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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Hanau - Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023052609293807965 / 314624-2023
Veröffentlicht :
26.05.2023
Angebotsabgabe bis :
23.06.2023
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
85300000 - Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
71400000 - Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
75130000 - Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
DE-Hanau: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen

2023/S 101/2023 314624

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Magistrat der Stadt Hanau, Stadtplanungsamt
Postanschrift: Am Markt 14-18
Ort: Hanau
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63450
Land: Deutschland
E-Mail: [6]birgit.senftleben@bhg-hanau.de
Telefon: +49 0618118000717
Fax: +49 618118000701
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.bhg-hanau.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://www.bhg-hanau.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://www.subreport-elvis.de/E83448684
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://www.subreport-elvis.de/E83448684
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [11]https://www.subreport-elvis.de/E83448684
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Leitung Quartiersbüro Quartiersentwicklung und Beteiligungsprozesse
im Fördergebiet Weststadt mit Bürgerpark Hochgericht
Referenznummer der Bekanntmachung: 53-2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige
Dienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Fördergebiet Weststadt mit Bürgerpark Hochgericht ist Ende 2021
in das Bund-Länder Programm Sozialer Zusammenhalt aufgenommen worden.
Die Programmlaufzeit endet

voraussichtlich am 31.12.2030.

Das Gebiet umfasst ca. 20 ha und liegt westlich der Innenstadt Hanaus.

Im Jahr 2022 wurde ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept
(ISEK) für das Fördergebiet Weststadt mit Bürgerpark Hochgericht
erarbeitet. Das Fördergebiet gehört zum Stadtteil Kesselstadt. Im
Quartier leben insgesamt ca. 1.600 Einwohner (Stand 31.12.2021). 55 %
der Bewohnerinnen und Bewohner besitzen die deutsche
Staatsbürgerschaft, 13 % besitzen die Staatsangehörigkeit eines
EU-Mitgliedslandes und 32 % sind Bürgerinnen / Bürger mit einer
außereuropäischen Staatsbürgerschaft (31.12.2021).

In Kenntnis der differenzierten funktionalen, städtebaulichen,
ökonomischen und sozialen Problemlagen wie beispielsweise unzureichend
gestalteten Freiflächen und Spielmöglichkeiten,

einer geringen Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum, Sanierungsstau
rund um das Nahversorgungszentrum Kurt-Schumacher-Platz, Dominanz des
ruhenden Verkehrs, einer notwendigen Sicherung sozialer Infrastruktur,
großen Anzahl an Kulturen, sozialen Lebenslagen im Quartier
Kesselstadt/Weststadt soll ein Quartiersbüro eingerichtet werden, das
zur Vernetzung von Stadtteilaktivitäten und Bürgerbeteiligung und bei
der Unterstützung der Entwicklung einer Quartiersidentität die
baulichen Entwicklungen fachlich begleitet.

Das bestehende Weststadtbüro steht für die Entwicklung sozialer Belange
zur Verfügung, so dass eine enge Verzahnung von Quartiersbüro und
Weststadtbüro erfolgen wird. Der Hauptfokus des Quartiersmanagements
liegt in seiner Schnittstellenfunktion.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Hanau-Kesselstadt/Weststadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Quartiersbüro muss mindestens 6 Stunden pro Woche besetzt sein. Die
Quartiersmanagerin bzw. der Quartiersmanager ist zugleich der alleinige
Ansprechpartner für die Stadt Hanau.

Der Auftragnehmer betreibt ein aktives Quartiersmanagement für das
Fördergebiet Weststadt

mit Bürgerpark Hochgericht in Hanau.

