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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Bonn
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 315521-2023 (ID: 2023052609340208753)
Veröffentlicht: 26.05.2023
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  DE-Bonn: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2023/S 101/2023 315521
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der
   Informationstechnik
   Postanschrift: Postfach 200363
   Ort: Bonn
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 53133
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabestelle@bsi.bund.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.bsi.bund.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=519766
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=519766
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Projekt 496 Teilprojekt 2: KI-Methoden in der Seitenkanalanalyse
   (KISKA)
   Referenznummer der Bekanntmachung: P496 TP2
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
   Hilfestellung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Im Rahmen des Projektes wird ein Überblick über existierende KI-Ansätze
   im Bereich der Seitenkanalanalyse gewonnen, mit Schwerpunkt auf
   asymmetrischen und ggfs. asymmetrischen Post-Quanten Verfahren. Dazu
   werden zunächst bisherige Veröffentlichungen und entsprechende
   Forschungsansätze auf diesem Gebiet zusammengefasst und anschließend
   Gemeinsamkeiten, Unterschiede und potentielle Schwierigkeiten im
   Vergleich zur symmetrischen Seitenkanalanalyse mit KI-Methoden, wo es
   bereits deutlich mehr Resultate und Veröffentlichungen gibt,
   ausgearbeitet. Es werden sowohl klassische Machine Learning Verfahren
   (z.B. Random Forest, Support Vektor Machines, Decision Trees, Gradient
   Boosting, Naive Bayes, Template Attack) als auch neuronale Netze (z.B.
   Multi Layer Perceptron, Convolutional Neural Network, Residual Neural
   Network) berücksichtigt.
   In einem weiteren Schritt wird experimentell analysiert, welche
   KI-Ansätze aus dem Bereich der symmetrischen Kryptographie übernommen
   oder ggf. angepasst werden können und wo generell Unterschiede zwischen
   symmetrischen und asymmetrischen Methoden bestehen, die den Entwurf
   neuer Methoden nötig machen. Derartige neue Ansätze werden gemeinsam
   mit dem Auftraggeber entwickelt und erprobt, wobei der Fokus auf
   Power/EM-Seitenkanalattacken liegen wird. Insbesondere werden dazu
   geeignete Datensätze (Seitenkanaltraces und zugehörige Daten) erzeugt,
   die sich für das Testen und Benchmarking verschiedener Verfahren
   eignen. Für die Akquise der Testdaten werden relevante Verfahren
   verwendet, die in unterschiedlichem Maße durch dem Stand der Technik
   entsprechende Gegenmaßnahmen geschützt sind, so dass verschieden
   anspruchsvolle Angriffsszenarien entstehen. Im Rahmen der Experimente
   mit neuronalen Netzen werden ferner die Aspekte Leakage-Attribution,
   d.h. die Analyse, welche Informationen neuronale Netze ausnutzen, sowie
   die Studie adversarieller Beispiele berücksichtigt. Auch die Verwendung
   synthetischer Daten (z.B. adversarielle Beispiele, Data Augmentation,
   simulierte Traces, Traces mit künstlich eingefügtem Jitter etc.) zur
   Verbesserung von Seitenkanalattacken oder zur Extraktion von
   Informationen über Schwachstellen untersuchter Implementierungen ist zu
   untersuchen.
   Bei der Auswertung der Ergebnisse werden unter anderem KI-Methoden mit
   den derzeitig verwendeten, klassischen Methoden verglichen und es
   wird auf die Frage eingegangen, ob KI-Methoden klassischen Methoden in
   bestimmten Aspekten über- oder unterlegen sind und ob man beide Ansätze
   ggf. gewinnbringend kombinieren kann.
   Die Ergebnisse des Projekts werden in eine Tool-Box von KI-Methoden
   münden, die unterstützend für die Seitenkanalanalyse von asymmetrischen
   (und ggf. asymmetrischen Post-Quanten) Verfahren genutzt werden kann.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
   Hilfestellung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Beim Auftragnehmer
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Siehe Abschnitt II.1.4).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 16
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014
   Im Rahmen des EU-Sanktionspakets im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg
   Russlands auf die Ukraine wurde durch Verordnung (EU) 2022/576 des
   Rates vom 08.04.2022 folgender Artikel in die Verordnung (EU) 833/2014
   aufgenommen:
   Artikel 5k
   (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den
   Anwendungs-bereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe
   sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e,
   Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der
   Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben
   b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18,
   Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30
   der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f
   bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen,
   Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen
   Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
   a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene
   natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
   Einrichtungen,
   b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren
   Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter
   Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
   c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
   Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter
   Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf
   die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer,
   Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der
   Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen
   werden.
