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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Frankfurt am Main - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023052609132605057 / 311800-2023
Veröffentlicht :
26.05.2023
Dokumententyp : Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren
Produkt-Codes :
71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
DE-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2023/S 101/2023 311800

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Billen, Peter
E-Mail: [7]peter.billen@deutschebahn.com
Telefon: +49 89130849524
Fax: +49 69260913730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ABS/NBS Ulm-Augsburg Trassenoptimierung
Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48043
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Augsburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:

Das Bahnprojekt Ulm Augsburg ist mit der Nummer 22 im
Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 im vordringlichen Bedarf gelistet
und betrifft die heute 160 Jahre alte, zwei-gleisige, elektrifizierte
und etwa 86 km lange TEN Strecke zwischen Ulm und Augsburg.

Als Teil der europäischen Ost-West Eisenbahn-Hauptverkehrsachse im
Rhein-Donau-Korridor wird die Strecke Stuttgart Ulm München
insbesondere nach den Inbetriebnahmen von Stuttgart 21 und der
Neubaustrecke Wendlingen Ulm an Bedeutung gewinnen. Die
Fertigstellung der beiden Projekte in Kombination mit dem schon vier
gleisig aus-gebauten Streckenabschnitt zwischen München und Augsburg
und dem stetig steigenden Bewusstsein für umweltfreundlichen Verkehr,
lässt eine signifikante Steigerung der zu transportierenden Personen
sowie Güter in den nächsten Jahren erwarten. Deshalb ist es zwingend
notwendig, die Strecke zwischen Augsburg und Ulm leistungsfähig zu
machen. Es handelt sich hier um den letzten noch nicht als
Schnellfahrstrecke ausgebauten Ab-schnitt zwischen München und
Stuttgart, der durch die verhältnismäßig niedrigen Geschwindigkeiten in
weiten Bereichen der Bestandsstrecke zum Nadelöhr wird.

Als verkehrliches Ziel für das Bahnprojekt Ulm Augsburg wurde deshalb
eine Reisezeitverkürzung im Fernverkehr zwischen Ulm und Augsburg auf
eine Zielfahrzeit von 26 Mi-nuten inkl. Bau- und Regelzuschläge im
Deutschlandtakt festgelegt. Als Berechnungsgrundlage für die Erreichung
dieser Ziele wurde in der aktuellen Version der VAst ein
Hochgeschwindigkeitsfahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von 300
km/h als Referenzfahrzeug gewählt. Dies soll auf der Relation Köln
Stuttgart Ulm München eine Reisezeit von unter 3:50 Stunden
bewirken.

Bei einem Fernverkehrszug mit Halt am Bahnhof Günzburg ist im
Deutschlandtakt eine Fahrzeit von 40 Minuten inkl. der Haltezeit und
des Regel- und Bauzuschlages von Ulm nach Augsburg vorgegeben. Hierzu
ist ein Referenzfahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von 230 km/h
vorgesehen.

Es wurden im Vorfeld auf Veranlassung des AG eine Raumwiderstandskarte
mit den wichtigsten Schutzgütern auf Grundlage von vorhandenen oder
leicht zugänglichen Daten und Plänen erstellt.

Mit Hilfe der in der VAst festgesetzten Parameter (Fahrzeit, VzG und
Trassierungselemente) wurden möglichst sinnvolle und
raumwiderstandsarme Trassierungsräume identifiziert. Diese vier
Trassierungsräume versprechen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit sowohl
das Einhalten der verkehrlichen wie betrieblichen Ziele als auch unter
Berücksichtigung der Raumwiderstände eine rechtssichere Umsetzung.

