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Ausschreibung: Anstricharbeiten - DE-Rheine
Anstricharbeiten
Dokument Nr...: 320665-2023 (ID: 2023053009090514114)
Veröffentlicht: 30.05.2023
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  DE-Rheine: Anstricharbeiten
   2023/S 102/2023 320665
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf
   Postanschrift: Laugestraße 51
   Ort: Rheine
   NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
   Postleitzahl: 48431
   Land: Deutschland
   E-Mail: [7]claudia.jansen@kh-st-waf.de
   Telefon: +49 5971/4003-1030
   Fax: +49 5971/4003-91030
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]https://www.kh-st-waf.de
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Rheine / Malerarbeiten
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45442100 Anstricharbeiten
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Rheine / Malerarbeiten
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   1.1. Lage der Baustelle/Die Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf
   Geschäftsstelle Rheine errichtet einen Neubau auf einem Grundstück
   einer städtebaulichen Neuentwicklungsfläche der Stadt Rheine. In diesem
   Neubau werden Räumlichkeiten für die Gewerke Metall, Schweißen, KFZ,
   Elektro, und SHK nach dem Idealraumprogramm des HPI umgesetzt. Auf dem
   Grundstück befindet sich aktuell kein Gebäude. Im Vorfeld wurden
   seitens der Stadt Rheine Vorgängerbauten beseitigt und das Gelände
   aufbereitet.Im Westen des Baufeldes verläuft in unmittelbarer
   Nachbarschaft die Bahnlinie Hamm-Emden. Etwaige hieraus resultierende
   Restriktionen wie z. B. der Schwenkbereich des Baukrans etc. sind bei
   der Einrichtung und Abwicklung der Baumaßnahme durch die beteiligten
   Firmen zu berücksichtigen.1.2. PKW-Verkehr/Die Zu- und Ausfahrt erfolgt
   aus nördlicher Richtung über die Albert-Einstein-Straße sowie südlich
   über die Laugestraße. Der Anschluss an das übergeordnete Straßennetz
   erfolgt über die A30 sowie über die Bundesstraßen B70 und
   B481.Parkplätze sind auf dem Gelände nur in stark begrenzter Anzahl
   vorhanden. Weitere öffentliche Parkplätze sind an der Laugestraße und
   am bisherigen Standort der Kreishandwerkerschaft an der Laugestraße Nr.
   51 vorhanden.1.3. LKW-Verkehr/Die Zufahrt für LKW (Ver- und Entsorgung
   sowie die Möglichkeit der Anlieferung bzw. des Transports von
   Maschinenbauelementen o. ä.) zum Gebäude erfolgt analog zum
   PKW-Verkehr. Aufgrund der beengten Parkplatzflächen ist nur eine
   Anlieferung und kein Parken der LKW möglich.Art und Lage der baulichen
   Anlagen/Der Neubau wird ein- bis 2-geschossig errichtet. Der Baukörper
   orientiert sich von Nord-Osten nach Süd-Westen, die Bahnlinie
   flankierend. Gegliedert wird das Gebäude durch 2 langgestreckte
   Werkstatthallenschiffe verbunden mittels einer mittig verlaufenden
   Erschließungs- bzw. Ver-Sorgungsachse.1.5. Verhältnisse auf der
   Baustelle/Auf dem Gelände sind keine weiteren Gebäude vorhanden, die
   Nutzung der Fläche ist im Rahmen des BE-Plans weitestgehend
   uneingeschränkt möglich. Die im Baustelleneinrichtungsplan
   gekennzeichneten Feuerwehraufstellflächen sind ständig freizuhalten.
   Die öffentlichen Straßen sind jederzeit für den fließenden und den
   Personen-Verkehr sowie für Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Es ist
   auszuschließen, dass es durch wartende Anlieferfahrzeuge vor dem
   Baustellenbereich zu Behinderungen kommt.
   Durch den Baustellenbetrieb entstehende Verschmutzungen der Straßen,
   sowie Beschädigungen der Verkehrs- und Freiflächen durch Baufahrzeuge
   sind grundsätzlich zu vermeiden. Verursachte Schäden sind durch den
   Auftragnehmer (AN) zu tragen. Bei Verschmutzung der Straßen durch
   eigenes Verschulden sind diese auf eigene Kosten unverzüglich zu
   reinigen.
