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Ausschreibung: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) - DE-Gunzenhausen
Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Tablettcomputer
Dokument Nr...: 318595-2023 (ID: 2023052609502311910)
Veröffentlicht: 26.05.2023
*
  DE-Gunzenhausen: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
   2023/S 101/2023 318595
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Gunzenhausen
   Postanschrift: Marktplatz 23
   Ort: Gunzenhausen
   NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
   Postleitzahl: 91710
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
   Paul-Wassermann-Str. 3, 81829 München
   E-Mail: [6]info@mayburg.de
   Telefon: +49 89451088960
   Fax: +49 89451088969
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.gunzenhausen.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/TenderingProcedureDetai
   ls?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18833486116-3a859fb49eea1b6
   9
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Stadt Gunzenhausen: Ergänzungsbeschaffung von Apple-Geräten samt
   Zubehör
   Referenznummer der Bekanntmachung: MaBu-2023-0020
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Stadt Gunzenhausen plant die zu bereits vorhandener IT-Ausstattung
   ergänzende Beschaffung weiterer Geräte des Herstellers "Apple" samt
   Zubehör für Schulen in Sachaufwandsträgerschaft der Stadt.
   Es handelt sich um eine produktspezifische Beschaffung, da Geräte des
   betreffenden Herstellers in den betreffenden Schulen bereits im Einsatz
   sind und die IT-Infrastruktur entsprechend auf diese Produkte hin
   ausgerichtet ist. Im Bereich der IT legitimiert insbesondere die
   Notwendigkeit, eine vorhandene IT-Struktur zu nutzen und
   weiterzuentwickeln, die Festlegung auf bestimmte Produkte; so hier. Die
   Vermeidung von Fehlfunktionen und Kompatibilitätsproblemen ist im
   Interesse der Systemsicherheit ein legitimes Ziel (vgl. u. a. OLG
   Branden-burg, Beschl. v. 08.07.2021 - 19 Verg 2/21).
   Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in
   dem Dokument
   "Leistungsbeschreibung_Gunzenhausen_Ergänzungsbeschaffung_Apple".
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   30213200 Tablettcomputer
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
   Hauptort der Ausführung:
   Siehe Vergabeunterlagen.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Stadt Gunzenhausen plant die zu bereits vorhandener IT-Ausstattung
   ergänzende Beschaffung weiterer Geräte des Herstellers "Apple" samt
   Zubehör für Schulen in Sachaufwandsträgerschaft der Stadt.
   Es handelt sich um eine produktspezifische Beschaffung, da Geräte des
   betreffenden Herstellers in den betreffenden Schulen bereits im Einsatz
   sind und die IT-Infrastruktur entsprechend auf diese Produkte hin
   ausgerichtet ist. Im Bereich der IT legitimiert insbesondere die
   Notwendigkeit, eine vorhandene IT-Struktur zu nutzen und
   weiterzuentwickeln, die Festlegung auf bestimmte Produkte; so hier. Die
   Vermeidung von Fehlfunktionen und Kompatibilitätsproblemen ist im
   Interesse der Systemsicherheit ein legitimes Ziel (vgl. u. a. OLG
   Branden-burg, Beschl. v. 08.07.2021 - 19 Verg 2/21).
   Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in
   dem Dokument
   "Leistungsbeschreibung_Gunzenhausen_Ergänzungsbeschaffung_Apple".
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Tagen: 1
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Es handelt sich um eine produktspezifische Beschaffung, da Geräte des
   betreffenden Herstellers in den betreffenden Schulen bereits im Einsatz
   sind und die IT-Infrastruktur entsprechend auf diese Produkte hin
   ausgerichtet ist. Im Bereich der IT legitimiert insbesondere die
   Notwendigkeit, eine vorhandene IT-Struktur zu nutzen und
   weiterzuentwickeln, die Festlegung auf bestimmte Produkte; so hier. Die
   Vermeidung von Fehlfunktionen und Kompatibilitätsproblemen ist im
   Interesse der Systemsicherheit ein legitimes Ziel (vgl. u. a. OLG
   Branden-burg, Beschl. v. 08.07.2021 - 19 Verg 2/21).
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   A.1.1 Eigenerklärungen gem. Abschnitt 4.2 der Bewerbungsbedingungen
   Der Bieter bestätigt, dass er alle einschlägigen Eigenerklärungen des
   Abschnitts 4.2 der Bewerbungsbedingungen ausgefüllt und mindestens in
   Textform gekennzeichnet mit dem Angebot eingereicht hat.
   (Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")"
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   A.2.1 Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand
   Darstellung der Jahresumsätze der letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betreffen, die mit der zu
   vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sind die netto Umsätze pro
   Geschäftsjahr anzugeben. Der netto Umsatz muss im Durchschnitt in
   diesem Zeitraum mindestens pro Geschäftsjahr entsprechen
   (Mindestanforderung):
   100.000 
   Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern
   werden die Werte für die Wertung addiert.
   (Ausschlusskriterium)
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Jahresumsatz jeweils getrennt in den letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahren mindestens 100.000 Euro netto.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   ---
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   ---
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Siehe Vergabeunterlagen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 23/06/2023
   Ortszeit: 13:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 23/06/2023
   Ortszeit: 13:05
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer
   Nordbayern
   Ort: Ansbach
   Postleitzahl: 91522
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
   Telefon: +49 981531277
   Fax: +49 981531837
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein
   Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange
   durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein
   wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber
   die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134
   GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der
   Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
   vergangen sind.
   Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
   hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften,
   die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn
   Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der
   Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum
   Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu
   rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die
   Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein
   Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
   Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht
   abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15
   Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle
   diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten
   (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
   ######
   Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam,
   wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   23/05/2023
References
   6. mailto:info@mayburg.de?subject=TED
   7. http://www.gunzenhausen.de/
   8. https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18833486116-3a
859fb49eea1b69
   9. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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