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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-München
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Systemberatung und technische Beratung
Entwurfsmodellierung
Softwaretests
Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Dokument Nr...: 315860-2023 (ID: 2023052609353009092)
Veröffentlicht: 26.05.2023
*
  DE-München: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2023/S 101/2023 315860
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Entwicklungsverbund JVP, bestehend aus den
   Ländern BB, BE, BY, HA, SA und THÜ
   Postanschrift: Prielmayerstraße 7
   Ort: München
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 80335
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Prediger, Eva
   E-Mail: [6]vergabestelle@olg-m.bayern.de
   Telefon: +49 8955970
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.justiz.bayern.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink
   /subproject/2d864dbd-adb9-4dce-ad96-1cbc084a3850
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink
   /subproject/2d864dbd-adb9-4dce-ad96-1cbc084a3850
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Justiz
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Erbringung von Unterstützungsdienstleistungen bei der
   An-forderungsdefinition, der Entwicklung und dem Test im Rahmen der
   agilen Neuentwicklung der Fachanwendung Justizverwaltungsportal
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000242
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
   Hilfestellung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Auftraggeber benötigt Unterstützung bei bei der
   Anforderungsdefinition, der Entwicklung und dem Test im Rahmen der
   agilen Neuentwicklung der Fachanwendung Justizverwaltungsportal (JVP)
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72220000 Systemberatung und technische Beratung
   72242000 Entwurfsmodellierung
   72254000 Softwaretests
   72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Räume des Auftragnehmers sowie Räume des Auftraggebers in Bayern und
   anderen Länder im Rahmen des Entwicklungsverbunds
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Bei der seit dem Jahr 2003 bestehenden und von der bayerischen Justiz
   eigenentwickel-ten Anwendung Justizverwaltungsportal (JVP-Classic)
   handelt es sich um eine Altan-wendung, die in erster Linie ein
   Betriebs- und Statistikprogramm darstellt, welches sich aktuell in den
   nachfolgend aufgelisteten Bundesländern im Einsatz befindet. Die
   ausgeschriebenen Unterstützungsleistungen bestehen insbesondere aus der
   Definition und Konzeption der Anforderungen, Entwicklung der User
   Storys, Test der entwickelten Software, Testautomation und Optimierung
   des agilen Prozesses.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/05/2024
   Ende: 30/04/2028
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag kann durch Erklärung des Auftraggebers zweimal jeweils um
   ein Jahr verlängert werden. Die Verlängerungsoption bedarf der
   Schriftform und ist jeweils 6 Monate vor dem bis dahin vereinbarten
   Vertragsende zu erklären.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 4
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Sollten im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs mehr als vier geeignete
   Bewerber ermittelt werden, so werden die Bewerber mit der höchsten
   Punktzahl bei den B-Kriterien (siehe Eignungskriterien) ausgewählt.
   Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten
   Bewertungspunkten gebildet. Besteht zwischen mehreren geeigneten
   Bewerbern Punktegleichstand, gelten folgende
   Regelungen, die nacheinander angewendet werden, bis die ersten vier
   Platzierungen eindeutig bestimmbar sind:
   i. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium K
   5.8 die höhere Punktzahl erreicht hat.
   ii. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der die höhere Summe aus
   den Punktzahlen der Eignungskriterien K 5.9 bis K 5.11 erreicht hat.
   iii. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium
   K 5.10 die höhere Punktzahl erreicht hat.
   iv. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium K
   5.7 die höhere Punktzahl erreicht hat.
   v. Es entscheidet das Los.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die abgerufenen Beratertage sind bis zu einer Höchstmenge begrenzt, die
   sich den Vergabeunterlagen ergibt. Eine Verpflichtung zur
   Mindestabnahme von Personentagen besteht nicht.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Alle Kriterien sind zu beantworten; Formulare müssen unverändert
   verwendet werden.
