Titel :
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DE-Marktoberdorf - Softwarepaket und Informationssysteme
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2023052609214106646 / 313376-2023
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Veröffentlicht :
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26.05.2023
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Angebotsabgabe bis :
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29.06.2023
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Vertragstyp :
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Lieferauftrag
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Verfahrensart :
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Offenes Verfahren
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Unterteilung des Auftrags :
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Gesamtangebot
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Zuschlagkriterien :
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Wirtschaftlichstes Angebot
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Produkt-Codes :
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48000000 - Softwarepaket und Informationssysteme
48200000 - Softwarepaket für Vernetzung, Internet und Intranet
48210000 - Vernetzungssoftwarepaket
48213000 - Softwarepakte für die Betriebssystemerweiterung
48214000 - Netzbetriebssystemsoftwarepaket
48220000 - Internet- und Intranet-Softwarepaket
48300000 - Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität
48310000 - Dokumentenerstellungssoftwarepaket
48311000 - Dokumentenverwaltungssoftwarepaket
48320000 - Zeichen- und Bildverarbeitungssoftwarepaket
48500000 - Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket
48510000 - Kommunikationssoftwarepaket
48520000 - Multimediasoftwarepaket
48600000 - Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket
48700000 - Dienstprogramme für Softwarepakete
48730000 - Sicherheitssoftwarepaket
48920000 - Büroautomatisierungssoftwarepaket
48930000 - Schulungs- und Unterhaltungssoftwarepaket
48990000 - Tabellenkalkulations- und Erweiterungssoftwarepaket
48190000 - Unterrichtssoftwarepaket
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DE-Marktoberdorf: Softwarepaket und Informationssysteme
2023/S 101/2023 313376
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern vertreten durch das Gymnasium
Marktoberdorf
Postanschrift: Mühlsteig 23
Ort: Marktoberdorf
NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
Postleitzahl: 87616
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Blank, Michael
E-Mail: [6]vergabe@las.bayern.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.gymnasium-marktoberdorf.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink
/subproject/a1d51c90-b3ef-4de8-b48a-21b005916b35
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink
/subproject/a1d51c90-b3ef-4de8-b48a-21b005916b35
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Projekt Digitalisierung Gymnasium Marktoberdorf 2022-2027 - Los 3
Referenznummer der Bekanntmachung: LAS-2.3-0212-5/7-Los3
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Los 3 - Microsoft OVS Lizenzen
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 65 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48200000 Softwarepaket für Vernetzung, Internet und Intranet
48210000 Vernetzungssoftwarepaket
48213000 Softwarepakte für die Betriebssystemerweiterung
48214000 Netzbetriebssystemsoftwarepaket
48220000 Internet- und Intranet-Softwarepaket
48300000 Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen,
Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität
48310000 Dokumentenerstellungssoftwarepaket
48311000 Dokumentenverwaltungssoftwarepaket
48320000 Zeichen- und Bildverarbeitungssoftwarepaket
48500000 Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket
48510000 Kommunikationssoftwarepaket
48520000 Multimediasoftwarepaket
48600000 Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket
48700000 Dienstprogramme für Softwarepakete
48730000 Sicherheitssoftwarepaket
48920000 Büroautomatisierungssoftwarepaket
48930000 Schulungs- und Unterhaltungssoftwarepaket
48990000 Tabellenkalkulations- und Erweiterungssoftwarepaket
48190000 Unterrichtssoftwarepaket
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Hierbei handelt es sich um eine Ausschreibung für das Los 3 "Microsoft
OVS Lizenzen" zum Projekt Digitalisierung Gymnasium Marktoberdorf
2022-2027. In weiterer Zukunft werden die anderen Lose zum o.g. Projekt
zeitversetzt ebenso als EU-Verfahren veröffentlicht.
Vertragsende bei Erreichung der Obergrenze :
Der Vertrag endet automatisch vor Erreichung der 4
Jahresrahmenvertragsfrist (ausgenommen hiervon sind eventuelle bereits
abgerufene Lizenzen), wenn die ggf. bekanntgemachte Abrufobergrenze je
Position in allen Positionen (vgl. abschließende Liste gem. Nr. 1 unter
Sonstige Vereinbarungen I. des EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B)
erreicht wurde.
