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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Hamburg - Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023053009041813204 / 319768-2023
Veröffentlicht :
30.05.2023
Angebotsabgabe bis :
11.07.2023
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
71350000 - Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
DE-Hamburg: Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen

2023/S 102/2023 319768

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Postanschrift: Bernhard-Nocht-Str. 78
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabestelle@bsh.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.bsh.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]http://www.evergabe-online.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=519473
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=519473
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erstellung eines Gutachtens zur Mehrfachnutzung in der deutschen AWZ
der Nordsee und der Ostsee
Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/01562
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71350000 Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im
Ingenieurwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die zu vergebenden Leistungen umfassen die Erstellung eines Gutachtens
zu den Möglichkeiten Flächen in der deutschen ausschließlichen
Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee und Ostsee mehrfach zu nutzen.

In einem ersten Schritt soll der Auftragnehmer (AN) Erkenntnisse aus
relevanten Forschungs- und Drittmittelprojekten sowie vorhandene
Konzepte zum Thema Mehrfachnutzung, insbesondere in EU-Anrainerstaaten,
zusammenstellen und auswerten. In einem zweiten Schritt soll der AN
miteinander kombinierbare maritime Nutzungen zunächst allgemein und
anschließend anhand konkreter Fallkonstellationen untersuchen und dann
ein realistisches Konzept für in der deutschen AWZ umsetzbare
Mehrfachnutzungen entwickeln.

Die Arbeiten werden in die folgenden Arbeitspakete untergliedert:

AP 1: Auswertung aktueller Erkenntnisse aus Forschungs- und
Drittmittelprojekten zum Thema Mehrfachnutzung

AP 2: Auswertung von Mehrfachnutzungen und ihren Konzepten,
insbesondere in Nordsee- und Ostsee-Anrainerstaaten

AP 3: Untersuchung von in der deutschen AWZ realistisch in Betracht
kommenden Kombinationen maritimer Nutzungen

AP 4: Entwicklung eines Konzepts für Mehrfachnutzungen in der deutschen
AWZ anhand konkreter Fallkonstellationen

AP 5: Fazit sowie Empfehlungen für die Umsetzung des Konzeptes für
Mehrfachnutzungen

AP 6: Ad hoc Beratungs- und Dienstleistungsanfrage
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

beim Auftragnehmenden.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Erstellung eines Gutachtens zu den Möglichkeiten, Flächen in der
deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee und
Ostsee mehrfach zu nutzen.

1. Zusammenstellung und Auswertung von Erkenntnisse aus relevanten
Forschungs- und Drittmittelprojekten sowie vorhandenen Konzepten zum
Thema Mehrfachnutzung, insbesondere in EU-Anrainerstaaten.

2. Untersuchung miteinander kombinierbarer maritimer Nutzungen zunächst
allgemein und anschließend anhand konkreter Fallkonstellationen,
Entwicklung eines realistischen Konzepts für in der deutschen AWZ
umsetzbare Mehrfachnutzungen .

Nutzungen in diesem Sinne sind alle wirtschaftlichen,
wissenschaftlichen und militärischen Nutzungen sowie der Schutz der
Meeresumwelt. Das Gutachten soll dabei, soweit von Relevanz,
verschiedene Ausprägungen von Mehrfachnutzungen berücksichtigen:

- Solche, die im selben Gebiet zur selben Zeit mit gemeinsamer
Infrastruktur und gemeinsamen Dienstleistungen stattfinden,

- solche, die im selben Gebiet zur selben Zeit, aber mit getrennten
Infrastrukturen und Dienstleistungen stattfinden, und

- solche, die zwar im selben Gebiet, aber zu unterschiedlichen
Zeiträumen stattfinden.

Zur selben Zeit im genannten Sinne meint nicht zwangsläufig immer;
vielmehr kann die Mehrfachnutzung auf saisonale Zeiten beschränkt sein
oder saisonale Zeiten ausklammern.

AP1: Auswertung aktueller Erkenntnisse aus Forschungs- und
Drittmittelprojekten zum Thema Mehrfachnutzung

Durchführung einer Auswertung der Erkenntnisse aus aktuellen
Forschungs- und Drittmittel-Projekten (z. B. INTERREG) zum Thema
Mehrfachnutzung auf Grundlage einer Literaturrecherche.
Informationsgewinnung, wo sinnvoll, auch durch Anfragen oder Interviews
bei Autoren/Autorinnen und Projektbeteiligten sowie bei den dort
berührten öffentlichen Stellen, z. B. Genehmigungsbehörden.

