Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2023052609155605543" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Medizinische Informationssysteme - DE-Ansbach
Medizinische Informationssysteme
Dokument Nr...: 312269-2023 (ID: 2023052609155605543)
Veröffentlicht: 26.05.2023
*
  DE-Ansbach: Medizinische Informationssysteme
   2023/S 101/2023 312269
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bezirkskliniken Mittelfranken AöR
   Postanschrift: Feuchtwanger Str. 38
   Ort: Ansbach
   NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 91522
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Aurantia Rechtsanwaltsgesellschaft
   Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zum Steigerhaus 8, 46117 Oberhausen
   E-Mail: [6]vergabe@aurantia.de
   Telefon: +49 2082076580
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.bezirkskliniken-mfr.de/
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Kliniken in öffentlicher Trägerschaft (Psychiatrie,
   Psychotherapie, Psychosomatik, Neurologie, Neurologische
   Rehabilitation, Geriatrische Rehabilitation und Maßregelvollzug)
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beschaffung eines digitalen Medikationsmanagements
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48814000 Medizinische Informationssysteme
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Bezirkskliniken Mittelfranken planen im Rahmen des
   Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) für die Digitalisierung von
   Krankenhäusern für den Fördertatbestand 5 (Digitales
   Medikationsmanagement) die Einführung einer durchgehenden digitalen
   Verordnung und Dokumentation der Medikation in interoperable Systeme
   sowie der ständigen Verfügbarkeit dieser Informationen für alle am
   Behandlungsprozess beteiligten Berufsgruppen.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Im Rahmen der KHZG-Förderung plant die Auftraggeberin die Einführung
   eines elektronischen Verordnungssystems. Dieses soll auf alle, für den
   Verordnungsprozess relevanten Daten des KIS wie z.B. Namen, Diagnosen
   und Laborwerte zugreifen und auswerten sowie alle weiteren im KHZG
   geforderten Kriterien erfüllen. Die Integration in das bereits
   bestehende IT-Umfeld der AG ist durch die vorhandene HL7 Schnittstelle
   möglich.
   Parallel wird die notwendige technische Infrastruktur z.B. WLAN und
   Zugriff mit mobilen Endgeräten aufgebaut.
   Im Rahmen des FTB 5 plant die Auftraggeberin die Integration einer
   Verordnungssoftware, die bereits während der Eingabe eine systemische
   Überprüfung von Wechselwirkungen, Kontraindikationen, Fehlmedikationen
   und Allergien sowie der Laborwerte der Patientinnen und Patienten
   gewährleistet. Diese zeigt noch während der Eingabe die Ergebnisse
   sowie Handlungsempfehlungen an und ermöglicht daher eine unmittelbare
   Optimierung der Medikation.
   Durch das Verordnungssystem wird sichergestellt, dass im Falle von
   Infusionen die notwendigen Lösungsmittel bzw. Zusätze millilitergenau
   erfasst und elektronisch verordnet werden. Entsprechende Informationen
   zu kompatiblen Trägerlösungen und korrekten Mischverhältnissen wird
   durch die Software bzw. den weitergehenden Informationen in den daran
   angeschlossenen Expertensystemen sichergestellt.
   Vor diesem Hintergrund avisiert die Auftraggeberin, das digitale
   Medikationssystem ORBIS Medication der Dedalus HealthCare GmbH zu
   beschaffen. Hierbei besteht seitens der Auftraggeberin folgende
   Zielstellung:
   - Erfüllung aller vom Gesetzgeber geforderten MUSS-Kriterien;
   - die Medikation soll sich nahtlos in eine existierende KIS-Umgebung
   integrieren;
   - die geforderte Integrationstiefe soll allen am Medikationsprozess
   Beteiligten ein unterbrechungsfreies Arbeiten ermöglichen, sodass ein
   nahtloser Informationsaustausch zwischen allen Behandlungsgruppen
   möglich ist;
   - Synchronisation des Patientenkontext in allen Funktionspaketen /
   Modulen;
   - Vermeidung von Doppelerfassung von Patientendaten sowie systemische
   Überprüfung von Wechselwirkungen, Kontraindikationen, Fehlmedikationen
   und Allergien;
   - die Informationen zum Patienten sind mobil wie auf einer klassischen
   Desktop Applikation identisch und ohne Latenzzeiten verfügbar. Es muss
   ein einzelner und einheitlicher Prozess über verschiedene Devices
   (Formfaktoren) möglich sein, um eine erhöhte Patientensicherheit und
   einfache Anwenderbedienbarkeit zu gewährleisten. Für den
   Behandlungsprozess müssen Medikationsanordnung und -gabe mobil via App
   dokumentierbar sein. In der mobilen Anwendung / App erfasste Daten
   werden unmittelbar im KIS gespeichert;
   - sicherer und wirtschaftlicher Betrieb der Anwendung. Im Behandlungs-
   und Patientenkontext müssen Schnittstellenverluste vermieden werden, um
   größtmögliche Patientensicherheit zu gewährleisten;
   - die Vermeidung von prozessualen Sollbruchstellen in den Prozessen IHE
   1-27 in der Detaillogik des Bestands und Erweiterungsmodule des KIS;
   - die Sicherstellung der Patientensicherheit nach ISO 27799 auch über
   herstellerverschiedener Softwarebestandteile hinweg bei bruchstückhaft
   verfügbaren Schnittstellen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b) i. V. m. Abs. 6 VgV kann ein Auftrag
   ohne vorherigen Wettbewerb vergeben werden, wenn aus techn. Gründen
   kein Wettbewerb vorhanden ist, es keine vernünftige Alternative oder
   Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer
   künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist. Dies ist
   hier der Fall: Technische Gründe können auch zurückzuführen sein auf
   konkrete Anforderungen an die Interoperabilität, die erfüllt sein
   müssen, um das Funktionieren der zu beschaffenden Leistungen zu
   gewährleisten (Erwägungsgrund 50 der Richtlinie 2014/24/EU; OLG Celle,
   Beschl. v. 09.11.2021 - 13 Verg 9/21; Pünder/Schellenberg,
   Vergaberecht, § 14 VgV Rn. 62). Bei dem zu beauftragten
   Medikations-System handelt es sich um ein Subsystem des bereits
   vorhandenen KIS. Jenes KIS wurde seinerzeit von der Dedalus Healthcare
