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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Amberg - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023052609381309566 / 316224-2023
Veröffentlicht :
26.05.2023
Angebotsabgabe bis :
23.06.2023
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71318000 - Beratungsdienste von Ingenieurbüros
71322000 - Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
71321000 - Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
DE-Amberg: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2023/S 101/2023 316224

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Klinikum St. Marien Amberg
Postanschrift: Mariahilfbergweg 7
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
E-Mail: [6]vergabe@prof-rauch-baurecht.de
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.klinikum-amberg.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHY6XKY/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
Postanschrift: Hoppestraße 7
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabeabteilung
E-Mail: [9]vergabe@prof-rauch-baurecht.de
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]www.prof-rauch-baurecht.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHY6XKY
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Privater Betreiber von Krankenhäusern und
Gesundheitseinrichtungen (öffentlicher Auftraggeber iSv. § 99 Abs. 4
GWB)
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

TNW_Klinikum St. Marien Amberg_Entwässerungsanlagen am
Klinikumsgelände_Planungsleistungen Ingenieurbauwerke und TA, TWP
(soweit erforderlich)
Referenznummer der Bekanntmachung: 69/23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Klinikum Amberg beabsichtigt Planungsleistungen für
Entwässerungsanlagen am Gelände des Klinikums zu vergeben. Hintergrund
ist, dass durch das Tiefbauamt der Stadt Amberg die Anforderung einer
Drosselung der Entwässerungsmengen für das Gesamtareal des Klinikums
von derzeit rechnerisch 709 l/s auf 70 l/(s*ha), d.h. ca. 350 l/s
gefordert wurde. Zur Erfüllung dieser Anforderungen wurde ein
Lösungskonzept erarbeitet, das aus 2 Rückhaltevorrichtungen besteht;
einer Mischwasserrückhaltung beim Ambulanten OP-Zentrum (AOZ) und einer
Niederschlagswasserrückhaltung am Besucherparkplatz. Die
Entwässerungsrückhaltung soll dementsprechend an 2 Stellen errichtet
werden:

.

- als unterirdisches Rückstaubauwerk an der Marienstraße (Bauabschnitt
1) für die Mischwasserrückhaltung beim AOZ

- als unterirdische Rückstauröhre am Besucherparkplatz,
Mariahilfbergweg (Bauabschnitt 2) als eine
Niederschlagswasserrückhaltung

.

Vergeben werden im Rahmen einer stufenweisen Beauftragung für:

.

BA 1:

Die Grundleistungen der Leistungsphasen 5 - 9 für die Objektplanung
Ingenieurbauwerke gemäß § 43 Abs. 1, S. 2 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt
3, sowie die Besonderen Leistung der Örtlichen Bauüberwachung und die
Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.

Darüber hinaus werden die, für eine entsprechend den allgemein
anerkannten Regeln der Technik funktionierende Entwässerungsanlage,
unter Umständen erforderlichen Leistungen der Lph. 5 - 9 im
Leistungsbild Fachplanung technische Ausrüstung gemäß § 55 Abs. 1, S. 2
HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 der Anlagengruppen 1, 4 und 7, 8
vergeben. Auch hier, soweit erforderlich, die Überwachung der
Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist als Besondere
Leistung.

Gegebenenfalls auch, soweit erforderlich, die Zuarbeit für
Tragwerksplanung/Bewehrungsabnahme.

Da das Klinikum unter Umständen Fördermittel in Anspruch nehmen kann,
wird vom Planer auch die Beratung und Mitwirkung bei der Beantragung
und Abrechnung (inklusive Verwendungsnachweis) von Fördermitteln
erwartet und als Besondere Leistung (pauschal) vergütet.

.

BA 2:

Die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 9 für die Objektplanung
Ingenieurbauwerke gemäß § 43 Abs. 1, S. 2 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt
3 sowie die Besonderen Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung und der
Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Zudem
werden auch hier die, für eine entsprechend den allgemein anerkannten
Regeln der Technik ordnungsgemäß funktionierende Entwässerungsanlage,
erforderlichen Leistungen, Lph. 1 - 9 im Leistungsbild Fachplanung,
technische Ausrüstung gemäß § 55 Abs. 1, S. 2 HOAI 2021, Teil 4,
Abschnitt 2 der Anlagengruppen 1, 4 und 7, 8, vergeben. Als Besondere
Leistung die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der
Verjährungsfrist, sofern erforderlich.

.

Im Rahmen, bzw. nach Beendigung dieser Maßnahme soll der
Besucherparkplatz am Mariahilfbergweg" ertüchtig" werden. Dies ist
derzeit (noch nicht) Gegenstand der Ausschreibung

Auch für diesen 2. Bauabschnitt wird vom Planer die Beratung und
Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung (auf inklusive
Verwendungsnachweis) von Fördermitteln erwartet und als Besondere
Leistung (pauschal) vergütet.