Ein Abruf je Position über die je Position bekanntgemachte Obergrenze
ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies bedeutet, sobald bei einer
Position die Obergrenze erreicht ist, darf für diese Position keine
weiteren/neuen Abrufe erfolgen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 65 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1.1 Hinweis zu Kriterium 1.2 & 1.3
K.O.-Kriterium: Nein
Bei den Kriterien 1.2 und 1.3 sind nur Angaben zu tätigen und ggf.
weitere Unterlagen mit dem Angebot einzureichen, sofern eine
Bewerber-/Bietergemeinschaft vorliegt.
1.2 Bestätigung zu Bewerber-/Bietergemeinschaften
K.O.-Kriterium: Nein
Als bevollmächtigter Vertreter bestätige ich, dass auch sämtliche
weitere Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft den Inhalt
der Eignungskriterien zur Kenntnis genommen und deren Inhalt bestätigt
haben und vollumfänglich erfüllen.
Hinweise : Liegt keine Beteiligung als Bewerber-/Bietergemeinschaft
vor, ist keine Auswahl zu treffen. Bei einer Beantwortung mit
"Nein" erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0) Nur eine Antwort wählbar
+++++++++
1.3 Anlagen zum Angebot
K.O.-Kriterium: Nein
Als bevollmächtigter Vertreter erkläre ich, dass die nachfolgend
aufgelisteten Angaben/Erklärungen zum Nachweis der Eignung
Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. der weiteren Mitglieder der
Bewerber-/Bietergemeinschaft dem Angebot als Anlage beigefügt
wurden:
1. Angaben zum Gewerbezentral-/Wettbewerbsregister (vgl.
Eignungskriterium 3) für jedes Mitglied der
Bewerber-/Bietergmeinschaft
2. Statistische Angaben (vgl. Eignungskriterium 4) für jedes Mitglied
der Bewerber-/Bietergemeinschaft
3. Gemeinschaftliche und von allen Mitgliedern unterschriebene
Erklärung gem. Ziffer 3.2 der Bewerbungsbedingungen EU
Hinweis: Liegt keine Beteiligung als Bewerber-/Bietergemeinschaft vor,
ist keine Auswahl zu treffen. Bei einer Beantwortung mit
"Nein" erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
+++++++++
2.1 Bestätigung der Kenntnisnahme [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren
Inhalt.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Eigenerklärung
mit Angebotsabgabe erklärt der Angebotsersteller oder bei Bewerber- /
Bietergemeinschaften
deren bevollmächtigter Vertreter für die beteiligten Unternehmen
Folgendes:
Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
wegen einer der
in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261,
263, 264,
299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG)
oder vergleichbarer
Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht
aus denselben
Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt
worden.
Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht
gegen geltende
menschen-, umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen.
Insbesondere
wird
gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen
und
Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt.
werden
gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in
Lieferketten
die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und
umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet.
werden
den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen
Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt,
die nach dem
Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den
Wirkungen
des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich
erklärten
Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des
AÜG
erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich
vorgegeben
werden.
Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen
des Unternehmens
kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet oder
mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in
Liquidation oder hat
seine Tätigkeit eingestellt.
Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine
Integrität als
Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch
für Personen, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich
unzutreffenden Erklärungen
abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit
anderen Unternehmen
keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung
oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiloG, § 21
SchwarzArbG und
§ 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine
Geldbuße von
mindestens 2.500 wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21
MiloG verhängt.
Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten
keine
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr
als
90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 wegen Verstoßes
gegen eine
in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine
Änderung ein, so ist
dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche
Erklärungen können den
Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden
diese Umstände
nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein
außerordentliches
Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon
unberührt.
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach
§ 124 GWB
vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien,
weshalb diese nicht zu einem
Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den
Ausschluss.
++++++++
2.2 Bestätigung der Kenntnisnahme RUS [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Eigenerklärung zu russischen Unternehmen habe ich zur Kenntnis
genommen und bestätige ihren Inhalt.