   1.6. Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser/Durch das Gewerk
   Rohbau werden 1 Baustromunterverteiler mit jeweils 16 und 32 Ampere
   Steckdosen aufgestellt. Bauwasser wird ebenfalls durch den AG zur
   Verfügung gestellt, die Leitungsverlegung und der Aufbau der jeweiligen
   Entnahmestellen an den Bauteilen erfolgt durch den AN Rohbau.1.7.
   Lager- und Arbeitsräume/Lagerflächen auf dem Baugelände können nur in
   beschränktem Umfang (siehe Baustelleneinrichtung) zur Verfügung
   gestellt werden. Tagesunterkünfte werden dem AN zur Verfügung gestellt,
   verschlossene Lagerräume und Büroräume können nicht zur Verfügung
   gestellt werden und sind von AN selbst zu errichten. Die Lage und der
   Umfang der Lagerräume und Bürocontainer sind mit der örtlichen
   Bauleitung oder mit dem Sicherheitskoordinator abzustimmen.1.8.
   Besondere Vorgaben für die Entsorgung/Abfälle sind generell in
   Containern, die jedes Gewerk in eigener Verantwortung und auf eigene
   Rechnung für den eigenen Abfall bereitstellt, zu sammeln und regelmäßig
   fachgerecht zu entsorgen. Kosten für die Container und die Entsorgung
   sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. Die entsprechenden
   Bescheinigungen und Entsorgungsnachweise sind der Bauleitung durchsind
   mit der örtlichen Bauleitung....
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 21/01/2022
   Ende: 19/09/2022
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
   Projektnummer oder -referenz:
   EFRE 2014-2020 NRW EFRE-0600199 Projektaufruf: Investitionen in
   Wachstum und Beschäftigung ("Fachkräfte.NRW")
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2022/S 055-140156
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: Malerarbeiten
   Bezeichnung des Auftrags:
   Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Rheine / Malerarbeiten
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   10/02/2022
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: G. van der Kamp Malergesellschaft mbH
   Ort: Neuenhaus
   NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass das Modernisierungsvorhaben
   mit Zuwendungen des Bundes, Bundesinstitut für Berufsbildung sowie des
   Landes und mit Mitteln der EU finanziert wird.
   Gemäß § 18 EU Abs. 3 Nr. 5 lit. c) VOB/A werden keine Angaben zum
   Gesamtwert der Beschaffung gemacht, da die Veröffentlichung dieser
   Angaben die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers
   schädigen würde und dass lediglich aus technischen Gründen die Angabe
   1,00 EUR erfolgte, da das Bekanntmachungsformular hier eine Eintragung
   verlangt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
   Postanschrift: Albert-Thaer-Straße 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48147
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 251/4111691
   Fax: +49 251/4112165
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein,
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Fußnote (§ 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG).
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   25/05/2023
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   45442100 Anstricharbeiten
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   1.1 Lage der Baustelle / Die Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf
   Geschäftsstelle Rheine errichtet einen Neubau auf einem Grundstück
   einer städtebaulichen Neuentwicklungsfläche der Stadt Rheine. In diesem
   Neubau werden Räumlichkeiten für die Gewerke Metall, Schweißen, KFZ,
   Elektro, und SHK nach dem Idealraumprogramm des HPI umgesetzt. Auf dem
   Grundstück befindet sich aktuell kein Gebäude. Im Vorfeld wurden
   seitens der Stadt Rheine Vorgängerbauten beseitigt und das Gelände
   aufbereitet.
   Im Westen des Baufeldes verläuft in unmittelbarer Nachbarschaft die
   Bahnlinie Hamm-Emden. Etwaige hieraus resultierende Restriktionen wie
   z. B. der Schwenkbereich des Baukrans etc. sind bei der Einrichtung und
   Abwicklung der Baumaßnahme durch die beteiligten Firmen zu
   berücksichtigen.
   1.2 PKW-Verkehr / Die Zu- und Ausfahrt erfolgt aus nördlicher Richtung
   über die Albert-Einstein-Straße sowie südlich über die Laugestraße. Der
   Anschluss an das übergeordnete Straßennetz erfolgt über die A30 sowie
   über die Bundesstraßen B70 und B481.
   Parkplätze sind auf dem Gelände nur in stark begrenzter Anzahl
   vorhanden. Weitere öffentliche Parkplätze sind an der Laugestraße und
   am bisherigen Standort der Kreishandwerkerschaft an der Laugestraße Nr.
