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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-München - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023052609353009092 / 315860-2023
Veröffentlicht :
26.05.2023
Angebotsabgabe bis :
23.06.2023
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
72220000 - Systemberatung und technische Beratung
72242000 - Entwurfsmodellierung
72254000 - Softwaretests
72260000 - Dienstleistungen in Verbindung mit Software
DE-München: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

2023/S 101/2023 315860

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Entwicklungsverbund JVP, bestehend aus den
Ländern BB, BE, BY, HA, SA und THÜ
Postanschrift: Prielmayerstraße 7
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Prediger, Eva
E-Mail: [6]vergabestelle@olg-m.bayern.de
Telefon: +49 8955970
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.justiz.bayern.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink
/subproject/2d864dbd-adb9-4dce-ad96-1cbc084a3850
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink
/subproject/2d864dbd-adb9-4dce-ad96-1cbc084a3850
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Justiz

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erbringung von Unterstützungsdienstleistungen bei der
An-forderungsdefinition, der Entwicklung und dem Test im Rahmen der
agilen Neuentwicklung der Fachanwendung Justizverwaltungsportal
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000242
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftraggeber benötigt Unterstützung bei bei der
Anforderungsdefinition, der Entwicklung und dem Test im Rahmen der
agilen Neuentwicklung der Fachanwendung Justizverwaltungsportal (JVP)
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72220000 Systemberatung und technische Beratung
72242000 Entwurfsmodellierung
72254000 Softwaretests
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Räume des Auftragnehmers sowie Räume des Auftraggebers in Bayern und
anderen Länder im Rahmen des Entwicklungsverbunds
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei der seit dem Jahr 2003 bestehenden und von der bayerischen Justiz
eigenentwickel-ten Anwendung Justizverwaltungsportal (JVP-Classic)
handelt es sich um eine Altan-wendung, die in erster Linie ein
Betriebs- und Statistikprogramm darstellt, welches sich aktuell in den
nachfolgend aufgelisteten Bundesländern im Einsatz befindet. Die
ausgeschriebenen Unterstützungsleistungen bestehen insbesondere aus der
Definition und Konzeption der Anforderungen, Entwicklung der User
Storys, Test der entwickelten Software, Testautomation und Optimierung
des agilen Prozesses.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2024
Ende: 30/04/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag kann durch Erklärung des Auftraggebers zweimal jeweils um
ein Jahr verlängert werden. Die Verlängerungsoption bedarf der
Schriftform und ist jeweils 6 Monate vor dem bis dahin vereinbarten
Vertragsende zu erklären.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Sollten im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs mehr als vier geeignete
Bewerber ermittelt werden, so werden die Bewerber mit der höchsten
Punktzahl bei den B-Kriterien (siehe Eignungskriterien) ausgewählt.
Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten
Bewertungspunkten gebildet. Besteht zwischen mehreren geeigneten
Bewerbern Punktegleichstand, gelten folgende

Regelungen, die nacheinander angewendet werden, bis die ersten vier
Platzierungen eindeutig bestimmbar sind:

i. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium K
5.8 die höhere Punktzahl erreicht hat.

ii. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der die höhere Summe aus
den Punktzahlen der Eignungskriterien K 5.9 bis K 5.11 erreicht hat.

iii. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium
K 5.10 die höhere Punktzahl erreicht hat.

iv. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium K
5.7 die höhere Punktzahl erreicht hat.

v. Es entscheidet das Los.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die abgerufenen Beratertage sind bis zu einer Höchstmenge begrenzt, die
sich den Vergabeunterlagen ergibt. Eine Verpflichtung zur
Mindestabnahme von Personentagen besteht nicht.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Alle Kriterien sind zu beantworten; Formulare müssen unverändert
verwendet werden.

- Kriterien mit [A] müssen erfüllt / beantwortet werden,

- Kriterien mit [B] sind zu beantworten und werden einer Bewertung
unterzogen,

- Kriterien mit [I] dienen zur Information und werden nicht bewertet;
sie sind zwecks Vollständigkeit aber zu beantworten.

1. statistische Angaben

K1.1: Bitte beachten Sie zu den folgenden Positionen das Formular
"Informationen zu statistischen Angaben".

K1.2: [I] Erfüllt Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst-, kleines
oder mittleres Unternehmen (KMU)?

K1.3: [I] Bitte geben Sie hier den NUTS-Code an, der dem Sitz Ihres
Unternehmens entspricht.

2. Angaben Wettbewerbsregister

K2.1: Öffentliche Auftraggeber sind nach § 6 Abs. 1 des
Wettbewerbsregistergesetzes ab einer Höhe von 30.000 verpflichtet,
für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der
Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
anzufordern.

