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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Mainz
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 311643-2023 (ID: 2023052609123704907)
Veröffentlicht: 26.05.2023
*
  DE-Mainz: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
   2023/S 101/2023 311643
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Umwelt
   Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 7
   Ort: Mainz
   NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 55116
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Referat 13
   E-Mail: [6]haushalt@lfu.rlp.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.lfu.rlp.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHY
   C63/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHY
   C63
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvereinbarung zur Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des
   Synoptischen Wellenablaufmodells
   Referenznummer der Bekanntmachung: LfU_13_07/2023
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
   Ingenieurbüros und Prüfstellen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Hintergrund
   Das Synoptische Wellenablaufmodell Rhein wird von den Bundesländern
   Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz für die Untersuchung der
   Wirksamkeit der Hochwasser-rückhaltemaßnahmen sowie für die
   operationelle Hochwasservorhersage eingesetzt. Es ist das offizielle
   Instrument der zuständigen Ständigen Kommission, um die Wirksamkeit der
   deutsch-französischen Hochwasserschutzmaßnahmen am Oberrhein
   nachzuweisen.
   Das ursprünglich hydrologische Wellenablaufmodell aus den 1980er Jahren
   wurde 2008 um einen hydrodynamischen Rechenkern ergänzt, der eine
   eindimensionale hydraulische Berechnung erlaubt. Damit wurde in den
   Jahren 2008 bis 2012 im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt
   Baden-Württemberg (LUBW) und des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz
   (LfU RP) ein hydrodynamisches Modell für den Rhein vom Pegel Iffezheim
   (Rhein-km 336,2) bis zum Pegel Köln (Rhein-km 688,0) aufgebaut. Das
   Synoptische Modell wird durch die LUBW für den Rheinabschnitt ab Basel
   bis Worms eingesetzt. Das LfU RP führt Berechnungen für die
   operationelle Hochwasservorhersage von Maxau bis Köln durch. Für
   verschiedene Fragestellungen werden am LfU RP auch Abschnitte oberhalb
   Worms berücksichtigt. Die Modellstrecke zwischen Breisach und Köln ist
   in acht Abschnitte unterteilt.
   Im Jahr 2019 wurde das Modell im Bereich Iffezheim bis Köln im Auftrag
   des LfU RP um eine Grundwasserkomponente erweitert, die durch
   Berücksichtigung von Infiltration und Exfiltration eine bessere
   Simulation von Hochwasserwellen in stark grundwasserbeeinflussten
   Bereichen des Rheins erlaubt.
   2021/22 wurde das hydrodynamische Modell einschließlich der
   Grundwasserkomponente vom Pegel Köln bis zum Beginn des Deltarheins am
   Pannerdense Kop (Rhein-km 867,4) weiterentwickelt.
   Das Synoptische Modell wird in Rheinland-Pfalz für die Poldersteuerung
   und für die Nachweisführung der Wirksamkeit von Rückhaltemaßnahem
   verwendet. Spätestens ab dem 01.01.2024 wird das Synoptische Modell
   auch für die operationelle Hochwasservorhersage am Rhein von Worms bis
   zur deutsch-niederländischen Grenze genutzt.
   Das LfU RP (Auftraggeber, AG) beabsichtigt daher zur Unterstützung im
   Betrieb und der Anpassungsentwicklung des Synoptischen Modells eine
   Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer (AN) abzuschließen.
   Die durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen bestehen aus den
   folgenden Leis-tungsbereichen:
   a) Betriebsunterstützung für die Anwendung des Synoptischen
   Wellenablaufmodells
   b) Anpassungsentwicklung des Synoptischen Wellenablaufmodells
   Details, soweit diese nicht in Ziffer 3.1 und Ziffer 4 der
   Leistungsbeschreibung ausgeführt sind, werden im EVB-IT
   Erstellungsvertrag (Formular 414) geregelt.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
   Hilfestellung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz
   Leistungsorte/Erfüllungsort:
   - Sitz des Auftragnehmers
   - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
   Gerichtsstand:
   - Gerichtsstand ist Mainz
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Zum Zeitpunkt der Bedarfsermittlung ist dem Auftraggeber bekannt, dass
   zu den nachfolgenden Themen ein Unterstützungsbedarf seitens des
   Auftragnehmers im laufenden Betrieb des Synoptischen
   Wellenablaufmodells besteht. Diese dienen an dieser Stelle zur
   Erläuterung und sind nicht abschließend für alle Themen dargestellt, zu
   denen über die gesamte Vertragslaufzeit ggf.
