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Ausschreibung: Systeme zur Verwaltung von Patientenakten - DE-Ansbach
Systeme zur Verwaltung von Patientenakten
Dokument Nr...: 312348-2023 (ID: 2023052609162305627)
Veröffentlicht: 26.05.2023
*
  DE-Ansbach: Systeme zur Verwaltung von Patientenakten
   2023/S 101/2023 312348
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bezirkskliniken Mittelfranken AöR
   Postanschrift: Feuchtwanger Str. 38
   Ort: Ansbach
   NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 91522
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Aurantia Rechtsanwaltsgesellschaft
   Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zum Steigerhaus 8, 46117 Oberhausen
   E-Mail: [6]vergabe@aurantia.de
   Telefon: +49 2082076580
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.bezirkskliniken-mfr.de/
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Kliniken in öffentlicher Trägerschaft (Psychiatrie,
   Psychotherapie, Psychosomatik, Neurologie, Neurologische
   Rehabilitation, Geriatrische Rehabilitation und Maßregelvollzug)
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beschaffung einer Software für eine mobile Patientenakte
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48814500 Systeme zur Verwaltung von Patientenakten
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Bezirkskliniken Mittelfranken planen im Rahmen des
   Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) für die Digitalisierung von
   Krankenhäusern für den Fördertatbestand 3 die Einführung einer
   strukturierten elektronischen Dokumentation von Pflege- und
   Behandlungsleistungen im Krankenhaus. Das übergeordnete Ziel ist, die
   Verfügbarkeit der Pflege- und Behandlungsdokumentation zu erhöhen und
   die dafür eingesetzten Zeitaufwände zu reduzieren, um so eine
   Steigerung der Behandlungsqualität und eine Optimierung des
   Behandlungsprozesses zu erzielen. Vor diesem Hintergrund beabsichtigten
   die Bezirkskliniken Mittelfranken die Beschaffung einer Software für
   eine mobile Patientenakte.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie der BM, bei der ein hohes Maß
   an Standardisierung angestrebt wird, wollen die BM in diesem
   Zusammenhang eine Therapieplanungssoftware zum Einsatz bringen. Mit der
   guten Anbindung an das bereits bestehende KI-System ORBIS von Dedalus
   und der in Echtzeit zurückgespiegelten Termine in das Terminbuch ist
   die Interoperabilität zwischen bereits bestehenden Systemen gegeben.
   Mit der zusätzlich einfachen Handhabung bildet es eine solide und
   allumfängliche Plattform zur Erfüllung der Anforderungen des dritten
   Fördertatbestandes.
   Vor diesem Hintergrund avisiert die Auftraggeberin, die Software ORBIS
   Mobile Foundation der Dedalus Healthcare GmbH als Teilleistung
   innerhalb des Fördertatbestandes 3 zu beschaffen. Hierbei besteht
   seitens der Auftraggeberin folgende Zielstellung:
   - Erfüllung aller vom Gesetzgeber geforderten MUSS-Kriterien;
   - Die Pflege- und Behandlungsdokumentation soll sich nahtlos in eine
   existierende KIS-Umgebung integrieren.
   - Die geforderte Integrationstiefe soll allen am Behandlungsprozess
   Beteiligten ein unterbrechungsfreies Arbeiten ermöglichen, sodass ein
   nahtloser Informationsaustausch zwischen allen Behandlungsgruppen
   möglich ist.
   - Synchronisation des Patientenkontext in allen
   Funktionspaketen/Modulen.
   - Die Fieberkurve als Dreh- und Angelpunkt im Behandlungskontext
   ermöglicht allen am Behandlungsprozess Beteiligen einen übergreifenden
   Blick aus allen wesentlichen Behandlungsergebnissen, wie
   Medikationsverordnung und -gabe, Vitalwerte, Pflegemaßnahmen,
   Anordnungen, Blutbild, Visitendokumentation, Zu- und Ableitungen,
   Schmerzen, Termine, Verlaufsdokumentation und pflegerische
   Einschätzung.
   - Die Informationen zum Patienten sind mobil wie auf einer klassischen
   Desktop Applikation identisch und ohne Latenzzeiten verfügbar. Es muss
   ein einzelner und einheitlicher Prozess über verschiedene Devices
   (Formfaktoren) möglich sein, um eine erhöhte Patientensicherheit und
   einfache Anwenderbedienbarkeit zu gewährleisten. Für den
   Behandlungsprozess müssen mindestens Werteerfassung, Anordnungen,
   Medikationsanordnung und -gabe, Wundfotografie, Visiten- und
   Verlaufsdokumentation mobil via App dokumentierbar sein. In der mobilen
   Anwendung / App erfasste Daten werden unmittelbar im KIS gespeichert.
   - Die Fieberkurve, Pflege- und Behandlungsdokumentation und mobile
   Anwendung ist als Modul in einer einheitlichen Datenbank integriert, um
   die Administrationsaufwände und Kosten im Betrieb zu reduzieren.
