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Ausschreibung: Softwarepaket und Informationssysteme - DE-Marktoberdorf
Softwarepaket und Informationssysteme
Softwarepaket für Vernetzung, Internet und Intranet
Vernetzungssoftwarepaket
Softwarepakte für die Betriebssystemerweiterung
Netzbetriebssystemsoftwarepaket
Internet- und Intranet-Softwarepaket
Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität
Dokumentenerstellungssoftwarepaket
Dokumentenverwaltungssoftwarepaket
Zeichen- und Bildverarbeitungssoftwarepaket
Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket
Kommunikationssoftwarepaket
Multimediasoftwarepaket
Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket
Dienstprogramme für Softwarepakete
Sicherheitssoftwarepaket
Büroautomatisierungssoftwarepaket
Schulungs- und Unterhaltungssoftwarepaket
Tabellenkalkulations- und Erweiterungssoftwarepaket
Unterrichtssoftwarepaket
Dokument Nr...: 313376-2023 (ID: 2023052609214106646)
Veröffentlicht: 26.05.2023
*
  DE-Marktoberdorf: Softwarepaket und Informationssysteme
   2023/S 101/2023 313376
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern vertreten durch das Gymnasium
   Marktoberdorf
   Postanschrift: Mühlsteig 23
   Ort: Marktoberdorf
   NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
   Postleitzahl: 87616
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Blank, Michael
   E-Mail: [6]vergabe@las.bayern.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.gymnasium-marktoberdorf.de/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink
   /subproject/a1d51c90-b3ef-4de8-b48a-21b005916b35
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink
   /subproject/a1d51c90-b3ef-4de8-b48a-21b005916b35
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Bildung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Projekt Digitalisierung Gymnasium Marktoberdorf 2022-2027 - Los 3
   Referenznummer der Bekanntmachung: LAS-2.3-0212-5/7-Los3
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Los 3 - Microsoft OVS Lizenzen
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 65 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   48200000 Softwarepaket für Vernetzung, Internet und Intranet
   48210000 Vernetzungssoftwarepaket
   48213000 Softwarepakte für die Betriebssystemerweiterung
   48214000 Netzbetriebssystemsoftwarepaket
   48220000 Internet- und Intranet-Softwarepaket
   48300000 Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen,
   Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität
   48310000 Dokumentenerstellungssoftwarepaket
   48311000 Dokumentenverwaltungssoftwarepaket
   48320000 Zeichen- und Bildverarbeitungssoftwarepaket
   48500000 Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket
   48510000 Kommunikationssoftwarepaket
   48520000 Multimediasoftwarepaket
   48600000 Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket
   48700000 Dienstprogramme für Softwarepakete
   48730000 Sicherheitssoftwarepaket
   48920000 Büroautomatisierungssoftwarepaket
   48930000 Schulungs- und Unterhaltungssoftwarepaket
   48990000 Tabellenkalkulations- und Erweiterungssoftwarepaket
   48190000 Unterrichtssoftwarepaket
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Hierbei handelt es sich um eine Ausschreibung für das Los 3 "Microsoft
   OVS Lizenzen" zum Projekt Digitalisierung Gymnasium Marktoberdorf
   2022-2027. In weiterer Zukunft werden die anderen Lose zum o.g. Projekt
   zeitversetzt ebenso als EU-Verfahren veröffentlicht.
   Vertragsende bei Erreichung der Obergrenze :
   Der Vertrag endet automatisch vor Erreichung der 4
   Jahresrahmenvertragsfrist (ausgenommen hiervon sind eventuelle bereits
   abgerufene Lizenzen), wenn die ggf. bekanntgemachte Abrufobergrenze je
   Position in allen Positionen (vgl. abschließende Liste gem. Nr. 1 unter
   Sonstige Vereinbarungen I. des EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B)
   erreicht wurde.
   Ein Abruf je Position über die je Position bekanntgemachte Obergrenze
   ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies bedeutet, sobald bei einer
   Position die Obergrenze erreicht ist, darf für diese Position keine
   weiteren/neuen Abrufe erfolgen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 65 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1.1 Hinweis zu Kriterium 1.2 & 1.3
   K.O.-Kriterium: Nein
   Bei den Kriterien 1.2 und 1.3 sind nur Angaben zu tätigen und ggf.
   weitere Unterlagen mit dem Angebot einzureichen, sofern eine
   Bewerber-/Bietergemeinschaft vorliegt.
