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Ausschreibung: Bereitstellung von Software - DE-Köln
Bereitstellung von Software
Entwicklung von kundenspezifischer Software
Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Dokument Nr...: 311039-2023 (ID: 2023052609091704311)
Veröffentlicht: 26.05.2023
*
  DE-Köln: Bereitstellung von Software
   2023/S 101/2023 311039
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im
   Gesundheitswesen
   Postanschrift: Im Mediapark 8
   Ort: Köln
   NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
   Postleitzahl: 50670
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im
   Gesundheitswesen
   E-Mail: [6]vergabe@iqwig.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.iqwig.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Stiftung privaten Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Upgrade auf P&I LogaHR
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72268000 Bereitstellung von Software
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Auftraggeber unterhält derzeit das Personalwirtschaftssystem P&I
   Loga3 inkl. Lohnabrechnung. Der Anbieter P&I betreibt diese Software
   als auftraggebereigene Datenbank auf den Servern von P&I. Gleichzeitig
   übernimmt P&I in der Eigenschafft eines Rechtenzentrumsbetreibers die
   Gehaltsabrechnung (inkl. Reisekostenabrechnungen) der 270 Beschäftigten
   des Auftraggebers. Diese Technologie wird zukünftig nicht mehr
   angeboten und durch eine SaaS-Lösung abgelöst. Daher bietet P&I den
   Umstieg auf die cloudbasierte Lösung per Knopfdruck an. Die
   bestehende Datenbank wird automatisiert in das neue System überführt,
   wobei die bislang genutzten Funktionalitäten und Besonderheiten sowie
   die Dienstleistungen (z. B. Payroll) unverändert erhalten bleiben. Mit
   dieser Bekanntmachung veröffentlicht der Auftraggeber seine Absicht,
   auf diese cloudbasierte Lösung umzusteigen.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 343 700.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software
   72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
   72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
   Im Mediapark 8
   50670 Köln
   Deutschland
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des Vertrages ist das Upgrade des bestehenden Programms P&I
   Loga3 auf die P&I LogaHR. Dies beinhaltet die Überlassung der jeweils
   aktuellen Softwareprodukte des Auftragnehmers (P&I Software) sowie
   deren Pflege und Wartung und Betrieb in der Cloud des Auftragnehmers
   für die vereinbarte Laufzeit.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Bei einem Umstieg auf die cloudbasierte Lösung per Knopfdruck wird
   die bestehende Datenbank automatisiert in das neue System überführt,
   wobei die bislang genutzten Funktionalitäten und Besonderheiten sowie
   die Dienstleistungen (z. B. Payroll) unverändert erhalten bleiben.
   Hierbei besteht weder die Gefahr von Ausfallzeiten noch von
   Datenverlust. Im Übrigen können sämtliche Mitarbeiter*innen auf einer
   Ihnen vertrauten Oberfläche und Plattform weiterarbeiten.
   - Bei einer Migration zu einem Drittanbieter wären erheblich interne
   und externe Unterstützungsleistungen zu erbringen, welche zu hohen
   finanziellen und zeitlichen Aufwänden führen.
   - Bei der Übertragung von Daten an einen anderen neuen Dienstleister
   bestünden unweigerlich Risiken. Daten können verloren gehen oder für
   Unbefugte sichtbar werden. Daten können fehlerhaft überspielt und damit
   unrichtig werden. Bei externer Unterstützung sind zusätzliche Personen
   eingebunden. Hier besteht das Risiko, dass Dritte unbefugt Zugriff auf
   die personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhalten. Aus
   Datenschutzgründen muss die risikoärmste Lösung für einen Umstieg
   genutzt werden. Bei einem Upgrade auf die Cloud-Lösung des bisherigen
   Dienstleisters sind durch interne Prozesse und IT-technische
   Mechanismen diese Risiken auf ein Minimum reduziert.
   - Mit der Implementierung des ursprünglichen P&I Loga3 wurden auch
   individuelle Anforderungen des Auftraggebers in die Software
   implementiert. Exemplarisch sind hier zu nennen:
    Einbindung der Regelungen des Tarifvertrags TV MD (früher: MDK-T),
    Programmierung der hochindividuellen betrieblichen Altersvorsorge des
   IQWiG (BAV),
    leistungsorientierte Vergütung (LOV).
   Es besteht eine individualisierte Gehaltsabrechnung und überweisung
   (Trennung von Personalabteilung und FiBu / Schnittstelle zwischen P&I
   Loga und DATEV). Durch einen Umstieg zu einer anderen Software-Lösung
   gingen diese Individualisierungen verloren und müssten mit einem
   erheblichen finanziellen und personellen Aufwand für diese
   Software-Lösung neu programmiert werden.
   - Durch einen Wechsel des Dienstleisters mit den o. a. Risiken und
   möglichen Problemen ist zudem die Arbeitsfähigkeit der
   Personalabteilung gefährdet. Durch Probleme bei der Übertragung und
   Einrichtung könnte es zur Unterbrechung der Prozesse in der
   Personalverwaltung kommen. Da es sich hierbei um betriebsrelevante
   Kernprozesse handelt, muss ein solches Risiko unbedingt vermieden
   werden. Diese Gefahr kann bei der Beibehaltung des bisherigen
   Dienstleisters deutlich minimiert und mit guten Argumenten gänzlich
   verhindert werden.
   - Schließlich hat eine bereits vor Installation des Erstsystems
   durchgeführte Markterkundung zutage gefördert, dass nur sehr wenige
   Anbieter überhaupt Systeme anbieten, die den Anforderungen des IQWiG
   entsprechen. Es ist davon auszugehen, dass sich nun aufgrund der
   mittlerweile durchgeführten Individualisierungen kein Dritter auf eine
   Ausschreibung bewerben wird. Dies bestätigt auch eine nunmehr erneut
   durchgeführte Markterkundung.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   19/05/2023
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: P&I Personal & Informatik AG
   Postanschrift: Kreuzberger Ring 56
   Ort: Wiesbaden
   NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 65205
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 343 700.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen
   hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
   nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
   öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den
   Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
   Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung
   des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den
   Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten
   soll, umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: s.o. Ziffer VI.4.1
   Ort: Bonn
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   24/05/2023
References
   6. mailto:vergabe@iqwig.de?subject=TED
   7. http://www.iqwig.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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