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Ausschreibung: Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen - DE-Hamburg
Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
Dokument Nr...: 319768-2023 (ID: 2023053009041813204)
Veröffentlicht: 30.05.2023
*
  DE-Hamburg: Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
   2023/S 102/2023 319768
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
   Postanschrift: Bernhard-Nocht-Str. 78
   Ort: Hamburg
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Postleitzahl: 20359
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabestelle@bsh.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.bsh.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]http://www.evergabe-online.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=519473
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=519473
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Erstellung eines Gutachtens zur Mehrfachnutzung in der deutschen AWZ
   der Nordsee und der Ostsee
   Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/01562
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71350000 Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im
   Ingenieurwesen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die zu vergebenden Leistungen umfassen die Erstellung eines Gutachtens
   zu den Möglichkeiten Flächen in der deutschen ausschließlichen
   Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee und Ostsee mehrfach zu nutzen.
   In einem ersten Schritt soll der Auftragnehmer (AN) Erkenntnisse aus
   relevanten Forschungs- und Drittmittelprojekten sowie vorhandene
   Konzepte zum Thema Mehrfachnutzung, insbesondere in EU-Anrainerstaaten,
   zusammenstellen und auswerten. In einem zweiten Schritt soll der AN
   miteinander kombinierbare maritime Nutzungen zunächst allgemein und
   anschließend anhand konkreter Fallkonstellationen untersuchen und dann
   ein realistisches Konzept für in der deutschen AWZ umsetzbare
   Mehrfachnutzungen entwickeln.
   Die Arbeiten werden in die folgenden Arbeitspakete untergliedert:
   AP 1: Auswertung aktueller Erkenntnisse aus Forschungs- und
   Drittmittelprojekten zum Thema Mehrfachnutzung
   AP 2: Auswertung von Mehrfachnutzungen und ihren Konzepten,
   insbesondere in Nordsee- und Ostsee-Anrainerstaaten
   AP 3: Untersuchung von in der deutschen AWZ realistisch in Betracht
   kommenden Kombinationen maritimer Nutzungen
   AP 4: Entwicklung eines Konzepts für Mehrfachnutzungen in der deutschen
   AWZ anhand konkreter Fallkonstellationen
   AP 5: Fazit sowie Empfehlungen für die Umsetzung des Konzeptes für
   Mehrfachnutzungen
   AP 6: Ad hoc Beratungs- und Dienstleistungsanfrage
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Hauptort der Ausführung:
   beim Auftragnehmenden.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Erstellung eines Gutachtens zu den Möglichkeiten, Flächen in der
   deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee und
   Ostsee mehrfach zu nutzen.
   1. Zusammenstellung und Auswertung von Erkenntnisse aus relevanten
   Forschungs- und Drittmittelprojekten sowie vorhandenen Konzepten zum
   Thema Mehrfachnutzung, insbesondere in EU-Anrainerstaaten.
   2. Untersuchung miteinander kombinierbarer maritimer Nutzungen zunächst
   allgemein und anschließend anhand konkreter Fallkonstellationen,
   Entwicklung eines realistischen Konzepts für in der deutschen AWZ
   umsetzbare Mehrfachnutzungen .
   Nutzungen in diesem Sinne sind alle wirtschaftlichen,
   wissenschaftlichen und militärischen Nutzungen sowie der Schutz der
   Meeresumwelt. Das Gutachten soll dabei, soweit von Relevanz,
   verschiedene Ausprägungen von Mehrfachnutzungen berücksichtigen:
   - Solche, die im selben Gebiet zur selben Zeit mit gemeinsamer
   Infrastruktur und gemeinsamen Dienstleistungen stattfinden,
   - solche, die im selben Gebiet zur selben Zeit, aber mit getrennten
   Infrastrukturen und Dienstleistungen stattfinden, und
   - solche, die zwar im selben Gebiet, aber zu unterschiedlichen
   Zeiträumen stattfinden.
