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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Bonn - Spezialboote
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023052609134705095 / 311807-2023
Veröffentlicht :
26.05.2023
Angebotsabgabe bis :
23.06.2023
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Lieferauftrag
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren
Unterteilung des Auftrags : Unbestimmt
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
34521000 - Spezialboote
DE-Bonn: Spezialboote

2023/S 101/2023 311807

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag
Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das
Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das
Beschaffungsamt des BMI
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [6]B16.11@bescha.bund.de
Telefon: +49 22899610-2720
Fax: +49 2289910610-2720

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
[7]http://www.bescha.bund.de

Elektronischer Zugang zu Informationen:
[8]http://www.evergabe-online.info

Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen:
[9]http://www.evergabe-online.de

Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Angebotssammelstelle
E-Mail: [10]aoe@bescha.bund.de
Internet-Adresse: [11]http://www.evergabe-online.de
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Einsatzboot / RIB
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Lieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Lieferort an der deutschen Küste für Abnahme,

NUTS-Code DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 7
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Einsatzboot (RIB)
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

34521000 Spezialboote
II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an
Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen
Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei
Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über
Mehrzweckboote (RIB) und Zubehör sowie Ersatzteile. Weiterhin gehört
eine Ersatzsteuerkonsole, eine Grundrevision je Boot, Service- und
Bedienungsanleitungen zum Umfang der Rahmenvereinbarung.
Die Mehrzweckboote sind das zentrale Einsatzmittel der GSG 9 der
Bundespolizei zur Bewältigung von Einsatzlagen auf Binnen-,
Küstengewässern und auf hoher See. Die Boote gewährleisten im
Zusammenwirken mit anderen Einsatzmitteln wie z.B. Hubschraubern und
Einsatzschiffen, die Verlegung und Verbringung der Einsatzkräfte zum
und vom Einsatzort über den Wasserweg. Der primäre Einsatzzweck ist die
schnelle und sichere Annäherung eines maritimen Zielobjektes zur
Lagelösung.
Die umfangreichen Anforderungen ergeben sich aus der
Leistungsbeschreibung, einige wesentliche Daten sind:
Mehrzweckboot (RIB) mit besonders hoher Geschwindigkeit
Hochfester Aluminiumrumpf,
Länge über alles max. 12,5 m,
Geschwindigkeit > 50 kn.
Ausrüstung mit Jockeysitzen für 10 Personen und einer Fahrkonsole für
2 Personen.
Rahmenvereinbarung mit Höchstmenge 7 Satz, Festbestellmenge 4 Satz.
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Im hinteren Bereich des Bootes ist eine
Möglichkeit zur Personenbergung, zugleich Taucherausstieg und -aufnahme
("Bergeöffnung") anzubieten.
Eine FEM-Analyse (Schock, Schwingungen, Festigkeit für kritische
Bereiche wie Mast, Bodenbeplattung, Sitzbefestigung, Motoraufhängung,
etc.) ist anzubieten
Die Entscheidung über die Beauftragung wird zu einem späteren Zeitpunkt
getroffen.
Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen:
in Monaten: 48 (ab Auftragsvergabe)
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der
in den Vergabeunterlagen genannten Fassung, Allgemeine
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der
Fassung vom 05. August 2003
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen
bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur
gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung,
insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
In den Vergabeunterlagen sind Verschlusssachen nach dem
Geheimhaltungsgrad VS-NfD (Verschlusssache - nur für den
Dienstgebrauch) enthalten. Aus diesem Grund muss sich der Bewerber
verpflichten, die im Merkblatt für die Behandlung von VS (GHB-Anlage 4)
festgelegten Bestimmungen einzuhalten und die Verschlusssachen
entsprechend zu behandeln.
Nur wenn dem Beschaffungsamt des BMI diese Verpflichtungserklärung
vorliegt, können die als VS-NfD eingestuften Unterlagen / Informationen
überlassen werden.
Soweit Drittunternehmen oder Mitglieder einer Bewerber-/
Bietergemeinschaft ebenfalls Kenntnis von den vorgenannten
Verschlusssachen erhalten sollen, sind von diesen ebenfalls jeweils
eigene Erklärungen abzugeben.
Auf § 353 b StGB und die außerordentliche Kündigungsmöglichkeit eines
Auftragsverhältnisses nach § 20 AGB des Beschaffungsamtes des BMI wird
hingewiesen.
Es wird vorab darauf hingewiesen, dass im Auftragsfall die
nachstehenden Regelungen in unveränderter Form Bestandteil der
Rahmenvereinbarung werden:
Informationsabfluss an ausländische Sicherheitsbehörden
(1)Die Auftragnehmerin ist verpflichtet alle im Rahmen des
Vertragsverhältnisses erlang-ten vertraulichen Informationen,
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu be-handeln,
insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu
vertraglichen Zwecken zu verwerten. Insbesondere bestanden zum
Zeitpunkt der Abgabe des Angebo-tes keine Verpflichtungen, Dritten
solche Informationen zu offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu
machen. Dies gilt nicht, soweit hierfür gesetzliche
Offenlegungs-pflichten bestehen (etwa gegenüber Stellen der
Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung), es sei
denn, solche Offenlegungspflichten bestehen gegen-über ausländischen
Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen hat die Auftragnehmerin die
Auftraggeberin auf die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en)
hinzuweisen.
(2)Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, die Auftraggeberin sofort
schriftlich zu benachrich-tigen, wenn sie die Einhaltung dieser
Verpflichtung nicht mehr gewährleisten kann, ins-besondere, wenn für
sie eine Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder sie eine solche
hätte erkennen können, die sie an der Einhaltung der Vertraulichkeit
hindern könnte.
(3)Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger
Dritter als schüt-zenswert ansehen würde oder die als vertraulich
gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die
während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden.
Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der
Erfül-lung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden.
(4)Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen,
die den Parteien be-reits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des
Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt
werden.
(5)Die Auftragnehmerin ist berechtigt, vertrauliche Informationen an
solche Unterauftrag-nehmer weiterzugeben, deren Einsatz die
Auftraggeberin ausdrücklich zugestimmt hat, wenn und soweit diese
vertraulichen Informationen für die Erbringung der jeweiligen
Leistungen durch den Unterauftragnehmer erforderlich sind. Dies gilt
nur, wenn sich der Unterauftragnehmer zuvor der Auftragnehmerin
gegenüber mindestens in gleichem Umfang zur Vertraulichkeit
verpflichtet hat, wie die Auftragnehmerin gegenüber der Auftraggeberin.
(6)Im Falle der Kündigung sind alle Arbeitsunterlagen und Ergebnisse in
dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Kündigung befinden, der Bedarfs-trägerin unverzüglich zu übergeben.
Entsprechende Dateien sind zu übermitteln und nach Übermittlung
unverzüglich zu löschen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf
sämt-liche Vervielfältigungsstücke und Kopien solcher Unterlagen gleich
welcher Form.
(7)Die in den vorstehenden Absätzen geregelten Verpflichtungen zur
Geheimhaltung gelten 10 Jahre über das Vertragsende hinaus.
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage

Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu
deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Benutzen Sie für die Einreichung ihres
Teilnahmeantrages das Formblatt "Teilnahmeantrag".Die "Anlage
Eigenerklaerung-Ausschlussgruende" ist vom Teilnehmer auszufüllen und
dem Teilnahmeantrag beizufügen.

Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu
deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Der Auftraggeber ist vor der Auswahl der
Bewerber und vor Zuschlagserteilung verpflichtet, eine Anfrage gemäß §
19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) an das Gewerbezentralregister bzw.
zusätzlich an das Wettbewerbsregister zu stellen. Zu diesem Zweck ist
vom Bieter das Formblatt "Unternehmensdaten" entsprechend der
Rechtsform des Bieters auszufüllen.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter
auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zum Nachweis der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im
Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre
anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 3.000.000,00 EUR pro
Geschäftsjahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung
in Form einer selbsterstellten Liste.

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der
Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen
Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug
zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit
für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen
anhand der Referenzen dar.Anforderung an die Referenzen:
-Herstellung und Lieferung von RIB mit Aluminiumrumpf mit einer
Bootslänge größer 8 m und einem Fahrtgebiet A oder B nach Richtlinie
2013/53/EU (bzw. 94/25/EG).
-Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
Wert des Auftrages,
Zeitraum der Leistungserbringung,
Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der
Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten
Referenzen:
Die Referenzen dürfen sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren beziehen
(maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet
bis Ablauf der Teilnahmefrist).
Als gleichwertig nach § 27 Abs. 5 VSVgV werden Referenzen angesehen,
die folgende Merkmale aufweisen:
-Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen
wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht
realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
-Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen,
weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften
Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße
Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den
Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt
des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten
Referenzen einzureichen.
-Herstellung und Lieferung von RIB mit Aluminiumrumpf mit einer
Bootslänge größer 8 m.
-Konstruktion und Fertigung von RIB mit Fahrtgebiet A oder B nach
Richtlinie 2013/53/EU (bzw. 94/25/EG).
-Für die Referenzen ist die Vorlage "07_Vordruck Referenzen" zu
verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach.
-Die Referenzen beziehen sich auf unterschiedliche Boote/Kunden. Die
Lieferung von mehreren Booten für einen Kunden stellt eine Referenz
dar.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Folgende weitere Referenzen werden bewertet, siehe hierzu Dokument
"05_Kriterienkatalog Eignung". Hierzu geben Sie bitte auf einer selbst
erstellten Anlage die Projekte, Kunden und relevanten Daten an.
Konstruktion und Fertigung von RIBs mit Geschwindigkeiten > 50 kn.
Konstruktion und Fertigung von RIBs für den Einsatz im Bereich
Militär- oder Polizei.
Die Anbieterin verfügt über Erfahrungen/Referenzen aus gemeinsamen
Projekten mit der GSG9 oder anderen vergleichbaren Einheiten im
Zusammenhang mit der Konstruktion und Fertigung von Spezialbooten.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen
zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten,
können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben
nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des
BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI
entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung
des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind,
kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor
Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer
Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen
(geeigneteren) Nachweises ist nach Ablauf der Teilnahmefrist aus
vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen
Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert
des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 oder
zwischen 100.000 und 200.000 ).