Eigenerklärung russische Unternehmen
mit Angebots- / Teilnahmeantragsabgabe erklärt der Angebotsersteller,
bei Bewerber- /
Bietergemeinschaften deren bevollmächtigter Vertreter Folgendes:
1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel
5 k) Absatz 1 der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der
Verordnung (EU)
2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen
angesichts der
Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten
Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der
Vorschrift
aufweisen,
a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder
die
Niederlassung des Bewerbers / Bieters in Russland,
b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines
Unternehmens, auf
die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber / Bieter
über das
Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %,
c. durch das Handeln der Bewerber / Bieter im Namen oder auf Anweisung
von
Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und /
oder
b zutrifft.
2. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten
Unterauftragnehmer, Lieferanten
oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung
des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10
%
des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift
genannten
Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
gehören.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der
Vertragslaufzeit keine als
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, die zu dem
in der
Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne
der
Vorschrift gehören und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts
entfällt.
+++++++++
2.4 Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen
K.O.-Kriterium: Nein
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach
§ 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese
nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den
Ausschluss.
Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im
Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
+++++++++
3.1 Grundlage Auskunft Gewerbezentralregister
K.O.-Kriterium: Nein
Öffentliche Auftraggeber sind berechtigt, vor Zuschlagserteilung eine
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a
GewO anzufordern.
3.2 Grundlage Auskunft Wettbewerbsregister
K.O.-Kriterium: Nein
Öffentliche Auftraggeber sind nach § 6 Abs. 1 des
Wettbewerbsregistergesetzes ab einer Höhe von 30.000 verpflichtet,
für den
Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine
Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern.
+++++++++
4.1 Ausfüllhinweis
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte beachten Sie zu den folgenden Positionen das Formular
"Informationen zu statistischen Angaben".
4.2 KMU-Eigenschaft [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Erfüllt Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst-, kleines oder
mittleres Unternehmen (KMU)?
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
4.3 NUTS-Code
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte geben Sie hier den NUTS-Code an, der dem Sitz Ihres Unternehmens
entspricht.
+++++++++
5.1 Hinweis
K.O.-Kriterium: Nein
Hinweis:
Ein Eintrag zu den folgenden Punkten erfolgt erst bei der
Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter zulässig.
5.2 Ausschlussgründe nach § 123 GWB
K.O.-Kriterium: Ja
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen
nach §123 GWB?
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
5.3 Ausschluss nach § 124 GWB
K.O.-Kriterium: Ja
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen
nach § 124 GWB, die zum Ausschluss führen?
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Verpflichtungserklärung für
verbundene Unternehmen oder Unterauftragnehmer
Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, die im Formular Darstellung der
Struktur des Bieters
unter Nr. 4 Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder
Unterauftragnehmern:
aufgeführten Leistungen und/oder Ressourcen zu erbringen bzw.
tatsächlich
zur Verfügung zu stellen, für die unser Unternehmen vom Bewerber/Bieter
vorgesehen
und eingetragen ist.
Hinweis:
Ist die Leistung nicht bereits im Vergabeverfahren zur Überprüfung der
Eignung zu
erbringen (= reine Unterauftragsnahme ohne Eignungsleihe), so tritt die
Verpflichtung nur im Falle der Auftragsvergabe an den o.g.
Bewerber/Bieter in Kraft.
Eignungsleiher
Ich/Wir, die oben aufgeführte Firma, garantieren die erforderliche
wirtschaftliche,
technische oder berufliche Leistungsfähigkeit für die Maßnahme/n in
diesem
Verfahren, für den o.g. Bewerber/Bieter zur Verfügung zu stellen.
Hinweis:
Bei Beanspruchung einer Eignungsleihe hat der Bieter mit dem Angebot
diese
Verpflichtungserklärung von beiden Parteien rechtsverbindlich
unterschrieben
beizufügen/hochzuladen. Für den Eignungsgeber sind alle geforderten
Eignungsnachweise bereits mit der Angebotsabgabe zu erbringen bzw.
nachzuweisen.