   Zur selben Zeit im genannten Sinne meint nicht zwangsläufig immer;
   vielmehr kann die Mehrfachnutzung auf saisonale Zeiten beschränkt sein
   oder saisonale Zeiten ausklammern.
   AP1: Auswertung aktueller Erkenntnisse aus Forschungs- und
   Drittmittelprojekten zum Thema Mehrfachnutzung
   Durchführung einer Auswertung der Erkenntnisse aus aktuellen
   Forschungs- und Drittmittel-Projekten (z. B. INTERREG) zum Thema
   Mehrfachnutzung auf Grundlage einer Literaturrecherche.
   Informationsgewinnung, wo sinnvoll, auch durch Anfragen oder Interviews
   bei Autoren/Autorinnen und Projektbeteiligten sowie bei den dort
   berührten öffentlichen Stellen, z. B. Genehmigungsbehörden.
   Bei der Auswahl der zu untersuchenden Forschungsgegenstände und
   Projekte sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:
   - Vergleichbarkeit des Forschungs- bzw. Projektraums mit der deutschen
   AWZ und potentielle Übertragbarkeit der Erkenntnisse bzgl. der
   Nutzungen und der naturräumlichen Elemente unter Berücksichtigung der
   tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen,
   - Fokus insbesondere auf die Nordsee und die Ostsee und ihre Nutzungen,
   darüber hinaus auch Berücksichtigung relevanter Untersuchungen und
   Projekte in anderen Meeresgebieten.
   AP2: Auswertung von Mehrfachnutzungen und ihren Konzepten, insbesondere
   in Nordsee- und Ostsee-Anrainerstaaten
   Darstellung vorhandener und in Planung befindlicher Mehrfachnutzungen,
   insbesondere Auswertung von deren Konzepten. Ein Schwerpunkt ist auf
   EU-Staaten und benachbarte Staaten wie z. B. Vereinigtes Königreich
   oder Norwegen zu legen. Des Weiteren sind ausgewählte internationale
   Meeresgebiete in den Blick zu nehmen, gleiches gilt für deutsche
   Meeresgebiete, soweit dort Konzepte für Mehrfachnutzungen vorliegen.
   Neben der Erhebung bestehender Koexistenzen ist insbesondere
   herauszuarbeiten, welche Konzepte dahinterstehen, und ob sich diese
   bewähren oder eher zu Problemen führen.
   Bei der Auswertung soll die Übertragbarkeit der Ergebnisse (Relevanz)
   auf die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse in der deutschen AWZ
   im Vordergrund stehen.
   AP3: Untersuchung in der deutschen AWZ realistisch in Betracht
   kommender Kombinationen maritimer Nutzungen
   Untersuchung möglicher realistischer Nutzungskombinationen in der
   deutschen AWZ unter Einbeziehung der Ergebnisse aus AP 1 und AP 2
   anhand gesetzter Kriterien.
   Als Ausgangslage der Analyse sollen zunächst die räumliche Verbreitung
   und, sowie möglich, die Intensität der einzelnen relevanten Nutzungen
   erfasst und kartografisch dargestellt werden.
   Die Überprüfung realistischer Nutzungskombinationen soll anhand
   folgender Kriterien erfolgen:
   - Rechtlicher Rahmen, vor allem völkerrechtliche und gesetzliche
   Regelungen, einschließlich Raumordnungsplan AWZ 2021,
   Befahrensregelungen für Offshore-Windparks, Flächenentwicklungsplan
   2023 etc.,
   - funktionale Vereinbarkeit,
   - räumliche Anforderungen der Nutzungen,
   - Saisonalität von Nutzungen,
   - technische Umsetzbarkeit,
   - Sicherheitsaspekte, unter nautischen und nutzungsspezifischen
   Gesichtspunkten,
   - Wirtschaftlichkeit, sowie wirtschaftlicher und sozio-ökonomischer
   Nutzen,
   - Negative und positive Umweltauswirkungen der kombinierten Nutzungen,
   - weitere relevante Aspekte, die in AP 1 und AP 2 identifiziert wurden.