   - Kriterien mit [A] müssen erfüllt / beantwortet werden,
   - Kriterien mit [B] sind zu beantworten und werden einer Bewertung
   unterzogen,
   - Kriterien mit [I] dienen zur Information und werden nicht bewertet;
   sie sind zwecks Vollständigkeit aber zu beantworten.
   1. statistische Angaben
   K1.1: Bitte beachten Sie zu den folgenden Positionen das Formular
   "Informationen zu statistischen Angaben".
   K1.2: [I] Erfüllt Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst-, kleines
   oder mittleres Unternehmen (KMU)?
   K1.3: [I] Bitte geben Sie hier den NUTS-Code an, der dem Sitz Ihres
   Unternehmens entspricht.
   2. Angaben Wettbewerbsregister
   K2.1: Öffentliche Auftraggeber sind nach § 6 Abs. 1 des
   Wettbewerbsregistergesetzes ab einer Höhe von 30.000  verpflichtet,
   für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der
   Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
   anzufordern.
   Daher sind durch den Bieter Angaben zu folgenden Punkten zu machen:
   K2.2: [I] Name des Unternehmens
   K2.3: [I] Angaben zur Postanschrift
   K2.4: [I] Angaben zur Rechtsform
   K2.5: [I] Registerangaben (inländische oder ausländische Register bzw.
   Angaben zu Gesellschaftern; ggf. Umsatzsteueridentifikationsnummer)
   3. Eigenerklärungen:
   K3.1: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und
   bestätige ihren Inhalt.
   - Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
   wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 -
   129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a
   StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer
   Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen
   eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
   - Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
   Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
   - Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht
   gegen geltende menschen-, umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
   Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere
   wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG
   Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches
   Entgelt gewährt.
   werden gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in
   Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten
   menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in
   angemessener Weise beachtet.
   werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen
   Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt,
   die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem
   Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
   (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer
   nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen
   Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben
   werden.
   - Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen
   des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren
   beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es
   befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit
   eingestellt.
   - Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine
   Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen.
   Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen
   zuzurechnen ist.
   - Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich
   unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen
   übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen,
   die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
   bezwecken oder bewirken.
   - Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiloG, § 21
   SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das
   Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500  wegen eines Verstoßes
   nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das
   Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe
   von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90
   Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500  wegen Verstoßes gegen
   eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
   K3.2: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und
   bestätige ihren Inhalt.
   1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel
   5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art.
   1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
   über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die
   Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder
   Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
   aufweisen,
   a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder
   die Niederlassung des Bewerbers / Bieters in Russland,
   b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines
   Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am
   Bewerber / Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als
   50 %,
   c. durch das Handeln der Bewerber / Bieter im Namen oder auf Anweisung
   von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a
   und / oder b zutrifft.
   2. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten
   Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
   Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
   genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt,
   ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit
   einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
   3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der
   Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
   Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
   Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen
   eingesetzt werden, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis
   mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören und auf die
   mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
   K3.3: [A] Im Falle einer Beteiligung als Bewerber- oder
   Bietergemeinschaft: Als bevollmächtigter Vertreter bestätige ich, dass
   auch sämtliche Unternehmen den Inhalt der Eigenerklärungen zur Kenntnis
   genommen und bestätigt haben.
   K3.4: [I]: Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative
   Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum
   diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der
   Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den
   Ausschluss. Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im
   Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
   4. Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
   4.1: [I] Ein Eintrag zu den folgenden Punkten erfolgt erst bei der
   Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
   Bieter zulässig.
   5. Projektbezogene Eignungskriterien
   K5.1: [A] Der Umsatz aus vergleichbaren Projekten oder Aufträgen in den
   Bereichen Unterstützung/Beratung bei Anforderungserhebung, agiler
   Softwareentwicklung und Testing, bezogen auf die letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist
   beträgt in Summe mindestens 6 Mio. Euro.
   (Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt
   den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen.)
   K5.2: [I] Erklärung zum jährlichen Umsatz aus vergleichbaren Projekten
   oder Aufträgen in den Bereichen Unterstützung/Beratung bei
   Anforderungserhebung, agiler Softwareentwicklung und Testing, bezogen
   auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der
   Teilnahmeantragsfrist.
