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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Mainz - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023052609123704907 / 311643-2023
Veröffentlicht :
26.05.2023
Angebotsabgabe bis :
26.06.2023
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
DE-Mainz: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2023/S 101/2023 311643

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Umwelt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 7
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat 13
E-Mail: [6]haushalt@lfu.rlp.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.lfu.rlp.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHY
C63/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHY
C63
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung zur Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des
Synoptischen Wellenablaufmodells
Referenznummer der Bekanntmachung: LfU_13_07/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Hintergrund

Das Synoptische Wellenablaufmodell Rhein wird von den Bundesländern
Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz für die Untersuchung der
Wirksamkeit der Hochwasser-rückhaltemaßnahmen sowie für die
operationelle Hochwasservorhersage eingesetzt. Es ist das offizielle
Instrument der zuständigen Ständigen Kommission, um die Wirksamkeit der
deutsch-französischen Hochwasserschutzmaßnahmen am Oberrhein
nachzuweisen.

Das ursprünglich hydrologische Wellenablaufmodell aus den 1980er Jahren
wurde 2008 um einen hydrodynamischen Rechenkern ergänzt, der eine
eindimensionale hydraulische Berechnung erlaubt. Damit wurde in den
Jahren 2008 bis 2012 im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt
Baden-Württemberg (LUBW) und des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz
(LfU RP) ein hydrodynamisches Modell für den Rhein vom Pegel Iffezheim
(Rhein-km 336,2) bis zum Pegel Köln (Rhein-km 688,0) aufgebaut. Das
Synoptische Modell wird durch die LUBW für den Rheinabschnitt ab Basel
bis Worms eingesetzt. Das LfU RP führt Berechnungen für die
operationelle Hochwasservorhersage von Maxau bis Köln durch. Für
verschiedene Fragestellungen werden am LfU RP auch Abschnitte oberhalb
Worms berücksichtigt. Die Modellstrecke zwischen Breisach und Köln ist
in acht Abschnitte unterteilt.

Im Jahr 2019 wurde das Modell im Bereich Iffezheim bis Köln im Auftrag
des LfU RP um eine Grundwasserkomponente erweitert, die durch
Berücksichtigung von Infiltration und Exfiltration eine bessere
Simulation von Hochwasserwellen in stark grundwasserbeeinflussten
Bereichen des Rheins erlaubt.

2021/22 wurde das hydrodynamische Modell einschließlich der
Grundwasserkomponente vom Pegel Köln bis zum Beginn des Deltarheins am
Pannerdense Kop (Rhein-km 867,4) weiterentwickelt.

Das Synoptische Modell wird in Rheinland-Pfalz für die Poldersteuerung
und für die Nachweisführung der Wirksamkeit von Rückhaltemaßnahem
verwendet. Spätestens ab dem 01.01.2024 wird das Synoptische Modell
auch für die operationelle Hochwasservorhersage am Rhein von Worms bis
zur deutsch-niederländischen Grenze genutzt.

Das LfU RP (Auftraggeber, AG) beabsichtigt daher zur Unterstützung im
Betrieb und der Anpassungsentwicklung des Synoptischen Modells eine
Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer (AN) abzuschließen.

Die durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen bestehen aus den
folgenden Leis-tungsbereichen:

a) Betriebsunterstützung für die Anwendung des Synoptischen
Wellenablaufmodells

b) Anpassungsentwicklung des Synoptischen Wellenablaufmodells

Details, soweit diese nicht in Ziffer 3.1 und Ziffer 4 der
Leistungsbeschreibung ausgeführt sind, werden im EVB-IT
Erstellungsvertrag (Formular 414) geregelt.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz
Leistungsorte/Erfüllungsort:

- Sitz des Auftragnehmers

- Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz

Gerichtsstand:

- Gerichtsstand ist Mainz
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zum Zeitpunkt der Bedarfsermittlung ist dem Auftraggeber bekannt, dass
zu den nachfolgenden Themen ein Unterstützungsbedarf seitens des
Auftragnehmers im laufenden Betrieb des Synoptischen
Wellenablaufmodells besteht. Diese dienen an dieser Stelle zur
Erläuterung und sind nicht abschließend für alle Themen dargestellt, zu
denen über die gesamte Vertragslaufzeit ggf.
Betriebsunterstützungsleistungen nötig werden können.

1.1Unterstützung bei Störungssuche und -behebung

Wahrnehmung der ersten Anlaufstelle zur Unterstützung bei seitens des
Auftraggebers ge-meldeten Störungen des hydrologischen und
hydraulischen Modellteils sowie der Schnittstellenkommunikation.
Erfassung der Störungsmeldung durch den Auftragnehmer einschließlich
ggf. erforderlicher Zusatzinformationen in einem vom Auftragnehmer
bereitgestellten Ticketsystem (siehe Ziffer 3.1.1.3),
Analyse/Herleitung der Störungsursache bzw. der erforderlichen
Informationen zur Beantwortung der Anfrage. Rückmeldung an den
Auftraggeber sowie Beginn der Behebung innerhalb der vorgegebenen
Reaktionszeiten (siehe Ziffer 3.1.1.4).