   Der AN soll die Anwendung etwaiger in AP 1 und AP 2 identifizierter
   Kriterien mit dem AG abstimmen.
   Sollten aktuelle rechtliche Regelungen bestimmten, nach Ansicht des AN
   im Übrigen realistischen Nutzungskombinationen entgegenstehen, so soll
   der AN dies darlegen und in Abstimmung mit dem AG bei der weiteren
   Prüfung von einer fiktiven, entsprechend geänderten Rechtslage
   ausgehen.
   Bei den o. a. Sicherheitsaspekten sollen im Einzelnen insbesondere
   potenzielle Risiken und Gefährdungen sowie operative Anforderungen und
   Sicherheitsanforderungen an die einzelnen Nutzungen erhoben,
   dargestellt und begründet werden. Bei den Gefährdungen sind in der
   deutschen AWZ mögliche hydrographische und bathymetrische sowie
   meteorologische Einflussgrößen (Wassertiefe, Strömungen, Wind- und
   Sichtverhältnisse) einzubeziehen.
   Vorhandene Quellen sind auszuwerten. Neben Erkenntnissen aus der
   Internetrecherche sind erforderliche eigene Erhebungen unter Anwendung
   geeigneter Methoden durchzuführen wie Befragungen von Stakeholdern,
   Experteninterviews usw. Das jeweils geplante Vorgehen ist im Angebot zu
   detaillieren.
   Zusätzlicher Hinweis für mögliche Mehrfachnutzungen in Kombination mit
   Fischerei / Marikultur:
   Für die Analyse der zu untersuchenden Fischereimethoden ist zwischen
   aktiver und passiver Fischerei sowie Fanggerät in Abhängigkeit der
   Zielarten zu unterscheiden. Dabei - wie auch bei der Marikultur- sind
   auch solche Methoden zu untersuchen, die derzeit in der AWZ nicht
   stattfinden, aber für die Anwendung um und innerhalb von Windparks
   grundsätzlich in Frage kommen. Auszuschließen sind dagegen solche
   Formen der Fischerei sowie der Marikultur, die aufgrund der räumlichen
   und ökologischen Verhältnisse sowie ggf. weiterer Aspekte in der AWZ
   der Nordsee und der Ostsee nicht in Frage kommen.
   AP4: Entwicklung eines Konzepts für Mehrfachnutzungen in der deutschen
   AWZ anhand konkreter Fallkonstellationen
   Ausgehend von den Ergebnissen der AP 1, 2 und 3 Erarbeitung eines
   Konzeptes für Mehrfachnutzungen für die deutsche AWZ in der Nordsee und
   der Ostsee anhand von Fallkonstellationen (Gruppierungen mit gleichen
   Umständen) erarbeiten, mit Hilfe konkreter Beispiele, die realistische
   und konkrete Kombinationen von Nutzungen in ihrer konkreten räumlichen
   Verortung abbilden; sie sollen auf der Basis einer vom AN zu
   erstellenden Übersichtskarte (siehe unten Kapitel 4) zu verschiedenen
   Nutzungskombinationen in der AWZ ausgewählt werden. Wo möglich und
   sinnvoll, sollte dies unterschiedliche Teilräume der Nordsee und Ostsee
   betreffen (Entfernungen zur Küste, Wassertiefen, Meeresböden u. a.
   relevante Unterschiede).
   Auswahl der konkreten Fallbeispiele in Abstimmung mit dem AG.
   Entwicklung des Konzeptes für Mehrfachnutzungen inkl. Maßnahmen und
   Lösungen zur Vermeidung, Minimierung und Absicherung von Gefährdungen.