   51 vorhanden.
   1.3 LKW-Verkehr / Die Zufahrt für LKW (Ver- und Entsorgung sowie die
   Möglichkeit der Anlieferung bzw. des Transports von
   Maschinenbauelementen o. ä.) zum Gebäude erfolgt analog zum
   PKW-Verkehr. Aufgrund der beengten Parkplatzflächen ist nur eine
   Anlieferung und kein Parken der LKW möglich.
   1.4 Art und Lage der baulichen Anlagen / Der Neubau wird ein- bis
   2-geschossig errichtet. Der Baukörper orientiert sich von Nord-Osten
   nach Süd-Westen, die Bahnlinie flankierend. Gegliedert wird das Gebäude
   durch zwei langgestreckte Werkstatthallenschiffe verbunden mittels
   einer mittig verlaufenden Erschließungs- bzw. Versorgungsachse.
   1.5 Verhältnisse auf der Baustelle / Auf dem Gelände sind keine
   weiteren Gebäude vorhanden, die Nutzung der Fläche ist im Rahmen des
   BE-Plans weitestgehend uneingeschränkt möglich. Die im
   Baustelleneinrichtungsplan gekennzeichneten Feuerwehraufstellflächen
   sind ständig freizuhalten.
   Die öffentlichen Straßen sind jederzeit für den fließenden und den
   Personenverkehr sowie für Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Es ist
   auszuschließen, dass es durch wartende Anlieferfahrzeuge vor dem
   Baustellenbereich zu Behinderungen kommt.
   Durch den Baustellenbetrieb entstehende Verschmutzungen der Straßen,
   sowie Beschädigungen der Verkehrs- und Freiflächen durch Baufahrzeuge
   sind grundsätzlich zu vermeiden. Verursachte Schäden sind durch den
   Auftragnehmer (AN) zu tragen. Bei Verschmutzung der Straßen durch
   eigenes Verschulden sind diese auf eigene Kosten unverzüglich zu
   reinigen.
   1.6 Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser / Durch das Gewerk
   Rohbau werden 1 Baustromunterverteiler mit jeweils 16 und 32 Ampere
   Steckdosen aufgestellt. Bauwasser wird ebenfalls durch den AG zur
   Verfügung gestellt, die Leitungsverlegung und der Aufbau der jeweiligen
   Entnahmestellen an den Bauteilen erfolgt durch den AN Rohbau.
   1.7 Lager- und Arbeitsräume / Lagerflächen auf dem Baugelände können
   nur in beschränktem Umfang (siehe Baustelleneinrichtung) zur Verfügung
   gestellt werden. Tagesunterkünfte werden dem AN zur Verfügung gestellt,
   verschlossene Lagerräume und Büroräume können nicht zur Verfügung
   gestellt werden und sind von AN selbst zu errichten. Die Lage und der
   Umfang der Lagerräume und Bürocontainer sind mit der örtlichen
   Bauleitung oder mit dem Sicherheitskoordinator abzustimmen.
   1.8 Besondere Vorgaben für die Entsorgung / Abfälle sind generell in
   Containern, die jedes Gewerk in eigener Verantwortung und auf eigene
   Rechnung für den eigenen Abfall bereitstellt, zu sammeln und regelmäßig
   fachgerecht zu entsorgen. Kosten für die Container und die Entsorgung
   sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. Die entsprechenden
   Bescheinigungen und Entsorgungsnachweise sind der Bauleitung durch den
   AN vorzulegen.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 21/02/2022
   Ende: 19/09/2022
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: G. van der Kamp Malergesellschaft mbH
   Ort: Neuenhaus
   NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Nachtrag 04: Türzagen werden noch der Montage vor Ort lackiert;
   Grundierung der Türen; Wandflächen überarbeiten; Betonstützen sollen
   farbig abgesetzt werden.
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
   Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
   und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
   Aufgrund von Verschmutzung der Wandflächen ist es notwendig große
   Bereiche zu überarbeiten. Betonstützen sollen farbig abgesetzt werden,
   nicht im LV.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
References
   7. mailto:claudia.jansen@kh-st-waf.de?subject=TED
   8. https://www.kh-st-waf.de/
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:140156-2022:TEXT:DE:HTML
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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