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Ausschreibung: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör - DE-Baden-Baden
Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
Dokument Nr...: 314447-2023 (ID: 2023052609275407717)
Veröffentlicht: 26.05.2023
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  DE-Baden-Baden: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
   2023/S 101/2023 314447
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Südwestrundfunk
   Postanschrift: Einkauf IT/Technik, Hans-Bredow-Straße
   Ort: Baden-Baden
   NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
   Postleitzahl: 76530
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabe-it@swr.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.swr.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.swr.de/ausschreibungen
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://it-vergabe.eu/vergabe/angebot/0d7e0080d94a16cf894e486f433fad
   10
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Rundfunkanstalt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung, Integration und Inbetriebnahme von Selbstfahrerplätzen in
   Mainz und Stuttgart
   Referenznummer der Bekanntmachung: EU-I/T 4/2023
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und
   Fernmeldeanlagen und Zubehör
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Nachrichten gehören zu den wichtigsten Profilierungsfeldern des SWR.
   Innerhalb der Landes-Contentzentren (LCZ) an den Standorten Mainz und
   Stuttgart soll die Reaktionszeit auf eine aktuelle Situation
   (K-Fall-Berichterstattung) verkürzt werden. Daher sollen an den
   Standorten Mainz und Stuttgart zwei Selbstfahrerplätze entstehen. Diese
   Plätze sollen in die Räumlichkeiten der aktuellen Redaktionen
   eingebunden werden. An diesen Produktionseinheiten sind Redakteure
   eigenständig (ohne Produktionspersonal und ohne technische Betreuung
   eines TuP-Mitarbeiters) in der Lage, mit Hilfe eines selbst erstellten
   Opens-Media-Sendeplans, zu jeder Zeit live auf Sendung zu gehen oder
   selbst Beiträge (z.B. Podcasts) zu produzieren.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 250 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE11 Stuttgart
   NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Ein Selbstfahrerplatz am SWR-Standort in Stuttgart,
   ein Selbstfahrerplatz am SWR-Standort in Mainz
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Nachrichten gehören zu den wichtigsten Profilierungsfeldern des SWR.
   Innerhalb der Landes-Contentzentren (LCZ) an den Standorten Mainz und
   Stuttgart soll die Reaktionszeit auf eine aktuelle Situation
   (K-Fall-Berichterstattung) verkürzt werden. Daher hat die
   Geschäftsleitung des SWR entschieden, dass an den Standorten Mainz und
   Stuttgart zwei Selbstfahrerplätze entstehen sollen. Diese Plätze sollen
   in die Räumlichkeiten der aktuellen Redaktionen eingebunden werden. An
   diesen Produktionseinheiten sind Redakteure eigenständig (ohne
   Produktionspersonal und ohne technische Betreuung eines
   TuP-Mitarbeiters) in der Lage, mit Hilfe eines selbst erstellten
   Opens-Media-Sendeplans, zu jeder Zeit live auf Sendung zu gehen oder
   selbst Beiträge (z.B. Podcasts) zu produzieren. Bestandteil dieser
   Sendungen können eigene Moderationen vor einem Bildschirmhintergrund,
   Interviews, Schalten oder auch Beitragszuspielungen sein. Unterstützt
   wird die Sendung durch die im Studiobereich bereits vertraute grafische
   Umgebung von VizRT (z.B. für Schrifteinblendungen, Erklärgrafiken,
   etc.) und eine im SWR bereits genutzte Automation (Mosart). Die
   eingesetzte Technik setzt hier sehr stark auf eine nutzerfreundliche
   Bedienung mit schlanken Workflows und Einsatz von festen Vorlagen
   (Schalten, Grafiken, Standardkonfigurationen). Distributionsziele
   dieser Sendungen oder Produktionen können sowohl der Online-Bereich als
   auch die lineare Verbreitung sein.
   Diese Ausschreibung bezieht sich auf die Lieferung, Integration und
   Inbetriebnahme von Selbstfahrerplätzen in Mainz und Stuttgart.
   Detaillierte Informationen sind dem Leistungsverzeichnis (siehe
   Technischer Teil B der Vergabeunterlagen) und den darin benannten
   Dokumenten zu entnehmen.
