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Ausschreibung: Recycling von Siedlungsabfällen - DE-Wittmund
Recycling von Siedlungsabfällen
Transport von Haushaltsabfällen
Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Dokument Nr...: 319840-2023 (ID: 2023053009044113290)
Veröffentlicht: 30.05.2023
*
  DE-Wittmund: Recycling von Siedlungsabfällen
   2023/S 102/2023 319840
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Wittmund
   Postanschrift: Dohuser Weg 6
   Ort: Wittmund
   NUTS-Code: DE94H Wittmund
   Postleitzahl: 26409
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
   E-Mail: [6]antje.gralfs@lk.wittmund.de
   Telefon: +49 4462/86-1109
   Fax: +49 4462/86-41109
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.landkreis-wittmund.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]http://www.dtvp.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YDNY1R75LPU9/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YDNY1R75LPU9
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Verwertung des kommunalen Masseanteils für den Landkreis Wittmund
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-024-AG
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Zum 01.01.2024 wird im Landkreis Wittmund die Wertstofftonne und auf
   den Inseln Langeoog und Spiekeroog ein Wertstoffsack eingeführt; das
   heißt, mit den Leichtverpackungen der Systeme werden auch stoffgleiche
   Nichtverpackungen erfasst werden. Gemäß der Abstimmungsvereinbarung
   wurde vereinbart, dass der Landkreis für 18 Massen-% des
   Wertstoffgemischs die Erfassungskosten zu tragen und diesen
   Mengenanteil am Sammelgut zu übernehmen und zu verwerten hat.
   Gegenstand dieser Ausschreibung ist daher die Übernahme, der Transport,
   die Sortierung und Verwertung des kommunalen Massenanteils.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90512000 Transport von Haushaltsabfällen
   90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und
   anderer Abfälle
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE94H Wittmund
   Hauptort der Ausführung:
   26409 Wittmund Die Ausschreibung der Systeme für die Abfuhr der
   Wertstoffe ist noch nicht abgeschlossen, sodass der Standort für die
   Übergabestelle für das Wertstoffgemisch noch nicht bekannt ist. Die
   zukünftige Übergabestelle muss sich jedoch im Vertragsgebiet oder an
   einem höchstens 50 km Fahrweg von der Grenze des Vertragsgebietes
   entfernten Ort befinden.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Folgende Leistungen sind Teil der Ausschreibung:
   - Übernahme des Mengenäquivalents stoffgleicher Nichtverpackungen an
   der Übergabestelle der Systeme und Transport zur Sortieranlage,
   - Sortierung der abgeholten Mengen,
   - zeitnahe Zuführung der aussortierten Fraktionen zur nachfolgenden
   Verwertung (mit Ausnahme von Flüssigkeitskartons),
   - Bereitstellung der Fraktion Flüssigkeitskartons (FKN) zur Abholung
   (inkl. Verladung),
   - Entsorgung der Sortierreste,
   - Nachweisführung und Durchführung von Mengenmeldungen.
   Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass mindestens 50 % des
   Wertstoffgemisches durch Recycling verwertet werden; Näheres siehe
   Vergabeunterlagen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2024
   Ende: 31/12/2026
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften. BB 1
   Unternehmensbeschreibung:
   Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä.
   beigefügt, aus welcher Angaben zum Unternehmen hervorgehen (z. B.
   Unternehmensstruktur, Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, ggf.
   zuständige Niederlassung).
   BB 2 Registereintrag:
   Als Anlage zum Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder
   Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig
   ist, beigefügt.
   Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder
   Unterauftragnehmer hat zu den Ausschlusskriterien der §§ 123 f. GWB und
   zu § 4 Abs.1 NTVergG sowie zur Anlage zum BMWK- Rundschreiben vom
   14.04.2022 eine Erklärung abzugeben. Die abzugebenden Erklärungen sind
   in Kap. 5.4 der Vergabeunterlagen bzw. des Angebotsformulars enthalten.
   Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular
   (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für
   Unterauftragnehmer, welche Sortierleistungen erbringen sollen,
   auszufüllen.
   Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen
   aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben.
   Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine
   Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen
   einreichen.
   Angaben jeweils für 2020, 2021, 2022 und Mittelwert 2020-2022:
   WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz.
   WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen. Sämtliche
   Umsätze, die mit der Sortierung von Leichtverpackungen oder
   stoffgleichen Nichtverpackungen erzielt wurden.
   Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular
   (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Berufliche Leistungsfähigkeit
   Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften)
   sowie für Unterauftragnehmer, welche Sortierleistungen erbringen
   sollen, auszufüllen.
   Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich
   aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen.
   Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine
   Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen
   einreichen.
   BL 1 Qualitätssicherung Sortierung:
   Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die
   Tätigkeit "Behandeln" oder "Verwerten" oder "Beseitigen" für die
   Abfallschlüsselnummer: 15 01 06 (gemischte Verpackungen). Beigefügt als
   Anlage zum Angebot. Bei ausländischen Bietern: gleichwertige
   Qualitätssicherung als Anlage zum Angebot.
   BL 2 Referenzen (mindestens eine Referenz): Der Bieter bzw.
   Unterauftragnehmer hat jeweils mindestens eine Referenz für
   vergleichbare Leistungen (Sortierung von Leichtverpackungen oder
   stoffgleichen Nichtverpackungen) anzugeben mit Angabe:
   - des Auftraggebers,
   - der Tätigkeit,
   - des Zeitraums,
   - des Umfangs der Tätigkeit,
   - des Kontakts des jeweiligen Referenzgebers.
   Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular
   (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle
   Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
   2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß §
   47 Abs. 3 VgV.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 03/07/2023
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/09/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 03/07/2023
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Zu I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen
   uneingeschränkten und vollständigen direkten
   Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der
   öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den
   Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der
   Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten
   Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese
   Ausschreibung registrieren.
   Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben
   Bieter sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse
   offizielle Nachrichten empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden.
   Zu I.3) Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte
   Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den
   Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese
   unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für
   sonstige auftretende Fragen und Probleme, insbesondere wenn die
   Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots
   relevant sein können. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder
   Fax) werden nicht beantwortet. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur
   auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die Kommunikation
   zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich Kommunikation
   im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle
   Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.
   Zu IV.2.6): Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines
   Nachprüfungsverfahrens, so sind die am
   Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft
   des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
   Zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene
   Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch
   später erfolgen.
   Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften,
   Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an
   leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der
   Vergabeunterlagen.
   Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen
   Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe
   Vergabeunterlagen.
   Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der
   Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit
   einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten
   und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der
   Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter
   ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der
   personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle
   rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen
   Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren
   Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die
   Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte
   Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt
   nicht.
   Bekanntmachungs-ID: CXS0YDNY1R75LPU9
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
   Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Diegitalisierung
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 494131150
   Fax: +49 494131152943
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge
   unzulässig sind, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
   GWB bleibt unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   25/05/2023
References
   6. mailto:antje.gralfs@lk.wittmund.de?subject=TED
   7. http://www.landkreis-wittmund.de/
   8. http://www.dtvp.de/
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YDNY1R75LPU9/documents
  10. https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YDNY1R75LPU9
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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