   1.2 Bestätigung zu Bewerber-/Bietergemeinschaften
   K.O.-Kriterium: Nein
   Als bevollmächtigter Vertreter bestätige ich, dass auch sämtliche
   weitere Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft den Inhalt
   der Eignungskriterien zur Kenntnis genommen und deren Inhalt bestätigt
   haben und vollumfänglich erfüllen.
   Hinweise : Liegt keine Beteiligung als Bewerber-/Bietergemeinschaft
   vor, ist keine Auswahl zu treffen. Bei einer Beantwortung mit
   "Nein" erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
   [ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0) Nur eine Antwort wählbar
   +++++++++
   1.3 Anlagen zum Angebot
   K.O.-Kriterium: Nein
   Als bevollmächtigter Vertreter erkläre ich, dass die nachfolgend
   aufgelisteten Angaben/Erklärungen zum Nachweis der Eignung
   Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. der weiteren Mitglieder der
   Bewerber-/Bietergemeinschaft dem Angebot als Anlage beigefügt
   wurden:
   1. Angaben zum Gewerbezentral-/Wettbewerbsregister (vgl.
   Eignungskriterium 3) für jedes Mitglied der
   Bewerber-/Bietergmeinschaft
   2. Statistische Angaben (vgl. Eignungskriterium 4) für jedes Mitglied
   der Bewerber-/Bietergemeinschaft
   3. Gemeinschaftliche und von allen Mitgliedern unterschriebene
   Erklärung gem. Ziffer 3.2 der Bewerbungsbedingungen EU
   Hinweis: Liegt keine Beteiligung als Bewerber-/Bietergemeinschaft vor,
   ist keine Auswahl zu treffen. Bei einer Beantwortung mit
   "Nein" erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
   [ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
   +++++++++
   2.1 Bestätigung der Kenntnisnahme [Mussangabe]
   K.O.-Kriterium: Ja
   Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren
   Inhalt.
   [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
   Eigenerklärung
   mit Angebotsabgabe erklärt der Angebotsersteller oder bei Bewerber- /
   Bietergemeinschaften
   deren bevollmächtigter Vertreter für die beteiligten Unternehmen
   Folgendes:
    Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
   wegen einer der
   in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261,
   263, 264,
   299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG)
   oder vergleichbarer
   Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht
   aus denselben
   Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt
   worden.
    Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
   Abgaben und
   Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
    Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht
   gegen geltende
   menschen-, umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
   verstoßen.
   Insbesondere
   wird
   gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen
   und
   Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt.
   werden
   gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in
   Lieferketten
   die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und
   umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet.
   werden
   den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen
   Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt,
   die nach dem
   Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den
   Wirkungen
   des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich
   erklärten
   Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des
   AÜG
   erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich
   vorgegeben
   werden.
    Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen
   des Unternehmens
   kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder
   eröffnet oder
   mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in
   Liquidation oder hat
   seine Tätigkeit eingestellt.
    Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine
   Integrität als
   Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch
   für Personen, deren
   Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
    Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich
   unzutreffenden Erklärungen
   abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit
   anderen Unternehmen
   keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung
   oder Verfälschung
   des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
    Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiloG, § 21
   SchwarzArbG und
   § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine
   Geldbuße von
   mindestens 2.500  wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21
   MiloG verhängt.
   Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten
   keine
   Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr
   als
   90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500  wegen Verstoßes
   gegen eine
   in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
   Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine
   Änderung ein, so ist
   dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche
   Erklärungen können den
   Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden
   diese Umstände
   nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein
   außerordentliches
   Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon
   unberührt.
   Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach
   § 124 GWB
   vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien,
   weshalb diese nicht zu einem
   Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
   Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den
   Ausschluss.
   ++++++++
   2.2 Bestätigung der Kenntnisnahme RUS [Mussangabe]
   K.O.-Kriterium: Ja
   Die Eigenerklärung zu russischen Unternehmen habe ich zur Kenntnis
   genommen und bestätige ihren Inhalt.