   Mit dieser Ausschreibung wird ein Auftragnehmer gesucht, der die
   Selbstfahrerplätze an den SWR Standorten Stuttgart und Mainz gemäß
   Leistungsbeschreibung (siehe Technischer Teil B der Vergabeunterlagen)
   ausstattet, in dem er die benötigte Studiotechnik liefert, montiert
   bzw. installiert sowie funktionsbereit in Betrieb nimmt. Im Rahmen
   dieser Leistungsbeschreibung erfolgt in Teilen eine produktscharfe
   Ausschreibung einzelner Leistungskomponenten, in dem zu integrierende
   Produkte dort konkret benannt werden.
   Mit dem Zuschlag wird ein EVB-IT-Systemlieferungsvertrag (siehe Anlage
   12 der Vergabeunterlagen) mit dem Auftragnehmer geschlossen, der den
   Vertragsbeginn bzw. Beginn der Leistungserbringung zum 01.08.2023
   vorsieht. Die Ausführung muss von ca. Oktober 2023 bis Ende März 2024
   erfolgen.
   Die über dieses Verfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
   Lieferleistungen
   Lieferung der Studiotechnik für die Selbstfahrerplätze an die SWR
   Standorte Stuttgart und Mainz (direkt an die entsprechenden
   Verwendungsstellen)
   Dienstleistungen
   Abstimmungsgespräche nach Zuschlag mit dem Auftraggeber entweder vor
   Ort oder per remote (z.B. über MS Teams)
   Werk- und Montageplanung der Umsetzung
   Implementierung, Inbetriebnahme, Dokumentation und Abnahme der
   Studiotechnik für die Selbstfahrerplätze an den SWR Standorten
   Stuttgart und Mainz
   Optionale Leistungen
   Ggf. Schulungen der Servicetechniker des Auftraggebers
   Ggf. zusätzliche Liefer- oder Dienstleistungen
   Die oben und in den jeweiligen Leistungsblättern aufgeführten
   optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber jederzeit abgerufen
   werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der
   zusätzlichen Leistungen besteht nicht.
   Die dem Verfahren zu Grunde liegende Zeitplanung ist in Kapitel 2.2.
   der Vergabeunterlagen aufgeführt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 250 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2023
   Ende: 31/03/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Ausstattungsvarianten gemäß Anlage 14 der Vergabeunterlagen:
   Preisblätter im Excel-Format
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §
   42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Bieterauskunft mit
   Eigenerklärung (siehe Anlage 2 der Vergabeunterlagen) ausgefüllt
   beizulegen.
   A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausbildung
   muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder
   Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der
   Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist
   (Handelsregisterauszug, nicht älter als ein Jahr).
   Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
   Bei beabsichtigter Bildung einer Bietergemeinschaft sind mit Abgabe des
   Angebots die unter Kapitel 4.3 der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A,
   geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
   Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und Wirtschaftliche und
   finanzielle Leistungsfähigkeit von jedem Mitglied der beabsichtigten
   Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur
   Feststellung der Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
   können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der
   beabsichtigten Bietergemeinschaft eingereicht werden.
   Mit dem Angebot ist nach jetzigem Kenntnisstand anzugeben, für welche
   Teile der Leistung und in welchem Umfang der Einsatz von
   Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
   Beim geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des
   Angebots die unter Kapitel 4.3 der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A,
   geforderten Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
   und Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nur vom Bieter
   vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter Technische und
   berufliche Leistungsfähigkeit müssen vom Bieter für die geplanten
   Unterauftragnehmer bezogen auf die ihm übertragenen Leistungen
   vorgelegt werden.
   Der geforderte Nachweis unter Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   ist vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten
   Unterauftragnehmer einzureichen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   A3.1 Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
   Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
   Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden
   Deckungssummen:
    Für Sachschäden bis zu 3Mio  je Schadensereignis (SE)
    Für Vermögensschäden bis zu 3Mio  je SE
    Für Personenschäden bis zu 3Mio  je SE
   oder
    Vorlage einer Erklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende
   Versicherung abgeschlossen wird.
   A3.2 Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei
   Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem
   Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
   vorgeschrieben ist.
   A3.3 Vorlage Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer
   Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger
   Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land,
   in dem der Bieter angemeldet ist, mindestens Risikoklasse IV (nicht
   älter als 1 Jahr).
