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Ausschreibung: Softwarepaket und Informationssysteme - DE-Berlin
Softwarepaket und Informationssysteme
Dokument Nr...: 319444-2023 (ID: 2023053009022812884)
Veröffentlicht: 30.05.2023
*
  DE-Berlin: Softwarepaket und Informationssysteme
   2023/S 102/2023 319444
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz: BIG
   direkt gesund
   Postanschrift: Markgrafenstr. 22
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE Deutschland
   Postleitzahl: 10117
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]ausschreibungen@big-direkt.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.big-direkt.de
   Adresse des Beschafferprofils:
   [8]https://www.big-direkt.de/de/geschaeftspartner/ausschreibungen
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://www.subreport.de/E28528512
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Gesetzliche Krankenkasse
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Microsoft Volume Licensing (EA)
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Auftragsgegenstand ist der Abschluss eines Microsoft-Enterprise
   Agreements zum Erwerb von Microsoft Lizenzen mittels Beitrittserklärung
   zu den Bedingungen des Rahmenvertrages: Konzernvertrag BMI,
   Vertrags-Nr.: 8458772 (BMI EA Komponentenrahmenvertrag) im Rahmen des
   Microsoft Volume-Licensing-Programms bei BMI-Bezugsberechtigung nebst
   Bestellung einer feststehenden Anzahl an
   Software-Lizenzen("Anfangsbestellung") gemäß Anlage
   Leistungsverzeichnis/Preisblatt.
   Gegenstand der Anfangsbestellung sind folgende Lizenzen (jeweils Anzahl
   in Klammern):
   Microsoft 365 E3 FromSA Full User Subscription (50)
   Microsoft 365 E3 Full User License (902)
   Visual Studio Professional with MSDN SA (1)
   Visio Professional SA (14)
   Visio Standard SA (25)
   Windows Remote Desktop Services SA User CAL (952)
   SQL Server Enterprise Core SA 2er Core License (40)
   Exchange Server Enterprise SA (2)
   SharePoint Server SA (3)
   Core Infrastructure Server Suite Datacenter Core SA 2er Pack Core
   License (185)
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE Deutschland
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die BundesInnungskrankenkasse Gesundheit  kurz BIG direkt gesund  ist
   Deutschlands erste gesetzliche Direktkrankenkasse und bundesweit
   geöffnet. Gegründet wurde die BIG 1996 von der Bundesinnung der
   Hörgeräteakustiker. Aktuell betreut die BIG deutschlandweit rund
   514.000 Versicherte (Stand Dezember 2022). Die BIG ist - wie alle
   gesetzlichen Krankenkassen - eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
   Über 960 Mitarbeiter arbeiten in der Hauptverwaltung in Dortmund, dem
   Rechtssitz in Berlin und den Kundencentern. Als IKK-Landesverband
   vertritt die BIG zudem die Interessen der Versicherten der
   Innungskrankenkassen in Berlin. In diesem Rahmen nimmt sie allein oder
   gemeinsam mit den Kassenverbänden der Orts-, Ersatz- und
   Betriebskrankenkassen zahlreiche Aufgaben der Interessentenvertretung
   wahr.
   Auftragsgegenstand ist der Abschluss eines Microsoft-Enterprise
   Agreements zum Erwerb von Microsoft Lizenzen mittels Beitrittserklärung
   zu den Bedingungen des Rahmenvertrages: Konzernvertrag BMI,
   Vertrags-Nr.: 8458772 (BMI EA Komponentenrahmenvertrag) im Rahmen des
   Microsoft Volume-Licensing-Programms bei BMI-Bezugsberechtigung nebst
   Bestellung einer feststehenden Anzahl an
   Software-Lizenzen("Anfangsbestellung") gemäß Anlage
   Leistungsverzeichnis/Preisblatt.
   Gegenstand der Anfangsbestellung sind folgende Lizenzen (jeweils Anzahl
   in Klammern):
   Microsoft 365 E3 FromSA Full User Subscription (50)
   Microsoft 365 E3 Full User License (902)
   Visual Studio Professional with MSDN SA (1)
   Visio Professional SA (14)
   Visio Standard SA (25)
   Windows Remote Desktop Services SA User CAL (952)
   SQL Server Enterprise Core SA 2er Core License (40)
   Exchange Server Enterprise SA (2)
   SharePoint Server SA (3)
   Core Infrastructure Server Suite Datacenter Core SA 2er Pack Core
   License (185)
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 36
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   - Berufs- oder Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt des Ablaufs der
   Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate)
   - Eigenerklärung gemäß Anlage Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB
   Hinweise:
   - Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige
   Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter
   Übersetzung einzureichen,
   - für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach
   Maßgabe der Vergabeunterlagen einzureichen,
   - eine Nachforderung fehlender Erklärungen/Nachweise bleibt gemäß
   Vergabeunterlagen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
   vorbehalten.
   Sonstiges:
   Eine abschließende Liste aller mit dem Angebot vorzulegender Unterlagen
   befindet sich im Anhang 1 Anlagenverzeichnis sämtlicher
   Vergabeunterlagen/Angebotsbestandteile" am Ende der
   Bewerbungsbedingungen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 26/06/2023
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 26/06/2023
   Ortszeit: 10:01
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Für die Teilnahme sind zwingend die von der Auftraggeberin zur
   Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese werden über
   das Online-Portal Subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger
   Registrierung kostenfrei von der Auftraggeberin zum Download bereit
   gestellt ([10]https://www.subreport.de/E28528512 oder unter
   [11]www.subreport.de unter Angabe der ELViS-ID: E28528512).
   Hilfe bei der Bedienung des Subreport Online-Portals erhalten Sie unter
   der Tel.-Nr. +49 221 985780 oder unter[12]www.subreport.de.
   Die Stellung von Fragen ist nur über das Online-Portal Subreport
   möglich, hierfür ist eine vorhergehende Registrierung nötig, für die
   Zeit vom Bewerber einzuplanen ist.
   Diese Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen sind nebst Anlagen vom
   Bieter unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige
   Unklarheiten zu prüfen. Fehlen Bestandteile der Vergabeunterlagen oder
   enthalten die Vergabeunterlagen oder sonstige dem Bieter mitgeteilte,
   übergebene und zugänglich gemachte Unterlagen Unklarheiten oder
   verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so
   weist der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich, spätestens jedoch bis
   zum Ablauf der Frist zur Einreichung des
   Angebots, über die Funktion Nachrichten des Online Portals darauf
   hin. Andernfalls ist der Bieter mit einer Geltendmachung
   ausgeschlossen. Dies gilt auch für solche Unklarheiten oder Verstöße
   gegen geltendes Recht, die auf Grund der Bekanntmachung oder aus den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind.
   Es gilt deutsches Recht.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Ort: Bonn
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden
   Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
   § 134 Informations- und Wartepflicht:
   1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren; ()
   2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
   nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. ()
   § 135 Unwirksamkeit:
   1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   a) gegen § 134 verstoßen hat oder b) den Auftrag ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und
   dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   a) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
   b) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   c) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. ()
   § 160 Einleitung, Antrag:
   1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein();
   3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer First von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
   § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Siehe Angaben unter Ziff. VI.4.1)
   Ort: Bonn
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   25/05/2023
References
   6. mailto:ausschreibungen@big-direkt.de?subject=TED
   7. http://www.big-direkt.de/
   8. https://www.big-direkt.de/de/geschaeftspartner/ausschreibungen
   9. https://www.subreport.de/E28528512
  10. https://www.subreport.de/E28528512
  11. http://www.subreport.de/
  12. http://www.subreport.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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