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Ausschreibung: Softwarepaket und Informationssysteme - DE-Dresden
Softwarepaket und Informationssysteme
Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Dokument Nr...: 310533-2023 (ID: 2023052609062303799)
Veröffentlicht: 26.05.2023
*
  DE-Dresden: Softwarepaket und Informationssysteme
   2023/S 101/2023 310533
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden
   an der Technischen Universität Dresden, AöR
   Postanschrift: Fetscherstraße 74
   Ort: Dresden
   NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 01307
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Geschäftsbereich Logistik und Einkauf/Abteilung
   Wirtschaftsbetriebe/Vergabestelle
   E-Mail: [6]vergabestelle@uniklinikum-dresden.de
   Fax: +49 3514588883509
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.uniklinikum-dresden.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beschaffung von Komponenten der Softwarelösung Orchestra eHealth
   Suite zum weiteren Ausbau einer bestehenden
   Interoperabilitätsplattform
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Beschaffung von Komponenten der Softwarelösung Orchestra eHealth
   Suite der Firma x-tention Informationstechnologie GmbH zum Ausbau
   einer bestehenden Interoperabilitätsplattform sowie Beschaffung von
   diesbezüglichen Pflegeleistungen und Dienstleistungen
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Beschaffung von Komponenten der Softwarelösung Orchestra eHealth
   Suite der Firma x-tention Informationstechnologie GmbH zum Ausbau
   einer bestehenden Interoperabilitätsplattform / zum weiteren Aufbau
   eines Patientenportals als Bestandteil dieser
   Interoperabilitätsplattform sowie Beschaffung von diesbezüglichen
   Pflegeleistungen und Dienstleistungen (Leistungen im Zusammenhang mit
   der Implementierung sowie sog. Betriebsleistungen (Managed Services))
   von der Firma x-tention Informationstechnologie GmbH
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   - Erhöhung Lizenzvolumen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
   Projektnummer oder -referenz:
   Förderung gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz i. V. m.
   Krankenhausstrukturfondsverordnung
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Bei dem unter dem Punkt II.1.7) der Bekanntmachung eingetragenen Wert
   von 1 Euro handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert /
   Gesamtwert der Beschaffung.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb
   ist zulässig, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden
   ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV). Für die Beschaffung kommt
   ausschließlich das Unternehmen x-tention Informationstechnologie GmbH
   in Betracht. Es ist vorliegend von Anfang an klar, dass ein
   Teilnahmewettbewerb nicht zu mehr Wettbewerb oder zu besseren
   Beschaffungsergebnissen führen würde (vgl. BR-Drs. 87/16 vom 29.2.2016,
   S. 169). Des Weiteren sind auf dem Markt keine weiteren vernünftigen
   Alternativen oder Ersatzlösungen verfügbar, welche die Anforderungen
   des Auftraggebers erfüllen können. Zugleich stellen die Anforderungen
   des Auftraggebers keine künstliche Einschränkung der Parameter der
   Auftragsvergabe dar. Vielmehr gewährleisten diese Anforderungen bzw.
   gewährleistet ausschließlich die Beschaffung von Komponenten der
   Software-Lösung Orchestra eHealth Suite sowie von diesbezüglichen
   Pflege- und Dienstleistungen von der "x-tention Informationstechnologie
   GmbH" eine anforderungsgerechte Nutzung/einen anforderungsgerechten
   Einsatz beim Auftraggeber (§ 14 Abs. 6 VgV).
   Gemäß den IT-Strategien des Auftraggebers sollte eine
   Interoperabilitätsplattform geschaffen werden, welche den Austausch von
   medizinischen Versorgungsdaten zwischen dem Auftraggeber und
   Patient*innen, Tochterunternehmen des Auftraggebers, Ein- und
   Zuweisern, nachgelagerten Leistungserbringern sowie der
   Datenbereitstellung für Forschungszwecke dient. Seit November 2019
   arbeitet der Auftraggeber daher an einer solchen
   Interoperabilitätsplattform bzw. baut diese auf. Bisher sind bereits
   erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen in den Aufbau dieser
   Interoperabilitätsplattform geflossen. Mit dem Ausbau dieser
   Interoperabilitätsplattform befindet sich auch bereits ein
   Patientenportal im Aufbau, welches bereits nach seiner ursprünglichen
   Ausrichtung von 2019 mindestens große Teile des Fördertatbestandes
   gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV erfüllen kann. Eine Neuanschaffung
   eines Patientenportals parallel zur bestehenden
   Interoperabilitätsplattform kommt daher nicht in Betracht.
   Hinzu kommt, das nur durch den weiteren Ausbau der bestehenden
   Interoperabilitätsplattform durch die Beschaffung weiterer Komponenten
   der bereits etablierten Software-Lösung Orchestra eHealth Suite auch
   die Erfüllung von zwingenden spezifischen Anforderungen des
   Auftraggebers an ein Patientenportal als Bestandteil einer
   Interoperabilitätsplattform gewährleistet werden kann. Folgende
   zwingende spezifische Anforderungen des Auftraggebers an ein
   Patientenportal als Bestandteil einer Interoperabilitätsplattform
   bestehen:
   - Webanwendung und mobile Applikation
   - On-Premise-Installation
   - Konsumtion von Daten aus den Systemen "ORBIS" des Auftraggebers und
   x.vianova eines Tochterunternehmens des Auftraggebers und Darstellung
   in einer gemeinsamen Plattform
   - Integration der beim Auftraggeber im Einsatz befindlichen Lösung
   "E-ConsentPro"
   - digitale zur Verfügungstellung des sogenannten "broad
   consent/Bereitstellung klinischer Daten auch für die Forschung
   - Schnittstelle zwischen der Interoperabilitätsplattform und der beim
   Auftraggeber bereits etablierten Software-Lösung Pflegeplatzmanager:
   Diesbezügliche Pflege- und Dienstleistungen können nur durch den
   Hersteller x-tention Informationstechnologie GmbH selbst erbracht
   werden.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   16/05/2023
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: x-tention Informationstechnologie GmbH
   Ort: Heidelberg
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bei dem unter dem Punkt V.2.4) der Bekanntmachung eingetragenen Wert
   von 1 EUR handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert /
   Gesamtwert der Beschaffung.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
   der Landesdirektion Sachsen
   Postanschrift: Brauhausstr. 2, 04107 Leipzig / Postfach 10 13 64
   Ort: Leipzig
   Postleitzahl: 04107
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]vergabekammer@ldl.sachsen.de
   Telefon: +49 3419773800
   Fax: +49 3419771049
   Internet-Adresse: [9]http://www.ldl.sachsen.de/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei
   der unter Punkt VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden,
   solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
   Der Antrag ist unzulässig, soweit
   (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
   (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   (Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz
   1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.)
   Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist
   der Bieter präkludiert.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
   der Landesdirektion Sachsen
   Postanschrift: Brauhausstr. 2, 04107 Leipzig / Postfach 10 13 64
   Ort: Leipzig
   Postleitzahl: 04107
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@ldl.sachsen.de
   Telefon: +49 3419773800
   Fax: +49 3419771049
   Internet-Adresse: [11]http://www.ldl.sachsen.de/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   23/05/2023
References
   6. mailto:vergabestelle@uniklinikum-dresden.de?subject=TED
   7. http://www.uniklinikum-dresden.de/
   8. mailto:vergabekammer@ldl.sachsen.de?subject=TED
   9. http://www.ldl.sachsen.de/
  10. mailto:vergabekammer@ldl.sachsen.de?subject=TED
  11. http://www.ldl.sachsen.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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