   (Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt
   den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen.)
   K5.3: [I] Erklärung zum jährlichen Gesamtumsatz bezogen auf die letzten
   drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der
   Teilnahmeantragsfrist.
   (Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt
   den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen.)
   K5.4: [A] Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft verpflichtet sich,
   auf Anforderung des Auftraggebers entsprechende Jahresabschlüsse der
   letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der
   Teilnahmeantragsfrist einzureichen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   K3.1: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und
   bestätige ihren Inhalt.
   - Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
   wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 -
   129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a
   StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer
   Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen
   eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
   - Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
   Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
   - Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht
   gegen geltende menschen-, umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
   Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere
   wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG
   Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches
   Entgelt gewährt.
   werden gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in
   Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten
   menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in
   angemessener Weise beachtet.
   werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen
   Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt,
   die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem
   Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
   (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer
   nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen
   Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben
   werden.
   - Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen
   des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren
   beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es
   befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit
   eingestellt.
   - Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine
   Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen.
   Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen
   zuzurechnen ist.
   - Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich
   unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen
   übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen,
   die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
   bezwecken oder bewirken.
   - Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiloG, § 21
   SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das
   Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500  wegen eines Verstoßes
   nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das
   Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe
   von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90
   Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500  wegen Verstoßes gegen
   eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
   K3.2: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und
   bestätige ihren Inhalt.
   1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel
   5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art.
   1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
   über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die
   Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder
   Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
   aufweisen,
   a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder
   die Niederlassung des Bewerbers / Bieters in Russland,
   b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines
   Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am
   Bewerber / Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als
   50 %,
   c. durch das Handeln der Bewerber / Bieter im Namen oder auf Anweisung
   von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a
   und / oder b zutrifft.
   2. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten
   Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
   Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
   genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt,
   ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit
   einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
   3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der
   Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
   Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
   Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen
   eingesetzt werden, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis
   mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören und auf die
   mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
   K3.3: [A] Im Falle einer Beteiligung als Bewerber- oder
   Bietergemeinschaft: Als bevollmächtigter Vertreter bestätige ich, dass
   auch sämtliche Unternehmen den Inhalt der Eigenerklärungen zur Kenntnis
   genommen und bestätigt haben.
   K5.1: [A] Der Umsatz aus vergleichbaren Projekten oder Aufträgen in den
   Bereichen Unterstützung/Beratung bei Anforderungserhebung, agiler
   Softwareentwicklung und Testing, bezogen auf die letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist
   beträgt in Summe mindestens 6 Mio. Euro.
   (Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt
   den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen.)
   K5.4: [A] Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft verpflichtet sich,
   auf Anforderung des Auftraggebers entsprechende Jahresabschlüsse der
   letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der
   Teilnahmeantragsfrist einzureichen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   K5.5: [A] Das Unternehmen verfügt über ein einschlägiges Zertifikat zum
   Qualitätsmanagement (z.B. ISO 9001 oder gleichwertig) im Bereich
   Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Softwareentwicklung oder
   ist bereit, eine entsprechende Zertifizierung maximal 24 Monate ab
   Zuschlag zu erwerben.
   K5.6 Allgemeiner Hinweis zu den nachfolgenden Bewertungs- und
   Ausschlusskriterien im Bereich "Referenzen":
   Die nachfolgenden Bewertungs- und Ausschlusskriterien beziehen sich auf
   einzureichende Referenzen. Hierzu gilt: Vorlage von bis zu drei
   möglichst aktuellen (siehe K 5.12) Referenzen, aus denen die Erfahrung
   des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft mit der agilen
   Softwareentwicklung (incl. Anforderungserhebung und Testing) für einen
   externen Kunden hervorgeht. Interne Softwareprojekte werden nicht
   gewertet. Von Unterauftragnehmern werden nur Referenzen gewertet,
   sofern sich der Bieter auf dessen Leistungsfähigkeit beruft
   (=Eignungsleihe). Es werden maximal 3 vom Bewerber bzw. der
   Bewerbergemeinschaft benannte Referenzen gewertet. Sofern der Bewerber
   / die Bewerbergemeinschaft mehr als 3 Referenzen einreicht, ist zu
   kennzeichnen, welche der Referenzprojekte jeweils zu werten sind. Diese
   sind Grundlage für die folgenden Ausschluss- und Bewertungskriterien,
   die sich auf Referenzen beziehen (= 5.7 bis 5.12).