Bei der Auswahl der zu untersuchenden Forschungsgegenstände und
Projekte sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

- Vergleichbarkeit des Forschungs- bzw. Projektraums mit der deutschen
AWZ und potentielle Übertragbarkeit der Erkenntnisse bzgl. der
Nutzungen und der naturräumlichen Elemente unter Berücksichtigung der
tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen,

- Fokus insbesondere auf die Nordsee und die Ostsee und ihre Nutzungen,
darüber hinaus auch Berücksichtigung relevanter Untersuchungen und
Projekte in anderen Meeresgebieten.

AP2: Auswertung von Mehrfachnutzungen und ihren Konzepten, insbesondere
in Nordsee- und Ostsee-Anrainerstaaten

Darstellung vorhandener und in Planung befindlicher Mehrfachnutzungen,
insbesondere Auswertung von deren Konzepten. Ein Schwerpunkt ist auf
EU-Staaten und benachbarte Staaten wie z. B. Vereinigtes Königreich
oder Norwegen zu legen. Des Weiteren sind ausgewählte internationale
Meeresgebiete in den Blick zu nehmen, gleiches gilt für deutsche
Meeresgebiete, soweit dort Konzepte für Mehrfachnutzungen vorliegen.

Neben der Erhebung bestehender Koexistenzen ist insbesondere
herauszuarbeiten, welche Konzepte dahinterstehen, und ob sich diese
bewähren oder eher zu Problemen führen.

Bei der Auswertung soll die Übertragbarkeit der Ergebnisse (Relevanz)
auf die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse in der deutschen AWZ
im Vordergrund stehen.

AP3: Untersuchung in der deutschen AWZ realistisch in Betracht
kommender Kombinationen maritimer Nutzungen

Untersuchung möglicher realistischer Nutzungskombinationen in der
deutschen AWZ unter Einbeziehung der Ergebnisse aus AP 1 und AP 2
anhand gesetzter Kriterien.

Als Ausgangslage der Analyse sollen zunächst die räumliche Verbreitung
und, sowie möglich, die Intensität der einzelnen relevanten Nutzungen
erfasst und kartografisch dargestellt werden.

Die Überprüfung realistischer Nutzungskombinationen soll anhand
folgender Kriterien erfolgen:

- Rechtlicher Rahmen, vor allem völkerrechtliche und gesetzliche
Regelungen, einschließlich Raumordnungsplan AWZ 2021,
Befahrensregelungen für Offshore-Windparks, Flächenentwicklungsplan
2023 etc.,

- funktionale Vereinbarkeit,

- räumliche Anforderungen der Nutzungen,

- Saisonalität von Nutzungen,

- technische Umsetzbarkeit,

- Sicherheitsaspekte, unter nautischen und nutzungsspezifischen
Gesichtspunkten,

- Wirtschaftlichkeit, sowie wirtschaftlicher und sozio-ökonomischer
Nutzen,

- Negative und positive Umweltauswirkungen der kombinierten Nutzungen,

- weitere relevante Aspekte, die in AP 1 und AP 2 identifiziert wurden.

Der AN soll die Anwendung etwaiger in AP 1 und AP 2 identifizierter
Kriterien mit dem AG abstimmen.

Sollten aktuelle rechtliche Regelungen bestimmten, nach Ansicht des AN
im Übrigen realistischen Nutzungskombinationen entgegenstehen, so soll
der AN dies darlegen und in Abstimmung mit dem AG bei der weiteren
Prüfung von einer fiktiven, entsprechend geänderten Rechtslage
ausgehen.

Bei den o. a. Sicherheitsaspekten sollen im Einzelnen insbesondere
potenzielle Risiken und Gefährdungen sowie operative Anforderungen und
Sicherheitsanforderungen an die einzelnen Nutzungen erhoben,
dargestellt und begründet werden. Bei den Gefährdungen sind in der
deutschen AWZ mögliche hydrographische und bathymetrische sowie
meteorologische Einflussgrößen (Wassertiefe, Strömungen, Wind- und
Sichtverhältnisse) einzubeziehen.