   Betriebsunterstützungsleistungen nötig werden können.
   1.1Unterstützung bei Störungssuche und -behebung
   Wahrnehmung der ersten Anlaufstelle zur Unterstützung bei seitens des
   Auftraggebers ge-meldeten Störungen des hydrologischen und
   hydraulischen Modellteils sowie der Schnittstellenkommunikation.
   Erfassung der Störungsmeldung durch den Auftragnehmer einschließlich
   ggf. erforderlicher Zusatzinformationen in einem vom Auftragnehmer
   bereitgestellten Ticketsystem (siehe Ziffer 3.1.1.3),
   Analyse/Herleitung der Störungsursache bzw. der erforderlichen
   Informationen zur Beantwortung der Anfrage. Rückmeldung an den
   Auftraggeber sowie Beginn der Behebung innerhalb der vorgegebenen
   Reaktionszeiten (siehe Ziffer 3.1.1.4).
   1.2 Unterstützung bei Anwenderfragen
   Wahrnehmung der nachgelagerten Anlaufstelle für Anwenderfragen, die
   durch den Auftraggeber nach Prüfung und Eingrenzung auf
   technisch-funktionale Fragestellungen fallweise zur Bearbeitung an den
   Auftragnehmer weitergeleitet werden, sofern der Auftraggeber die
   An-wenderfrage nicht oder nicht in ausreichendem Umfang selbst
   beantworten kann. Rückmeldung an den Auftraggeber innerhalb der
   vorgegebenen Reaktionszeiten (siehe Ziffer 1.4).
   1.3 Meldestelle
   Der Auftragnehmer muss in seinem Unternehmen über eine einheitliche
   Meldestelle, an welche sich der Auftraggeber telefonisch und/oder per
   E-Mail wenden kann (Reaktionszeiten siehe Ziffer 1.4), sowie ein über
   die gesamte Vertragslaufzeit vorzuhaltendes internetbasiertes
   Ticketsystem, in das Störungen, Anfragen, Abhilfemaßnahmen und
   Leistungsfall-Dokumentation von dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber
   gleichermaßen eingestellt und eingesehen werden können, verfügen.
   Tickets müssen in deutscher Sprache verfasst werden. Das Datenformat
   des Ticketsystems ist vom Auftragnehmer frei wählbar. Die Anwendung des
   vom Auftragnehmer gewählten Ticketsystems muss für den Auftraggeber
   kostenfrei sein. Nach Vertragsende müssen die Tickets dem Auftraggeber
   in Archivform persistent bereitgestellt werden.
   1.4 Reaktionszeit
   Es werden folgende Reaktions- und Wiederherstellungszeiten vereinbart:
   - Betriebsbehindernde Störung bzw. Anfrage mit Dringlichkeit:
   Innerhalb von 48 Stunden nach Zugang der entsprechenden Meldung oder
   Eintritt des vereinbarten Ereignisses. Fällt das Ende einer Frist auf
   einen Samstag, Sonntag oder Feiertag am Leistungsort (vgl. Ziffer 4.1)
   verlängert sich die Frist auf den Beginn des folgenden Werktags.
   - Sonstige Störung bzw. Anfrage:
   Laufende Sammlung und Dokumentation beim Auftragnehmer über das von ihm
   be-reitzustellende Ticketsystem, Bearbeitung in Abstimmung mit dem
   Auftraggeber, Durchführung Abhilfemaßnahmen nach Freigabe durch den
   Auftraggeber.