   Beschreiben Sie die vorgelegten Referenzen unter Verwendung der Anlage
   Referenzprojekte. Für jedes zu wertende Referenzprojekt ist dabei
   eine eigene Anlage auszufüllen.
   Die Punktebewertung erfolgt anhand der Kriterien K 5.7 bis K 5.11.
   Die in den Kriterien angegebenen Punktewerte (zwischen 0 und 5) gelten
   pro Referenz. Die in den Bewertungskriterien zu erzielenden Punkte
   können auch durch Vorlage einer Referenz erreicht werden. Werden
   mehrere Referenzen vorgelegt, kann angegeben werden, welche der (max.
   drei) Referenzen für welche der nachfolgenden Bewertungskriterien
   gewertet werden sollen. Werden mehrere Referenzen für ein
   Bewertungskriterium benannt oder wird keine Auswahl getroffen, werden
   in dem jeweiligen Kriterium die Punkte pro Referenz vergeben und im
   Anschluss ein Mittelwert entsprechend der Anzahl der zu wertenden
   Referenzen gebildet. Der so ermittelte Mittelwert wird auf vier
   Dezimalstellen kaufmännisch gerundet und stellt dann die
   Bewertungspunktezahl für das jeweilige Kriterium dar.
   Besteht zwischen mehreren geeigneten Bewerbern Punktegleichstand,
   gelten folgende Regelungen, die nacheinander angewendet werden, bis die
   ersten vier Platzierungen eindeutig bestimmbar sind:
   i) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium K
   5.8 die höhere Punktzahl erreicht hat.
   ii) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der die höhere Summe aus
   den Punktzahlen der Eignungskriterien K 5.9 bis K 5.11 erreicht hat.
   iii) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium
   K 5.10 die höhere Punktzahl erreicht hat.
   iv) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium K
   5.7 die höhere Punktzahl erreicht hat.
   v) Es entscheidet das Los.
   K5.7: [B] Aus welchem Bereich war der Auftraggeber des jeweiligen
   Referenzprojektes? Keine Angabe: 0 Punkte; Privater/gewerblicher
   Auftraggeber: 1 Punkt; Öffentlicher Auftraggeber außerhalb des
   Justizressorts: 3 Punkte; Öffentlicher Auftraggeber aus dem
   Justizressort: 5 Punkte
   Verwenden Sie hierfür die Anlage "Referenzprojekte". Gewichtung: 10%
   K5.8: [B] Hat der Referenznehmer in dem jeweiligen Referenzprojekt
   allein für sich oder gemeinsam mit dem Auftraggeber agil Software in
   Scrum Teams entwickelt? Nicht nach Scrum entwickelt: 0; allein ohne
   Auftraggeber: 3; zusammen mit dem Auftraggeber: 5 Punkte
   Verwenden Sie hierfür die Anlage "Referenzprojekte". Gewichtung: 45%
   K5.9: [B] Wie viele Personentage haben Mitarbeiter des Referenznehmers
   insgesamt im jeweiligen Referenzprojekt Anforderungen im Rahmen der
   agilen Softwareentwicklung beschrieben? Keine Personentage oder keine
   Angabe: 0 Punkte; Bis 375 Personentage: 1 Punkt; Bis 750 Personentage:
   2 Punkte; Bis 1125 Personentage: 3 Punkte; Bis 1500 Personentage: 4
   Punkte; mehr als 1500 Personentage: 5 Punkte
   Verwenden Sie hierfür die Anlage "Referenzprojekte". Gewichtung: 15%
   K5.10: [B] Wie viele Personentage haben Mitarbeiter des Referenznehmers
   insgesamt im jeweiligen Referenzprojekt agil Software entwickelt? Keine
   Personentage oder keine Angabe: 0 Punkte; Bis 375 Personentage: 1
   Punkt; Bis 750 Personentage: 2 Punkte; Bis 1125 Personentage: 3 Punkte;
   Bis 1500 Personentage: 4 Punkte; mehr als 1500 Personentage: 5 Punkte
   Verwenden Sie hierfür die Anlage "Referenzprojekte". Gewichtung: 15%
   K5.11: [B] Wie viele Personentage haben Mitarbeiter des Referenznehmers
   insgesamt im jeweiligen Referenzprojekt im Rahmen der agilen
   Softwareentwicklung Software getestet? Keine Personentage oder keine