Vorhandene Quellen sind auszuwerten. Neben Erkenntnissen aus der
Internetrecherche sind erforderliche eigene Erhebungen unter Anwendung
geeigneter Methoden durchzuführen wie Befragungen von Stakeholdern,
Experteninterviews usw. Das jeweils geplante Vorgehen ist im Angebot zu
detaillieren.

Zusätzlicher Hinweis für mögliche Mehrfachnutzungen in Kombination mit
Fischerei / Marikultur:

Für die Analyse der zu untersuchenden Fischereimethoden ist zwischen
aktiver und passiver Fischerei sowie Fanggerät in Abhängigkeit der
Zielarten zu unterscheiden. Dabei - wie auch bei der Marikultur- sind
auch solche Methoden zu untersuchen, die derzeit in der AWZ nicht
stattfinden, aber für die Anwendung um und innerhalb von Windparks
grundsätzlich in Frage kommen. Auszuschließen sind dagegen solche
Formen der Fischerei sowie der Marikultur, die aufgrund der räumlichen
und ökologischen Verhältnisse sowie ggf. weiterer Aspekte in der AWZ
der Nordsee und der Ostsee nicht in Frage kommen.

AP4: Entwicklung eines Konzepts für Mehrfachnutzungen in der deutschen
AWZ anhand konkreter Fallkonstellationen

Ausgehend von den Ergebnissen der AP 1, 2 und 3 Erarbeitung eines
Konzeptes für Mehrfachnutzungen für die deutsche AWZ in der Nordsee und
der Ostsee anhand von Fallkonstellationen (Gruppierungen mit gleichen
Umständen) erarbeiten, mit Hilfe konkreter Beispiele, die realistische
und konkrete Kombinationen von Nutzungen in ihrer konkreten räumlichen
Verortung abbilden; sie sollen auf der Basis einer vom AN zu
erstellenden Übersichtskarte (siehe unten Kapitel 4) zu verschiedenen
Nutzungskombinationen in der AWZ ausgewählt werden. Wo möglich und
sinnvoll, sollte dies unterschiedliche Teilräume der Nordsee und Ostsee
betreffen (Entfernungen zur Küste, Wassertiefen, Meeresböden u. a.
relevante Unterschiede).

Auswahl der konkreten Fallbeispiele in Abstimmung mit dem AG.

Entwicklung des Konzeptes für Mehrfachnutzungen inkl. Maßnahmen und
Lösungen zur Vermeidung, Minimierung und Absicherung von Gefährdungen.
Diese sollen u. a. unter technischen, organisatorischen und
regulatorischen Aspekten untersucht werden. Soweit hierbei auf die
Auswertung vorhandener Nutzungen und Mehrfachnutzungen zurückgegriffen
wird, sind auch nautische Parameter wie die Häufigkeit von
Schiffsbewegungen, die Schiffstypen und ihre Manövrierfähigkeit etc. zu
berücksichtigen, auch anhand von AIS- und VMS-Daten.

Einzugehen ist auf die Auswirkungen bestimmter Mehrfachnutzungen in
konkreten Gebieten auf andere Nutzungen, Funktionen und Belange sowohl
in diesen Gebieten (dort ggf. Einschränkungen für alle anderen) als
auch in anderen Gebieten. Dort kommt es ggf. zu Folgewirkungen, wenn z.
B. aufgrund einer Doppelnutzung in einem konkreten Gebiet eine dritte
Nutzung in ein anderes, ggf. benachbartes Gebiet ausweichen muss und
dort neue Nutzungskonflikte auftreten. In beiden Fällen (Auswirkungen
im Gebiet, in dem die Mehrfachnutzung stattfindet, sowie von
Mehrfachnutzungen auf andere Gebiete) sind insbesondere Auswirkungen
auf die Sicherheit des Schiffsverkehrs, die Anlagensicherheit sowie die
Meeresumwelt, Biodiversität und die Möglichkeit von OECM-Other
effective area-based conservation measures in den Blick zu nehmen.