1.2 Unterstützung bei Anwenderfragen

Wahrnehmung der nachgelagerten Anlaufstelle für Anwenderfragen, die
durch den Auftraggeber nach Prüfung und Eingrenzung auf
technisch-funktionale Fragestellungen fallweise zur Bearbeitung an den
Auftragnehmer weitergeleitet werden, sofern der Auftraggeber die
An-wenderfrage nicht oder nicht in ausreichendem Umfang selbst
beantworten kann. Rückmeldung an den Auftraggeber innerhalb der
vorgegebenen Reaktionszeiten (siehe Ziffer 1.4).

1.3 Meldestelle

Der Auftragnehmer muss in seinem Unternehmen über eine einheitliche
Meldestelle, an welche sich der Auftraggeber telefonisch und/oder per
E-Mail wenden kann (Reaktionszeiten siehe Ziffer 1.4), sowie ein über
die gesamte Vertragslaufzeit vorzuhaltendes internetbasiertes
Ticketsystem, in das Störungen, Anfragen, Abhilfemaßnahmen und
Leistungsfall-Dokumentation von dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber
gleichermaßen eingestellt und eingesehen werden können, verfügen.
Tickets müssen in deutscher Sprache verfasst werden. Das Datenformat
des Ticketsystems ist vom Auftragnehmer frei wählbar. Die Anwendung des
vom Auftragnehmer gewählten Ticketsystems muss für den Auftraggeber
kostenfrei sein. Nach Vertragsende müssen die Tickets dem Auftraggeber
in Archivform persistent bereitgestellt werden.

1.4 Reaktionszeit

Es werden folgende Reaktions- und Wiederherstellungszeiten vereinbart:

- Betriebsbehindernde Störung bzw. Anfrage mit Dringlichkeit:

Innerhalb von 48 Stunden nach Zugang der entsprechenden Meldung oder
Eintritt des vereinbarten Ereignisses. Fällt das Ende einer Frist auf
einen Samstag, Sonntag oder Feiertag am Leistungsort (vgl. Ziffer 4.1)
verlängert sich die Frist auf den Beginn des folgenden Werktags.

- Sonstige Störung bzw. Anfrage:

Laufende Sammlung und Dokumentation beim Auftragnehmer über das von ihm
be-reitzustellende Ticketsystem, Bearbeitung in Abstimmung mit dem
Auftraggeber, Durchführung Abhilfemaßnahmen nach Freigabe durch den
Auftraggeber.

2.1 Leistungsbereich b): Anpassungsentwicklung

Für den Leistungsbereich Anpassungsentwicklung wird eine
Rahmenvereinbarung für die abzuschließenden Werke abgeschlossen. Unter
diesen Punkt fallen unter anderem folgende Aufgaben:

- Weiterentwicklung von Fortran-Programmkomponenten für die
hydrodanymische Wellenablaufberechnung und Integration dieser in das
Synoptische Modell,

- Weiterentwicklung des Source Code in Fortran,

- Erweiterung der Modellsteuermöglichkeiten,

- Rechenzeitoptimierung,

- Neukalibrierungen verschiedener Modellabschnitte aufgrund neuer
Abflusskurven,

- Ausbau des Datenhaltungsmanagements,

- Integration von bisher nicht integrierten Zuflüssen und
Rückhaltemaßnahmen,

- Berücksichtigung von zukünftigen Baumaßnahmen,

- Weiterentwicklung zur Nutzung von vorherigen Modellierungsergebnissen
als Startbe-dingung,

- Anpassung der hydraulischen Leitwerte und Möglichkeit zur Nutzung von
Rauheiten anstatt hydraulischen Leitwerten,

- Weiterentwicklung des Interpreters,

- Betreuung und Weiterentwicklung von Software zur Modellsteuerung und
Visualise-rung von Daten.

Es können zudem noch weitere Modellanpassungen und Berechnungen nötig
sein, die erst im Zuge der weiteren Bearbeitung erkannt werden. Die
Liste ist weder abschließend noch sind anfallende Arbeiten in den
genannten Punkten garantiert; sie dient an dieser Stelle als Beispiel
für mögliche Arbeiten.

Der Auftraggeber wird den sich im laufenden Betrieb ergebenden Bedarf
zur Anpassungsentwicklung in sog. Entwicklungsblöcken zusammenfassen.

Der Auftraggeber erstellt für jeden Entwicklungsblock eine
Leistungsbeschreibung mit Priorisierung und Zeitplan. Der Auftragnehmer
wird innerhalb von 10 Werktagen (Montag-Freitag) nach Eingang der
Aufforderung des Auftraggebers unter Zugrundelegung der
Leistungsbeschreibung ein Realisierungsangebot auf Basis des
angebotenen Stundensatzes erstellen, aus dem die Stundenkalkulation je
Einzelleistung ausführlich hervorgeht.

Details können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 20/08/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erbringung des o.g. Bedarfs besteht
nicht.

