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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Detmold - Installation von Elektroanlagen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023053009044813323 / 319894-2023
Veröffentlicht :
30.05.2023
Angebotsabgabe bis :
30.06.2023
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Bauauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Niedrigster Preis
Produkt-Codes :
45311000 - Installation von Elektroanlagen
DE-Detmold: Installation von Elektroanlagen

2023/S 102/2023 319894

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Detmold GmbH
Postanschrift: Am Gelskamp 10
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32758
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabe@stadtwerke-detmold.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.stadtwerke-detmold.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBF6XY1/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBF6XY1
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Stadtwerke
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Energie

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe Medientechnik
Referenznummer der Bekanntmachung: 07/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45311000 Installation von Elektroanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Medientechnik
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 80 599.79 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA45 Lippe
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Detmold GmbH (nachfolgend SWD oder
Vergabestelle) hat am 10.11.2020 einstimmig beschlossen, ein neues
Verwaltungsgebäude Am Gelskamp zu errichten und die vorhandenen Gebäude
vollständig abzureißen. Der Abriss der Bestandsgebäude erfolgt in 2
Abschnitten, das Hauptgebäude bleibt bis zur Fertigstellung des Neubaus
in Betrieb. Der bauliche Ausführungszeitraum für das Gesamtprojekt ist
vom 3.Q 2021 bis zum 3.Q 2023 geplant.

Der Neubau ist mit dem Mindest-Energiestandard KfW 40 geplant und in
massiver Fertigteil- und Halbfertigteilbauweise konzipiert.

Neben dem 3-geschossigen Hauptbaukörper für die Werkstätten-, Lager-
und Verwaltungsbereiche ist ein multifunktionaler, eingeschossiger
Veranstaltungsbereich geplant. Gegenstand dieser Vergabe ist die
Medientechnik.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 07/08/2023
Ende: 30/10/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die Bieter haben folgende Erklärungen abzugeben bzw. über die
Präqualifikation nachzuweisen:

- Bieterangaben (Name/Anschrift/Rechtsform/Eintrag
Handels-/Berufsregister, Ansprechpartner mit

Kontaktdaten),

- über das Vermögen des Unternehmens wurde nicht das Insolvenzverfahren
oder ein vergleichbares

Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels
Masse abgelehnt nach den

Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat,

- unser Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation,

- keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, ist
rechtskräftig verurteilt worden, wegen:

a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung

terroristischer Vereinigungen), §129b StGB (kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland),

b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder

wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel

ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,
eine Tat nach § 89a Absatz 2

Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),

d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
EG oder gegen Haushalte richtet, die

von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der EG oder gegen Haushalte

richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b

des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen),

g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern),

h) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit §

335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete),

i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer

Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
Strafgesetzbuches (Menschenhandel,

Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer

Freiheitsberaubung).

Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße
gegen entsprechende Strafnormen

anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person
ist einem Bewerber oder einem Bieter

zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung
der Geschäfte selbstverantwortlich

gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß §
130 des Gesetzes gegen

Ordnungswidrigkeiten dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer
anderen für den Bewerber oder Bieter

handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.

- Unser Unternehmen kommt seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern und Abgaben gemäß den

Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat,
ordnungsgemäß nach.

Zudem haben die Bieter die Sanktionserklärung Russland mit dem Angebot
abzugeben.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Unser Unternehmen verfügt über eine Betriebs- bzw.
Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen

für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5,0 Mio. EUR bei
jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr und Vermögensschäden in Höhe
von mindestens 2,5 Mio. EUR bei jeweils zweifacher Maximierung pro
Jahr, alternativ zu vorstehender Erklärung,

- Unser Unternehmen wird im Auftragsfall die bestehende Betriebs- bzw.
Berufshaftpflichtversicherung gemäß der vorstehenden Vorgaben zu den
Versicherungssummen aufstocken,

- Bruttoumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mindestens eine vergleichbare Referenz aus den letzten fünf Jahren.
Vergleichbar ist eine Referenz, wenn es sich um eine Referenz im
Bereich Medientechnik und Veranstaltungstechnik (kumulativ) über EUR
70.000 netto Auftragswert handelt.

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/06/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30/06/2023
Ortszeit: 12:01
Ort:

Stadtwerke Detmold
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Angebotsöffnung wird ohne Bieter durchgeführt. Die Bieter werden
zeitnah über den Vergabemarktplatz über die Angebotsöffnung informiert.

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YBF6XY1
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@brms.nrw.de
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse:
[11]https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsi
cht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/05/2023

References

6. mailto:vergabe@stadtwerke-detmold.de?subject=TED
7. https://www.stadtwerke-detmold.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBF6XY1/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBF6XY1
10. mailto:vergabekammer@brms.nrw.de?subject=TED
11. https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html

 
 
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