Zusätzlicher Hinweis für mögliche Mehrfachnutzungen durch Windparks und
Fischerei / Marikultur:

Auf der Basis der Kriterien nach AP 3 sowie möglicher bzw. zu
erwartender Gefährdungen des Betriebes von Windenergieanlagen auf See,
des zulässigen Schiffsverkehrs in Windparks und der Meeresumwelt sollen
für verschiedene Fischerei- und Marikulturmethoden in und um Windparks
jeweils mögliche Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen benannt
werden. Hieraus ist eine Einschätzung und Bewertung zu erarbeiten,
welche Maßnahmen auch im Hinblick auf operative und
Sicherheitsanforderungen realistisch, vertretbar und umsetzbar sind,
und welche Bedingungen dafür einzuhalten oder zu schaffen wären.

AP5: Fazit sowie Empfehlungen für die Umsetzung des Konzeptes für
Mehrfachnutzungen

1. zusammenfassende Darstellung der in den vorherigen AP erarbeiteten
Erkenntnisse, 2. Empfehlungen für die Umsetzung.

Die Empfehlungen sollen

- Verfahren,

- technische Konzepte,

- Anforderungen an Rahmenbedingungen (gesetzlich, technisch, u. a.),

- Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie

- Benennung von weitergehendem Forschungsbedarf

enthalten, die für die Umsetzung des Konzeptes für Mehrfachnutzungen
erforderlich sind.

Abstimmung weiterer durch identifizierter Empfehlungen zur Umsetzung
mit dem AG.

AP6: Ad hoc Beratungs- und Dienstleistungsanfragen

Bearbeitung von ad hoc Beratungs- und Dienstleistungsanfragen des AG,
insbesondere Anfragen zu vertieften oder weiteren Darstellungen und
Auswertungen von konkreten Mehrfachnutzungsmöglichkeiten in der
deutschen AWZ
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2023
Ende: 28/02/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Diese Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt ggf. erforderlicher
Vertragsanpassungen, die gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB zum Tragen kommen,
wenn bspw. während der Vertragslaufzeit der Flächenentwicklungsplan
geändert werden sollte. Der aktuelle Flächenentwicklungsplan wurde am
17.01.2023 veröffentlicht. Dieser muss gemäß § 8 WindSeeG mindestens
alle vier Jahre fortgeschrieben werden, kann jedoch auch in der
Zwischenzeit geändert oder fortgeschrieben werden, wenn dies zur
Erreichung der Ziele des § 4 WindSeeG erforderlich ist. Da die
Festlegungen während der Fortschreibung des FEP auf einem laufenden
Abwägungsprozess zwischen den Kriterien des § 5 Abs. 4 WindSeeG
basieren, in welchem auch Stel-lungnahmen der Öffentlichkeit sowie der
Behörden, deren Aufgabenbereich be-troffen ist, zu berücksichtigen
sind, befindet sich der Flächenentwicklungsplan bis zur Abstimmung des
finalen internen Entwurfs im Fluss. Änderungen sind insoweit bis kurz
vor dem Termin der Bekanntmachung möglich. Diese Änderungen kön-nen
sowohl den Zuschnitt der Flächen als auch die zeitliche Reihenfolge
ihrer Aus-schreibung gemäß §§ 16 ff WindSeeG i. V. m. § 22 EEG
betreffen.

Dies gilt auch für den Zeitraum nach der Bekanntmachung des
Flächenentwicklungsplans. Da zumindest eines dieser Ziele, das
Ausbauziel nach § 4 Nr. 2 b EEG 2017, in ständiger politischer
Diskussion steht, ist häufiger Änderungsbedarf für den
Flächenentwicklungsplan auch nach seiner Bekanntmachung nicht nur
möglich, sondern zu erwarten.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Für dieses Vorhaben stehen dem Auftraggeber maximal 420.000,- EUR netto
zur Verfügung. Angebote, deren Gesamtpreis über dieser Summe liegt,
werden von der Wertung ausgeschlossen.

