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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Frankfurt am Main - Stadtbahnarbeiten
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023052609151005405 / 312160-2023
Veröffentlicht :
26.05.2023
Angebotsabgabe bis :
23.06.2023
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Bauauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Niedrigster Preis
Produkt-Codes :
45234120 - Stadtbahnarbeiten
DE-Frankfurt am Main: Stadtbahnarbeiten

2023/S 101/2023 312160

Auftragsbekanntmachung Sektoren

Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am
Main mbH
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 8
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schulz, Thomas
E-Mail: [6]vergabestelle@vgf-ffm.de
Telefon: +49 6921303
Fax: +49 6921323336
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://www.vgf-ffm.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/extern
al/deeplink/subproject/e4ba55ac-b7fd-409c-bbe0-fe49ab63f3a5
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/exter
nal/deeplink/subproject/e4ba55ac-b7fd-409c-bbe0-fe49ab63f3a5
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fahrstromverstärkung 750V Ertüchtigung GW Oberforsthaus Fernwirk- und
Schutztechnik
Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 073/23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234120 Stadtbahnarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH plant den Einsatz neuer
Fahrzeuge im Stadtbahn-

Netz. Die Leistungsfähigkeit der vorhandenen
Bahnstromversorgungsanlagen ist hinsichtlich der

zukünfitgen Betriebsbedingungen teilweise unzureichend. Darüber hinaus
soll die

Fahrleitungsnennspannung perspektivisch auf DC 750V angehoben werden.
Dafür sind diverse

Ertüchtigungsmaßnahmen notwendig, so auch die Ertüchtigung der
Fernwirkanlage und der

Schutztechnik des Gleichrichterwerks (GW 761) Oberforsthaus in
Frankfurt a.M..

Die Leistungen umfassen:

- Erneuerung der Fernwirkanlage und der Schutztechnik im
Gleichrichterwerk Oberforsthaus

Vor Angebotsabgabe wird es empfohlen eine Besichtigung der Anlagen und
Örtlichkeiten vor

Ort durchzuführen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45234120 Stadtbahnarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

aus der Baubeschreibung:

Auszuführende Leistungen

Die Ausschreibung beinhaltet den Austausch der Fernwirkanlage und
Schutztechnik.

Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen umfassen:

- Lieferung eines neuen Fernwirkschranks

- Erneuerung der Schutztechnik der MS- und DC-Anlage

Alle benutzten Wege und Straßen innerhalb und außerhalb des
Baustellenbereiches sind wäh-

rend der gesamten Bauzeit ständig frei und in einwandfreiem,
verkehrssicheren Zustand zu hal-

ten. Alle Straßen und Fußwege sind stets sauber und in gereinigtem
Zustand zu halten. Dabei

sind für das Überfahren von fertigen Flächen, wie Bürgersteigplatten,
Kantensteinen und derglei-

chen Schutzvorkehrungen zu treffen.

Dem AN werden seitens des Auftraggebers keine Lagerflächen für die
Zwischenlagerung von

Materialien zur Verfügung gestellt. Die Lagerung von Baustoffen kann,
jedoch auf eigene Ge-

fahr, nur direkt auf der unmittelbaren Baufläche erfolgen.

Lärmschutz, Erschütterungsschutz, Umweltverträglichkeit

Die Maßgaben zum Immissionsschutz von Anwohnern in Wohngebieten sind zu
beachten und

einzuhalten. Es sind lärm arme Geräte einzusetzen. Lärmintensive
Arbeiten sind während der

Bauzeit außerhalb der nächtlichen Ruhezeiten durchzuführen. Ggfs. sind
entsprechende Aus-

nahmegenehmigungen vom AN einzuholen.

Die zur Verfügung gestellten Unterlagen beinhalten:

- GW Übersichtsplan

- Ü-Schaltplan

Auflistung der anzuwendenden Zusätzliche Techni-

sche Vertragsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung anerkannten Regeln der
Technik und die Zusätzli-

chen Technischen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung.
Insbesondere die Technischen-

Anschluss-Bedingungen der NRM (TAB).

Anlagen

- Anlage 1 Standort GW Oberforsthaus

- Anlage 2 Ü-Schaltplan GW Oberforsthaus

- Anlage 3 TAB_MS_NRM

- Anlage 4 Handbuch Inbetriebnahme von GW NRM-AA-S070

- Anlage 5 Anlagenbild

- Anlage 6 Demontage
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 28/08/2023
Ende: 13/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen
eintragungspflichtig ist;

Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 GWB;

Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 124 GWB;

Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21;

Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei
öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der

Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.
Juli 2021, GVBL S. 338.