   Eigenerklärung russische Unternehmen
   mit Angebots- / Teilnahmeantragsabgabe erklärt der Angebotsersteller,
   bei Bewerber- /
   Bietergemeinschaften deren bevollmächtigter Vertreter Folgendes:
   1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel
   5 k) Absatz 1 der
   Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der
   Verordnung (EU)
   2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen
   angesichts der
   Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
   genannten
   Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der
   Vorschrift
   aufweisen,
   a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder
   die
   Niederlassung des Bewerbers / Bieters in Russland,
   b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines
   Unternehmens, auf
   die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber / Bieter
   über das
   Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %,
   c. durch das Handeln der Bewerber / Bieter im Namen oder auf Anweisung
   von
   Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und /
   oder
   b zutrifft.
   2. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten
   Unterauftragnehmer, Lieferanten
   oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung
   des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10
   %
   des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift
   genannten
   Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
   gehören.
   3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der
   Vertragslaufzeit keine als
   Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
   Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
   genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, die zu dem
   in der
   Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne
   der
   Vorschrift gehören und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts
   entfällt.
   +++++++++
   2.4 Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen
   K.O.-Kriterium: Nein
   Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach
   § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese
   nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
   Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den
   Ausschluss.
   Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im
   Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
   +++++++++
   3.1 Grundlage Auskunft Gewerbezentralregister
   K.O.-Kriterium: Nein
   Öffentliche Auftraggeber sind berechtigt, vor Zuschlagserteilung eine
   Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a
   GewO anzufordern.
   3.2 Grundlage Auskunft Wettbewerbsregister
   K.O.-Kriterium: Nein
   Öffentliche Auftraggeber sind nach § 6 Abs. 1 des
   Wettbewerbsregistergesetzes ab einer Höhe von 30.000  verpflichtet,
   für den
   Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine
   Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern.
   +++++++++
   4.1 Ausfüllhinweis
   K.O.-Kriterium: Nein
   Bitte beachten Sie zu den folgenden Positionen das Formular
   "Informationen zu statistischen Angaben".
   4.2 KMU-Eigenschaft [Mussangabe]
   K.O.-Kriterium: Nein
   Erfüllt Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst-, kleines oder
   mittleres Unternehmen (KMU)?
   [ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
   Nur eine Antwort wählbar
   4.3 NUTS-Code
   K.O.-Kriterium: Nein
   Bitte geben Sie hier den NUTS-Code an, der dem Sitz Ihres Unternehmens
   entspricht.
   +++++++++
   5.1 Hinweis
   K.O.-Kriterium: Nein
   Hinweis:
   Ein Eintrag zu den folgenden Punkten erfolgt erst bei der
   Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
   Bieter zulässig.
   5.2 Ausschlussgründe nach § 123 GWB
   K.O.-Kriterium: Ja
   Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen
   nach §123 GWB?
   [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
   Nur eine Antwort wählbar
   5.3 Ausschluss nach § 124 GWB
   K.O.-Kriterium: Ja
   Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen
   nach § 124 GWB, die zum Ausschluss führen?
   [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Verpflichtungserklärung für
   verbundene Unternehmen oder Unterauftragnehmer
   Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, die im Formular Darstellung der
   Struktur des Bieters
   unter Nr. 4 Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder
   Unterauftragnehmern:
   aufgeführten Leistungen und/oder Ressourcen zu erbringen bzw.
   tatsächlich
   zur Verfügung zu stellen, für die unser Unternehmen vom Bewerber/Bieter
   vorgesehen
   und eingetragen ist.
   Hinweis:
   Ist die Leistung nicht bereits im Vergabeverfahren zur Überprüfung der
   Eignung zu
   erbringen (= reine Unterauftragsnahme ohne Eignungsleihe), so tritt die
   Verpflichtung nur im Falle der Auftragsvergabe an den o.g.
   Bewerber/Bieter in Kraft.
   Eignungsleiher
   Ich/Wir, die oben aufgeführte Firma, garantieren die erforderliche
   wirtschaftliche,
   technische oder berufliche Leistungsfähigkeit für die Maßnahme/n in
   diesem
   Verfahren, für den o.g. Bewerber/Bieter zur Verfügung zu stellen.
   Hinweis:
   Bei Beanspruchung einer Eignungsleihe hat der Bieter mit dem Angebot
   diese
   Verpflichtungserklärung von beiden Parteien rechtsverbindlich
   unterschrieben
   beizufügen/hochzuladen. Für den Eignungsgeber sind alle geforderten
   Eignungsnachweise bereits mit der Angebotsabgabe zu erbringen bzw.
   nachzuweisen.
