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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Aachen - Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023052609364509277 / 315968-2023
Veröffentlicht :
26.05.2023
Angebotsabgabe bis :
28.06.2023
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Lieferauftrag
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
31000000 - Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung
31422000 - Batteriesätze
34144910 - Elektrobusse
DE-Aachen: Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung

2023/S 101/2023 315968

Auftragsbekanntmachung Sektoren

Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG
(ASEAG), vertreten durch die E.V.A. Energieversorgungs- und
Verkehrsgesellschaft mbH Aachen
Postanschrift: Lombardenstraße 12-22
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Jonas Benndorf
E-Mail: [6]jonas.benndorf@eva-aachen.de
Telefon: +49 241181-4210
Fax: +49 241181-4869
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.aseag.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]www.eva-aachen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice
/CXQ1YDLYULL/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notic
e/CXQ1YDLYULL
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ladeinfrastruktur für Elektrobusse
Referenznummer der Bekanntmachung: 20230523 KBB-JB
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
31000000 Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und
Verbrauchsartikel; Beleuchtung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Herstellung, Lieferung und Montage sowie dauerhafte Instandhaltung
einer Ladeinfrastruktur zum dauerhaften Betrieb von Elektrobussen mit
ausschließlich elektrischem Antrieb im Batteriebetrieb. Insgesamt sind
in einer ersten Ausbaustufe 17 stationäre Ladegeräte mit 34
Ladepunkten, CCS-Combo 2 Ladestecker und mit mindestens je 150 kW
Ausgangsleistung (je Ladegerät) zur Übernachtladung einzurichten.
Weiterhin behält sich die ASEAG optional vor, 16 weitere Ladestationen
mit 32 Ladepunkten, CCS-Combo 2 Ladestecker und mit mindestens je 150
kW Ausgangsleistung (je Ladestation) bis Ende 2025 zu beschaffen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
31422000 Batteriesätze
34144910 Elektrobusse
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Hauptort der Ausführung:

Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG (ASEAG) Neuköllnerstraße
1 52068 Aachen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auftragsgegenstand ist die Herstellung, Lieferung und Montage einer
Ladeinfrastruktur zum dauerhaften Betrieb von Elektrobussen mit
ausschließlich elektrischem Antrieb im Batteriebetrieb. Insgesamt
sollen in einer ersten Ausbaustufe 17 stationäre Ladestationen mit 34
Ladepunkten, CCS Combo 2 Ladestecker und einer Ausgangsladeleistung von
mindestens je 150 kW (je Ladestation) beschafft werden. Die
Ladestationen sollen auf dem Betriebsgelände in den Bushallen der ASEAG
(Neuköllner Straße 1, 52068 Aachen) installiert und errichtet werden.
Die Elektrobusse sollen grundsätzlich über Nacht in den
Bus-Abstellhallen der ASEAG geladen werden.

Weiterhin behält sich die ASEAG optional vor, 16 weitere Ladestationen
mit 32 Ladepunkten bis Ende 2025 zu beschaffen. Darüber hinaus steht
der Auftragnehmer dafür ein, dass die Ladeinfrastruktur auch für die
Beschaffung weiterer Elektrobusse nach 2026 erweiterbar und auch für
andere Hersteller von Elektrobussen vollumfänglich kompatibel ist.

Neben den Ladestationen umfasst der Lieferumfang die Projektierung, den
Transport, die Anlieferung, Montage und Inbetriebnahme aller
Komponenten und Kabelverbindungen, den Netzanschluss an die vorhandene
Niederspannungsverteilung, die Netzfilterung (abgestimmt auf die
errichtete Infrastruktur), die Kabelverbindungen zwischen Übergabepunkt
Netzanschluss, Ladestation und Fahrzeug, die Konstruktion zur
Befestigung der Kabelverbindungen an der Hallendecke, Backendsystem für
Monitoring und Steuerung der Ladevorgänge. Die Kommunikation des
Backendsystem für Monitoring und Steuerung der Ladevorgänge muss über
das Kommunikationsprotokoll OCPP (Open Charge Point Protocol -
Minimalanforderung: Version - 1.6J) erfolgen. Der Auftraggeber behält
sich vor, dazu die Offenlegung des Softwarequellcodes des
Backendsystems zu verlangen. Nach Inbetriebnahme aller Komponenten hat
der Auftragnehmer langfristig für alle Komponenten und die
vollumfängliche Funktionalität der Ladestationen einzustehen, diese
ggfs. nachzuliefern und einzubauen. Hierzu ist der Abschluss eines
Verfügbarkeitsvertrages über eine Laufzeit von 5 Jahren vorgesehen (mit
einer Verlängerungsoption auf max. 12 Jahre).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 144
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Der Auftraggeber wird 3 bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für
das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von
geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht.
Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw.
Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:

1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags;

2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft
anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen;

3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen.

Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw.
Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am
besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten
Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die
Eignungsanforderungen erfüllen. Bei Ermittlung des Rankings wird der
Auftraggeber insbesondere die von den Bewerbern genannten Referenzen
und deren Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben
berücksichtigen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 16 weitere Ladestationen mit 32
Ladepunkten nach den im Vergabeverfahren mit den Bietern festzulegenden
Konditionen (einschließlich Instandhaltung) nachzubestellen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende
Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):

a) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass

- keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw.
erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 125 GWB
durchgeführt worden sind,

- der Bewerber in das einschlägige Berufsregister oder ein
vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes
eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine
Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge
entrichtet hat (Vordruck 1). Geforderte Eignungsnachweise, die in Form
anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im
Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Der Bewerber hat sich vor
Angabe der PQ-Nr. davon zu überzeugen, dass alle geforderten Nachweise
auf der PQ-Plattform in aktueller Form zur Verfügung stehen.

b) Formlose unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 12), aus der
hervorgeht, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU)
2022/576 des Rates vom 8. April 2022 besteht.

c) Die Abgabe von Teilnahmeanträgen durch Bewerbergemeinschaften ist
nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter
möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene
Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen.
Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich
mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren
sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen
(Vordruck 5).

Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes
beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n)
Ansprechpartner(in) benennen.

Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander
kooperieren (z.B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im
Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die
Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen
Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere
keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für
jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern
sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im
Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handels liegende
Entscheidung ist, z.B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung
der Bewerbergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit
nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier
ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die
Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die
Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.

d) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs.
2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende
Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):

a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden
Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Vordruck 2);

b) Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 21 Abs. 4 SektVO), die in Form
anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im
Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig;

c) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs.
2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch. Auf die
Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordrucke 6 und 7).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende
Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):

a) Lieferreferenzen:

Darstellung von mindestens 3 erfolgreichen Referenzen (mit erfolgter
Abnahme) über Aufträge des Bewerbers über die in den letzten 5 Jahren
erbrachten Leistungen zur Lieferung von Ladeinfrastruktur für
Elektrobusse, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf
die Leistung (Herstellung, Lieferung und Montage von Ladeinfrastruktur
für Elektrobusse) vergleichbar sind und die jeweils mindestens die
folgenden Kriterien (1) bis (3) erfüllen einschließlich der Angabe
eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz
genannten Aufträge (Vordruck 4):

1. Lieferung und Abnahme von mindestens zehn Ladestationen mit einer
Ladeleistung von jeweils mindestens 75 kW je Ladepunkt.

2. Für den Betrieb im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) innerhalb
der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftraums (EWR)
oder der Schweiz.

3. Die Kontaktierung zu den Fahrzeugen erfolgte über eine CCS Combo 2
Steckerverbindung.

b) Instandhaltungsreferenz:

Darstellung von mindestens 3 erfolgreichen Referenzen des Bewerbers
über die in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen zur
Instandhaltung von Ladeinfrastruktur für Elektrobusse, die jeweils
mindestens die folgenden Kriterien (1) bis (3) erfüllen:

1. Die Referenz muss die Instandhaltung (Wartung und Störungsbehebung)
von Ladeinfrastruktur von Elektrobussen umfassen. Als Wartung gelten
die regelmäßigen und planbaren Leistungen jeweils gemäß
Herstellerangaben. Als Störungsbehebung gelten hingegen Leistungen für
nicht geplante Störungen zur Wiederherstellung der vollen
Funktionsfähigkeit der Ladeinfrastruktur.

2. Die Referenz muss die Instandhaltung für eine Mindest-Stückzahl von
zehn Ladestationen mit einer Ladeleistung von mindestens 75 kW je
Ladepunkt umfassen.

3. Für den Betrieb im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) innerhalb
der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftraums (EWR)
oder der Schweiz.

Der Auftraggeber wird die von dem Bewerber übermittelten Informationen
vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum
Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene
Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den
Auftraggeber weitergegeben werden.

c) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs.
2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch. Auf die
Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordrucke 6 und 7).
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Erklärung zur Anerkennung der Projektsprache Deutsch einschließlich
Benennung eines deutschsprachigen Ansprechpartners (Vordruck 11).
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheiten gemäß
Vergabeunterlagen
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter,
Bewerbergemeinschaften dürfen sich nur bis zum Ablauf der
Teilnahmefrist bilden.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag
in Aussicht genommenen Bieter die entsprechenden Bescheinigungen gemäß
Vordruck 1 sowie eine Auskunft aus dem bundesweiten Wettbewerbsregister
anfordern.