Erklärung zur gemeinsamen Haftung
Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, im Falle der Auftragsvergabe an den
o.g. Bewerber/Bieter
entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe gemeinsam mit dem
Bewerber/Bieter zu
haften.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
siehe Verpflichtungserklärung unter "Auflistung und kurze Beschreibung
der Eignungskriterien"
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
2.3 Bestätigung Scientology-Schutzerklärung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/Wir versichere/n, dass die unter Nr. 2 der
Scientology-Schutzerklärung unter "Vertragsbedingungen/Formulare"
geforderten
Punkte eingehalten werden.
Hinweis:
Bei einer Beantwortung mit "Nein" erfolgt der Ausschluss vom weiteren
Verfahren.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
+++++++++
siehe Verpflichtungserklärung und Erklärung zur gemeinsamen Haftung
unter "III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit"
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Schutzerklärung
1. Erklärung zum Vergabeverfahren
Der Bewerber / Bieter nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der
Erklärung nach
Nummer 2 oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den
Ausschluss von diesem
Vergabeverfahren zur Folge hat.
2. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung
Der Bewerber / Bieter versichert,
2.1. dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die
Technologie von
L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise
verbreitet, er keine Kurse
oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder
sonst zur
Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare
nach dieser
Technologie besuchen lässt;
2.2. dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags
eingesetzten Personen
die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger
Weise verbreitet
oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht.
2.3. Der Bewerber / Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des
Vertrags eingesetzte
Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich
auszuschließen,
die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard
anwenden, lehren,
in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser
Technologie
besuchen.
2.4. Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1
oder 2.2 sowie ein
Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.3 berechtigen den
Auftraggeber zur
Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist.
Weitergehende Rechte
des Auftraggebers bleiben unberührt.
3. Hinweis nach Art. 9 Abs. 2 des Bayerischen Datenschutzgesetzes:
Zur Erfüllung der Informationspflicht wird auf die folgende
Bekanntmachung der Bayerischen
Staatsregierung verwiesen.
Scientology-Organisation
Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr.
476-2-151
(AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44):
Die Scientology-Organisation in allen ihren Erscheinungsformen ist eine
Vereinigung, die unter
dem Deckmantel einer Religionsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele
verfolgt und den einzelnen
mittels rücksichtslos eingesetzter psycho- und sozial-technologischer
Methoden einer totalen
inneren und äußeren Kontrolle unterwirft, um ihn für ihre Ziele zu
instrumentalisieren.
Auf Grund der jetzigen Erkenntnislage ist davon auszugehen, dass ein
nach der Technologie von
L. Ron Hubbard geführtes Unternehmen als Bestandteil der
Gesamtorganisation Scientology zu
betrachten ist. Ein derartiges Unternehmen übernimmt die Verpflichtung,
die Technologie von L.
Ron Hubbard und die Ideologie von Scientology zu verbreiten, ihren
Bestand zu sichern und in
der Gesellschaft als allgemeines Gedankengut zu etablieren. Dadurch
droht auch öffentlichen
Stellen bei Geschäftskontakten eine Infiltration und Ausforschung durch
Scientology.
Um dieser Gefahr wirksam begegnen zu können, wird bestimmt:
1. Von Auftragnehmern ist bei der Vergabe öffentlicher
Dienstleistungsaufträge in den
nachfolgenden Fällen bei der Auftragsvergabe eine Schutzerklärung gemäß
Anlage zu
verlangen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird.
Schutzerklärungen sind
zulässig und notwendig, um bei solchen Vertragsverhältnissen die
Zuverlässigkeit und
Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers abzuklären, die
Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Organisation des
Vertragspartners oder seine
Beschäftigten eröffnen
ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen oder
die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen und Daten
gegenüber dem
Vertragspartner erfordern.
Schutzerklärungen kommen demnach regelmäßig in folgenden
Vertragsverhältnissen in
Betracht:
Unternehmensberatung, Personal- und Managementschulung, Fortbildungs-
und
Vortragsveranstaltungen, Softwareberatung, -entwicklung und -pflege,
Projektentwicklung
und -steuerung, Forschungs- und Untersuchungsaufträge.
2. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich
falschen Erklärung
hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge.
3. Erweist sich nach Vertragsschluss, dass eine wissentlich falsche
Erklärung abgegeben oder
gegen die mit der Erklärung eingegangenen Verpflichtungen verstoßen
wurde, so ist der
Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
4. Den kommunalen Auftraggebern und den sonstigen der Aufsicht des
Freistaates Bayern
unterliegenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird
empfohlen, entsprechend
zu verfahren. Das gleiche gilt für die Empfänger von Zuwendungen des
Freistaates Bayern,
wenn die Zuwendungen für Maßnahmen nach Nummer 1 gegeben werden.
5. Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 1996 in Kraft.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Einhaltung der
Vorgaben des Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt
(Produktsicherheitsgesetz ProdSG) und Gesetz zur Einrichtung und zum
Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche
Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregistergesetz - WRegG).
Mit dem Angebot sind zwingend die nachfolgend genannten Unterlagen
einzureichen. Hierbei handelt es sich um Mindestanforderungen, die
teils dem Nachweis der Eignung dienen.
1.) Mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Unterlagen (vgl.
Vertragsbedingungen/ Formulare), die dem Angebot automatisch vom
eVergabe-System beigefügt werden und somit Bestandteil des Angebots
werden.
Bewerbungsbedingungen EU
Ergaenzende_BewerbBedingungen EU
Datenschutzhinweise_LAS
Geheimhaltungsvereinbarung
Struktur Bieters
Eigenerklärung
Eigenerklärung RUS-Sanktionen
Schutzerklärung Scientology
Erklaerung_Mitarbeiterverguetung_AentG
Verpflichtungserklaerung_und Erklaerung_zur_gemeinsamen_Haftung
Informationen zu statistischen Angaben
EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B
L_214_Besondere_Vertragsbedingungen_0622
Leistungsbeschreibung_und_Preisblatt
L_2441_Auftragsverarbeitung_1022
L_2442_Erklärung_Auftragsverarbeitung_0421
Leistungsverzeichnis
Kriterienkatalog
Hinweis: Teilweise müssen an Stellen (bei Formularen,
Leistungsverzeichnis usw.) Eintragungen durch den Bieter vorgenommen
werden.
2.) Unterlagen, welche vom Bieter eigenständig dem Angebot beizufügen
sind. Die Unterlagen sind im Bereich Eigene Anlagen vom Bieter
gesondert hochzuladen.
ggf. weitere notwendige Erklärungen für Bietergemeinschaften,
Unterauftragnehmer oder verbundene Unternehmen gem. Ziffer 3.1 ff. der
Datei Bewerbungsbedingungen EU
ggf. je Mitglied der Bietergemeinschaft und/oder je
Unterauftragnehmer gesondert bestätigte Eigenerklärungen und
Verpflichtungserklärung und Erklärung zur gemeinsamen Haftung
ggf. Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen
3.) Zudem weisen wir auf die vom Bieter auszufüllenden
(Eignungs-)Kriterien in den Vergabeunterlagen hin.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [10]2023/S 076-229248
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 29/06/2023
Ortszeit: 09:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 18/08/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 29/06/2023
Ortszeit: 09:30
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal
[11]www.auftrage.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird
ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses
nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von
Insolvenz-/Liquidationsverfahren und Wettbewerbswidrigen Verhalten,
bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben
und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer
Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein
Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange
durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der
Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten
Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei
Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10
Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den
Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der
Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist)
gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.
1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge
nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht
abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von
längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des
Auftraggebers Diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der
Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz
2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/05/2023
References
6. mailto:vergabe@las.bayern.de?subject=TED
7. https://www.gymnasium-marktoberdorf.de/
8. https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/a1d51c90-b3ef-4de8-b48a-21b005916b35
9. https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/a1d51c90-b3ef-4de8-b48a-21b005916b35
10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:229248-2023:TEXT:DE:HTML
11. http://www.auftrage.bayern.de/
12. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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