   - Sicherer und wirtschaftlicher Betrieb der Anwendung. Im Behandlungs-
   und Patientenkontext müssen Schnittstellenverluste vermieden werden, um
   größtmögliche Patientensicherheit zu gewährleisten.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b) i. V. m. Abs. 6 VgV kann ein Auftrag
   ohne vorherigen Wettbewerb vergeben werden, wenn aus techn. Gründen
   kein Wettbewerb vorhanden ist, es keine vernünftige Alternative oder
   Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer
   künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist. Dies ist
   hier der Fall: Technische Gründe können auch zurückzuführen sein auf
   konkrete Anforderungen an die Interoperabilität, die erfüllt sein
   müssen, um das Funktionieren der zu beschaffenden Leistungen zu
   gewährleisten (Erwägungsgrund 50 der Richtlinie 2014/24/EU; OLG Celle,
   Beschl. v. 09.11.2021 - 13 Verg 9/21; Pünder/Schellenberg,
   Vergaberecht, § 14 VgV Rn. 62). Bei der zu beschaffenden Software
   handelt es sich um ein Subsystem des bereits implementierten KIS. Jenes
   KIS wurde seinerzeit von der Dedalus Healthcare GmbH beschafft und wird
   an sämtlichen Standorten der Auftraggeberin umfassend in den klinischen
   Bereichen eingesetzt. Dies bedeutet, alle Zusatzfunktionen müssen über
   proprietäre Schnittstellen direkt mit ORBIS kommunizieren. Die
   Schnittstellen müssen bi-direktional funktionieren, damit ORBIS Aufrufe
   starten und Daten einblenden kann, Informationen übertragen werden und
   auch aus den Funktionen heraus wieder in ORBIS automatisiert
   gespeichert werden. Ebenso müssen alle Daten in den verschiedenen
   Systemen über das ORBIS-System integriert archiviert werden. Eine
   Anbindung über externe Schnittstellen ist nicht möglich, da die hohen
   Sicherheitsanforderungen Datenschutz / Versorgungssicherheit nicht über
   Standard-Protokolle abgedeckt werden können, weil hier die Systeme
   nicht innerhalb eines Verarbeitungsvorgang kommunizieren, sondern immer
   nur über definierte Start- und Endpunkte. Die angestrebte
   Integrationstiefe ist im Bereich der Pflege- und
   Behandlungsdokumentation mit der Fieberkurve und der Medikation, die in
   alle Prozesseschritte der Behandlung (von Aufnahme bis Entlassung) und
   alle Fachbereiche eingreift, besonders wichtig und eine notwendige
   Voraussetzung für den sicheren Betrieb einer IT-Unterstützung im Sinne
   der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) sowie zur Sicherstellung des
   Zugriffs auf korrekte, arzneimittelbezogene Daten eines Patienten über
   den Gesamtprozess. Sämtliche Funktionen müssen den Prüfkriterien des
   Hauptsystems unterworfen werden und entsprechende Zertifizierungen für
   die Funktionsweise von ORBIS vorweisen können. Dies gilt nicht nur für
   die Erstanbindung, sondern vielmehr für alle Updates und für alle
   Änderungen im Fehlerfall. Nicht zertifizierte Änderungen können dazu
   führen, dass der Status Medizinprodukt des Gesamtsystems ORBIS nicht
   aufrechterhalten wird, was wesentliche Risiken in der
   Patientensicherheit und auch in der Haftung bedeutet. Über die
   standardisierten Schnittstellen ist es nicht möglich, ein Fremdsystem
   so anzubinden, dass die Daten syntaktisch und semantisch interoperabel
   austauschen können. Eine vergleichbare Integrationstiefe eines
   Drittsystems ist damit nicht möglich. Nach alledem ist aus technischen
   Gründen kein Wettbewerb vorhanden. Zudem greift vorliegend das
   Korrektiv des § 14 Abs. 6 VgV nicht ein. Nach dieser Vorschrift ist die
   Ausnahme des § 14 Abs. 4 Nr. 2 b VgV nur dann anwendbar, wenn es keine
   vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde
   Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der
   Auftragsvergabeparameter ist. Die Auftraggeberin hat im Vorfeld der
   Festlegung des Beschaffungsbedarfes eine Markterkundung durchgeführt.
   Im Ergebnis war zu konstatieren, dass keine anderweitigen Subsysteme in
   dem hiesigen Bereich in das derzeit bestehende KIS-System integriert
   werden können.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Bezeichnung des Auftrags:
   Beschaffung einer Software für eine mobile Patientenakte
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   22/05/2023
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Dedalus HealthCare GmbH
   Postanschrift: Ingersheimerstraße 12
   Ort: Stuttgart
   NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
   Postleitzahl: 70499
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Der unter den Abschnitten II.1.7) und V.2.4) ausgewiesene Betrag ist
   ein fiktiver Wert. Eine Veröffentlichung der tatsächlichen Beträge
   würde gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV den berechtigten geschäftlichen
   Interessen eines Unternehmens schaden.
   Demnach ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet die
   tatsächlichen Beträge zu veröffentlichen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von
   Mittelfranken
   Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
   Ort: Ansbach
   Postleitzahl: 91522
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
   Telefon: +49 981/53-1277
   Fax: +49 981/53-1837
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das
   Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
   I). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag
   unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt.
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   II). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende
   Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt
   werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
   durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
   später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
   ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   Für die vorliegende freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   gelten ergänzend die Fristen aus § 135 Abs. 3 GWB:
   III). Gemäß § 135 Absatz 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs.
   1 Nr. 2 nicht ein, wenn (1.) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht
   ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, (2.)
   der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und (3.) der Vertrag nicht vor Ablauf einer
   Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
   Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige
   Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB.
   Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass die unter Abschnitt
   II.2.4) der Bekanntmachung aufgeführte Beschaffungsmaßnahme aufgrund
   der unter Abschnitt IV.1.1) dargestellten Gründe ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union vergeben werden kann. Es ist daher beabsichtigt, den Vertrag
   nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet
   ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information mit dem
   Unternehmen Dedalus HealthCare GmbH abzuschließen.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22/05/2023
References
   6. mailto:vergabe@aurantia.de?subject=TED
   7. https://www.bezirkskliniken-mfr.de/
   8. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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