Beizufügen sind ein Ablauf- und Zeitplan sowie ein detailliertes
Durchführungskonzept auf selbst zu erstellender Anlage:
nachvollziehbare Aufführung einzelner Arbeitsschritte, welche für die
jeweils zu erbringende Leistung erforderlich sind, Arbeitsstunden je
Arbeitsschritt und Bearbeiter, Bearbeitungsmethoden, heranzuziehende
Quellen, sonstige Datengrundlagen sowie QM-Maßnahmen. Arbeitsplan:
detaillierte zeitliche Planung der Arbeitsschritte über den
Projektzeitraum

Preis: Bei der Verteilung des Aufwandes Schwerpunkt auf AP 3 und 4
(zusammen 50 bis 60 % der Angebotssumme); das Angebot kann hiervon
sachlich begründete Abweichungen enthalten. Für AP 6 soll ein Anteil
von 8 bis 10 % veranschlagt werden.

Berichterstattung und Abstimmung mit den AG

Die für die AP genannten Berichte sind jeweils übersichtlich,
anschaulich und nachvollziehbar aufzubauen und durch aussagekräftige
Karten, Diagramme etc. zu ergänzen. Dabei sind folgende Grundsätze zu
beachten:

- Sämtliche Projektdaten und -ergebnisse sowie Grafiken, Bilder,
Zeichnungen, Pläne etc. sind frei von Rechten Dritter zu liefern.

- Die Texte sind geschlechtergerecht/geschlechtsneutral zu formulieren.

- Schrift- und Verhandlungssprache ist Deutsch; dies gilt auch für alle
Arbeitsergebnisse.

Für die AP 1 bis 6 gilt über die o. a. Grundsätze hinaus, dass
Ergebnisse und Produkte wie folgt darzustellen sind
(Zwischenberichte):

- Übersicht der Arbeitsergebnisse in Form eines Berichts mit
anschaulicher grafischer Aufbereitung.

- Zusammenfassung der Ergebnisse als Foliensatz und Präsentation
gegenüber dem AG.

- Zu AP 3: Die graphische Aufbereitung des Arbeitsergebnisses soll eine
Matrix enthalten, welche die Mehrdimensionalität von
Nutzungskombinationen anschaulich darstellt.

- Zu AP 4: Die graphische Aufbereitung des Arbeitsergebnisses soll eine
kartographische Darstellung zur räumlichen Eignung von realistischen
Nutzungskombinationen in der deutschen AWZ in der Nordsee und der
Ostsee in einer Übersichtskarte - und in Detailkarten, wenn aufgrund
des Darstellungsmaßstabs sinnvoll oder notwendig - enthalten.

Dem Endbericht ist eine Kurzfassung voranzustellen, in der die
Problemstellung, die Untersuchungsmethoden sowie die Ergebnisse
einschließlich einer kritischen Würdigung auf bis zu fünf Seiten
dargestellt werden.

- Den Kapiteln zu den AP 1 bis AP 5 sind thesenartige Zusammenfassungen
der Kernaussagen voranzustellen.

- Der Endbericht sowie die Kurzfassung sind auch in englischer Sprache
vorzulegen.

Ablauf und Abstimmung mit dem AG

Nach einer Auftaktveranstaltung mit dem AG (in dessen Räumlichkeiten,
soweit pandemiebedingt als Präsenzveranstaltung möglich) erfolgen
14-tägige Videokonferenzen zwischen AN und AG, insbesondere zur Klärung
logistischer Fragen bei der Umsetzung des Gutachtens wie Planung von
Veranstaltungen, Stellung von Rechnungen etc. Darüber hinaus steht der
AN dem AG fortlaufend für fernmündliche und E-Mail-Fragen zur
Verfügung.

Der AN stellt dem AG den Bearbeitungsfortschritt in regelmäßigen, etwa
vierteljährlichen Besprechungen vor, nach Bedarf als Videokonferenz
oder in Präsenz. Präsenzveranstaltungen finden in den Räumlichkeiten
des AG statt, die dieser kostenfrei zur Verfügung stellt. Die
Besprechungen stehen auch den Mitgliedern eines vom AG eingerichteten
Begleitkreises mit etwa 20 Personen offen. Mitglieder des
Begleitkreises sind Vertreter/Vertreterinnen der in ihren Belangen
berührten Bundesministerien (BM für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen; BM für Digitales und Verkehr; BM für Ernährung und
Landwirtschaft; BM für Wirtschaft und Klimaschutz; BM für Umwelt,
Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz; BM der
Verteidigung), Vertreter/Vertreterinnen der diesen Ministerien
nachgeordneten Bereiche (z. B. Bundesamt für Naturschutz,
Thünen-Institute, Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt) und
im Falle des Rohstoffabbaus Vertreter/Vertreterinnen der für die
Genehmigung in der AWZ zuständigen Stellen. Mit den
Besprechungsteilnehmern werden auch die jeweils aktuellen Erkenntnisse
des AN sowie dessen geplante nächste Arbeitsschritte erörtert.