   Diese sollen u. a. unter technischen, organisatorischen und
   regulatorischen Aspekten untersucht werden. Soweit hierbei auf die
   Auswertung vorhandener Nutzungen und Mehrfachnutzungen zurückgegriffen
   wird, sind auch nautische Parameter wie die Häufigkeit von
   Schiffsbewegungen, die Schiffstypen und ihre Manövrierfähigkeit etc. zu
   berücksichtigen, auch anhand von AIS- und VMS-Daten.
   Einzugehen ist auf die Auswirkungen bestimmter Mehrfachnutzungen in
   konkreten Gebieten auf andere Nutzungen, Funktionen und Belange sowohl
   in diesen Gebieten (dort ggf. Einschränkungen für alle anderen) als
   auch in anderen Gebieten. Dort kommt es ggf. zu Folgewirkungen, wenn z.
   B. aufgrund einer Doppelnutzung in einem konkreten Gebiet eine dritte
   Nutzung in ein anderes, ggf. benachbartes Gebiet ausweichen muss und
   dort neue Nutzungskonflikte auftreten. In beiden Fällen (Auswirkungen
   im Gebiet, in dem die Mehrfachnutzung stattfindet, sowie von
   Mehrfachnutzungen auf andere Gebiete) sind insbesondere Auswirkungen
   auf die Sicherheit des Schiffsverkehrs, die Anlagensicherheit sowie die
   Meeresumwelt, Biodiversität und die Möglichkeit von OECM-Other
   effective area-based conservation measures in den Blick zu nehmen.
   Zusätzlicher Hinweis für mögliche Mehrfachnutzungen durch Windparks und
   Fischerei / Marikultur:
   Auf der Basis der Kriterien nach AP 3 sowie möglicher bzw. zu
   erwartender Gefährdungen des Betriebes von Windenergieanlagen auf See,
   des zulässigen Schiffsverkehrs in Windparks und der Meeresumwelt sollen
   für verschiedene Fischerei- und Marikulturmethoden in und um Windparks
   jeweils mögliche Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen benannt
   werden. Hieraus ist eine Einschätzung und Bewertung zu erarbeiten,
   welche Maßnahmen auch im Hinblick auf operative und
   Sicherheitsanforderungen realistisch, vertretbar und umsetzbar sind,
   und welche Bedingungen dafür einzuhalten oder zu schaffen wären.
   AP5: Fazit sowie Empfehlungen für die Umsetzung des Konzeptes für
   Mehrfachnutzungen
   1. zusammenfassende Darstellung der in den vorherigen AP erarbeiteten
   Erkenntnisse, 2. Empfehlungen für die Umsetzung.
   Die Empfehlungen sollen
   - Verfahren,
   - technische Konzepte,
   - Anforderungen an Rahmenbedingungen (gesetzlich, technisch, u. a.),
   - Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie
   - Benennung von weitergehendem Forschungsbedarf
   enthalten, die für die Umsetzung des Konzeptes für Mehrfachnutzungen
   erforderlich sind.
   Abstimmung weiterer durch identifizierter Empfehlungen zur Umsetzung
   mit dem AG.