   Erklärung zur gemeinsamen Haftung
   Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, im Falle der Auftragsvergabe an den
   o.g. Bewerber/Bieter
   entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe gemeinsam mit dem
   Bewerber/Bieter zu
   haften.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   siehe Verpflichtungserklärung unter "Auflistung und kurze Beschreibung
   der Eignungskriterien"
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   2.3 Bestätigung Scientology-Schutzerklärung [Mussangabe]
   K.O.-Kriterium: Ja
   Ich/Wir versichere/n, dass die unter Nr. 2 der
   Scientology-Schutzerklärung unter "Vertragsbedingungen/Formulare"
   geforderten
   Punkte eingehalten werden.
   Hinweis:
   Bei einer Beantwortung mit "Nein" erfolgt der Ausschluss vom weiteren
   Verfahren.
   [ ] Keine Angabe
   [ ] Ja
   [ ] Nein
   +++++++++
   siehe Verpflichtungserklärung und Erklärung zur gemeinsamen Haftung
   unter "III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit"
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Schutzerklärung
   1. Erklärung zum Vergabeverfahren
   Der Bewerber / Bieter nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der
   Erklärung nach
   Nummer 2 oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den
   Ausschluss von diesem
   Vergabeverfahren zur Folge hat.
   2. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung
   Der Bewerber / Bieter versichert,
   2.1. dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die
   Technologie von
   L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise
   verbreitet, er keine Kurse
   oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder
   sonst zur
   Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare
   nach dieser
   Technologie besuchen lässt;
   2.2. dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags
   eingesetzten Personen
   die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger
   Weise verbreitet
   oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht.
   2.3. Der Bewerber / Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des
   Vertrags eingesetzte
   Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich
   auszuschließen,
   die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard
   anwenden, lehren,
   in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser
   Technologie
   besuchen.
   2.4. Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1
   oder 2.2 sowie ein
   Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.3 berechtigen den
   Auftraggeber zur
   Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist.
   Weitergehende Rechte
   des Auftraggebers bleiben unberührt.
   3. Hinweis nach Art. 9 Abs. 2 des Bayerischen Datenschutzgesetzes:
   Zur Erfüllung der Informationspflicht wird auf die folgende
   Bekanntmachung der Bayerischen
   Staatsregierung verwiesen.
   Scientology-Organisation
   Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
   Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr.
   476-2-151
   (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44):
   Die Scientology-Organisation in allen ihren Erscheinungsformen ist eine
   Vereinigung, die unter
   dem Deckmantel einer Religionsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele
   verfolgt und den einzelnen
   mittels rücksichtslos eingesetzter psycho- und sozial-technologischer
   Methoden einer totalen
   inneren und äußeren Kontrolle unterwirft, um ihn für ihre Ziele zu
   instrumentalisieren.
   Auf Grund der jetzigen Erkenntnislage ist davon auszugehen, dass ein
   nach der Technologie von
   L. Ron Hubbard geführtes Unternehmen als Bestandteil der
   Gesamtorganisation Scientology zu
   betrachten ist. Ein derartiges Unternehmen übernimmt die Verpflichtung,
   die Technologie von L.
   Ron Hubbard und die Ideologie von Scientology zu verbreiten, ihren
   Bestand zu sichern und in
   der Gesellschaft als allgemeines Gedankengut zu etablieren. Dadurch
   droht auch öffentlichen
   Stellen bei Geschäftskontakten eine Infiltration und Ausforschung durch
   Scientology.
   Um dieser Gefahr wirksam begegnen zu können, wird bestimmt:
   1. Von Auftragnehmern ist bei der Vergabe öffentlicher
   Dienstleistungsaufträge in den
   nachfolgenden Fällen bei der Auftragsvergabe eine Schutzerklärung gemäß
   Anlage zu
   verlangen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird.
   Schutzerklärungen sind
   zulässig und notwendig, um bei solchen Vertragsverhältnissen die
   Zuverlässigkeit und
   Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers abzuklären, die
    Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Organisation des
   Vertragspartners oder seine
   Beschäftigten eröffnen
    ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen oder
    die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen und Daten
   gegenüber dem
   Vertragspartner erfordern.
   Schutzerklärungen kommen demnach regelmäßig in folgenden
   Vertragsverhältnissen in
   Betracht:
   Unternehmensberatung, Personal- und Managementschulung, Fortbildungs-
   und
   Vortragsveranstaltungen, Softwareberatung, -entwicklung und -pflege,
   Projektentwicklung
   und -steuerung, Forschungs- und Untersuchungsaufträge.