Für den vorgenannten Teilnehmerkreis (AN, AG, Begleitkreis) sind
jeweils zum Abschluss eines Arbeitspaketes sowie nach Vorlage des
Entwurfs des Endberichts Besprechungstermine (nach Bedarf als
Videokonferenz oder in Präsenz) zur Vorstellung und Erörterung der
Arbeitsergebnisse vorzusehen; die Zwischenberichte bzw. der Entwurf des
Endberichts sind dem AG eine Woche vor dem Termin zur Verfügung zu
stellen. Die Termine sollen im Rahmen der vorgenannten Besprechungen
zum Bearbeitungsfortschritt stattfinden; davon abweichend können sie in
begründeten Fällen separat stattfinden.

Abschlussveranstaltung

Im Angebot ist eine Abschlussveranstaltung zu berücksichtigen. Die
Abschlussveranstaltung soll unter dem Vorsitz und der Moderation des AG
stattfinden; sie soll den in ihren Belangen berührten öffentlichen
Stellen sowie Wissenschaft und Verbänden offenstehen. Der AN stellt die
wesentlichen Erkenntnisse, deren Bewertung und die sich daraus
ergebenden Empfehlungen vor und diskutiert diese ausführlich mit den
Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Veranstaltung.

Die Veranstaltung soll in Präsenz, in den Räumlichkeiten des AG
stattfinden; der Veranstaltungsraum wird durch den AG kostenfrei zur
Verfügung gestellt. Der Kalkulation sollen folgende Annahmen zugrunde
gelegt werden:

- Max. 70 TN (einschl. AG / AN; Einladungen einen durch den AG
bestimmten Teilnehmerkreis),

- Dauer ca. 6 Stunden (inkl. Pausen),

- Mittagsimbiss, Pausenverpflegung und Getränke durch AN.

- Mögliche allg. Preissteigerungen bis Ende 2024 sind zu
berücksichtigen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 ff. GWB (vgl. Artikel 57 Richtlinie
2014/24/EU)

Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur
Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB sind im Formblatt Eigenerklärung
der Eignung zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern
mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und
keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB erfolgte. (fakultatives
Ausschlusskriterium).

Nachweis: Anlage C_Eigenerklärung Eignung_Fbl-333

Eintragung in einem Berufs- / Handelsregister

Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Berufs- /
Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet;
aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU;
Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere
in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen.
(Ausschlusskriterium)

Nachweise: Anlage C_Eigenerklärung Eignung_Fbl-333; auf Nachforderung:
Auszüge aus entsprechenden Registern
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers muss in
den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens betragen haben
(Ausschlusskriterium): 600.000,00 Euro.

Nachweis: Anlage C_Eigenerklärung Eignung_Fbl-333; auf Nachforderung:
Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberater

Der Wirtschaftsteilnehmer hat über folgende Versicherungen mit Beginn
der ersten Leistung bis zum Abschluss aller Leistungen zu verfügen
(Ausschlusskriterium):
Berufshaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung. Die
Deckungssummen der Versicherung müssen mindestens betragen:

für Personenschäden 1.000.000,00 EUR

für sonstige Schäden 1.000.000,00 EUR

In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der
Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der
Deckungssumme beträgt. Der Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens über
alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu
verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und
Tätigkeiten erforderlich sind sowie solche, die erforderlich wären,
wenn die eingesetzten Geräte, Fahrzeuge und Maschinen unter deutscher
Flagge registriert bzw. in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet
bzw. betrieben würden.

Nachweis: Anlage C_Eigenerklärung Eignung_Fbl-333; auf Nachforderung:
Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass zu Beginn der
Leistungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt werden kann zu
erbringen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a. In den letzten 3 Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer
mindestens folgende wesentliche Dienstleistungen der genannten Art
erbracht: (Ausschlusskriterium): Studien oder Projektberichte zu dem
Auftrag inhaltlich verwandten Themenstellungen (Meeresraumordnung,
Meeresnutzung, Meeresumwelt u.ä.);.