Das Quartiersbüro als Sitz des Quartiersmanagements dient als
niedrigschwellige Anlaufstelle für die Bewohnerinnen / Bewohner und
Akteure des Stadtteils sowie als wichtige Schnittstelle zur Vernetzung
von Stadtteilaktivitäten, Quartiersentwicklung und planung sowie für
Beteiligungsprozesse
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Umsetzungskonzept / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Personal / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2023
Ende: 30/09/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Laufzeit beginnt mit Übergabe eines Quartiersbüros durch die Stadt,
spätestens aber einen Monat nach Zuschlagserteilung, die nach
derzeitigem Stand bis spätestens zum 30.09.2023 erfolgen soll. Der
Vertrag endet nach Ablauf der Mindestlaufzeit, wenn er von einer der
Vertragsparteien gem. Ziff. 8 und Ziff. 9 des Vertrags wirksam
gekündigt wird. Wird der Vertrag nicht zum Ende der
Mindestvertragslaufzeit durch eine Partei wirksam gekündigt, verlängert
er sich bis zu einer Höchstlaufzeit von 10 Jahren jeweils um ein Jahr.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

3.3 Wertung der Referenzen (Ziff. II.2.9 des Bekanntmachungsformulars)

Liegen mehr als 5 Teilnahmeanträge vor, die alle bekannt gemachten
Kriterien erfüllen, werden die Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl
anhand folgender Kriterien ausgewählt und zur Abgabe von Erstangeboten
aufgefordert:

- Gesamtzahl der nach Ziff. 3.1 vorgelegten und als vergleichbar
anzuerkennenden Referenzen. Der Bieter mit der größten Anzahl wertbarer
Referenzen erhält 10 Punkte, die übrigen Bieter weniger Punkte
entsprechend der Differenz der Referenzen.

- Komplexität der Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen, d.h. je mehr
qualitativ geforderte Leistungen (Betrieb eines Quartiersbüros,
Leistungen des Quartiersmanagements, Umgang mit Förderprogrammen,
Bewohnerbeteiligung, Projekte mit unterschiedlichen Zielgruppen,
interkulturelle Projekte) in einer Referenz vereint werden, desto höher
ist die Bewertung. Bieter, die Erfahrungen mit sehr komplexen Aufgaben
nachweisen, erhalten insgesamt 20 Punkte. Bieter, die eine mittlere
Komplexität nachweisen, erhalten insgesamt 10 Punkte und Bieter, die
geringe Komplexität nachweisen, erhalten insgesamt 5 Punkte.

Haben mehrere Bieter die gleiche Punktzahl und kommt es dadurch zu
einer Überschreitung der

geplanten Höchstzahl, werden alle betroffenen Bieter zur Abgabe eines
Erstangebots aufgefordert.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1.1 Kopie eines Auszugs aus dem Handels- bzw. Berufsregister; der
Auszug darf nicht älter sein als drei Monate, gerechnet ab dem
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Ausländische
Bewerber legen einen vergleichbaren Nachweis vor.

1.2 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123,
§ 124 GWB (Formblatt F1).

1.3 Darstellung des Unternehmens, Angaben zur Gesellschafterstruktur
und zur Konzernabhängigkeit sowie zu gesellschaftsrechtlichen
Verflechtungen und Beteiligungen.

1.4 Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt nach § 4
Abs. 1-3, § 6, § 8 Abs. 2 des hessischen Vergabe- und
Tariftreuegesetzes (HVTG) vom 19.12.2014 (amtliches Muster).

1.5 Eigenerklärung, dass der Bewerber keinen Bezug zu Russland im Sinne
des Art. 5k Abs. 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der
Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom
8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen
Russlands hat (Formblatt F2).

Die vorstehend geforderten Erklärungen sind für jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft gesondert vorzulegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

2.1 Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
Geschäftsjahren (Formblatt F3).

2.2 Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens mit vergleichbaren
Leistungen in den letzten drei Jahren. Vergleichbare Leistungen sind
solche der Stadtplanung und Stadtentwicklung sowie Beteiligungsprozesse
in der Gemeinwesenarbeit, jeweils im Zusammenhang mit dem
Quartiersmanagement.