Daher sind durch den Bieter Angaben zu folgenden Punkten zu machen:

K2.2: [I] Name des Unternehmens

K2.3: [I] Angaben zur Postanschrift

K2.4: [I] Angaben zur Rechtsform

K2.5: [I] Registerangaben (inländische oder ausländische Register bzw.
Angaben zu Gesellschaftern; ggf. Umsatzsteueridentifikationsnummer)

3. Eigenerklärungen:

K3.1: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und
bestätige ihren Inhalt.

- Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 -
129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a
StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer
Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen
eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.

- Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.

- Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht
gegen geltende menschen-, umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere

wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG
Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches
Entgelt gewährt.

werden gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in
Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten
menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in
angemessener Weise beachtet.

werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen
Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt,
die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem
Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
(AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer
nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen
Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben
werden.

- Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen
des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es
befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit
eingestellt.

- Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine
Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen.
Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist.

- Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich
unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen
übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen,
die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken.

- Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiloG, § 21
SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das
Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 wegen eines Verstoßes
nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das
Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe
von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 wegen Verstoßes gegen
eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.

K3.2: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und
bestätige ihren Inhalt.

1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel
5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art.
1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die
Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder
Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen,

a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder
die Niederlassung des Bewerbers / Bieters in Russland,

b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines
Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am
Bewerber / Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als
50 %,

c. durch das Handeln der Bewerber / Bieter im Namen oder auf Anweisung
von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a
und / oder b zutrifft.

2. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt,
ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit
einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.

3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der
Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen
eingesetzt werden, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis
mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören und auf die
mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

K3.3: [A] Im Falle einer Beteiligung als Bewerber- oder
Bietergemeinschaft: Als bevollmächtigter Vertreter bestätige ich, dass
auch sämtliche Unternehmen den Inhalt der Eigenerklärungen zur Kenntnis
genommen und bestätigt haben.

K3.4: [I]: Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative
Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum
diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der
Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den
Ausschluss. Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im
Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.

4. Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB

4.1: [I] Ein Eintrag zu den folgenden Punkten erfolgt erst bei der
Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter zulässig.

5. Projektbezogene Eignungskriterien

K5.1: [A] Der Umsatz aus vergleichbaren Projekten oder Aufträgen in den
Bereichen Unterstützung/Beratung bei Anforderungserhebung, agiler
Softwareentwicklung und Testing, bezogen auf die letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist
beträgt in Summe mindestens 6 Mio. Euro.

(Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt
den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen.)

K5.2: [I] Erklärung zum jährlichen Umsatz aus vergleichbaren Projekten
oder Aufträgen in den Bereichen Unterstützung/Beratung bei
Anforderungserhebung, agiler Softwareentwicklung und Testing, bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der
Teilnahmeantragsfrist.

(Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt
den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen.)

K5.3: [I] Erklärung zum jährlichen Gesamtumsatz bezogen auf die letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der
Teilnahmeantragsfrist.

(Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt
den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen.)

K5.4: [A] Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft verpflichtet sich,
auf Anforderung des Auftraggebers entsprechende Jahresabschlüsse der
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der
Teilnahmeantragsfrist einzureichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

K3.1: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und
bestätige ihren Inhalt.

- Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 -
129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a
StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer
Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen
eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.

- Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.

- Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht
gegen geltende menschen-, umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere

wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG
Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches
Entgelt gewährt.

werden gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in
Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten
menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in
angemessener Weise beachtet.

werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen
Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt,
die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem
Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
(AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer
nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen
Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben
werden.

- Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen
des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es
befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit
eingestellt.

- Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine
Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen.
Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist.

- Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich
unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen
übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen,
die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken.

- Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiloG, § 21
SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das
Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 wegen eines Verstoßes
nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das
Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe
von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 wegen Verstoßes gegen
eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.

K3.2: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und
bestätige ihren Inhalt.

1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel
5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art.
1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die
Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder
Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen,

a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder
die Niederlassung des Bewerbers / Bieters in Russland,

b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines
Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am
Bewerber / Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als
50 %,

c. durch das Handeln der Bewerber / Bieter im Namen oder auf Anweisung
von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a
und / oder b zutrifft.

2. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt,
ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit
einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.

3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der
Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen
eingesetzt werden, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis
mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören und auf die
mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

K3.3: [A] Im Falle einer Beteiligung als Bewerber- oder
Bietergemeinschaft: Als bevollmächtigter Vertreter bestätige ich, dass
auch sämtliche Unternehmen den Inhalt der Eigenerklärungen zur Kenntnis
genommen und bestätigt haben.