Die Art der Nachweiserbringung ist in den Vergabeunterlagen angegeben.
Regelmäßig werden Formblätter

vorgegeben.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Referenzen

Angabe von zwei (2) abgeschlossenen vergleichbaren Referenzprojekten
(Muss-Kriterium) - die mit den zu vergebenden Bauleistungen
vergleichbar sind.

Werden Muss-Kriterien nicht erfüllt, wird die Bieterin vom weiteren
Vergabefahren ausgeschlossen.

Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als fünf Jahre
zurückliegen.

Verfügbarkeit von für die Ausführung der Leistungen erforderlichen
Arbeitskräften.
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

Bürgschaften

1) Soweit die Auftragssumme bei einem Auftrag im Offenen Verfahren oder
in einer Öffentlichen Ausschreibung

mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für
die Vertragserfüllung in Höhe von 5 %

der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten.

2) Nach erfolgter Abnahme durch den Projektleiter der
Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) ist

Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für
Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der

Abschlagszahlungen inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme.
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

Nach VOB/B
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:

Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen
Mitgliedern unterschriebene

rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der
Auftragserteilung eine

Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle
Mitglieder als Gesamtschuldner haften

("Bietergemeinschaftserklärung").

Nimmt ein Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit im

Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch, müssen diese gemeinsam

für die Auftragsausführung mit als Gesamtschuldner haften und eine
entsprechende rechtsverbindliche

Haftungserklärung abgeben.

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/06/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 21/07/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/06/2023
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Sicherheit für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)

Soweit die Auftragssumme bei einem Auftrag im Offenen Verfahren oder in
einer Öffentlichen Ausschreibung

mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für
die Vertragserfüllung in Höhe von 5 %

der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten.

Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)

Nach erfolgter Abnahme ist Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten.
Die Sicherheit für

Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen inkl.
Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der

Abnahme.

Bürgschaften (Formblätter sind vorgegeben)

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist das dafür jeweils
einschlägige Formblatt des Auftraggebers

zu verwenden und zwar für

- die Vertragserfüllung das Formblatt HVA B-StB
Vertragserfüllungsbürgschaft

- die Mängelansprüche das Formblatt HVA B-StB
Mängelanspruchsbürgschaft

Gewährleistungszeit jeweils fünf Jahre ab schriftlicher Abnahme durch
den Projektleiter der VGF.

Anlagen, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot
einzureichen sind:

-HVA B-StB Angebotsschreiben

-VGF_Vertraulichkeitserklaerung

-HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung

-Verpflichtungserklärung Vordruck

-HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen

-HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft

-HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit

-HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe

-GAEB 83-Datei zu VGF_EU 073_23 LV Fahrstromverstärkung 750V
Ertüchtigung GW Oberforsthaus Fernwirk- und Schutztechnik

-VGF_Verpflerkl_Tariftreue_2021 (Verpflichtungserklärung zu Tariftreue
und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der
Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG))

-Eigenerklaerung Versicherungspflicht

-Eigenerklärung Sanktion gegen Russland

-221_Preisermittlung_Zuschlagskalkulation oder
222_Preisermittlung_Kalkulation_Endsumme (jeweils für Los 1 und für Los
2 getrennt)

-bei Bedarf: VGF Mengen Bestellformular_Anlage 1

-bei Bedarf: Bestätigung der Objekt-/Ortsbesichtigungen

Die Urkalkulation ist der Vergabestelle in einem doppelt verschlossenen
Umschlag innerhalb von sechs Tagen

nach Aufforderung zuzuleiten.

Bieterfragen

Die Stellung und Beantwortung von Bieterfragen hat ausschließlich über
das Online-Portal

[11]www.deutsche-evergabe.de zu erfolgen. Hierfür hat sich der Bieter
auf dem besagten Online-Portal zu registrieren und für diese
Ausschreibungen anzumelden. Er wird dann über alle vorangegangenen und
zukünftigen Bieterfragen sowie zu den dazu ergangenen Antworten
informiert.

Das HVA-Angebotsschreiben ist das zentrale Dokument der
Angebotsunterlagen. Elektronisch eingereichte Angebote müssen das
vollständig ausgefüllte Angebotsschreiben enthalten. Bei Fehlen des
Formblattes wird das gesamte Angebot zwingend aus dem weiteren
Verfahren ausgeschlossen. Dieses leitende Dokument wird nicht
nachgefordert.

