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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Erfurt - Arzneimittel
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023052609504812011 / 318726-2023
Veröffentlicht :
26.05.2023
Angebotsabgabe bis :
31.07.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Lieferauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
33600000 - Arzneimittel
DE-Erfurt: Arzneimittel

2023/S 101/2023 318726

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und
Thüringen
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG Thüringen
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Geschäftsbereich Personal und Services, Zentrale
Vergabestelle
E-Mail: [6]vergabestelle@plus.aok.de
Telefon: +49 80010590-80071
Fax: +49 8001059002-116
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://plus.aok.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY6X5J/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abschluss nicht-exklusiver AM-Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8
SGB V im Wege eines sog. OH-Modells zum WS Peginterferon beta-1a
(ATC-Code nach WHO: L03AB13)
Referenznummer der Bekanntmachung: 84/2023-OH
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33600000 Arzneimittel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht exklusiver
Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem
Wirkstoff Peginterferon beta-1a (ATC-Code nach WHO: L03AB13). Der
Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d.
h. ein Vertragsabschluss steht innerhalb des Teilnahmezeitraums allen
interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Dies hat zur Folge,
dass individuelle Vertragsverhandlungen nicht geführt werden und eine
(Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen,
dass die Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der Nachfrage und der
Entwicklung der Versichertenzahl, von dem Verordnungsverhalten der
Ärzte sowie dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen
Apotheken abhängig ist. Mindestabnahmemengen werden demensprechend
nicht garantiert. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Punkt
II.2.4) der Bekanntmachung.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000 Arzneimittel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED Sachsen
NUTS-Code: DEG Thüringen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Interessierte pharmazeutische Unternehmer können die
Teilnahmeunterlagen über den Projektraum des Deutschen Vergabeportals
(DTVP) herunterladen. Dazu ist zunächst ein Antrag auf Zugang zum
Projektraum erforderlich. Nach erfolgter Freischaltung durch die
Auftraggeberin kann anschließend auf die Teilnahmeunterlagen
zugegriffen werden. Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den
im Projektraum hinterlegten Dokumenten "Anschreiben" und "Erläuterungen
der Vertragsbedingungen". Die Kommunikation, einschließlich der
Übermittlung der Teilnahmeunterlagen, erfolgt elektronisch über das
Vergabeportal DTVP; Einzelheiten hierzu sind den zuvor genannten
Dokumenten zu entnehmen. Etwaige anderslautende Angaben in der
Auftragsbekanntmachung sind technischen Gründen geschuldet und
beanspruchen keine Verbindlichkeit.

Teilnahmeanträge können erstmals bis zum 05.07.2023 eingereicht werden.

Alle weiteren Einreichungsfristen entnehmen Sie bitte der im
Projektraum hinterlegten Anlage "Einreichungsfristen". Fällt der Tag
der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit
gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der
nächste Werktag. Bei verspätetem Zugang werden die eingereichten
Teilnahmeanträge zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt. Die
Auftraggeberin behält sich vor die pharmazeutischen Unternehmer unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung
aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen
(insbesondere Erklärungen, Angaben und Nachweise) nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren (Nachforderung). Die Unterlagen
sind vom pharmazeutischen Unternehmer nach Aufforderung durch die
Auftraggeberin innerhalb einer nach dem Kalender bestimmten Frist
vorzulegen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der
Frist vorgelegt, kann der Teilnahmeantrag ausgeschlossen oder erst zur
nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt werden.

Die Rabattvereinbarung endet, unabhängig vom Datum des
Vertragsschlusses, spätestens zum 31.07.2024.

Die Auftraggeberin behält sich vor, das Open-House-Verfahren vorzeitig
zu beenden, insbesondere im Falle des Abschlusses exklusiver
Rabattvereinbarungen; in diesem Fall enden die bereits geschlossenen
Rabattvereinbarungen nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen. Den
Erfahrungen der Auftraggeberin nach treten exklusive
Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis 12 Monate nach der
Veröffentlichung der entsprechenden Auftragsbekanntmachung im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 06/07/2023
Ende: 31/07/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der
§§ 123, 124 GWB

- Eigenerklärung im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen der
Europäischen Union (betrifft: Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576)
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Darlegung der besonderen Bedingungen: Gemäß § 130 a Abs. 8 Satz 1 SGB V
können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. §
4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der
Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils
angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass
Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen
pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat
der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1
AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können
sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer
i. S. d. § 4 Abs.18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen
Arzneimittel sind.

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/07/2024
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 31/07/2024
Ortszeit: 23:59

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie
(2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten,
erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die
daraus resultierenden Vorgaben ("Pflichtfelder"), wie bspw. die
Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", "Zuschlagskriterien" und
"Bedingungen für die Öffnung der Angebote" sind einzig der Nutzung
dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
untervergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Die Angaben
unter Ziffer VI.4) erfolgen daher ebenfalls nur hilfsweise.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY6X5J
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [9]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-9499-0
Fax: +49 228-9499-163
Internet-Adresse: [10]www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden
Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134
Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die
Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über
den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform
zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information
über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung
der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information
auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die
Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist.... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein
öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt); 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der
Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller
in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um
eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
werden..."
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/05/2023

References

6. mailto:vergabestelle@plus.aok.de?subject=TED
7. https://plus.aok.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY6X5J/documents
9. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
10. http://www.bundeskartellamt.de/

 
 
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