   AP6: Ad hoc Beratungs- und Dienstleistungsanfragen
   Bearbeitung von ad hoc Beratungs- und Dienstleistungsanfragen des AG,
   insbesondere Anfragen zu vertieften oder weiteren Darstellungen und
   Auswertungen von konkreten Mehrfachnutzungsmöglichkeiten in der
   deutschen AWZ
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2023
   Ende: 28/02/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Diese Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt ggf. erforderlicher
   Vertragsanpassungen, die gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB zum Tragen kommen,
   wenn bspw. während der Vertragslaufzeit der Flächenentwicklungsplan
   geändert werden sollte. Der aktuelle Flächenentwicklungsplan wurde am
   17.01.2023 veröffentlicht. Dieser muss gemäß § 8 WindSeeG mindestens
   alle vier Jahre fortgeschrieben werden, kann jedoch auch in der
   Zwischenzeit geändert oder fortgeschrieben werden, wenn dies zur
   Erreichung der Ziele des § 4 WindSeeG erforderlich ist. Da die
   Festlegungen während der Fortschreibung des FEP auf einem laufenden
   Abwägungsprozess zwischen den Kriterien des § 5 Abs. 4 WindSeeG
   basieren, in welchem auch Stel-lungnahmen der Öffentlichkeit sowie der
   Behörden, deren Aufgabenbereich be-troffen ist, zu berücksichtigen
   sind, befindet sich der Flächenentwicklungsplan bis zur Abstimmung des
   finalen internen Entwurfs im Fluss. Änderungen sind insoweit bis kurz
   vor dem Termin der Bekanntmachung möglich. Diese Änderungen kön-nen
   sowohl den Zuschnitt der Flächen als auch die zeitliche Reihenfolge
   ihrer Aus-schreibung gemäß §§ 16 ff WindSeeG i. V. m. § 22 EEG
   betreffen.
   Dies gilt auch für den Zeitraum nach der Bekanntmachung des
   Flächenentwicklungsplans. Da zumindest eines dieser Ziele, das
   Ausbauziel nach § 4 Nr. 2 b EEG 2017, in ständiger politischer
   Diskussion steht, ist häufiger Änderungsbedarf für den
   Flächenentwicklungsplan auch nach seiner Bekanntmachung nicht nur
   möglich, sondern zu erwarten.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Für dieses Vorhaben stehen dem Auftraggeber maximal 420.000,- EUR netto
   zur Verfügung. Angebote, deren Gesamtpreis über dieser Summe liegt,
   werden von der Wertung ausgeschlossen.
   Beizufügen sind ein Ablauf- und Zeitplan sowie ein detailliertes
   Durchführungskonzept auf selbst zu erstellender Anlage:
   nachvollziehbare Aufführung einzelner Arbeitsschritte, welche für die
   jeweils zu erbringende Leistung erforderlich sind, Arbeitsstunden je
   Arbeitsschritt und Bearbeiter, Bearbeitungsmethoden, heranzuziehende
   Quellen, sonstige Datengrundlagen sowie QM-Maßnahmen. Arbeitsplan:
   detaillierte zeitliche Planung der Arbeitsschritte über den
   Projektzeitraum
   Preis: Bei der Verteilung des Aufwandes Schwerpunkt auf AP 3 und 4
   (zusammen 50 bis 60 % der Angebotssumme); das Angebot kann hiervon
   sachlich begründete Abweichungen enthalten. Für AP 6 soll ein Anteil
   von 8 bis 10 % veranschlagt werden.
   Berichterstattung und Abstimmung mit den AG
   Die für die AP genannten Berichte sind jeweils übersichtlich,
   anschaulich und nachvollziehbar aufzubauen und durch aussagekräftige
   Karten, Diagramme etc. zu ergänzen. Dabei sind folgende Grundsätze zu
   beachten:
   - Sämtliche Projektdaten und -ergebnisse sowie Grafiken, Bilder,
   Zeichnungen, Pläne etc. sind frei von Rechten Dritter zu liefern.
   - Die Texte sind geschlechtergerecht/geschlechtsneutral zu formulieren.
   - Schrift- und Verhandlungssprache ist Deutsch; dies gilt auch für alle
   Arbeitsergebnisse.
   Für die AP 1 bis 6 gilt über die o. a. Grundsätze hinaus, dass
   Ergebnisse und Produkte wie folgt darzustellen sind
   (Zwischenberichte):
   - Übersicht der Arbeitsergebnisse in Form eines Berichts mit
   anschaulicher grafischer Aufbereitung.
   - Zusammenfassung der Ergebnisse als Foliensatz und Präsentation
   gegenüber dem AG.