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von
Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Die Beschäftigtenzahl in der Fertigung der Boote muss eine Mindestgröße
von 20 Mitarbeitenden erreichen. (Mindestanforderung)
Darüber hinaus wird die Anzahl der Im Unternehmen beschäftigten
Facharbeiter bewertet, Ingenieure in den Bereichen Bootsbau, Schiffbau,
Schiffstechnik oder vergleichbar und Schweißer mit Prüfung nach ISO
9606-2:2004 oder vergleichbar.
Zur Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit legen
Sie bitte eine Liste ihrer Mitarbeitenden mit den
Facharbeiter-Qualifikationen (Bootsbauer, Bootsbaumeister) sowie
Ingenieure (in den Bereichen Bootsbau, Schiffbau, Schiffstechnik) und
geprüfte Schweißtechniker (Prüfung von Schweißern - Schmelzschweißen -
Teil 2: Aluminium und Aluminiumlegierungen (ISO 9606-2:2004); Deutsche
Fassung EN ISO 9606-2:2004) vor.
Bewerber, die über Elektroniker mit Crimp-Lehrgang einer anerkannten
Fortbildungseinrichtung verfügen, werden bevorzugt. Ein gültiges
Zertifikat ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Die Bewertung ist dem Dokument "05_Kriterienkatalog Eignung" zu
entnehmen.
Der Nachweis der Qualifikation kann über vergleichbare Ausbildungen und
Zertifikate erbracht werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Der Produktionsstandort des Rumpfes bis zur Komplettierung des Bootes
muss in einer allseits geschlossen und beheizbaren Halle erfolgen.
Bitte nennen Sie in dem Kriterienkatalog Eignung die Hallenkapazität
und Größe.
Da zur Rahmenvereinbarung auch die Grundrevision beim Hersteller (ca. 5
Jahre nach Abnahme) der Boote gehört, muss die Auftragnehmerin hierfür
den Standort des Herstellers benennen.
Die Anforderung an die Größe dieses Standortes ist, dass ein Boot mit
seinen ausgebauten Ausrüstungen in einer geschlossenen und beheizbaren
Halle für die Dauer der Demontage, Befundung und evtl. erforderlicher
Reparaturen verbleiben kann. Krankapazitäten und Platz sind
entsprechend vorzuhalten.
Das Vorhandensein der folgenden Managementsysteme wird bewertet, siehe
hierzu Dokument "05_ Kriterienkatalog Eignung":
Bewerber, die über ein Zertifikat nach DIN EN ISO 3834 oder
vergleichbar als Schweißfachbetrieb verfügen, werden bevorzugt. Ein
gültiges Zertifikat ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Bewerber, die über ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO
14001:2015 verfügen, werden bevorzugt. Ein gültiges Zertifikat ist dem
Teilnahmeantrag beizufügen.
Die o. g. Bescheinigungen über die bestehenden Umwelt- und
Qualitätsmanagementsysteme müssen von unabhängigen und akkreditierten
europäischen Stellen ausgestellt sein. Gleichwertige Umwelt- und
Qualitätsmanagementsysteme sind zugelassen, wenn der Bewerber die
Gleichwertigkeit nachweist.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem
bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Bewertet wird der Zielerfüllungsgrad der Eignungskriterien entsprechend
der im Dokument "05_Kriterienkatalog Eignung" dargestellten Systematik.
Nach Bewertung der Eignungskriterien wird das Gesamtergebnis der
Eignungsprüfung berechnet. In das Gesamtergebnis gehen die vergebenen
Punktzahlen mit ihrer individuellen Gewichtung ein. Es können maximal
100 Punkte erreicht werden. Anhand der Gesamtpunktzahl wird die
Reihenfolge für das Ranking festgelegt, wobei die höchste Punktzahl auf
Platz 1 und dann entsprechend absteigend platziert wird. Die drei
bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auf
Ziffer 3.1. wird verwiesen. Kommt es infolge von Punktgleichheit dazu,
dass mehrere Bewerber sich den letzten Platz, der zur Angebotsabgabe
berechtigt, teilen, so werden diese alle zur Angebotsabgabe
aufgefordert. In diesem Fall werden somit mehr als drei Bewerber
gesondert elektronisch über die E-Vergabe zur Angebotsabgabe
aufgefordert.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
B 16.11 - 0709/22/VV : 1
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
23.6.2023 - 11:30
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
14.8.2023
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen:
-Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe
-Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: [13]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten
durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem
BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der
Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160
Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber
informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per
Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des
Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu
richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags
verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote
enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben
ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu
wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden
Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22.5.2023

References

6. mailto:B16.11@bescha.bund.de?subject=TED
7. http://www.bescha.bund.de/
8. http://www.evergabe-online.info/
9. http://www.evergabe-online.de/
10. mailto:aoe@bescha.bund.de?subject=TED
11. http://www.evergabe-online.de/
12. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
13. http://www.bundeskartellamt.de/

 
 
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