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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Hamburg - Arzneimittel
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023053009075713903 / 320478-2023
Veröffentlicht :
30.05.2023
Angebotsabgabe bis :
30.06.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Lieferauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
33600000 - Arzneimittel
DE-Hamburg: Arzneimittel

2023/S 102/2023 320478

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
E-Mail: [6]DZEM@tk.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.tk.de/vergabe
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: HEK - Hanseatische KrankenkassePostanschrift:
Postanschrift: Wandsbeker Zollstraße 86 - 90
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22041
Land: Deutschland
E-Mail: [8]dzem@tk.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [9]www.hek.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[10]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYDWP/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

OH-Biologika-2023-15 - Dornase alfa
Referenznummer der Bekanntmachung: OH-Biologika-2023-15
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33600000 Arzneimittel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die beteiligten Kassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten
pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V
zu dem Wirkstoff Dornase alfa zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt
im Rahmen des Open-House-Biologika-Verfahrens der beteiligten Kassen:

Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt,
es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Kassen sichern
einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit
beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 01.07.2023. Der Vertrag
endet spätestens am 30.06.2025, unabhängig vom Datum des
Vertragsschlusses.

Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen
zu entnehmen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ein Beitritt zu diesem Open-House-Biologika-Verfahren ist innerhalb der
Vertragslaufzeit jederzeit möglich.

Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen nach
Anlage 4 zum Vertrag (Eigenerklärung zur Zulassung und zum Unternehmen)
erfüllen und dies in elektronischer Form gemäß § 126a BGB bestätigen,
erfolgt ein Vertragsschluss.

Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG)
bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit
angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer
erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden
Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes
Verfahren" nach Ziffer IV.1.1) und die Angabe der Zuschlagskriterien
nach Ziffer II.2.5) sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und

haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des
Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche
Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw.
Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Gemäß § 130a Abs. 8 SGB V können Rabattverträge nur mit
pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen
werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als
pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel
bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine
Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der
einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der
vertraglichen Pflichten besteht.

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/06/2025
Ortszeit: 23:58
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30/06/2025
Ortszeit: 23:59

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in
elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung
gestellt.

Fragen zu diesem Verfahren und/oder den Teilnahme- und
Vertragsunterlagen sind der TK über einen zentralen Ansprechpartner
ausschließlich über das Vergabeportal der TK, dort über den Bereich
"Kommunikation" zu diesem Open-House-Verfahren zu übermitteln.

Hinweis zu Ziffer I.3): Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden
nur allen pharmazeutischen Unternehmern i.S.v. Ziffer II.2.4) und
III.1.1) zur Verfügung gestellt. Die Angabe unter Ziffer I.3) hat keine
weitere Bedeutung. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung auf
[11]http://www.dtvp.de erforderlich.

Hinweis zu Ziffer IV.2.7): Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren
ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle
Vertragsangebote werden mit Eingang geöffnet und geprüft. Bitte
beachten Sie, dass die Meldung zur Kennzeichnung der Rabattarzneimittel
in die Apothekensoftware zum Ersten eines Kalendermonats nur
gewährleistet werden kann, wenn die Vertragsunterlagen vollständig per
E-Mail und soweit erforderlich mit qualifizierter elektronischer
Signatur unterzeichnet bis zum Dritten des jeweiligen Vormonats der TK
vorliegen. Für den Fall, dass eine qualifizierte elektronische Signatur
technisch nicht möglich sein sollte, kann der Vertrag auch
unterschrieben im Original versendet werden. In diesem Fall ist
parallel zu den postalisch versendeten Vertragsunterlagen im Original
zusätzlich eine gescannte Kopie der vollständigen, unterzeichneten
Vertragsunterlagen per E-Mail an die TK ([12]AM.2-Team-Originale@tk.de
) zu versenden. Es gilt jeweils das Datum des Post- bzw. E-Maileingangs
bei der TK (vgl. Teilnahme- und Vertragsunterlagen).

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen (Ziffern VI.4.1) bis VI.4.4))
beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
Vergaberechts (vgl. auch Ziffer II.2.4)). Es fehlt an einer
Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im
Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft.
Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der
Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der
vertraglichen Bestimmungen -gemessen an den unionsrechtlichen
Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz-
nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der
Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der
Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und
einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug
gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG.

Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist,
das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art.
1Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet.

Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.

Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYDWP
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Ort: Bonn bzw. örtl. zust. Sozialgericht
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die unter VI.4.1) genannten Vergabekammern des Bundes sind nur für die
Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Für den Fall, dass
ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird (s. Ziffer VI.3.),
sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten.
Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend
nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt.
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den
allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die
Sozialgerichte.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/05/2023

References

6. mailto:DZEM@tk.de?subject=TED
7. http://www.tk.de/vergabe
8. mailto:dzem@tk.de?subject=TED
9. http://www.hek.de/
10. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYDWP/documents
11. http://www.dtvp.de/
12. mailto:AM.2-Team-Originale@tk.de?subject=TED

 
 
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