   GmbH beschafft und wird an sämtlichen Standorten der Auftraggeberin
   umfassend in den klinischen Bereichen eingesetzt. Orbis stellt die
   rechtssichere Dokumentation der Behandlung sicher und stellt klar, dass
   alle datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Hierzu
   werden bei der AG alle Systeme, die zur Diagnose, Therapie und
   Dokumentation eingesetzt werden, als tiefenintegrierte Systeme
   betrieben. Sicherheitsfunktionen wie Single Sign On, Fallsperre, VIP
   Modus werden über Orbis gesteuert. Das bedeutet, der Mitarbeiter der AG
   arbeitet ausschließlich über Orbis. Dies bedeutet, alle
   Zusatzfunktionen müssen über proprietäre Schnittstellen direkt mit
   Orbis kommunizieren. Die Schnittstellen müssen bi-direktional
   funktionieren, damit Orbis Aufrufe starten und Daten einblenden kann,
   Informationen übertragen werden und auch aus den Funktionen heraus
   wieder in Orbis automatisiert gespeichert werden. Ebenso müssen alle
   Daten in den verschiedenen Systemen über das Orbis System integriert
   archiviert werden. Eine Anbindung über externe Schnittstellen ist nicht
   möglich, da die hohen Sicherheitsanforderungen Datenschutz /
   Versorgungssicherheit nicht über Standard-Protokolle abgedeckt werden
   können, weil hier die Systeme nicht innerhalb eines
   Verarbeitungsvorgang kommunizieren, sondern immer nur über definierte
   Start- und Endpunkte. Die angestrebte Integrationstiefe ist jedoch im
   Bereich der Pflege- und Behandlungsdokumentation mit der Fieberkurve
   und der Medikation, die in alle Prozesseschritte der Behandlung (von
   Aufnahme bis Entlassung) und alle Fachbereiche eingreift, besonders
   wichtig und eine notwendige Voraussetzung für den sicheren Betrieb
   einer IT-Unterstützung im Sinne der Arzneimitteltherapiesicherheit
   (AMTS) sowie zur Sicherstellung des Zugriffs auf korrekte,
   arzneimittelbezogene Daten eines Patienten über den Gesamtprozess.
   Orbis als Hauptsystem ist zudem ein Medizinprodukt. Dies ergibt sich
   aus der Regel 11 im Anhang 8 der MDR (EU Verordnung 2017/745). Alle
   Funktionen müssen den Prüfkriterien des Hauptsystems unterworfen werden
   und entsprechende Zertifizierungen für die Funktionsweise von Orbis
   vorweisen können. Dies gilt nicht nur für die Erstanbindung, sondern
   vielmehr für alle Updates und für alle Änderungen im Fehlerfall. Nicht
   zertifizierte Änderungen können dazu führen, dass der Status
   Medizinprodukt des Gesamtsystems Orbis nicht aufrechterhalten wird, was
   wesentliche Risiken in der Patientensicherheit und auch in der Haftung
   bedeutet. Über die standardisierten Schnittstellen ist es nicht
   möglich, ein Fremdsystem so anzubinden, dass die Daten syntaktisch und
   semantisch interoperabel austauschen können. Eine vergleichbare
   Integrationstiefe eines Drittsystems ist damit nicht möglich. Nach
   alledem ist aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden. Vor dem
   Hintergrund einer vorab durchgeführten Markterkundung greift zudem das
   Korrektiv des § 14 Abs. 6 VgV nicht.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   22/05/2023
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Dedalus HealthCare GmbH
   Postanschrift: Ingersheimerstraße 12
   Ort: Stuttgart
   NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
   Postleitzahl: 70499
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Der unter den Abschnitten II.1.7) und V.2.4) ausgewiesene Betrag ist
   ein fiktiver Wert. Eine Veröffentlichung der tatsächlichen Beträge
   würde gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV den berechtigten geschäftlichen
   Interessen eines Unternehmens schaden.
   Demnach ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet die
   tatsächlichen Beträge zu veröffentlichen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von
   Mittelfranken
   Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
   Ort: Ansbach
   Postleitzahl: 91522
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
   Telefon: +49 981/53-1277
   Fax: +49 981/53-1837
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das
   Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
   I). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag
   unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt.
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   II). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende
   Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt
   werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
   durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
   später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
   ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   Für die vorliegende freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   gelten ergänzend die Fristen aus § 135 Abs. 3 GWB:
   III). Gemäß § 135 Absatz 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs.
   1 Nr. 2 nicht ein, wenn (1.) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht
   ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, (2.)
   der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und (3.) der Vertrag nicht vor Ablauf einer
   Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
   Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige
   Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB.
   Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass die unter Abschnitt
   II.2.4) der Bekanntmachung aufgeführte Beschaffungsmaßnahme aufgrund
   der unter Abschnitt IV.1.1) dargestellten Gründe ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union vergeben werden kann. Es ist daher beabsichtigt, den Vertrag
   nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet
   ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information mit dem
   Unternehmen Dedalus HealthCare GmbH abzuschließen.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22/05/2023
References
   6. mailto:vergabe@aurantia.de?subject=TED
   7. https://www.bezirkskliniken-mfr.de/
   8. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau