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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Berlin - Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023053009045513350 / 319903-2023
Veröffentlicht :
30.05.2023
Angebotsabgabe bis :
27.06.2023
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
79200000 - Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
DE-Berlin: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen

2023/S 102/2023 319903

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
Postanschrift: Hallesches Ufer 7476
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabe@berlinovo.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils:
[8]https://www.berlin.de/vergabeplattform
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId
/platformId/2/tenderId/169307
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderI
d/platformId/2/tenderId/169307
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abschlussprüfung und prüfungsnahe Beratungsleitungen 2022, 2023-2025
Referenznummer der Bekanntmachung: 138-23-VV-FS
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79200000 Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie
Steuerwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen
der Abschlussprüfung und prüfungsnahe Beratungsleistungen für das
Geschäftsjahr 2022 sowie für die Jahre 2023 bis 2025 (optional ohne
Anspruch auf Beauftragung).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen
der Abschlussprüfung und prüfungsnahe Beratungsleistungen für das
Geschäftsjahr 2022 sowie für die Jahre 2023 bis 2025 (optional ohne
Anspruch auf Beauftragung).

Im Rahmen der Abschlussprüfung sind folgende Leistungen - jeweils
bezogen auf den Stichtag 31. Dezember eines Jahres - zu erbringen:

Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der berlinovo

Prüfung des Konzernabschlusses und des Lageberichts der berlinovo

Prüfung der Jahresabschlüsse von 9 Tochtergesellschaften (jeweils
ohne Anhang bzw. Lagebericht)

Prüfung gemäß § 53 HGrG (berlinovo und 14 Tochtergesellschaften)

Bericht über die Bezüge der Geschäftsführungsmitglieder, der
leitenden Angestellten sowie der Aufsichtsratsmitglieder der berlinovo

mündliche Berichterstattung an den Aufsichtsrat der berlinovo im
Rahmen der Aufsichtsratssitzungen sowie mit den Mitgliedern des
Prüfungsausschusses des Aufsichtsrates.

Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zum
Vertrag) zu entnehmen.

Bei den Personengesellschaften handelt es sich teilweise um
Gesellschaften mit und ohne Grundbesitz, teilweise mit Sonder- und
Ergänzungsvermögen sowie teilweise um doppelstöckige
Personengesellschaftsstrukturen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die berlinovo ist berechtigt, den Wirtschaftsprüfer zu den Bedingungen
dieses Vertrages auch mit der Prüfung der Jahresabschlüsse für die
Jahre 2024 bis 2026 zu beauftragen. Die Beauftragung für die Jahre 2024
bis 2026 ist jeweils spätestens bis zum 30.09. des jeweils
vorhergehenden Jahres auszusprechen.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH wird die 3 bis max. 5
geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen bei den Referenzen
zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen auffordern.

Um der Berlinovo Gesellschaft mbH die Überprüfung der Vergleichbarkeit
der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind
die Tabellen in Ziffer 4.2.2 Teilnahmeantrag jeweils vollständig
auszufüllen. Aus Sicht der Berlinovo sind die in dieser Ziffer zur
Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden
Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.

Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn
sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:

Leistungen der Abschlussprüfung nach HGB

Abschlussprüfung in der Wohnungswirtschaft

Bilanzsumme (HGB) geprüftes Unternehmen/Konzern mindestens EUR 500
Mio.

Abschluss der Leistung nicht vor 2018

Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten
erbrachten Leistungen zu einer vergleichbaren Leistung
zusammenzufassen.

Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere
Referenzen. Eine Leistung ist einheitlich, wenn sie auf demselben
Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit
demselben Auftrag beauftragt wurden).

Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte erreicht werden:

5 Punkte = Wertungsfähige Referenz

15 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika)

Zusatzpunkte können für das Erfüllen folgender weiterer Spezifika im
jeweiligen Referenz Projekt erreicht werden:

Abschlussprüfung in der kommunalen Wohnungswirtschaft (öffentliche
Auftraggeber)

(5 Punkte)

Konzernabschluss (3 Punkte)

Anzahl der in diesem Projekt geprüften Unternehmen

> 7 Gesellschaften (2 Punkte)

Erstkonsolidierung von Gesellschaften im Konzern (2 Punkte)

Derivatebewertung (1 Punkte)

Verbliebene Garantiesachverhalte (Mietgarantien etc.) (1 Punkte)

Leistungen der Abschlussprüfung nach IFRS (1 Punkte)

Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine
Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen
und dies schriftlich begründen. Die Berlinovo behält sich vor, anhand
der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu
entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die
Referenz nicht gewertet.

Die Berlinovo ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet
und muss trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des
Referenz-Auftraggebers in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und
insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können.
Die Prüffähigkeit können Bewerber bspw. durch folgende Maßnahmen
herstellen:

Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend)

Möglichst aussagekräftige Umschreibung der Tätigkeit inkl.
Referenzgeber

Die Berlinovo wird anhand der mitgeteilten Informationen über die
Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern
bzw. aufklären.

Nur die 3 bis max. 5 Bewerber mit der höchsten Eignungspunktzahl im
Teilnahmewettbewerb werden für die Angebots- und Verhandlungsphase
zugelassen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Aufnahme weiterer Unternehmen der berlinovo in die Rahmenvereinbarung
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Vorgaben insb. des BerlAVG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend
einzuhalten.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter
für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass

er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der
angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,

über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein
vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung
beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,

er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,

er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere
Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als
möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen
würde,

er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers
ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,

keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus
einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden
ist,

er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss
aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann,

insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den
Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und

er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen
Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur
Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen
Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen
Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen,

er/sie sich bereit erklärt, ausschließlich Personal mit der für den
Auftrag erforderlichen Qualifikation einzusetzen,

er/sie sich bereits jetzt bereiterklärt, die in Ziffer 6.2.1
Angebot benannten Personen bei den Abschlussprüfungen und
beratungsnahe Dienstleistungen, die Gegenstand dieser
Beschaffungsmaßnahme sind, in ihren dort zugewiesenen Rollen
einzusetzen.

Die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH behält sich vor, vor
Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern zu fordern, um
die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter
die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch Berlinovo Immobilien
Gesellschaft mbH nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor,
wird der Bieter zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der
Berlinovo geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu
erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister geht,
muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen:
Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von
Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem
Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während
eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen
bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener
Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen
wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener
Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind
auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen.
Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem
EU-Ausland.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH prüft, die
jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen (vgl.
Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) eingesetzter Wirtschaftsprüfer
innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2020 bis 2022 (Ziffer 4.2.1),
sowie Referenzen zu vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) der
Bekanntmachung) in den vergangenen fünf Geschäftsjahren 2018 bis 2022
(Ziffer 4.2.2).

Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die
auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.

Um der Berlinovo Gesellschaft mbH die Überprüfung der Vergleichbarkeit
der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind
die folgenden Tabellen jeweils vollständig auszufüllen. Aus Sicht der
Berlinovo sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen
vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses
Aspektes der Eignung ausreichend.

Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn
sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:

Leistungen der Abschlussprüfung nach HGB

Abschlussprüfung in der Wohnungswirtschaft

Bilanzsumme (HGB) geprüftes Unternehmen/Konzern mindestens EUR 500
Mio.

Abschluss der Leistung nicht vor 2018

Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten
erbrachten Leistungen zu einer vergleichbaren Leistung
zusammenzufassen.

Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere
Referenzen. Eine Leistung ist einheitlich, wenn sie auf demselben
Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit
demselben Auftrag beauftragt wurden).

Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte erreicht werden:

5 Punkte = Wertungsfähige Referenz

15 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika)

Zusatzpunkte können für das Erfüllen folgender weiterer Spezifika im
jeweiligen Referenz Projekt erreicht werden:

Abschlussprüfung in der kommunalen Wohnungswirtschaft (öffentliche
Auftraggeber)

(5 Punkte)

Konzernabschluss (3 Punkte)

Anzahl der in diesem Projekt geprüften Unternehmen

> 7 Gesellschaften (2 Punkte)

Erstkonsolidierung von Gesellschaften im Konzern (2 Punkte)

Derivatebewertung (1 Punkte)

Verbliebene Garantiesachverhalte (Mietgarantien etc.) (1 Punkte)

Leistungen der Abschlussprüfung nach IFRS (1 Punkte)

Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine
Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen
und dies schriftlich begründen. Die Berlinovo behält sich vor, anhand
der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu
entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die
Referenz nicht gewertet.

Die Berlinovo ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet
und muss trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des
Referenz-Auftraggebers in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und
insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können.
Die Prüffähigkeit können Bewerber bspw. durch folgende Maßnahmen
herstellen:

Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend)

Möglichst aussagekräftige Umschreibung der Tätigkeit inkl.
Referenzgeber

Die Berlinovo wird anhand der mitgeteilten Informationen über die
Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern
bzw. aufklären.

Nur die 3 bis max. 5 Bewerber mit der höchsten Eignungspunktzahl im
Teilnahmewettbewerb werden für die Angebots- und Verhandlungsphase
zugelassen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn
sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:

Leistungen der Abschlussprüfung nach HGB

Abschlussprüfung in der Wohnungswirtschaft

Bilanzsumme (HGB) geprüftes Unternehmen/Konzern mindestens EUR 500
Mio.

Abschluss der Leistung nicht vor 2018
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Wirtschaftsprüfer
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/06/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

2026
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Von Fragen über den Stand der Auswertung des Verfahrens bitten wir
abzusehen. Sie werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens über Ihre
Berücksichtigung/Nichtberücksichtigung benachrichtigt.

Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers
Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber den
Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 19.06.2023, 11:00 Uhr, darauf
hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen
erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der Berlinovo auf
der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind. Später
eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet.
Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Profil der Berlinovo auf
der Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen und werden
ausschließlich über dieses Profil beantwortet. Die Bewerber sind
verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über neue Informationen
auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin
zu erkundigen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung
des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.

2. Die Berlinovo behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung
der Teilnahmeanträge geeignete Nachweise von den
Bewerbern/Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen
Eigenerklärungen überprüfen zu können.

3. Der Bewerber/Bewerbergemeinschaft erklärt, dass er/sie Artikel 5k
der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt,

nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der
Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es
verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den
Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe
sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e,
Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der
Richtlinie 2014/23/EU, unter

die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der
Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e
und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und
unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie
2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder
Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen,
Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren
Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter
Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter
Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln,

auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen,
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch
genommen werden (Eignungsleihe).

4. Der Bewerber/Bewerbergemeinschaft erklärt, dass er den Nachweis
einer bestehenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung spätestens
10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages (Einzelauftrag) mit einer
Deckungssumme von mind. EUR 5 Mio. je Prüfungsauftrag erbringen und den
Versicherungsschutz mit mindestens den genannten Merkmalen über die
gesamte Laufzeit dieses Vertrags (Einzelauftrags) vorhalten wird.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach
Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag
ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen
Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht,
wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der
eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union
bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union (§ 135 GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/05/2023

References

6. mailto:vergabe@berlinovo.de?subject=TED
7. https://www.berlin.de/vergabeplattform
8. https://www.berlin.de/vergabeplattform
9. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/169307
10. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/169307

 
 
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