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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Mannheim
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 312911-2023 (ID: 2023052609191406189)
Veröffentlicht: 26.05.2023
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  DE-Mannheim: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
   2023/S 101/2023 312911
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Mannheim, Stadtraumservice Mannheim
   Postanschrift: Käfertaler Straße 248
   Ort: Mannheim
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Postleitzahl: 68167
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]760vergabe@mannheim.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.mannheim.de/abfallwirtschaft
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?funct
   ion=_Details&TenderOID=54321-Tender-18847952e41-19fbfc581670ef75
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]www.auftragsboerse.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Transport und Verwertung von Straßenkehricht
   Referenznummer der Bekanntmachung: 30/23/76.6
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen
   Abfällen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Transport und Verwertung von Straßenkehricht
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Mannheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Vergabegegenstand ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags in
   der rechtlichen Ausgestaltung einer Rahmenvereinbarung mit einem
   einzigen Wirtschaftsteilnehmer über die Verwertung des Straßenkehrichts
   einschließlich der Beförderung ab der Übergabestelle des Auftraggebers
   zur Verwertungsanlage des Auftragnehmers.
   Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung.
   Die Schätzmengen und die Höchstmengen betragen 12.000 t , bezogen auf
   den maximalen Vertragszeitraum. Klarstellend wird darauf hingewiesen,
   dass der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Menge
   hat.
   Der Vertrag hat eine feste Laufzeit von 1 Vertragsjahr. Danach
   verlängert er sich stillschweigend jeweils um ein weiteres
   Vertragsjahr, falls er nicht vom AG mit einer Frist von 3 Monate zum
   Monatsende bzw. vom AN mit einer Frist von 9 Monaten zum Monatsende
   gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens nach Ablauf des 4.
   Vertragsjahres.
   Unabhängig der in den Sätzen 1-4 genannten Fristen verliert die
   Rahmenvereinbarung mit Erreichen der Höchstmengen (12.000 t bezogen auf
   den maximalen Vertragszeitraum) ihre Wirkung, je nachdem, welches der
   beiden Ereignisse zuerst eintritt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Energieeffizienz (Transportentfernung) /
   Gewichtung: 20,00
   Preis - Gewichtung: 80,00
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Eigenerklärungen durch Angebotsabgabe dass der Bieter die
   gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen
   Leistung erfüllt.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Hinweis: Der AG behält sich vor, von den in der engeren Wahl
   befindlichen Bietern zur Prüfung der Leistungsfähigkeit eine
   Bonitätsprüfung vorzunehmen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Nachweis über die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG
   für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten "Verwertung" und
   "Beseitigung" für die Erstbehandlungsanlage. Die jeweiligen Nachweise
   müssen sich auf den Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnisverordnung 20
   03 03 (Straßenkehricht) beziehen; Bieter aus der EU, welche die
   Leistungen von einem Firmensitz außerhalb Deutschlands erbringen, legen
   den entsprechenden Nachweis gem. EN ISO 14001 vor.
   Darstellung des Entsorgungsweges mit Angabe der Erst-Behandlungsanlage
   (Firmenbezeichnung, Anschrift)
   Referenzen über die in den letzten drei Jahren erbrachten
   vergleichbaren oder ähnlichen Auftragsleistungen, soweit vorhanden
   falls zutreffend, VHB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
   falls zutreffend, VHB 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
   falls zutreffend, VHB 235 Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten
   anderer Unternehmen
   VHB 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
   Eigenerklärung bzgl. des 5. EU-Sanktionspaketes
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   falls zutreffend, Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die
   vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden
   falls zutreffend, Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
   falls zutreffend, Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die
   vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden (Nachunternehmer)
   falls zutreffend, Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
   (Nachunternehmer)
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 22/06/2023
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 22/06/2023
   Ortszeit: 10:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung
   des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch
   zu ermöglichen.
   #cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des
   SaubFahrzeugBeschG#
   #cvd#cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekamme Baden-Württemberg
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]Vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 721926-8730
   Fax: +49 721926-3985
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Regierungspräsidium
   Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76133
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]Vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 721926-8730
   Fax: +49 721926-3985
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   23/05/2023
References
   6. mailto:760vergabe@mannheim.de?subject=TED
   7. http://www.mannheim.de/abfallwirtschaft
   8. https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18847952e41-19fbfc5816
70ef75
   9. http://www.auftragsboerse.de/
  10. mailto:Vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
  11. mailto:Vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
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