Seitens der Stadt Amberg soll eine zeitnahe Umsetzung der bereits
genehmigten Entwässerungsplanung (bis Ende 2023) erfolgen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71318000 Beratungsdienste von Ingenieurbüros
71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und
elektrotechnische Gebäudeanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Klinikum St. Marien Amberg Mariahilfbergweg 7 92224 Amberg
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle,
soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des
Auftraggebers.

.

Besucherparkplatz am Mariahilfbergweg 7 (BA 2) in 92224 Amberg

.

Marienstraße (BA 1) in 92224 Amberg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Klinikum Amberg beabsichtigt Planungsleistungen für
Entwässerungsanlagen am Gelände des Klinikums zu vergeben. Hintergrund
ist, dass durch das Tiefbauamt der Stadt Amberg die Anforderung einer
Drosselung der Entwässerungsmengen für das Gesamtareal des Klinikums
von derzeit rechnerisch 709 l/s auf 70 l/(s*ha), d.h. ca. 350 l/s
gefordert wurde. Zur Erfüllung dieser Anforderungen wurde ein
Lösungskonzept erarbeitet, das aus 2 Rückhaltevorrichtungen besteht;
einer Mischwasserrückhaltung beim Ambulanten OP-Zentrum (AOZ) und einer
Niederschlagswasserrückhaltung am Besucherparkplatz. Die
Entwässerungsrückhaltung soll dementsprechend an 2 Stellen errichtet
werden:

.

- als unterirdisches Rückstaubauwerk an der Marienstraße (Bauabschnitt
1) für die Mischwasserrückhaltung beim AOZ

- als unterirdische Rückstauröhre am Besucherparkplatz,
Mariahilfbergweg (Bauabschnitt 2) als eine
Niederschlagswasserrückhaltung

.

Für die MWR (BA1), Marienstraße, fanden bereits intensive Vorplanungen
und Abstimmungen mit dem Tiefbauamt statt, die in einer genehmigten
Entwässerungsplanung, Stand Dezember 2022 mündeten. Gemäß einer
früheren Kostenberechnung, Stand September 2021, belaufen sich die
anrechenbaren Kosten, KG 300,400, und 700 auf gesamt 712.940,19 EUR
(nicht mehr aktuell). Ebenfalls liegen die Berechnungen zur
Dimensionierung der Rückhaltung Marienstraße vor.

Für die Eingabeplanung 12/2022 wurden die Technischen Anlagen zulasten
des erforderlichen personellen Wartungsaufwands reduziert (Verzicht auf
Kippwannen zur Sedimentbeseitigung); eine Überarbeitung der
Kostenberechnung von 09/2021 erfolgte jedoch nicht. Für die
Angebotseinholung werden aus diesem Grund die anrechenbaren Kosten (KG
300, 400) derzeit mit 500.000,00 EUR netto angegeben.

.

Hier sollen die weiterführenden Planungen Teil der zu beauftragenden
Planungsleistungen werden.

Für die geplante Maßnahme am Mariahilfbergweg (BA2) sind die
Planungsleistungen nicht soweit gediehen, es existiert hier ein
Lageplan für den Rückstaukanal, skizziert im Bestandsplan des
Besucherparkplatzes sowie eine Übersicht der aktuellen
Bestandsleitungen mit zukünftiger - seit 2017 geplanter, jedoch
zurückgestellter - Parkplatzumgestaltung. Hier werden
Planungsleistungen für die in der bisherigen Parkplatzplanung nicht
vorgesehene Niederschlagswasserrückhaltung ab der Leistungsphase 2
(inkl. 2) benötigt. Es liegt zwar keine Kostenschätzung vor, man geht
jedoch davon aus, dass hier die bauliche Komplexität geringer ist, der
Umfang der Tiefbauarbeiten im Vergleich zu BA 1, unter Umständen größer
sein wird und von daher die Kosten ähnlich sein dürften.

Auch hier werden für die Angebotseinholung die anrechenbaren Kosten mit
netto 500.000,00 EUR (KG 300, 400) genannt.

Unter Optimierungsansätzen ist jedoch immer die Gesamtabflussmenge zu
berücksichtigen, sodass z.B. eine Reduzierung der Einleitmenge an BA 1
zu einer Erhöhung an BA 2 führen würde, mit direkter Auswirkung auf die
Rückstauvolumina und die damit anrechenbaren Kosten des jeweiligen
Bauabschnitts.

.

Vergeben werden im Rahmen einer stufenweisen Beauftragung für:

.

BA 1:

Die Grundleistungen der Leistungsphasen 5 - 9 für die Objektplanung
Ingenieurbauwerke gemäß § 43 Abs. 1, S. 2 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt
3, sowie die Besonderen Leistung der Örtlichen Bauüberwachung und die
Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.

