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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Mannheim - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023052609191406189 / 312911-2023
Veröffentlicht :
26.05.2023
Angebotsabgabe bis :
22.06.2023
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
90500000 - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
DE-Mannheim: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen

2023/S 101/2023 312911

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Mannheim, Stadtraumservice Mannheim
Postanschrift: Käfertaler Straße 248
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68167
Land: Deutschland
E-Mail: [6]760vergabe@mannheim.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.mannheim.de/abfallwirtschaft
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?funct
ion=_Details&TenderOID=54321-Tender-18847952e41-19fbfc581670ef75
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]www.auftragsboerse.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Transport und Verwertung von Straßenkehricht
Referenznummer der Bekanntmachung: 30/23/76.6
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen
Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Transport und Verwertung von Straßenkehricht
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Stadt Mannheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vergabegegenstand ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags in
der rechtlichen Ausgestaltung einer Rahmenvereinbarung mit einem
einzigen Wirtschaftsteilnehmer über die Verwertung des Straßenkehrichts
einschließlich der Beförderung ab der Übergabestelle des Auftraggebers
zur Verwertungsanlage des Auftragnehmers.

Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung.

Die Schätzmengen und die Höchstmengen betragen 12.000 t , bezogen auf
den maximalen Vertragszeitraum. Klarstellend wird darauf hingewiesen,
dass der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Menge
hat.

Der Vertrag hat eine feste Laufzeit von 1 Vertragsjahr. Danach
verlängert er sich stillschweigend jeweils um ein weiteres
Vertragsjahr, falls er nicht vom AG mit einer Frist von 3 Monate zum
Monatsende bzw. vom AN mit einer Frist von 9 Monaten zum Monatsende
gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens nach Ablauf des 4.
Vertragsjahres.

Unabhängig der in den Sätzen 1-4 genannten Fristen verliert die
Rahmenvereinbarung mit Erreichen der Höchstmengen (12.000 t bezogen auf
den maximalen Vertragszeitraum) ihre Wirkung, je nachdem, welches der
beiden Ereignisse zuerst eintritt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Energieeffizienz (Transportentfernung) /
Gewichtung: 20,00
Preis - Gewichtung: 80,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Eigenerklärungen durch Angebotsabgabe dass der Bieter die
gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen
Leistung erfüllt.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Hinweis: Der AG behält sich vor, von den in der engeren Wahl
befindlichen Bietern zur Prüfung der Leistungsfähigkeit eine
Bonitätsprüfung vorzunehmen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweis über die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG
für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten "Verwertung" und
"Beseitigung" für die Erstbehandlungsanlage. Die jeweiligen Nachweise
müssen sich auf den Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnisverordnung 20
03 03 (Straßenkehricht) beziehen; Bieter aus der EU, welche die
Leistungen von einem Firmensitz außerhalb Deutschlands erbringen, legen
den entsprechenden Nachweis gem. EN ISO 14001 vor.

Darstellung des Entsorgungsweges mit Angabe der Erst-Behandlungsanlage
(Firmenbezeichnung, Anschrift)

Referenzen über die in den letzten drei Jahren erbrachten
vergleichbaren oder ähnlichen Auftragsleistungen, soweit vorhanden

falls zutreffend, VHB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen

falls zutreffend, VHB 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft

falls zutreffend, VHB 235 Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten
anderer Unternehmen

VHB 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

Eigenerklärung bzgl. des 5. EU-Sanktionspaketes
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

falls zutreffend, Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die
vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden

falls zutreffend, Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt

falls zutreffend, Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die
vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden (Nachunternehmer)

falls zutreffend, Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
(Nachunternehmer)

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/06/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/06/2023
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung
des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch
zu ermöglichen.

#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des
SaubFahrzeugBeschG#

#cvd#cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekamme Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [10]Vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [11]Vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/05/2023

References

6. mailto:760vergabe@mannheim.de?subject=TED
7. http://www.mannheim.de/abfallwirtschaft
8. https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18847952e41-19fbfc5816
70ef75
9. http://www.auftragsboerse.de/
10. mailto:Vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
11. mailto:Vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED

 
 
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