   2.1 Leistungsbereich b): Anpassungsentwicklung
   Für den Leistungsbereich Anpassungsentwicklung wird eine
   Rahmenvereinbarung für die abzuschließenden Werke abgeschlossen. Unter
   diesen Punkt fallen unter anderem folgende Aufgaben:
   - Weiterentwicklung von Fortran-Programmkomponenten für die
   hydrodanymische Wellenablaufberechnung und Integration dieser in das
   Synoptische Modell,
   - Weiterentwicklung des Source Code in Fortran,
   - Erweiterung der Modellsteuermöglichkeiten,
   - Rechenzeitoptimierung,
   - Neukalibrierungen verschiedener Modellabschnitte aufgrund neuer
   Abflusskurven,
   - Ausbau des Datenhaltungsmanagements,
   - Integration von bisher nicht integrierten Zuflüssen und
   Rückhaltemaßnahmen,
   - Berücksichtigung von zukünftigen Baumaßnahmen,
   - Weiterentwicklung zur Nutzung von vorherigen Modellierungsergebnissen
   als Startbe-dingung,
   - Anpassung der hydraulischen Leitwerte und Möglichkeit zur Nutzung von
   Rauheiten anstatt hydraulischen Leitwerten,
   - Weiterentwicklung des Interpreters,
   - Betreuung und Weiterentwicklung von Software zur Modellsteuerung und
   Visualise-rung von Daten.
   Es können zudem noch weitere Modellanpassungen und Berechnungen nötig
   sein, die erst im Zuge der weiteren Bearbeitung erkannt werden. Die
   Liste ist weder abschließend noch sind anfallende Arbeiten in den
   genannten Punkten garantiert; sie dient an dieser Stelle als Beispiel
   für mögliche Arbeiten.
   Der Auftraggeber wird den sich im laufenden Betrieb ergebenden Bedarf
   zur Anpassungsentwicklung in sog. Entwicklungsblöcken zusammenfassen.
   Der Auftraggeber erstellt für jeden Entwicklungsblock eine
   Leistungsbeschreibung mit Priorisierung und Zeitplan. Der Auftragnehmer
   wird innerhalb von 10 Werktagen (Montag-Freitag) nach Eingang der
   Aufforderung des Auftraggebers unter Zugrundelegung der
   Leistungsbeschreibung ein Realisierungsangebot auf Basis des
   angebotenen Stundensatzes erstellen, aus dem die Stundenkalkulation je
   Einzelleistung ausführlich hervorgeht.
   Details können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Ende: 20/08/2027
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erbringung des o.g. Bedarfs besteht
   nicht.
   Die Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass für die entsprechenden
   Zeiträume Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
   Die Rahmenvereinbarung in Form eines EVB-IT-Erstellungsvertrages (siehe
   Formular 414) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit jährlichen
   Obergrenzen gemäß der o.g. Aufteilung abgeschlossen. Nicht in Anspruch
   genommene Stundenkontingente werden automatisch in das Folgejahr
   übertragen.
   Da es sich bei den vorgenannten Stundenbedarfen nur um eine Schätzung
   des Auf-traggebers handelt, kann es im jeweiligen Jahr vorkommen, dass
   die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall erfolgt
   nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende
   Aufstockung der Stundenobergrenze auf Basis des bestehenden
   Stundensatzes und Vertrages.
   Dazu können nicht in Anspruch genommene Stundenkontingente aus
   Vorjahren heran-gezogen werden. Sofern darüber hinaus Bedarfe bestehen,
   sind Aufstockungen in der Gesamtbetrachtung bis maximal 100 Prozent,
   bezogen auf die Stundenanzahl der gesamten Vertragslaufzeit, ohne
   Herstellung eines wettbewerblichen Vergabeverfahren möglich.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
   bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304,
   dass:
   er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für
   Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens
   jeweils 1.500.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall
   sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens 100.000,00
   EUR) verfügt oder bereit ist, im Auftragsfall eine solche
   abzuschließen.
   Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum
   Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung
   nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der
   Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine
   gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden,
   wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die
   gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig
   hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für
   die gesamte ARGE enthalten ist.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
   bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass:
   1) die von ihm als Projektleitung vorgesehene Person - unter Nennung
   des Namens -über eine Promotion, einen Masterabschluss oder einen
   vergleichbaren Abschluss einer Universität oder (Fach-)Hochschule im
   Bereich Hydraulik, Informatik, Mathematik oder in einer Natur- oder
   Ingenieurwissenschaft verfügt.
   2) die von ihm als Projektleitung vorgesehene Person - unter Nennung
   des Namens - die folgenden Kenntnisse besitzt und diese im Zeitraum von
   2017 bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe und hierbei mindestens für
   die jeweils angegebene Mindestzeit in Jahren aktiv in Kundenprojekten
   eingesetzt hat:
   a) Praxiserfahrung und Fachkenntnisse im Bereich der Wasserwirtschaft,
   Oberflächenhydrologie und -hydraulik (3 Jahre)
   b) Praxiserfahrung und Kenntnisse in der Projektsteuerung und
   Projektüberwachung im Bereich der hydrodynamischen Modellierung (3
   Jahre).
   3) er mindestens 3 vergleichbare Referenzen nachweisen kann.
   Vergleichbar sind solche Referenzen
   - deren Vertragsbeginn zum Zeitpunkt des Angebotsschlusses mindestens
   vor 3 Monaten geschlossen wurde,
   - deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2017 liegt,
   - die eine Projektdauer von mindesten 3 Monaten besitzen,
   - die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten
   Anforderungen in der Betriebsunterstützung und Anpassungsentwicklung
   vergleichbar sind, d.h. einen unmittelbaren Bezug haben, indem sie
   eines der folgenden Kriterien erfüllen:
   a) Betriebsunterstützungsprojekt zu einem operationell betriebenen
   hydraulischen Wellenablaufmodell inklusive Störungssuche und -Behebung
   und Anwenderunterstützung
   b) Entwicklungsprojekt zu einem hydraulischen Wellenablaufmodell
   inklusive Aufbau, Kalibrierung und Anwendung des Modells sowie
   Anwendung sehr guter Programmierkenntnisse
   Für jedes Kriterium gemäß a) und b) muss mindestens eine Referenz
   abgegeben werden. Es ist auch möglich, dass eine Referenz beide
   Kriterien abdeckt.
   Die Summe der Projektdauer aller vergleichbarer Referenzprojekte muss
   mindestens 18 Monate betragen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Vorlage der entsprechend ausgefüllten Eigenerklärung Zuverlässigkeit
   gemäß Formular 303.
   Vorlage der unterzeichneten Eigenerklärung gemäß Formular 305a oder
   305b nach dem rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung
   von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
   (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch das Gesetz vom
   26. November 2019 (GVBl. S. 334).
   Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des
   Vertrages.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 26/06/2023
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 26/07/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 26/06/2023
   Ortszeit: 10:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   An der Angebotsöffnung sind Bieter und Ihre Vertreter nicht zugelassen.
   Die Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens zwei Mitarbeiter der
   Vergabestelle.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen.
   Kaufmännische / wirtschaftliche Nebenangebote in Form von
   SKONTO-Gewährungen gemäß Preisblatt (Formulare 302) sind zulässig.
   Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während
   des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die
   von der Vergabestelle verwendete Vergabeplattform
   ([10]www.vergabe.rlp.de).
   Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers
   alle Informationen, die zur Erstellung eines
   bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch
   Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar
   erscheinen, sind diese bis zum 16.06.2023 auf der Vergabeplattform zu
   stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen
   Bietern in anonymisierter Form ausschließlich auf der Vergabeplattform
   zur Verfügung gestellt.
   Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYC63
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium
   für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
   Postanschrift: Stiftstraße 9
   Ort: Mainz
   Postleitzahl: 55116
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
   Telefon: +49 6131-162234
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des
   Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr
   als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr.
   1-3 GWB verwiesen.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   24/05/2023
References
   6. mailto:haushalt@lfu.rlp.de?subject=TED
   7. https://www.lfu.rlp.de/
   8. https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHYC63/documents
   9. https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHYC63
  10. http://www.vergabe.rlp.de/
  11. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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