Darüber hinaus werden die, für eine entsprechend den allgemein
anerkannten Regeln der Technik funktionierende Entwässerungsanlage,
unter Umständen erforderlichen Leistungen der Lph. 5 - 9 im
Leistungsbild Fachplanung technische Ausrüstung gemäß § 55 Abs. 1, S. 2
HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 der Anlagengruppen 1, 4 und 7, 8
vergeben. Auch hier, soweit erforderlich, die Überwachung der
Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist als Besondere
Leistung.

Gegebenenfalls auch, soweit erforderlich, die Zuarbeit für
Tragwerksplanung/Bewehrungsabnahme.

Da das Klinikum unter Umständen Fördermittel in Anspruch nehmen kann,
wird vom Planer auch die Beratung und Mitwirkung bei der Beantragung
und Abrechnung (inklusive Verwendungsnachweis) von Fördermitteln
erwartet und als Besondere Leistung (pauschal) vergütet.

.

BA 2:

Die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 9 für die Objektplanung
Ingenieurbauwerke gemäß § 43 Abs. 1, S. 2 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt
3 sowie die Besonderen Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung und der
Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Zudem
werden auch hier die, für eine entsprechend den allgemein anerkannten
Regeln der Technik ordnungsgemäß funktionierende Entwässerungsanlage,
erforderlichen Leistungen, Lph. 1 - 9 im Leistungsbild Fachplanung,
technische Ausrüstung gemäß § 55 Abs. 1, S. 2 HOAI 2021, Teil 4,
Abschnitt 2 der Anlagengruppen 1, 4 und 7, 8, vergeben. Als Besondere
Leistung die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der
Verjährungsfrist, sofern erforderlich.

.

Im Rahmen, bzw. nach Beendigung dieser Maßnahme soll der
Besucherparkplatz am Mariahilfbergweg" ertüchtig" werden. Dies ist
derzeit (noch nicht) Gegenstand der Ausschreibung

Auch für diesen 2. Bauabschnitt wird vom Planer die Beratung und
Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung (auf inklusive
Verwendungsnachweis) von Fördermitteln erwartet und als Besondere
Leistung (pauschal) vergütet.

Seitens der Stadt Amberg soll eine zeitnahe Umsetzung der bereits
genehmigten Entwässerungsplanung (bis Ende 2023) erfolgen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Es sind insgesamt max. 500 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind
max. die angegebenen Punkte erreichbar. Zwischenpunkte werden nicht
vergeben. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur
Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem
Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den
Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß
zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch
Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.

.

1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

.

Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre

50 Punkte: ab 250.000 EUR Umsatz / Jahr

30 Punkte: ab 200.000 EUR Umsatz / Jahr

20 Punkte: ab150.000 EUR Umsatz / Jahr

10 Punkte: ab 100.000 EUR Umsatz / Jahr

.

2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

.

2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre

50 Punkte: ab 3 Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen

30 Punkte: ab 2 Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen

.

Mindestkriterium: Der Bewerber muss aktuell über mindestens 2
Ingenieur/-innen verfügen.

.

2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Bauwerke und Anlagen der
Abwasserentsorgung, Entwässerungsanlagen § 41 Nr. 2 HOAI 2021, wie z.B.
Rückstaubauwerke, Niederschlagswasserrückhaltung, Rückhaltebecken
(Neubau, Sanierung)

.

Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet),
sofern die Fertigstellung (Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2013 bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt
ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden,
sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die
Fertigstellung (Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter
Referenzen].

Die vier besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden
jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden
die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit
maximal 100 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die
höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.)

.

Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung

- 20 Punkte: Entwässerungsanlagen (Rückhaltebecken)

- 10 Punkte: Sonstige Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung

.

Kriterium 2: Art der Durchführung

- 20 Punkte: Neubau

- 10 Punkte: Sanierung / Umbau

.

Kriterium 3: Erfahrung mit Bauen im laufenden Betrieb

- 15 Punkte: Erfahrung vorhanden

- 0 Punkte: keine Erfahrung vorhanden

.

Kriterium 4: techn. Ausrüstung (z.B. Versorgungs-/Verfahrenstechnik)
ebenfalls geplant und deren Ausführung überwacht

- 15 Punkte: Erfahrungen vorhanden

- 0 Punkte: keine Erfahrungen vorhanden

.

Kriterium 5: Leistungen der Tragwerksplanung ebenfalls geplant und
ingenieurtechnische Kontrolle erbracht

- 10 Punkte: Erfahrungen vorhanden

- 0 Punkte: keine Erfahrungen vorhanden

.

Kriterium 6: Leistungsumfang

- 20 Punkte: mind. 90 % der abgefragten Leistungen in den
Leistungsphasen 2-8

des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke erbracht

- 10 Punkte: mind. 50 % der abgefragten Leistungen in den
Leistungsphasen 2-8

des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke erbracht

.

Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen
außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist
darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI
vergleichbar waren.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Stufenweise Beauftragung:

.

BA 1:

Stufe 1: Leistungsphasen 5 bis 7

Stufe 2: Leistungsphasen 8 und 9

nebst den jeweils zu erbringenden Besonderen Leistungen

.

BA 2:

Stufe 1: Leistungsphasen 2 bis 4

Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 7

Stufe 3: Leistungsphasen 8 und 9

nebst den jeweils zu erbringenden Besonderen Leistungen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Angebotsfrist gem. § 17 Abs. 7 VgV soll von 25 Tagen auf 15 Tage
verkürzt werden, nachdem die Beauftragung bereits im August 2023
erfolgen muss.

Bei BA 1 zeitnahe Umsetzung in 2023 zumindest Beginn und wenn möglich
bis Ende 2023 Fertigstellung.

.

Mit den Vergabeunterlagen wird den Bewerbern folgende Unterlagen zur
Verfügung gestellt:

.

- BA I Berechnung Mischwasserableitung Marienstraße

- BA I Kostenberechnung Stand Sept. 2021 (nicht aktueller Planstand)

-BA I Rückhaltung bei AOZ Marienstraße - genehmigte
Entwässerungsplanung -

- BA II Lageplan für Rückstaukanal Besucherparkplatz

- BA II Übersicht Bestandsleitungen mit der zukünftigen
Parkplatzumgestaltung

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der
Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch
Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder
Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder
vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche
Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende
Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der
Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen
Voraussetzungen dann,

a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik
Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen
Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen
aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG
(geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen

oder

b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre
Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen:
Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre

.

Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied
der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.

.

Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines
vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend
testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und
Verlustrechnungen.

.

Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem,
in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer
Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind.
1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass
zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe
der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die
Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das
Zweifache der Deckungssumme betragen.

Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt
erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die
ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende
Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen
sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen
Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an
Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende
Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko
eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich
sind vorläufig ausreichend.

Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein
nachgereicht werden.

Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber
jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit
den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen
Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder
der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der
Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde
(Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare
Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche
Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende
Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der
Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen
Voraussetzungen dann,

a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik
Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen
Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen
aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG
(geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen

oder

b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre
Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.

Eigenerklärungen über:

A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren Beschäftigten (Ingenieuren/-innen, Techniker/-innen,
Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare
Berufszulassung)

B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern
"Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):

Referenzportfolio Bewerber gesamt [Bauwerke und Anlagen der
Abwasserentsorgung, Entwässerungsanlagen § 41 Nr. 2 HOAI 2021, wie z.B.
Rückstaubauwerke, Niederschlagswasserrückhaltung, Rückhaltebecken
(Neubau, Sanierung)] der letzten 10 Jahre, Fertigstellung
(Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2013 und dem Ablauf
der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist (Hinweis: Referenzprojekte
können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen
beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung
(Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung
eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:

- Auftraggeber

- Art der Aufgabenstellung

- Art der Durchführung

- Erfahrung mit Bauen im laufenden Betrieb

- technische Ausrüstung (z.B. Versorgungs-/Verfahrenstechnik) ebenfalls
geplant und deren Ausführung überwacht

- Leistungen der Tragwerksplanung ebenfalls geplant und
ingenieurtechnische Kontrolle erbracht

- erbrachte Leistungen in den Leistungsphasen 2 - 8 im Leistungsbild
Objektplanung Ingenieurbauwerke
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die
Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2013
und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist
stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht
werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon
ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für
die Wertung eingereichter Referenzen.

.

Mindestkriterium: Der Bewerber muss aktuell über mindestens 2
Ingenieur/-innen verfügen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches
Baukammerngesetz (BayBauKaG).
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/06/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den
Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren

- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder

- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder

- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr
als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.

.

Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:

Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch
haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner
Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur
Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im
weiteren Verfahren.

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Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten
Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum
Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden,
werden ausgeschlossen.

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Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung
über die Vergabeplattform zu stellen.

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DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE
VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE
ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.

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Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend
einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.

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Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über
das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge"
(NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem
Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das
Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber
bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben
nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und
unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der
Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer
zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen
Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser
Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige
Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der
Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung
fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren
und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich
nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.

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Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht
erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der
Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen
gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform
eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber
eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten.
Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür
verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten
gibt.

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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor
Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung
interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht
rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6
Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).

Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6XKY
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer
Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/05/2023

References

6. mailto:vergabe@prof-rauch-baurecht.de?subject=TED
7. https://www.klinikum-amberg.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHY6XKY/documents
9. mailto:vergabe@prof-rauch-baurecht.de?subject=TED
10. http://www.prof-rauch-baurecht.de/
11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHY6XKY

 
 
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