   - Zu AP 3: Die graphische Aufbereitung des Arbeitsergebnisses soll eine
   Matrix enthalten, welche die Mehrdimensionalität von
   Nutzungskombinationen anschaulich darstellt.
   - Zu AP 4: Die graphische Aufbereitung des Arbeitsergebnisses soll eine
   kartographische Darstellung zur räumlichen Eignung von realistischen
   Nutzungskombinationen in der deutschen AWZ in der Nordsee und der
   Ostsee in einer Übersichtskarte - und in Detailkarten, wenn aufgrund
   des Darstellungsmaßstabs sinnvoll oder notwendig - enthalten.
   Dem Endbericht ist eine Kurzfassung voranzustellen, in der die
   Problemstellung, die Untersuchungsmethoden sowie die Ergebnisse
   einschließlich einer kritischen Würdigung auf bis zu fünf Seiten
   dargestellt werden.
   - Den Kapiteln zu den AP 1 bis AP 5 sind thesenartige Zusammenfassungen
   der Kernaussagen voranzustellen.
   - Der Endbericht sowie die Kurzfassung sind auch in englischer Sprache
   vorzulegen.
   Ablauf und Abstimmung mit dem AG
   Nach einer Auftaktveranstaltung mit dem AG (in dessen Räumlichkeiten,
   soweit pandemiebedingt als Präsenzveranstaltung möglich) erfolgen
   14-tägige Videokonferenzen zwischen AN und AG, insbesondere zur Klärung
   logistischer Fragen bei der Umsetzung des Gutachtens wie Planung von
   Veranstaltungen, Stellung von Rechnungen etc. Darüber hinaus steht der
   AN dem AG fortlaufend für fernmündliche und E-Mail-Fragen zur
   Verfügung.
   Der AN stellt dem AG den Bearbeitungsfortschritt in regelmäßigen, etwa
   vierteljährlichen Besprechungen vor, nach Bedarf als Videokonferenz
   oder in Präsenz. Präsenzveranstaltungen finden in den Räumlichkeiten
   des AG statt, die dieser kostenfrei zur Verfügung stellt. Die
   Besprechungen stehen auch den Mitgliedern eines vom AG eingerichteten
   Begleitkreises mit etwa 20 Personen offen. Mitglieder des
   Begleitkreises sind Vertreter/Vertreterinnen der in ihren Belangen
   berührten Bundesministerien (BM für Wohnen, Stadtentwicklung und
   Bauwesen; BM für Digitales und Verkehr; BM für Ernährung und
   Landwirtschaft; BM für Wirtschaft und Klimaschutz; BM für Umwelt,
   Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz; BM der
   Verteidigung), Vertreter/Vertreterinnen der diesen Ministerien
   nachgeordneten Bereiche (z. B. Bundesamt für Naturschutz,
   Thünen-Institute, Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt) und
   im Falle des Rohstoffabbaus Vertreter/Vertreterinnen der für die
   Genehmigung in der AWZ zuständigen Stellen. Mit den
   Besprechungsteilnehmern werden auch die jeweils aktuellen Erkenntnisse
   des AN sowie dessen geplante nächste Arbeitsschritte erörtert.
   Für den vorgenannten Teilnehmerkreis (AN, AG, Begleitkreis) sind
   jeweils zum Abschluss eines Arbeitspaketes sowie nach Vorlage des
   Entwurfs des Endberichts Besprechungstermine (nach Bedarf als
   Videokonferenz oder in Präsenz) zur Vorstellung und Erörterung der
   Arbeitsergebnisse vorzusehen; die Zwischenberichte bzw. der Entwurf des
   Endberichts sind dem AG eine Woche vor dem Termin zur Verfügung zu
   stellen. Die Termine sollen im Rahmen der vorgenannten Besprechungen
   zum Bearbeitungsfortschritt stattfinden; davon abweichend können sie in
   begründeten Fällen separat stattfinden.