K5.1: [A] Der Umsatz aus vergleichbaren Projekten oder Aufträgen in den
Bereichen Unterstützung/Beratung bei Anforderungserhebung, agiler
Softwareentwicklung und Testing, bezogen auf die letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist
beträgt in Summe mindestens 6 Mio. Euro.

(Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt
den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen.)

K5.4: [A] Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft verpflichtet sich,
auf Anforderung des Auftraggebers entsprechende Jahresabschlüsse der
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der
Teilnahmeantragsfrist einzureichen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

K5.5: [A] Das Unternehmen verfügt über ein einschlägiges Zertifikat zum
Qualitätsmanagement (z.B. ISO 9001 oder gleichwertig) im Bereich
Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Softwareentwicklung oder
ist bereit, eine entsprechende Zertifizierung maximal 24 Monate ab
Zuschlag zu erwerben.

K5.6 Allgemeiner Hinweis zu den nachfolgenden Bewertungs- und
Ausschlusskriterien im Bereich "Referenzen":

Die nachfolgenden Bewertungs- und Ausschlusskriterien beziehen sich auf
einzureichende Referenzen. Hierzu gilt: Vorlage von bis zu drei
möglichst aktuellen (siehe K 5.12) Referenzen, aus denen die Erfahrung
des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft mit der agilen
Softwareentwicklung (incl. Anforderungserhebung und Testing) für einen
externen Kunden hervorgeht. Interne Softwareprojekte werden nicht
gewertet. Von Unterauftragnehmern werden nur Referenzen gewertet,
sofern sich der Bieter auf dessen Leistungsfähigkeit beruft
(=Eignungsleihe). Es werden maximal 3 vom Bewerber bzw. der
Bewerbergemeinschaft benannte Referenzen gewertet. Sofern der Bewerber
/ die Bewerbergemeinschaft mehr als 3 Referenzen einreicht, ist zu
kennzeichnen, welche der Referenzprojekte jeweils zu werten sind. Diese
sind Grundlage für die folgenden Ausschluss- und Bewertungskriterien,
die sich auf Referenzen beziehen (= 5.7 bis 5.12).

Beschreiben Sie die vorgelegten Referenzen unter Verwendung der Anlage
Referenzprojekte. Für jedes zu wertende Referenzprojekt ist dabei
eine eigene Anlage auszufüllen.

Die Punktebewertung erfolgt anhand der Kriterien K 5.7 bis K 5.11.

Die in den Kriterien angegebenen Punktewerte (zwischen 0 und 5) gelten
pro Referenz. Die in den Bewertungskriterien zu erzielenden Punkte
können auch durch Vorlage einer Referenz erreicht werden. Werden
mehrere Referenzen vorgelegt, kann angegeben werden, welche der (max.
drei) Referenzen für welche der nachfolgenden Bewertungskriterien
gewertet werden sollen. Werden mehrere Referenzen für ein
Bewertungskriterium benannt oder wird keine Auswahl getroffen, werden
in dem jeweiligen Kriterium die Punkte pro Referenz vergeben und im
Anschluss ein Mittelwert entsprechend der Anzahl der zu wertenden
Referenzen gebildet. Der so ermittelte Mittelwert wird auf vier
Dezimalstellen kaufmännisch gerundet und stellt dann die
Bewertungspunktezahl für das jeweilige Kriterium dar.

Besteht zwischen mehreren geeigneten Bewerbern Punktegleichstand,
gelten folgende Regelungen, die nacheinander angewendet werden, bis die
ersten vier Platzierungen eindeutig bestimmbar sind:

i) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium K
5.8 die höhere Punktzahl erreicht hat.

ii) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der die höhere Summe aus
den Punktzahlen der Eignungskriterien K 5.9 bis K 5.11 erreicht hat.

iii) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium
K 5.10 die höhere Punktzahl erreicht hat.

iv) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium K
5.7 die höhere Punktzahl erreicht hat.

v) Es entscheidet das Los.

K5.7: [B] Aus welchem Bereich war der Auftraggeber des jeweiligen
Referenzprojektes? Keine Angabe: 0 Punkte; Privater/gewerblicher
Auftraggeber: 1 Punkt; Öffentlicher Auftraggeber außerhalb des
Justizressorts: 3 Punkte; Öffentlicher Auftraggeber aus dem
Justizressort: 5 Punkte

Verwenden Sie hierfür die Anlage "Referenzprojekte". Gewichtung: 10%

K5.8: [B] Hat der Referenznehmer in dem jeweiligen Referenzprojekt
allein für sich oder gemeinsam mit dem Auftraggeber agil Software in
Scrum Teams entwickelt? Nicht nach Scrum entwickelt: 0; allein ohne
Auftraggeber: 3; zusammen mit dem Auftraggeber: 5 Punkte