   Anhand der vorgelegten Unterlagen findet eine Bewertung statt:
   Die Bewertung der Eignung findet in einer Kombination von Ausschluss-
   (A) und Bewertungskriterien (B) statt (vgl. UfAB 2018). Den einzelnen
   Bewertungs-Items wird hierzu eine Gewichtung und daraus folgend eine
   maximale Bewertungspunktzahl zugeordnet. Die Angaben der Bieter zu den
   Bewertungs-Items werden in drei Zielerfüllungsgrade (ZEG) eingeteilt
   und diesen die entsprechende Punktzahl zugeordnet:
   B3.1 Für die Bewertungs-Items Bilanzen oder Bilanzauszüge ist die
   Erwartungshaltung der Vergabestelle klar definiert und den
   Zielerfüllungsgraden wie folgt zugeordnet:
   Niederer ZEG = EK-Quote im Schnitt <10%, errechnet aus den o.a.
   Bilanzen oder Bilanzauszügen (1 Pkt.)
   Mittlerer ZEG = EK-Quote im Schnitt >10% und <25%, errechnet aus den
   o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen (5 Pkt.)
   Hoher ZEG = EK-Quote im Schnitt >25%, errechnet aus den o.a. Bilanzen
   oder Bilanzauszügen (10 Pkt.)
   
   B3.2 Bewertung des Bonitätsnachweises (aus A3.3):
   Niedriger ZEG (0 Pkt.) = Risikoklasse III
   Mittlerer ZEG (5 Pkt.) = Risikoklasse II
   Hoher ZEG (10 Pkt.) = Risikoklasse I
   In Kapitel 4.3.6 der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A, liegt eine
   Tabelle mit Risikoklassen verschiedener Finanzdienstleister bei, z.B.
   Creditreform Bonitätsindex:
   Bonitätsindex 275-298 => Risikoklasse III
   Bonitätsindex 247-274 => Risikoklasse II
   Bonitätsindex 100-246 => Risikoklasse I
   Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
   Bei beabsichtigter Bildung einer Bietergemeinschaft sind mit Abgabe des
   Angebots die unter Kapitel 4.3 der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A,
   geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
   Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und Wirtschaftliche und
   finanzielle Leistungsfähigkeit von jedem Mitglied der beabsichtigten
   Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur
   Feststellung der Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
   können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der
   beabsichtigten Bietergemeinschaft eingereicht werden.
   Mit dem Angebot ist nach jetzigem Kenntnisstand anzugeben, für welche
   Teile der Leistung und in welchem Umfang der Einsatz von
   Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
   Beim geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des
   Angebots die unter Kapitel 4.3 der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A,
   geforderten Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
   und Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nur vom Bieter
   vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter Technische und
   berufliche Leistung müssen vom Bieter für die geplanten
   Unterauftragnehmer bezogen auf die ihm übertragenen Leistungen
   vorgelegt werden.
   Der geforderte Nachweis unter Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   ist vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten
   Unterauftragnehmer einzureichen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   A3.1 - Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
   Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
   Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden
   Deckungssummen:
    Für Sachschäden bis zu 3.000.000  je Schadensereignis
    Für Vermögensschäden bis zu 3.000.000  je Schadensereignis
    Für Personenschäden bis zu 3.000.000  je Schadensereignis
   oder
    Vorlage einer Erklärung, im Zuschlagsfall ist eine entsprechende
   Versicherung abzuschließen und deren Abschluss unaufgefordert
   spätestens 14 Tage nach Zuschlag nachzuweisen.
   A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei
   Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem
   Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
   vorgeschrieben ist.
   A3.3 - Vorlage Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer
   Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger
   Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land,
   in dem der Bieter angemeldet ist, mindestens Risikoklasse IV (nicht
   älter als 1 Jahr).
   Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
   Bei beabsichtigter Bildung einer Bietergemeinschaft sind mit Abgabe des
   Angebots die unter Kapitel 4.3 der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A,
   geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
   Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und Wirtschaftliche und
   finanzielle Leistungsfähigkeit von jedem Mitglied der beabsichtigten
   Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur
   Feststellung der Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
   können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der
   beabsichtigten Bietergemeinschaft eingereicht werden.
   Mit dem Angebot ist nach jetzigem Kenntnisstand anzugeben, für welche
   Teile der Leistung und in welchem Umfang der Einsatz von
   Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
   Beim geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des
   Angebots die unter Kapitel 4.3 der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A,
   geforderten Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
   und Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nur vom Bieter
   vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter Technische und
   berufliche Leistungsfähigkeit müssen vom Bieter für die geplanten
   Unterauftragnehmer bezogen auf die ihm übertragenen Leistungen
   vorgelegt werden.