   Bestätigen Sie, dass keine der o.g. Ausschlussgründe für eine
   öffentliche Auftragsvergabe oder Konzessionsvergabe bzw. eine
   Vertragsweiterführung auf Sie zutreffen und dass Sie auch im Rahmen der
   Vertragsausführung keine Änderungen vornehmen (z.B. durch Einbindung
   eines Unterauftragnehmers oder eines Lieferanten), die gegen die o.g.
   Ausschlussgründe verstoßen?
   Bitte die Frage nur mit JA (-> Bestätigung) oder NEIN (-> keine
   Bestätigung) beantworten.
   Mindestanforderung: Die Frage wurde mit Ja beantwortet. Wurde die
   Frage mit Nein beantwortet, so führt dies zum Ausschluss aus dem
   Vergabeverfahren. Ihnen ist bewusst, dass eine wissentlich falsche
   Angabe der Erklärung zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führt und
   nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung
   berechtigt.
   Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre
   Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung
   des Kriteriums.
   2) Referenzen: Expertise Seitenkanalanalyse
   Weisen Sie mindestens drei verschiedene, in renommierten
   Fachzeitschriften (z.B. Journal of Cryptographic Engineering oder
   vergleichbar) oder auf anerkannten Fachkonferenzen (z.B. CHES oder
   vergleichbar) in den letzten drei Jahren von Ihrem Unternehmen, den
   Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den Unterauftragnehmern
   veröffentlichte, wissenschaftliche Arbeiten mit dem Schwerpunkt
   Seitenkanalanalyse nach, als Nachweis, dass Seitenkanalanalyse ein
   wesentliches Arbeitsfeld der beteiligten Unternehmen ist.
   Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:
   - Autoren
   - Titel und Inhalt
   - Fachzeitschrift oder Fachkonferenz
   - Relevanz für das hier zu vergebende Projekt
   Aus Ihren Ausführungen muss ersichtlich werden, warum die jeweils
   beschriebene Veröffentlichung die oben genannten Anforderungen erfüllt
   und somit als Referenz geeignet ist.
   Mindestanforderung: Benennung und Beschreibung von mindestens drei
   geeigneten Referenzen.
   3) Referenzen: Expertise Maschinelles Lernen
   Weisen Sie mindestens drei verschiedene, in renommierten
   Fachzeitschriften oder auf anerkannten Fachkonferenzen in den letzten
   drei Jahren von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der
   Bietergemeinschaft und den Unterauftragnehmern veröffentlichte,
   wissenschaftliche Arbeiten mit dem Schwerpunkt Maschinelles Lernen
   nach, als Nachweis, dass Maschinelles Lernen ein wesentliches
   Arbeitsfeld der beteiligten Unternehmen ist. Gehen Sie dabei auf
   folgende Punkte ein:
   - Autoren
   - Titel und Inhalt
   - Fachzeitschrift oder Fachkonferenz
   - Relevanz für das hier zu vergebende Projekt
   Aus Ihren Ausführungen muss ersichtlich werden, warum die jeweils
   beschriebene Veröffentlichung die oben genannten Anforderungen erfüllt
   und somit als Referenz geeignet ist.
   Mindestanforderung: Benennung und Beschreibung von mindestens drei
   geeigneten Referenzen.
   4) Technische Ausrüstung
   Geben Sie einen kurzen Überblick über das technische Equipment, welches
   Ihnen zur Verfügung steht und von Ihnen zur Erbringung der hier
   ausgeschriebenen Leistung / der AP 4, 5, 6, 7 und 8 eingesetzt wird.
   Mindestanforderung: Der Bieter ist aus Sicht des BSI in der Lage, die
   hier zu vergebende Leistung mit Hilfe der beschriebenen technischen
   Ausrüstung erfolgreich zu erbringen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 27/06/2023
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 27/06/2023
   Ortszeit: 14:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemombler Str. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]info@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 228-94990
   Fax: +49 228-9499400
   Internet-Adresse: [11]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über
   das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie
   sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das
   Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind,
   können nur vor den
   Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156
   Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
   Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
   Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß §
   160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
   gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
   unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem BSI gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt
   werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer
   Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2
   GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
   Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   24/05/2023
References
   6. mailto:vergabestelle@bsi.bund.de?subject=TED
   7. https://www.bsi.bund.de/
   8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=519766
   9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=519766
  10. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  11. http://www.bundeskartellamt.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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