Verwenden Sie hierfür die Anlage "Referenzprojekte". Gewichtung: 45%

K5.9: [B] Wie viele Personentage haben Mitarbeiter des Referenznehmers
insgesamt im jeweiligen Referenzprojekt Anforderungen im Rahmen der
agilen Softwareentwicklung beschrieben? Keine Personentage oder keine
Angabe: 0 Punkte; Bis 375 Personentage: 1 Punkt; Bis 750 Personentage:
2 Punkte; Bis 1125 Personentage: 3 Punkte; Bis 1500 Personentage: 4
Punkte; mehr als 1500 Personentage: 5 Punkte

Verwenden Sie hierfür die Anlage "Referenzprojekte". Gewichtung: 15%

K5.10: [B] Wie viele Personentage haben Mitarbeiter des Referenznehmers
insgesamt im jeweiligen Referenzprojekt agil Software entwickelt? Keine
Personentage oder keine Angabe: 0 Punkte; Bis 375 Personentage: 1
Punkt; Bis 750 Personentage: 2 Punkte; Bis 1125 Personentage: 3 Punkte;
Bis 1500 Personentage: 4 Punkte; mehr als 1500 Personentage: 5 Punkte

Verwenden Sie hierfür die Anlage "Referenzprojekte". Gewichtung: 15%

K5.11: [B] Wie viele Personentage haben Mitarbeiter des Referenznehmers
insgesamt im jeweiligen Referenzprojekt im Rahmen der agilen
Softwareentwicklung Software getestet? Keine Personentage oder keine
Angabe: 0 Punkte; Bis 375 Personentage: 1 Punkt; Bis 750 Personentage:
2 Punkte; Bis 1125 Personentage: 3 Punkte; Bis 1500 Personentage: 4
Punkte; mehr als 1500 Personentage: 5 Punkte

Verwenden Sie hierfür die Anlage "Referenzprojekte". Gewichtung: 15%

K5.12: [A] Sind die in allen zu bewertenden Referenzen aufgeführten
Projekte noch laufend bzw. liegt das Projektende nicht länger als 2
Jahre zurück (bezogen auf den Bekanntmachungstermin für den
Teilnahmewettbewerb)?
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

K5.5: [A] Das Unternehmen verfügt über ein einschlägiges Zertifikat zum
Qualitätsmanagement (z.B. ISO 9001 oder gleichwertig) im Bereich
Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Softwareentwicklung oder
ist bereit, eine entsprechende Zertifizierung maximal 24 Monate ab
Zuschlag zu erwerben.

K5.12: [A] Sind die in allen zu bewertenden Referenzen aufgeführten
Projekte noch laufend bzw. liegt das Projektende nicht länger als 2
Jahre zurück (bezogen auf den Bekanntmachungstermin für den
Teilnahmewettbewerb)?
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen Begründung, falls die Laufzeit der
Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Die Grundvertragslaufzeit des Rahmenvertrags beträgt 4 Jahre und
entspricht daher der Regelung des § 21 Abs. 6 VgV. Darüberhinaus wurden
zwei Vertragsverlängerungen von je einem Jahr eingeräumt, die
einerseits der Komplexität des Auftrags geschuldet ist. Die
Notwendigkeit der Modernisierung des Produkts kann es erforderlich
machen, noch über die Grundvertragslaufzeit hinaus Leistungen abzurufen
und zu erbringen, die in einem derart engen fachlichen Verhältnis zu
den Vorarbeiten stehen, dass ein etwaiger Auftragnehmerwechsel fachlich
problematisch und wirtschaftlich im Hinblick auf die Amortisation der
getätigten Investitionen nicht sinnvoll wäre. Es handelt sich um die
umfangreiche Modernisierung und Neugestaltung eines bereits seit
Jahrzehnten laufenden Fachverfahrens der Justizverwaltungen mehrerer
Verbundländer, bei der im Anschluss wiederum eine möglichst lange,
konsistente und fehlerfreie Verwendung angestrebt werden soll.
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/06/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 25/07/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/04/2024

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer
Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders
hingewiesen:

- Der Bieter/Bewerber hat von ihm erkannte Verstöße gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen.

- Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
hat der Bieter/Bewerber die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen,
solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/05/2023

References

6. mailto:vergabestelle@olg-m.bayern.de?subject=TED
7. https://www.justiz.bayern.de/
8. https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/2d864dbd-adb9-4dce-ad96-1cbc084a3850
9. https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/2d864dbd-adb9-4dce-ad96-1cbc084a3850
10. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED

 
 
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