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/06/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über das in Ziffer I.3)
genannte Vergabeportal einzureichen. Eine eingescannte Unterschrift ist
ausreichend. Bieter werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen
Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu
benennen.

2) Bewerber werden gebeten, die Vordrucke des Auftraggebers (ggfls.
mehrfach) zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen
vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Die Vordrucke sind auf
dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal abrufbar.

Hinweis: Für den vollständigen Teilnahmeantrag reicht es nicht aus, nur
die ausgefüllten Vordrucke einzureichen. Für manche Nachweise stellt
der Auftraggeber keine Vordrucke bereit. Dennoch wird der Nachweis
gefordert.

3) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern (auch
Rückfragen zum Teilnahmeantrag) findet ausschließlich über das in
Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle
Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal
anonymisiert zur Verfügung stellen.

4) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied
einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Die Angaben
zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich
bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.

5) Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 SektVO dadurch
nachkommen, dass er auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal
einen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere die wesentlichen
Vertragseckpunkte (Anlage 6) sowie weitere Unterlagen im Entwurf zur
Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend
beschreibbarer Leistungen ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem
Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41
SektVO. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten
Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines
dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen
deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest;

6) Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche
Hauptleistungen Drittunternehmen (z.B. Nachunternehmer, verbundene
Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das
Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den
Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des
Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der
Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben
einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte
Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen
beschränken. Bei Bewerbern, die allein und gleichzeitig als Teil einer
Bewerbergemeinschaft am Verfahren teilnehmen, wird von der
Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen
den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein
Bewerber sich gleichzeitig an mehreren Bewerbergemeinschaften
beteiligt. Wenn der Bewerber an mehreren Angeboten beteiligt ist,
selbst oder in Bewerbergemeinschaft, dann muss er den vermeintlichen
Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich zulässige
Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer
Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise
Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Der Auftraggeber wird anhand der vom
Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise
prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt
dem Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft die Widerlegung der
Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bewerber von der
Angebotsabgabe ausgeschlossen. Die Angaben zur Zusammensetzung der
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch
einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe
bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.

7) Der Auftraggeber vergibt die Leistungen im Wege des
Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der
Auftraggeber wird zwischen den Bewerbern anhand der unter Ziffer
II.2.9) der Bekanntmachung genannten Kriterien eine Auswahl treffen und
die ausgewählten Bewerber im Anschluss zur Abgabe indikativer Angebote
sowie von Optimierungsvorschlägen auffordern. Die indikativen Angebote
wird der Auftraggeber nicht werten. Die Angebote und
Optimierungsvorschläge dienen dem Auftraggeber vielmehr dazu, mit den
Bietern Verhandlungsgespräche zu führen und die Vergabeunterlagen
weiter zu konkretisieren. Bieter haben über Optimierungsvorschläge die
Möglichkeit, das Verfahren aktiv mitzugestalten. Nach Abschluss der
Verhandlungsgespräche stellt der Auftraggeber den Bietern aktualisierte
Vergabeunterlagen zur Verfügung und fordert die Bieter auf Grundlage
der aktualisierten und konkretisierten Vergabeunterlagen zur Abgabe
eines letztverbindlichen Angebotes auf. Der Auftraggeber beabsichtigt,
den Zuschlag im 3./ 4. Quartal 2023 zu erteilen.

8) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung
in Deutsch vorgelegt werden.

9) Der Auftraggeber beabsichtigt, die zu beschaffende Leistung
teilweise mit Fördermitteln zu finanzieren. Die Beauftragung der
ausgeschriebenen Leistungen steht unter dem Vorbehalt, dass der bzw.
die Förderanträge positiv beschieden werden. Der Auftraggeber behält
sich ausdrücklich vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise
aufzuheben, wenn und soweit Zuwendungen nicht gewährt werden sollten.

Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDLYULL
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der
Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221147-3055
Fax: +49 221147-2889
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den
Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die
§§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der
Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach §
160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrages
innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt
hat, bei dem Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB
spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2. bei
dem Auftraggeber zu rügen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der
Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221147-3055
Fax: +49 221147-2889
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/05/2023

References

6. mailto:jonas.benndorf@eva-aachen.de?subject=TED
7. http://www.aseag.de/
8. http://www.eva-aachen.de/
9. https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YDLYULL/documents
10. https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YDLYULL
11. mailto:vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
12. mailto:vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED

 
 
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