Für die vier gefundenen Trassierungsräume (einschließlich einer
Untervariante) sollen nun die Feintrassierungen ausgearbeitet und die
Fahrzeiten untersucht werden.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 19/04/2021
Ende: 31/08/2021
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2021/S 181-472118

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 20FEI48043
Bezeichnung des Auftrags:

ABS/NBS Ulm-Augsburg Trassenoptimierung
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
15/03/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/05/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Augsburg
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Bahnprojekt Ulm Augsburg ist mit der Nummer 22 im
Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 im vordringlichen Bedarf gelistet
und betrifft die heute 160 Jahre alte, zwei-gleisige, elektrifizierte
und etwa 86 km lange TEN Strecke zwischen Ulm und Augsburg.

Als Teil der europäischen Ost-West Eisenbahn-Hauptverkehrsachse im
Rhein-Donau-Korridor wird die Strecke Stuttgart Ulm München
insbesondere nach den Inbetriebnahmen von Stuttgart 21 und der
Neubaustrecke Wendlingen Ulm an Bedeutung gewinnen. Die
Fertigstellung der beiden Projekte in Kombination mit dem schon vier
gleisig aus-gebauten Streckenabschnitt zwischen München und Augsburg
und dem stetig steigenden Bewusstsein für umweltfreundlichen Verkehr,
lässt eine signifikante Steigerung der zu transportierenden Personen
sowie Güter in den nächsten Jahren erwarten. Deshalb ist es zwingend
notwendig, die Strecke zwischen Augsburg und Ulm leistungsfähig zu
machen. Es handelt sich hier um den letzten noch nicht als
Schnellfahrstrecke ausgebauten Ab-schnitt zwischen München und
Stuttgart, der durch die verhältnismäßig niedrigen Geschwindigkeiten in
weiten Bereichen der Bestandsstrecke zum Nadelöhr wird.

Als verkehrliches Ziel für das Bahnprojekt Ulm Augsburg wurde deshalb
eine Reisezeitverkürzung im Fernverkehr zwischen Ulm und Augsburg auf
eine Zielfahrzeit von 26 Mi-nuten inkl. Bau- und Regelzuschläge im
Deutschlandtakt festgelegt. Als Berechnungsgrundlage für die Erreichung
dieser Ziele wurde in der aktuellen Version der VAst ein
Hochgeschwindigkeitsfahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von 300
km/h als Referenzfahrzeug gewählt. Dies soll auf der Relation Köln
Stuttgart Ulm München eine Reisezeit von unter 3:50 Stunden
bewirken.

Bei einem Fernverkehrszug mit Halt am Bahnhof Günzburg ist im
Deutschlandtakt eine Fahrzeit von 40 Minuten inkl. der Haltezeit und
des Regel- und Bauzuschlages von Ulm nach Augsburg vorgegeben. Hierzu
ist ein Referenzfahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von 230 km/h
vorgesehen.

Es wurden im Vorfeld auf Veranlassung des AG eine Raumwiderstandskarte
mit den wichtigsten Schutzgütern auf Grundlage von vorhandenen oder
leicht zugänglichen Daten und Plänen erstellt.

Mit Hilfe der in der VAst festgesetzten Parameter (Fahrzeit, VzG und
Trassierungselemente) wurden möglichst sinnvolle und
raumwiderstandsarme Trassierungsräume identifiziert. Diese vier
Trassierungsräume versprechen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit sowohl
das Einhalten der verkehrlichen wie betrieblichen Ziele als auch unter
Berücksichtigung der Raumwiderstände eine rechtssichere Umsetzung.

Für die vier gefundenen Trassierungsräume (einschließlich einer
Untervariante) sollen nun die Feintrassierungen ausgearbeitet und die
Fahrzeiten untersucht werden.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 19/04/2021
Ende: 31/08/2021
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):

Anpassung der konstruierten Trassen aufrund von Umwelterkenntnissen um
damit in das Raumordnungsverfahren gehen zu

können. LÄ03
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Anpassung im bestehenden Modell notwendig um Grundlagen nicht neu
erstellen zu müssen.
VII.2.3)Preiserhöhung

References

7. mailto:peter.billen@deutschebahn.com?subject=TED
8. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:472118-2021:TEXT:DE:HTML

 
 
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