   Der geforderte Nachweis unter Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   ist vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten
   Unterauftragnehmer einzureichen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen
   folgende Unterlagen vorgelegt werden:
   A4.1 - Nachweis von 2 Referenzprojekten zur Lieferung, Integration und
   Inbetriebnahme von Studios/Selbstfahrerplätzen in vergleichbarer
   Größenordnung in den vergangenen zehn Jahren.
   A4.2 - Nachweis der beruflichen Befähigung von mindestens 8
   Mitarbeitern, die dem Bieter zur Leistungserbringung für die Lieferung,
   Integration und Inbetriebnahme von Selbstfahrerplätzen zur Verfügung
   stehen und die folgenden Rollen besetzen können:
    mindestens zwei in der Rolle Projektmanager
    mindestens zwei in der Rolle Montage / Baustellenleiter
    mindestens zwei in der Rolle AV-Techniker
   Anhand der vorgelegten Unterlagen werden Bewertungen wie folgt
   vorgenommen:
   B4.1 - Die Bewertung der eingereichten Referenzen erfolgt in Form einer
   vergleichenden Bewertung. Die eingereichten Referenzen werden
   vergleichend, anhand der vorgegebenen Anforderungen (13 Kriterien -
   siehe hierzu Kapitel 4.3.6 der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A) in
   Art und Größenordnung im Hinblick auf Ihren Schwierigkeitsgrad bewertet
   und danach, ob und in welchem Grad sie der ausgeschriebenen Leistung
   (Zielerfüllungsgrad) nahekommen:
   Niederer Zielerfüllungsgrad (ZEG) (1 Punkt): 0 - 5 Kriterien erfüllt
   Mittlerer ZEG (15 Punkte): 6 - 9 Kriterien erfüllt
   Hoher ZEG (30 Punkte): 10 - 13 Kriterien erfüllt
   Es sind 2 Referenzen gefordert, die jeweils einzeln bewertet werden und
   jeweils maximal 30 Wertungspunkte erreichen können.
   B4.2 - Die Bewertung der zusätzlichen, auftragsbezogenen beruflichen
   Befähigung geschieht im Hinblick auf die Komplexität der zu
   erbringenden Dienstleistungen. Sie erfolgt in Form einer vergleichenden
   Bewertung. Bewertet werden weitere Nachweise von Ausbildungen und das
   Erreichen von zusätzlichen Zertifizierungen, die auf den
   Auftragsgegenstand bezogen sind. Hierbei werden die benannten
   Zertifizierungen und Nachweise in Bezug zu der beschriebenen Rolle
   gesetzt und in die entsprechenden Zielerfüllungsgrade eingeteilt.
   Niederer ZEG = Zertifizierung / Ausbildung entspricht der
   Mindestanforderung für diese Rolle (0 Pkt.)
   Mittlerer ZEG = Zertifizierung / Ausbildung liegt über der
   Mindestanforderung für diese Rolle (2 Pkt.)
   Hoher ZEG = Zertifizierung / Ausbildung liegt deutlich über der
   Mindestanforderung für diese Rolle (4 Pkt.)
   Es sind zwei Profile gefordert, die mit je max. 4 Punkten bewertet
   wird.
   B4.3 - B4.4 - Die Bewertung der zusätzlichen, auftragsbezogenen
   beruflichen Befähigung geschieht im Hinblick auf die Komplexität der zu
   erbringenden Dienstleistungen. Sie erfolgt in Form einer vergleichenden
   Bewertung. Bewertet werden weitere Nachweise von Ausbildungen und das
   Erreichen von zusätzlichen Zertifizierungen, die auf den
   Auftragsgegenstand bezogen sind. Hierbei werden die benannten
   Zertifizierungen und Nachweise in Bezug zu der beschriebenen Rolle
   gesetzt und in die entsprechenden Zielerfüllungsgrade eingeteilt. Bei
   mehreren Profilen je Rolle werden die Maximalpunktzahlen auf die Anzahl
   der geforderten Profile verteilt.
   Niederer ZEG = Zertifizierung / Ausbildung entspricht der
   Mindestanforderung für diese Rolle (0 Pkt.)
   Mittlerer ZEG = Zertifizierung / Ausbildung liegt über der
   Mindestanforderung für diese Rolle (1,5 Pkt.)