Nachweis: Anlage C_Eigenerklärung Eignung_Fbl-333; auf Nachforderung:
Vorlage der entsprechenden Arbeitsergebnisse; Zu den erbrachten
Dienstleistungen sind jeweils Referenzen der AG beizufügen;

b. Qualifikationsnachweise / -erklärungen der benannten Studienleitung
/ verantwortlichen Hauptansprechperson: Eine verantwortliche
Projektleitung muss dauerhaft gegeben sein, Qualifikation
Projektleitung: für die Themenstellung relevante Ausbildung bzw.
mehrjährige Berufserfahrung im Segment

- Meeresraumordnung/-planung, oder

- Räumliche Mehrfachnutzung (Offshore),

- oder Vergleichbares

Nachweis: Anlage C_Eigenerklärung Eignung_Fbl-333; auf Nachforderung
Referenzschreiben, Zeugnisse, Urkunden und Lebensläufe
(Ausschlusskriterium):

c. Qualifikationsnachweise / -erklärungen weiterer beteiligter
Fachkräfte: für die Themenstellung relevante Ausbildung bzw.
mehrjährige Berufserfahrung:

- Meeresraumordnung/-planung, oder

- Räumliche Mehrfachnutzung (Offshore), oder

- Meeresbiologie, oder

- Meeresnaturschutz, oder

- Meeresforschung, oder

- Fischereiforschung, oder

- Fischerei, oder

- Marine Aquakultur, oder

- Offshore Technologie / Logistik, insb. Windenergie, oder

- Schifffahrt, oder

- Freizeitschifffahrt, Tourismus,

- oder Vergleichbares

Nachweis: Anlage C_Eigenerklärung Eignung_Fbl-333; auf Nachforderung
Referenzschreiben, Zeugnisse, Urkunden und Lebensläufe
(Ausschlusskriterium):
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Deutsches Recht (insbesondere: Bürgerliches Gesetzbuch §§631ff.,
Bundesberg-Gesetz, Hohe-See-Einbringungsgesetz,
Windenergie-auf-See-Gesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz) zu finden auf:
[11]https://www.gesetze-im-internet.de

Raumordnungsplan für die deutsche Nordsee und Ostsee mit Stand vom
01.09.2021

Flächenentwicklungsplan für die deutsche Nord- und Ostsee mit Stand
20.01.2023 (zu finden unter:
[12]https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Meeresfachplanung/Flaechenent
wicklungsplan/_Anlagen/Downloads/FEP_2023_1/Flaechenentwicklungsplan_20
23.html?nn=1653378)

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/07/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 11/07/2023
Ortszeit: 11:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt des § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV
und kann binnen drei Jahren nach Auftragserteilung bei Bedarf erneut an
denselben Auftragnehmenden zu denselben Konditionen des ursprünglichen
Auftrages vergeben werden.
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

DATENSCHUTZ

Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom
Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten)
übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des
Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages
erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom
Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des
Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der
Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet
dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten
Kriterien betreffen.

Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung
seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten
benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.

Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen
Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten
erforderlichen Angaben belegt werden.

Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den
Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und
dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen
Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB
sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).

Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und
Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH.

Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu
Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche
Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den
Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.

Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter
[13]https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu
finden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes -
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [14]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-9499421
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: [15]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Rechtsbehelfsbelehrung

Innerhalb dieses Verfahrens ist der Antrag vor dem

Bundeskartellamt

Vergabekammer des Bundes

Villemombler Straße 76

53123 Bonn

Telefon: 0228 / 9499-421, -561, -578

Telefax: 0228 / 9499-163

Gemäß § 160 GWB statthaft.

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/05/2023

References

6. mailto:vergabestelle@bsh.de?subject=TED
7. http://www.bsh.de/
8. http://www.evergabe-online.de/
9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=519473
10. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=519473
11. https://www.gesetze-im-internet.de/
12. https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Meeresfachplanung/Flaechenentwicklungsplan/_Anlagen/Downloads/FEP_2023_1/Flaechenentwick
lungsplan_2023.html?nn=1653378
13. https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html
14. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
15. http://www.bundeskartellamt.de/

 
 
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