   Abschlussveranstaltung
   Im Angebot ist eine Abschlussveranstaltung zu berücksichtigen. Die
   Abschlussveranstaltung soll unter dem Vorsitz und der Moderation des AG
   stattfinden; sie soll den in ihren Belangen berührten öffentlichen
   Stellen sowie Wissenschaft und Verbänden offenstehen. Der AN stellt die
   wesentlichen Erkenntnisse, deren Bewertung und die sich daraus
   ergebenden Empfehlungen vor und diskutiert diese ausführlich mit den
   Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Veranstaltung.
   Die Veranstaltung soll in Präsenz, in den Räumlichkeiten des AG
   stattfinden; der Veranstaltungsraum wird durch den AG kostenfrei zur
   Verfügung gestellt. Der Kalkulation sollen folgende Annahmen zugrunde
   gelegt werden:
   - Max. 70 TN (einschl. AG / AN; Einladungen einen durch den AG
   bestimmten Teilnehmerkreis),
   - Dauer ca. 6 Stunden (inkl. Pausen),
   - Mittagsimbiss, Pausenverpflegung und Getränke durch AN.
   - Mögliche allg. Preissteigerungen bis Ende 2024 sind zu
   berücksichtigen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 ff. GWB (vgl. Artikel 57 Richtlinie
   2014/24/EU)
   Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur
   Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB sind im Formblatt Eigenerklärung
   der Eignung zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern
   mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und
   keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB erfolgte. (fakultatives
   Ausschlusskriterium).
   Nachweis: Anlage C_Eigenerklärung Eignung_Fbl-333
   Eintragung in einem Berufs- / Handelsregister
   Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Berufs- /
   Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet;
   aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU;
   Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere
   in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen.
   (Ausschlusskriterium)
   Nachweise: Anlage C_Eigenerklärung Eignung_Fbl-333; auf Nachforderung:
   Auszüge aus entsprechenden Registern
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers muss in
   den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens betragen haben
   (Ausschlusskriterium): 600.000,00 Euro.
   Nachweis: Anlage C_Eigenerklärung Eignung_Fbl-333; auf Nachforderung:
   Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberater
   Der Wirtschaftsteilnehmer hat über folgende Versicherungen mit Beginn
   der ersten Leistung bis zum Abschluss aller Leistungen zu verfügen
   (Ausschlusskriterium):
   Berufshaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung. Die
   Deckungssummen der Versicherung müssen mindestens betragen:
   für Personenschäden 1.000.000,00 EUR
   für sonstige Schäden 1.000.000,00 EUR
   In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der
   Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der
   Deckungssumme beträgt. Der Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens über
   alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu
   verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und
   Tätigkeiten erforderlich sind sowie solche, die erforderlich wären,
   wenn die eingesetzten Geräte, Fahrzeuge und Maschinen unter deutscher
   Flagge registriert bzw. in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet
   bzw. betrieben würden.
   Nachweis: Anlage C_Eigenerklärung Eignung_Fbl-333; auf Nachforderung:
   Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass zu Beginn der
   Leistungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt werden kann zu
   erbringen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a. In den letzten 3 Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer
   mindestens folgende wesentliche Dienstleistungen der genannten Art
   erbracht: (Ausschlusskriterium): Studien oder Projektberichte zu dem
   Auftrag inhaltlich verwandten Themenstellungen (Meeresraumordnung,
   Meeresnutzung, Meeresumwelt u.ä.);.