2.3 Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Die
Berufshaftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme von mindestens
EUR 2.000.000,00 für Personenschäden und EUR 500.000,00 für Sach- und
Vermögensschäden aufweisen und jährlich zweifach zur Verfügung stehen.
Im Falle einer Eignungsleihe sind die vorstehend geforderten
Erklärungen vom Eignungsgeber gesondert vorzulegen. Zudem ist eine
Verpflichtungserklärung (Formblatt F7) abzugeben. Im Falle einer
Bewerbergemeinschaft ist die geforderte Eigenerklärung zum Umsatz des
Unternehmens und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen für jedes
Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen. Der Versicherungsschutz mit den
genannten Mindestversicherungssummen muss bei einer
Bewerbergemeinschaft kumuliert gegeben sein, d.h. es ist ausreichend,
wenn ein Bietergemeinschaftsmitglied den geforderten
Versicherungsnachweis vorlegt.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

3.1 Eigenerklärung über mindestens 3 vergleichbare Referenzen aus den
letzten 6 Jahren.

(a) Vergleichbar sind Projekte, die Erfahrungen mit dem Betrieb eines
Quartiersbüros und mit Maßnahmen des Quartiersmanagements, mit
Projekten im Sozialen Zusammenhalt oder ähnlichen Förderprogrammen
und mit Maßnahmen der Bewohnerbeteiligung und Beteiligungsprozessen in
Städtebaulicher / stadtplanerischer Hinsicht dokumentieren.

(b) Es ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung für jede Referenz (max.
zwei DIN A4-Seiten je Referenz) einzureichen. Die Darstellung muss
folgende Angaben enthalten:

- den Ausführungsort

- den Ausführungszeitraum

- den konkreten Auftragsgegenstand mit Darstellung der vom Bewerber /
der Bewerbergemeinschaft erbrachten Leistungen Wünschenswert, aber
nicht verpflichtend, ist die konkrete Angabe des Auftraggebers mit
Benennung eines Ansprechpartners einschließlich Telefonnummer.

Für die Referenzen ist das Formblatt F4 zu verwenden. Im Falle einer
Eignungsleihe muss der Nachweis (Formblatt F3) sowie eine
Verpflichtungserklärung (Formblatt F6) des Eignungsgebers vorgelegt
werden.

3.2 Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche
Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte
in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (gerechnet von dem
chlusstermin der Teilnahmeanträge). Es ist das Formblatt F5 zu
verwenden. Im Falle einer Eignungsleihe muss der Nachweis (Formblatt
F5) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt F7) des
Eignungsgebers vorgelegt werden.

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/06/2023
Ortszeit: 10:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften haben in ihrem
Teilnahmeantrag jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als
bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
Verfahrens sowie des Vertrages zu benennen. Hierfür ist Formblatt F6 zu
verwenden.

2) Eignungsleihe: Ein Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch
nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen
Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierfür ist das
Formblatt F7 zu verwenden. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der
Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch
nehmen will, haben die geforderten Erklärungen und Nachweise zu den
Ausschlussgründen und zu den entsprechenden Eignungskriterien
vorzulegen. Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmer
für die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur
möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese
Kapazitäten benötigt werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften
ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei
auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, 134 hingewiesen, die nachfolgend in ihrem
Wortlaut aufgeführt ist:

§ 160 Abs. 3 GWB:

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur

Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.

§ 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB:

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für HAD - Ausschreibungen suchen - Aktuelle Ausschreibungen
aus Hesse... [12]https://www.had.de/onlinesuche_referenz.html

4 von 5 04.03.2022, 10:24

Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung
zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/05/2023

References

6. mailto:birgit.senftleben@bhg-hanau.de?subject=TED
7. https://www.bhg-hanau.de/
8. https://www.bhg-hanau.de/
9. https://www.subreport-elvis.de/E83448684
10. https://www.subreport-elvis.de/E83448684
11. https://www.subreport-elvis.de/E83448684
12. https://www.had.de/onlinesuche_referenz.html

 
 
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