplätze sind an der Laugestraße und
am bisherigen Standort der Kreishandwerkerschaft an der Laugestraße Nr.
51 vorhanden.

1.3 LKW-Verkehr / Die Zufahrt für LKW (Ver- und Entsorgung sowie die
Möglichkeit der Anlieferung bzw. des Transports von
Maschinenbauelementen o. ä.) zum Gebäude erfolgt analog zum
PKW-Verkehr. Aufgrund der beengten Parkplatzflächen ist nur eine
Anlieferung und kein Parken der LKW möglich.

1.4 Art und Lage der baulichen Anlagen / Der Neubau wird ein- bis
2-geschossig errichtet. Der Baukörper orientiert sich von Nord-Osten
nach Süd-Westen, die Bahnlinie flankierend. Gegliedert wird das Gebäude
durch zwei langgestreckte Werkstatthallenschiffe verbunden mittels
einer mittig verlaufenden Erschließungs- bzw. Versorgungsachse.

1.5 Verhältnisse auf der Baustelle / Auf dem Gelände sind keine
weiteren Gebäude vorhanden, die Nutzung der Fläche ist im Rahmen des
BE-Plans weitestgehend uneingeschränkt möglich. Die im
Baustelleneinrichtungsplan gekennzeichneten Feuerwehraufstellflächen
sind ständig freizuhalten.

Die öffentlichen Straßen sind jederzeit für den fließenden und den
Personenverkehr sowie für Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Es ist
auszuschließen, dass es durch wartende Anlieferfahrzeuge vor dem
Baustellenbereich zu Behinderungen kommt.

Durch den Baustellenbetrieb entstehende Verschmutzungen der Straßen,
sowie Beschädigungen der Verkehrs- und Freiflächen durch Baufahrzeuge
sind grundsätzlich zu vermeiden. Verursachte Schäden sind durch den
Auftragnehmer (AN) zu tragen. Bei Verschmutzung der Straßen durch
eigenes Verschulden sind diese auf eigene Kosten unverzüglich zu
reinigen.

1.6 Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser / Durch das Gewerk
Rohbau werden 1 Baustromunterverteiler mit jeweils 16 und 32 Ampere
Steckdosen aufgestellt. Bauwasser wird ebenfalls durch den AG zur
Verfügung gestellt, die Leitungsverlegung und der Aufbau der jeweiligen
Entnahmestellen an den Bauteilen erfolgt durch den AN Rohbau.

1.7 Lager- und Arbeitsräume / Lagerflächen auf dem Baugelände können
nur in beschränktem Umfang (siehe Baustelleneinrichtung) zur Verfügung
gestellt werden. Tagesunterkünfte werden dem AN zur Verfügung gestellt,
verschlossene Lagerräume und Büroräume können nicht zur Verfügung
gestellt werden und sind von AN selbst zu errichten. Die Lage und der
Umfang der Lagerräume und Bürocontainer sind mit der örtlichen
Bauleitung oder mit dem Sicherheitskoordinator abzustimmen.

1.8 Besondere Vorgaben für die Entsorgung / Abfälle sind generell in
Containern, die jedes Gewerk in eigener Verantwortung und auf eigene
Rechnung für den eigenen Abfall bereitstellt, zu sammeln und regelmäßig
fachgerecht zu entsorgen. Kosten für die Container und die Entsorgung
sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. Die entsprechenden
Bescheinigungen und Entsorgungsnachweise sind der Bauleitung durch den
AN vorzulegen.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 21/02/2022
Ende: 19/09/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: G. van der Kamp Malergesellschaft mbH
Ort: Neuenhaus
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):

Nachtrag 04: Türzagen werden noch der Montage vor Ort lackiert;
Grundierung der Türen; Wandflächen überarbeiten; Betonstützen sollen
farbig abgesetzt werden.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Aufgrund von Verschmutzung der Wandflächen ist es notwendig große
Bereiche zu überarbeiten. Betonstützen sollen farbig abgesetzt werden,
nicht im LV.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR

References

7. mailto:claudia.jansen@kh-st-waf.de?subject=TED
8. https://www.kh-st-waf.de/
9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:140156-2022:TEXT:DE:HTML

 
 
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