   Nachweis: Anlage C_Eigenerklärung Eignung_Fbl-333; auf Nachforderung:
   Vorlage der entsprechenden Arbeitsergebnisse; Zu den erbrachten
   Dienstleistungen sind jeweils Referenzen der AG beizufügen;
   b. Qualifikationsnachweise / -erklärungen der benannten Studienleitung
   / verantwortlichen Hauptansprechperson: Eine verantwortliche
   Projektleitung muss dauerhaft gegeben sein, Qualifikation
   Projektleitung: für die Themenstellung relevante Ausbildung bzw.
   mehrjährige Berufserfahrung im Segment
   - Meeresraumordnung/-planung, oder
   - Räumliche Mehrfachnutzung (Offshore),
   - oder Vergleichbares
   Nachweis: Anlage C_Eigenerklärung Eignung_Fbl-333; auf Nachforderung
   Referenzschreiben, Zeugnisse, Urkunden und Lebensläufe
   (Ausschlusskriterium):
   c. Qualifikationsnachweise / -erklärungen weiterer beteiligter
   Fachkräfte: für die Themenstellung relevante Ausbildung bzw.
   mehrjährige Berufserfahrung:
   - Meeresraumordnung/-planung, oder
   - Räumliche Mehrfachnutzung (Offshore), oder
   - Meeresbiologie, oder
   - Meeresnaturschutz, oder
   - Meeresforschung, oder
   - Fischereiforschung, oder
   - Fischerei, oder
   - Marine Aquakultur, oder
   - Offshore Technologie / Logistik, insb. Windenergie, oder
   - Schifffahrt, oder
   - Freizeitschifffahrt, Tourismus,
   - oder Vergleichbares
   Nachweis: Anlage C_Eigenerklärung Eignung_Fbl-333; auf Nachforderung
   Referenzschreiben, Zeugnisse, Urkunden und Lebensläufe
   (Ausschlusskriterium):
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Deutsches Recht (insbesondere: Bürgerliches Gesetzbuch §§631ff.,
   Bundesberg-Gesetz, Hohe-See-Einbringungsgesetz,
   Windenergie-auf-See-Gesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz) zu finden auf:
   [11]https://www.gesetze-im-internet.de
   Raumordnungsplan für die deutsche Nordsee und Ostsee mit Stand vom
   01.09.2021
   Flächenentwicklungsplan für die deutsche Nord- und Ostsee mit Stand
   20.01.2023 (zu finden unter:
   [12]https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Meeresfachplanung/Flaechenent
   wicklungsplan/_Anlagen/Downloads/FEP_2023_1/Flaechenentwicklungsplan_20
   23.html?nn=1653378)
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 11/07/2023
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 11/07/2023
   Ortszeit: 11:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
   Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt des § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV
   und kann binnen drei Jahren nach Auftragserteilung bei Bedarf erneut an
   denselben Auftragnehmenden zu denselben Konditionen des ursprünglichen
   Auftrages vergeben werden.
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   DATENSCHUTZ
   Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom
   Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten)
   übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des
   Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages
   erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom
   Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des
   Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der
   Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet
   dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten
   Kriterien betreffen.
   Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung
   seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten
   benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.
   Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen
   Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten
   erforderlichen Angaben belegt werden.
   Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den
   Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und
   dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen
   Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB
   sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
   Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und
   Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH.
   Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu
   Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche
   Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den
   Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.
   Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter
   [13]https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu
   finden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes -
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 228-9499421
   Fax: +49 228-9499163
   Internet-Adresse: [15]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Rechtsbehelfsbelehrung
   Innerhalb dieses Verfahrens ist der Antrag vor dem
   Bundeskartellamt
   Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Straße 76
   53123 Bonn
   Telefon: 0228 / 9499-421, -561, -578
   Telefax: 0228 / 9499-163
   Gemäß § 160 GWB statthaft.
   § 160 GWB Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften
   ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
   GWB bleibt unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   25/05/2023
References
   6. mailto:vergabestelle@bsh.de?subject=TED
   7. http://www.bsh.de/
   8. http://www.evergabe-online.de/
   9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=519473
  10. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=519473
  11. https://www.gesetze-im-internet.de/
  12. https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Meeresfachplanung/Flaechenentwicklungsplan/_Anlagen/Downloads/FEP_2023_1/Flaechenentwick
lungsplan_2023.html?nn=1653378
  13. https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html
  14. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  15. http://www.bundeskartellamt.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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