   Angabe: 0 Punkte; Bis 375 Personentage: 1 Punkt; Bis 750 Personentage:
   2 Punkte; Bis 1125 Personentage: 3 Punkte; Bis 1500 Personentage: 4
   Punkte; mehr als 1500 Personentage: 5 Punkte
   Verwenden Sie hierfür die Anlage "Referenzprojekte". Gewichtung: 15%
   K5.12: [A] Sind die in allen zu bewertenden Referenzen aufgeführten
   Projekte noch laufend bzw. liegt das Projektende nicht länger als 2
   Jahre zurück (bezogen auf den Bekanntmachungstermin für den
   Teilnahmewettbewerb)?
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   K5.5: [A] Das Unternehmen verfügt über ein einschlägiges Zertifikat zum
   Qualitätsmanagement (z.B. ISO 9001 oder gleichwertig) im Bereich
   Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Softwareentwicklung oder
   ist bereit, eine entsprechende Zertifizierung maximal 24 Monate ab
   Zuschlag zu erwerben.
   K5.12: [A] Sind die in allen zu bewertenden Referenzen aufgeführten
   Projekte noch laufend bzw. liegt das Projektende nicht länger als 2
   Jahre zurück (bezogen auf den Bekanntmachungstermin für den
   Teilnahmewettbewerb)?
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   Bei Rahmenvereinbarungen  Begründung, falls die Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
   Die Grundvertragslaufzeit des Rahmenvertrags beträgt 4 Jahre und
   entspricht daher der Regelung des § 21 Abs. 6 VgV. Darüberhinaus wurden
   zwei Vertragsverlängerungen von je einem Jahr eingeräumt, die
   einerseits der Komplexität des Auftrags geschuldet ist. Die
   Notwendigkeit der Modernisierung des Produkts kann es erforderlich
   machen, noch über die Grundvertragslaufzeit hinaus Leistungen abzurufen
   und zu erbringen, die in einem derart engen fachlichen Verhältnis zu
   den Vorarbeiten stehen, dass ein etwaiger Auftragnehmerwechsel fachlich
   problematisch und wirtschaftlich im Hinblick auf die Amortisation der
   getätigten Investitionen nicht sinnvoll wäre. Es handelt sich um die
   umfangreiche Modernisierung und Neugestaltung eines bereits seit
   Jahrzehnten laufenden Fachverfahrens der Justizverwaltungen mehrerer
   Verbundländer, bei der im Anschluss wiederum eine möglichst lange,
   konsistente und fehlerfreie Verwendung angestrebt werden soll.
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 23/06/2023
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 25/07/2023
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/04/2024
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstr. 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80539
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders
   hingewiesen:
   - Der Bieter/Bewerber hat von ihm erkannte Verstöße gegen
   Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber
   innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
   - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
   - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber zu rügen.
   - Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   hat der Bieter/Bewerber die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen,
   solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22/05/2023
References
   6. mailto:vergabestelle@olg-m.bayern.de?subject=TED
   7. https://www.justiz.bayern.de/
   8. https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/2d864dbd-adb9-4dce-ad96-1cbc084a3850
   9. https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/2d864dbd-adb9-4dce-ad96-1cbc084a3850
  10. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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