   2. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich
   falschen Erklärung
   hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge.
   3. Erweist sich nach Vertragsschluss, dass eine wissentlich falsche
   Erklärung abgegeben oder
   gegen die mit der Erklärung eingegangenen Verpflichtungen verstoßen
   wurde, so ist der
   Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
   4. Den kommunalen Auftraggebern und den sonstigen der Aufsicht des
   Freistaates Bayern
   unterliegenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird
   empfohlen, entsprechend
   zu verfahren. Das gleiche gilt für die Empfänger von Zuwendungen des
   Freistaates Bayern,
   wenn die Zuwendungen für Maßnahmen nach Nummer 1 gegeben werden.
   5. Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 1996 in Kraft.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Einhaltung der
   Vorgaben des Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt
   (Produktsicherheitsgesetz  ProdSG) und Gesetz zur Einrichtung und zum
   Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche
   Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregistergesetz - WRegG).
   Mit dem Angebot sind zwingend die nachfolgend genannten Unterlagen
   einzureichen. Hierbei handelt es sich um Mindestanforderungen, die
   teils dem Nachweis der Eignung dienen.
   1.) Mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Unterlagen (vgl.
   Vertragsbedingungen/ Formulare), die dem Angebot automatisch vom
   eVergabe-System beigefügt werden und somit Bestandteil des Angebots
   werden.
    Bewerbungsbedingungen EU
    Ergaenzende_BewerbBedingungen EU
    Datenschutzhinweise_LAS
    Geheimhaltungsvereinbarung
    Struktur Bieters
    Eigenerklärung
    Eigenerklärung RUS-Sanktionen
    Schutzerklärung Scientology
    Erklaerung_Mitarbeiterverguetung_AentG
    Verpflichtungserklaerung_und Erklaerung_zur_gemeinsamen_Haftung
    Informationen zu statistischen Angaben
    EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B
    L_214_Besondere_Vertragsbedingungen_0622
    Leistungsbeschreibung_und_Preisblatt
    L_2441_Auftragsverarbeitung_1022
    L_2442_Erklärung_Auftragsverarbeitung_0421
    Leistungsverzeichnis
    Kriterienkatalog
   Hinweis: Teilweise müssen an Stellen (bei Formularen,
   Leistungsverzeichnis usw.) Eintragungen durch den Bieter vorgenommen
   werden.
   2.) Unterlagen, welche vom Bieter eigenständig dem Angebot beizufügen
   sind. Die Unterlagen sind im Bereich Eigene Anlagen vom Bieter
   gesondert hochzuladen.
    ggf. weitere notwendige Erklärungen für Bietergemeinschaften,
   Unterauftragnehmer oder verbundene Unternehmen gem. Ziffer 3.1 ff. der
   Datei Bewerbungsbedingungen EU
    ggf. je Mitglied der Bietergemeinschaft und/oder je
   Unterauftragnehmer gesondert bestätigte Eigenerklärungen und
   Verpflichtungserklärung und Erklärung zur gemeinsamen Haftung
    ggf. Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen
   3.) Zudem weisen wir auf die vom Bieter auszufüllenden
   (Eignungs-)Kriterien in den Vergabeunterlagen hin.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [10]2023/S 076-229248
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 29/06/2023
   Ortszeit: 09:30
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 18/08/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 29/06/2023
   Ortszeit: 09:30
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal
   [11]www.auftrage.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird
   ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
   schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses
   nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von
   Insolvenz-/Liquidationsverfahren und Wettbewerbswidrigen Verhalten,
   bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben
   und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstr. 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80539
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein
   Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange
   durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
   Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der
   Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten
   Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei
   Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10
   Kalendertage vergangen sind.
   Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
   hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber
   innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den
   Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der
   Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist)
   gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.
   1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge
   nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
   anstreben können.
   Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht
   abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von
   längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des
   Auftraggebers Diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der
   Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
   Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz
   2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der
   Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22/05/2023
References
   6. mailto:vergabe@las.bayern.de?subject=TED
   7. https://www.gymnasium-marktoberdorf.de/
   8. https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/a1d51c90-b3ef-4de8-b48a-21b005916b35
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  10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:229248-2023:TEXT:DE:HTML
  11. http://www.auftrage.bayern.de/
  12. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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