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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Bonn - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023052609340208753 / 315521-2023
Veröffentlicht :
26.05.2023
Angebotsabgabe bis :
27.06.2023
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
DE-Bonn: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

2023/S 101/2023 315521

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik
Postanschrift: Postfach 200363
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabestelle@bsi.bund.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.bsi.bund.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=519766
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=519766
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Projekt 496 Teilprojekt 2: KI-Methoden in der Seitenkanalanalyse
(KISKA)
Referenznummer der Bekanntmachung: P496 TP2
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen des Projektes wird ein Überblick über existierende KI-Ansätze
im Bereich der Seitenkanalanalyse gewonnen, mit Schwerpunkt auf
asymmetrischen und ggfs. asymmetrischen Post-Quanten Verfahren. Dazu
werden zunächst bisherige Veröffentlichungen und entsprechende
Forschungsansätze auf diesem Gebiet zusammengefasst und anschließend
Gemeinsamkeiten, Unterschiede und potentielle Schwierigkeiten im
Vergleich zur symmetrischen Seitenkanalanalyse mit KI-Methoden, wo es
bereits deutlich mehr Resultate und Veröffentlichungen gibt,
ausgearbeitet. Es werden sowohl klassische Machine Learning Verfahren
(z.B. Random Forest, Support Vektor Machines, Decision Trees, Gradient
Boosting, Naive Bayes, Template Attack) als auch neuronale Netze (z.B.
Multi Layer Perceptron, Convolutional Neural Network, Residual Neural
Network) berücksichtigt.

In einem weiteren Schritt wird experimentell analysiert, welche
KI-Ansätze aus dem Bereich der symmetrischen Kryptographie übernommen
oder ggf. angepasst werden können und wo generell Unterschiede zwischen
symmetrischen und asymmetrischen Methoden bestehen, die den Entwurf
neuer Methoden nötig machen. Derartige neue Ansätze werden gemeinsam
mit dem Auftraggeber entwickelt und erprobt, wobei der Fokus auf
Power/EM-Seitenkanalattacken liegen wird. Insbesondere werden dazu
geeignete Datensätze (Seitenkanaltraces und zugehörige Daten) erzeugt,
die sich für das Testen und Benchmarking verschiedener Verfahren
eignen. Für die Akquise der Testdaten werden relevante Verfahren
verwendet, die in unterschiedlichem Maße durch dem Stand der Technik
entsprechende Gegenmaßnahmen geschützt sind, so dass verschieden
anspruchsvolle Angriffsszenarien entstehen. Im Rahmen der Experimente
mit neuronalen Netzen werden ferner die Aspekte Leakage-Attribution,
d.h. die Analyse, welche Informationen neuronale Netze ausnutzen, sowie
die Studie adversarieller Beispiele berücksichtigt. Auch die Verwendung
synthetischer Daten (z.B. adversarielle Beispiele, Data Augmentation,
simulierte Traces, Traces mit künstlich eingefügtem Jitter etc.) zur
Verbesserung von Seitenkanalattacken oder zur Extraktion von
Informationen über Schwachstellen untersuchter Implementierungen ist zu
untersuchen.

Bei der Auswertung der Ergebnisse werden unter anderem KI-Methoden mit
den derzeitig verwendeten, klassischen Methoden verglichen und es
wird auf die Frage eingegangen, ob KI-Methoden klassischen Methoden in
bestimmten Aspekten über- oder unterlegen sind und ob man beide Ansätze
ggf. gewinnbringend kombinieren kann.

Die Ergebnisse des Projekts werden in eine Tool-Box von KI-Methoden
münden, die unterstützend für die Seitenkanalanalyse von asymmetrischen
(und ggf. asymmetrischen Post-Quanten) Verfahren genutzt werden kann.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Beim Auftragnehmer
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Siehe Abschnitt II.1.4).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 16
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014

Im Rahmen des EU-Sanktionspakets im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg
Russlands auf die Ukraine wurde durch Verordnung (EU) 2022/576 des
Rates vom 08.04.2022 folgender Artikel in die Verordnung (EU) 833/2014
aufgenommen:

Artikel 5k

(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den
Anwendungs-bereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe
sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e,
Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der
Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben
b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18,
Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30
der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f
bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen,
Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen
Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren
Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter
Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter
Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf
die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der
Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen
werden.

