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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Berlin - Softwarepaket und Informationssysteme
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023053009022812884 / 319444-2023
Veröffentlicht :
30.05.2023
Angebotsabgabe bis :
26.06.2023
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Lieferauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Niedrigster Preis
Produkt-Codes :
48000000 - Softwarepaket und Informationssysteme
DE-Berlin: Softwarepaket und Informationssysteme

2023/S 102/2023 319444

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz: BIG
direkt gesund
Postanschrift: Markgrafenstr. 22
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [6]ausschreibungen@big-direkt.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.big-direkt.de
Adresse des Beschafferprofils:
[8]https://www.big-direkt.de/de/geschaeftspartner/ausschreibungen
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://www.subreport.de/E28528512
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gesetzliche Krankenkasse
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Microsoft Volume Licensing (EA)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Auftragsgegenstand ist der Abschluss eines Microsoft-Enterprise
Agreements zum Erwerb von Microsoft Lizenzen mittels Beitrittserklärung
zu den Bedingungen des Rahmenvertrages: Konzernvertrag BMI,
Vertrags-Nr.: 8458772 (BMI EA Komponentenrahmenvertrag) im Rahmen des
Microsoft Volume-Licensing-Programms bei BMI-Bezugsberechtigung nebst
Bestellung einer feststehenden Anzahl an
Software-Lizenzen("Anfangsbestellung") gemäß Anlage
Leistungsverzeichnis/Preisblatt.

Gegenstand der Anfangsbestellung sind folgende Lizenzen (jeweils Anzahl
in Klammern):

Microsoft 365 E3 FromSA Full User Subscription (50)

Microsoft 365 E3 Full User License (902)

Visual Studio Professional with MSDN SA (1)

Visio Professional SA (14)

Visio Standard SA (25)

Windows Remote Desktop Services SA User CAL (952)

SQL Server Enterprise Core SA 2er Core License (40)

Exchange Server Enterprise SA (2)

SharePoint Server SA (3)

Core Infrastructure Server Suite Datacenter Core SA 2er Pack Core
License (185)
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die BundesInnungskrankenkasse Gesundheit kurz BIG direkt gesund ist
Deutschlands erste gesetzliche Direktkrankenkasse und bundesweit
geöffnet. Gegründet wurde die BIG 1996 von der Bundesinnung der
Hörgeräteakustiker. Aktuell betreut die BIG deutschlandweit rund
514.000 Versicherte (Stand Dezember 2022). Die BIG ist - wie alle
gesetzlichen Krankenkassen - eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Über 960 Mitarbeiter arbeiten in der Hauptverwaltung in Dortmund, dem
Rechtssitz in Berlin und den Kundencentern. Als IKK-Landesverband
vertritt die BIG zudem die Interessen der Versicherten der
Innungskrankenkassen in Berlin. In diesem Rahmen nimmt sie allein oder
gemeinsam mit den Kassenverbänden der Orts-, Ersatz- und
Betriebskrankenkassen zahlreiche Aufgaben der Interessentenvertretung
wahr.

Auftragsgegenstand ist der Abschluss eines Microsoft-Enterprise
Agreements zum Erwerb von Microsoft Lizenzen mittels Beitrittserklärung
zu den Bedingungen des Rahmenvertrages: Konzernvertrag BMI,
Vertrags-Nr.: 8458772 (BMI EA Komponentenrahmenvertrag) im Rahmen des
Microsoft Volume-Licensing-Programms bei BMI-Bezugsberechtigung nebst
Bestellung einer feststehenden Anzahl an
Software-Lizenzen("Anfangsbestellung") gemäß Anlage
Leistungsverzeichnis/Preisblatt.

Gegenstand der Anfangsbestellung sind folgende Lizenzen (jeweils Anzahl
in Klammern):

Microsoft 365 E3 FromSA Full User Subscription (50)

Microsoft 365 E3 Full User License (902)

Visual Studio Professional with MSDN SA (1)

Visio Professional SA (14)

Visio Standard SA (25)

Windows Remote Desktop Services SA User CAL (952)

SQL Server Enterprise Core SA 2er Core License (40)

Exchange Server Enterprise SA (2)

SharePoint Server SA (3)

Core Infrastructure Server Suite Datacenter Core SA 2er Pack Core
License (185)
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Berufs- oder Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate)

- Eigenerklärung gemäß Anlage Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB

Hinweise:

- Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige
Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter
Übersetzung einzureichen,

- für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach
Maßgabe der Vergabeunterlagen einzureichen,

- eine Nachforderung fehlender Erklärungen/Nachweise bleibt gemäß
Vergabeunterlagen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
vorbehalten.

Sonstiges:

Eine abschließende Liste aller mit dem Angebot vorzulegender Unterlagen
befindet sich im Anhang 1 Anlagenverzeichnis sämtlicher
Vergabeunterlagen/Angebotsbestandteile" am Ende der
Bewerbungsbedingungen.

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/06/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 26/06/2023
Ortszeit: 10:01

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Für die Teilnahme sind zwingend die von der Auftraggeberin zur
Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese werden über
das Online-Portal Subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger
Registrierung kostenfrei von der Auftraggeberin zum Download bereit
gestellt ([10]https://www.subreport.de/E28528512 oder unter
[11]www.subreport.de unter Angabe der ELViS-ID: E28528512).

Hilfe bei der Bedienung des Subreport Online-Portals erhalten Sie unter
der Tel.-Nr. +49 221 985780 oder unter[12]www.subreport.de.

Die Stellung von Fragen ist nur über das Online-Portal Subreport
möglich, hierfür ist eine vorhergehende Registrierung nötig, für die
Zeit vom Bewerber einzuplanen ist.

Diese Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen sind nebst Anlagen vom
Bieter unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige
Unklarheiten zu prüfen. Fehlen Bestandteile der Vergabeunterlagen oder
enthalten die Vergabeunterlagen oder sonstige dem Bieter mitgeteilte,
übergebene und zugänglich gemachte Unterlagen Unklarheiten oder
verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so
weist der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich, spätestens jedoch bis
zum Ablauf der Frist zur Einreichung des

Angebots, über die Funktion Nachrichten des Online Portals darauf
hin. Andernfalls ist der Bieter mit einer Geltendmachung
ausgeschlossen. Dies gilt auch für solche Unklarheiten oder Verstöße
gegen geltendes Recht, die auf Grund der Bekanntmachung oder aus den
Vergabeunterlagen erkennbar sind.

Es gilt deutsches Recht.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden
Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

§ 134 Informations- und Wartepflicht:

1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren; ()

2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. ()

§ 135 Unwirksamkeit:

1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:

a) gegen § 134 verstoßen hat oder b) den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und
dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:

a) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;

b) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und

c) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. ()

§ 160 Einleitung, Antrag:

1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein();

3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer First von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,

b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,

d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.

§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Siehe Angaben unter Ziff. VI.4.1)
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/05/2023

References

6. mailto:ausschreibungen@big-direkt.de?subject=TED
7. http://www.big-direkt.de/
8. https://www.big-direkt.de/de/geschaeftspartner/ausschreibungen
9. https://www.subreport.de/E28528512
10. https://www.subreport.de/E28528512
11. http://www.subreport.de/
12. http://www.subreport.de/

 
 
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