VGF Mengen

Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß
AVA-Richtlinie der Stadtwerke

Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend einzuhalten. Alle
Auftragnehmer, die nicht ARRIBA bauen/planen oder ein anderes GAEB XML
3.1 fähiges AVA-System einsetzen, können die CD-ROM "VGF Mengen" für
180.00 EUR zzgl. MwST. erwerben, die die von der VGF geforderten
Programme zur Bearbeitung gemäß AVA-Richtlinie enthalten.

Der Bieter muss sich bei Angebotsabgabe damit einverstanden erklären,
dass im Falle eines Erwerbs seine Firmenanschrift an den
Softwarehersteller weitergegeben wird und er sich zu
Lizenzierungszwecken bei der Firma RIB Software AG, Stuttgart,
registrieren muss. Die AVA-Richtlinie der VGF wird als Anlage den
Ausschreibungsunterlagen beigefügt.

1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter
[12]https://www.deutsche-evergabe.de zum

kostenfreien Download zur Verfügung gestellt. Interessierte Unternehmen
können sich über diese Seite neu

registrieren. Registrierte Unternehmen werden vom Auftraggeber über die
Nachrichtenplattform des o.g. Online

Portals über Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen
informiert, die auf der unter Ziffer

1.3 angegebenen Internetseite erfolgen.

2) Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten

Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen
Unterlagen zu überzeugen. Bei

Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in
Textform unverzüglich darüber zu

unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der
Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter

die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in
Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben

die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den
Verdingungsunterlagen unverzüglich in

Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der
Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen

geltendes Recht verstoßen.

3) Soweit die Angebote unvollständig sind, behält sich die
Aufraggeberin das Recht vor, die betroffenen Bieter

nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen
innerhalb einer kurzen, für alle

Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Das
Recht zur Nachforderung besteht jedoch

nicht bei fehlenden wesentlichen Preisangaben. Den Bietern wird weder
ein Recht darauf gewährt, dass die

Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch
besteht ein Recht zur Nachreichung von

Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen
Nachforderungsrunde. Das Recht zur Nachforderung

von Unterlagen begründet keine Verantwortung der Auftraggeberin für die
Vollständigkeit der Angebote.

Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von
Unterlagen sind ausgeschlossen. Die

Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit
ihres Angebotes allein verantwortlich.

Macht die Auftraggeberin von ihrem allgemeinen Nachforderungsrecht
keinen Gebrauch, werden der Wertung

der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum Ablauf der
Angebotsfrist vorlagen.

4) Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis
über die deren Leistungen (Art und

Umfang) mit dem Angebot einzureichen.

5) Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-B-StB, sowie
Anlagen) sind zwingend, sofern in

dieser Veröffentlichung nicht anders erwähnt, zu verwenden.

6) Das HVA-Angebotsschreiben ist das zentrale Dokument der
Angebotsunterlagen. Elektronisch eingereichte

Angebote müssen das vollständig ausgefüllte Angebotsschreiben
enthalten. Bei Fehlen des Formblattes wird

das gesamte Angebot zwingend aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Dieses leitende Dokument wird

nicht nachgefordert.

7) Versicherungspflicht

Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich mit dieser Erklärung im Falle
der Auftragserteilung, für den Zeitraum

seiner Leistungsverpflichtung eine Betriebs- und
Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von

mindestens EUR 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden sowie EUR
100.000 für Vermögensschäden

je 2-fach maximiert p.a. (für Betriebshaftpflichtversicherung) bzw. EUR
5 Mio. für Personen- Sach- und

mitversicherte Vermögensschäden, 1-fach maximiert
p.a.(Umwelthaftpflichtversicherung) abzuschließen und

nachzuweisen.

8) Gewährleistung

Die Gewährleistungszeit beträgt fünf (5) Jahre nach schriftlicher
Abnahme durch den technischen Projektleiter

der VGF.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126601
Fax: +49 6151125816
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auszug aus dem GWB

§ 160 (2) GWB

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht.

§ 160 (3) GWB

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.

der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.

mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/05/2023

References

6. mailto:vergabestelle@vgf-ffm.de?subject=TED
7. https://www.vgf-ffm.de/
8. https://www.vgf-ffm.de/
9. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/e4ba55ac-b7fd-409c-bbe0-fe49ab63f3a
5
10. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/e4ba55ac-b7fd-409c-bbe0-fe49ab63f3a
5
11. http://www.deutsche-evergabe.de/
12. https://www.deutsche-evergabe.de/

 
 
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