Die Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass für die entsprechenden
Zeiträume Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Die Rahmenvereinbarung in Form eines EVB-IT-Erstellungsvertrages (siehe
Formular 414) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit jährlichen
Obergrenzen gemäß der o.g. Aufteilung abgeschlossen. Nicht in Anspruch
genommene Stundenkontingente werden automatisch in das Folgejahr
übertragen.

Da es sich bei den vorgenannten Stundenbedarfen nur um eine Schätzung
des Auf-traggebers handelt, kann es im jeweiligen Jahr vorkommen, dass
die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall erfolgt
nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende
Aufstockung der Stundenobergrenze auf Basis des bestehenden
Stundensatzes und Vertrages.

Dazu können nicht in Anspruch genommene Stundenkontingente aus
Vorjahren heran-gezogen werden. Sofern darüber hinaus Bedarfe bestehen,
sind Aufstockungen in der Gesamtbetrachtung bis maximal 100 Prozent,
bezogen auf die Stundenanzahl der gesamten Vertragslaufzeit, ohne
Herstellung eines wettbewerblichen Vergabeverfahren möglich.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304,
dass:

er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für
Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens
jeweils 1.500.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall
sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens 100.000,00
EUR) verfügt oder bereit ist, im Auftragsfall eine solche
abzuschließen.

Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum
Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung
nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der
Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine
gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden,
wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die
gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig
hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für
die gesamte ARGE enthalten ist.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass:

1) die von ihm als Projektleitung vorgesehene Person - unter Nennung
des Namens -über eine Promotion, einen Masterabschluss oder einen
vergleichbaren Abschluss einer Universität oder (Fach-)Hochschule im
Bereich Hydraulik, Informatik, Mathematik oder in einer Natur- oder
Ingenieurwissenschaft verfügt.

2) die von ihm als Projektleitung vorgesehene Person - unter Nennung
des Namens - die folgenden Kenntnisse besitzt und diese im Zeitraum von
2017 bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe und hierbei mindestens für
die jeweils angegebene Mindestzeit in Jahren aktiv in Kundenprojekten
eingesetzt hat:

a) Praxiserfahrung und Fachkenntnisse im Bereich der Wasserwirtschaft,
Oberflächenhydrologie und -hydraulik (3 Jahre)

b) Praxiserfahrung und Kenntnisse in der Projektsteuerung und
Projektüberwachung im Bereich der hydrodynamischen Modellierung (3
Jahre).

3) er mindestens 3 vergleichbare Referenzen nachweisen kann.
Vergleichbar sind solche Referenzen

- deren Vertragsbeginn zum Zeitpunkt des Angebotsschlusses mindestens
vor 3 Monaten geschlossen wurde,

- deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2017 liegt,

- die eine Projektdauer von mindesten 3 Monaten besitzen,

- die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten
Anforderungen in der Betriebsunterstützung und Anpassungsentwicklung
vergleichbar sind, d.h. einen unmittelbaren Bezug haben, indem sie
eines der folgenden Kriterien erfüllen:

a) Betriebsunterstützungsprojekt zu einem operationell betriebenen
hydraulischen Wellenablaufmodell inklusive Störungssuche und -Behebung
und Anwenderunterstützung

b) Entwicklungsprojekt zu einem hydraulischen Wellenablaufmodell
inklusive Aufbau, Kalibrierung und Anwendung des Modells sowie
Anwendung sehr guter Programmierkenntnisse

Für jedes Kriterium gemäß a) und b) muss mindestens eine Referenz
abgegeben werden. Es ist auch möglich, dass eine Referenz beide
Kriterien abdeckt.

Die Summe der Projektdauer aller vergleichbarer Referenzprojekte muss
mindestens 18 Monate betragen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Vorlage der entsprechend ausgefüllten Eigenerklärung Zuverlässigkeit
gemäß Formular 303.

Vorlage der unterzeichneten Eigenerklärung gemäß Formular 305a oder
305b nach dem rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung
von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
(Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch das Gesetz vom
26. November 2019 (GVBl. S. 334).

Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des
Vertrages.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/06/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 26/07/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 26/06/2023
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

An der Angebotsöffnung sind Bieter und Ihre Vertreter nicht zugelassen.

Die Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens zwei Mitarbeiter der
Vergabestelle.

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Kaufmännische / wirtschaftliche Nebenangebote in Form von
SKONTO-Gewährungen gemäß Preisblatt (Formulare 302) sind zulässig.

Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während
des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die

von der Vergabestelle verwendete Vergabeplattform
([10]www.vergabe.rlp.de).

Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers
alle Informationen, die zur Erstellung eines

bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch
Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar

erscheinen, sind diese bis zum 16.06.2023 auf der Vergabeplattform zu
stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen

Bietern in anonymisierter Form ausschließlich auf der Vergabeplattform
zur Verfügung gestellt.

Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYC63
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131-162234
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr
als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr.
1-3 GWB verwiesen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/05/2023

References

6. mailto:haushalt@lfu.rlp.de?subject=TED
7. https://www.lfu.rlp.de/
8. https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHYC63/documents
9. https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHYC63
10. http://www.vergabe.rlp.de/
11. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED

 
 
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