Bestätigen Sie, dass keine der o.g. Ausschlussgründe für eine
öffentliche Auftragsvergabe oder Konzessionsvergabe bzw. eine
Vertragsweiterführung auf Sie zutreffen und dass Sie auch im Rahmen der
Vertragsausführung keine Änderungen vornehmen (z.B. durch Einbindung
eines Unterauftragnehmers oder eines Lieferanten), die gegen die o.g.
Ausschlussgründe verstoßen?

Bitte die Frage nur mit JA (-> Bestätigung) oder NEIN (-> keine
Bestätigung) beantworten.

Mindestanforderung: Die Frage wurde mit Ja beantwortet. Wurde die
Frage mit Nein beantwortet, so führt dies zum Ausschluss aus dem
Vergabeverfahren. Ihnen ist bewusst, dass eine wissentlich falsche
Angabe der Erklärung zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führt und
nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung
berechtigt.

Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre
Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung
des Kriteriums.

2) Referenzen: Expertise Seitenkanalanalyse

Weisen Sie mindestens drei verschiedene, in renommierten
Fachzeitschriften (z.B. Journal of Cryptographic Engineering oder
vergleichbar) oder auf anerkannten Fachkonferenzen (z.B. CHES oder
vergleichbar) in den letzten drei Jahren von Ihrem Unternehmen, den
Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den Unterauftragnehmern
veröffentlichte, wissenschaftliche Arbeiten mit dem Schwerpunkt
Seitenkanalanalyse nach, als Nachweis, dass Seitenkanalanalyse ein
wesentliches Arbeitsfeld der beteiligten Unternehmen ist.

Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:

- Autoren

- Titel und Inhalt

- Fachzeitschrift oder Fachkonferenz

- Relevanz für das hier zu vergebende Projekt

Aus Ihren Ausführungen muss ersichtlich werden, warum die jeweils
beschriebene Veröffentlichung die oben genannten Anforderungen erfüllt
und somit als Referenz geeignet ist.

Mindestanforderung: Benennung und Beschreibung von mindestens drei
geeigneten Referenzen.

3) Referenzen: Expertise Maschinelles Lernen

Weisen Sie mindestens drei verschiedene, in renommierten
Fachzeitschriften oder auf anerkannten Fachkonferenzen in den letzten
drei Jahren von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der
Bietergemeinschaft und den Unterauftragnehmern veröffentlichte,
wissenschaftliche Arbeiten mit dem Schwerpunkt Maschinelles Lernen
nach, als Nachweis, dass Maschinelles Lernen ein wesentliches
Arbeitsfeld der beteiligten Unternehmen ist. Gehen Sie dabei auf
folgende Punkte ein:

- Autoren

- Titel und Inhalt

- Fachzeitschrift oder Fachkonferenz

- Relevanz für das hier zu vergebende Projekt

Aus Ihren Ausführungen muss ersichtlich werden, warum die jeweils
beschriebene Veröffentlichung die oben genannten Anforderungen erfüllt
und somit als Referenz geeignet ist.

Mindestanforderung: Benennung und Beschreibung von mindestens drei
geeigneten Referenzen.

4) Technische Ausrüstung

Geben Sie einen kurzen Überblick über das technische Equipment, welches
Ihnen zur Verfügung steht und von Ihnen zur Erbringung der hier
ausgeschriebenen Leistung / der AP 4, 5, 6, 7 und 8 eingesetzt wird.

Mindestanforderung: Der Bieter ist aus Sicht des BSI in der Lage, die
hier zu vergebende Leistung mit Hilfe der beschriebenen technischen
Ausrüstung erfolgreich zu erbringen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/06/2023
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 27/06/2023
Ortszeit: 14:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [10]info@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499400
Internet-Adresse: [11]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie
sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das
Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind,
können nur vor den

Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156
Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.

Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß §
160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem BSI gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt
werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2
GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/05/2023

References

6. mailto:vergabestelle@bsi.bund.de?subject=TED
7. https://www.bsi.bund.de/
8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=519766
9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=519766
10. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
11. http://www.bundeskartellamt.de/

 
 
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