   Hoher ZEG = Zertifizierung / Ausbildung liegt deutlich über der
   Mindestanforderung für diese Rolle (3 Pkt.)
   Es sind insgesamt 4 Profile gefordert, die jeweils einzeln mit max. je
   3 Punkten bewertet werden.
   Die Profile 7 und 8 werden nicht in die Bewertung einbezogen.
   Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
   siehe analog in III.1.2
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen
   folgende Unterlagen vorgelegt werden:
   A4.1 - Nachweis von 2 Referenzprojekten zur Lieferung, Integration und
   Inbetriebnahme von Studios/Selbstfahrerplätzen in vergleichbarer
   Größenordnung in den vergangenen zehn Jahren.
   A4.2 - Nachweis der beruflichen Befähigung von mindestens 8
   Mitarbeitern, die dem Bieter zur Leistungserbringung für die Lieferung,
   Integration und Inbetriebnahme von Selbstfahrerplätzen zur Verfügung
   stehen und die folgenden Rollen besetzen können:
    mindestens zwei in der Rolle Projektmanager
    mindestens zwei in der Rolle Montage / Baustellenleiter
    mindestens zwei in der Rolle AV-Techniker
   Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
   Bei beabsichtigter Bildung einer Bietergemeinschaft sind mit Abgabe des
   Angebots die unter Kapitel 4.3 der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A,
   geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
   Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und Wirtschaftliche und
   finanzielle Leistungsfähigkeit von jedem Mitglied der beabsichtigten
   Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur
   Feststellung der Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
   können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der
   beabsichtigten Bietergemeinschaft eingereicht werden.
   Mit dem Angebot ist nach jetzigem Kenntnisstand anzugeben, für welche
   Teile der Leistung und in welchem Umfang der Einsatz von
   Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
   Beim geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des
   Angebots die unter Kapitel 4.3 der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A,
   geforderten Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
   und Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nur vom Bieter
   vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter Technische und
   berufliche Leistungsfähigkeit müssen vom Bieter für die geplanten
   Unterauftragnehmer bezogen auf die ihm übertragenen Leistungen
   vorgelegt werden.
   Der geforderte Nachweis unter Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   ist vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten
   Unterauftragnehmer einzureichen.
   Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter in
   wirtschaftlich-finanzieller (siehe III.1.2) und technisch-beruflicher
   Leistungsfähigkeit (siehe III.1.3) alle Nachweise einreicht, alle
   Mindestanforderungen erfüllt und mindestens 65 Eignungspunkte erreicht.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung
   -Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche
   Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)
   -Vergabeunterlagen, Formaler Teil A, gem. Kapitel 3.11 Datenschutz und
   IT-Sicherheit ff
   Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/ jeder vorgesehene
   Unterauftragnehmer u. jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei
   Angebotsabgabe die gem. § 3 Absatz 1 bis 5 / 6 2 Tariftreueerklärung)
   oder §4Absatz 1 Mindestentgelterklärung) erforderliche
   Verpflichtungserklärung abgeben. Dies muss nicht abgegeben werden, wenn
   der Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, den
   öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort
   beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen. Gleiches gilt, wenn der Bieter
   beabsichtigt den öffentl. Auftrag ausschließlich durch die
   Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen,
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 26/06/2023
   Ortszeit: 23:59
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 27/06/2023
   Ortszeit: 00:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Elektronischer Rechnungsversand:
   E-Mail-Adresse: [10]Rechnungseingang-SWR@swr.de
   Weitere Details zu den Anforderungen an den elektronischen
   Rechnungsversand finden Sie unter dem Link
   [11]www.swr.de/ausschreibungen
   Die Eigenerklärung Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 ist bereits mit
   dem Angebot abzugeben.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 721926-8730
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: IHK Karlsruhe
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76133
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 721174290
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in
   Kapitel 3.5.6. der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A, genannten
   Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
   der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
   gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
   unberührt,
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verfahrens- und
   Vertragsunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15
   Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
   GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird
   ausdrücklich hingewiesen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 721926-8730
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   24/05/2023
References
   6. mailto:vergabe-it@swr.de?subject=TED
   7. http://www.swr.de/
   8. https://www.swr.de/ausschreibungen
   9. https://it-vergabe.eu/vergabe/angebot/0d7e0080d94a16cf894e486f433fad10
  10. mailto:Rechnungseingang-SWR@swr.de?subject=TED
  11. http://www.swr.de/ausschreibungen
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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