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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Dresden
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dokument Nr...: 310000-2023 (ID: 2023052609031103265)
Veröffentlicht: 26.05.2023
*
  DE-Dresden: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
   2023/S 101/2023 310000
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2009/81/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Offizielle Bezeichnung: Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und
   Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement
   Postanschrift: Riesaer Str. 7h
   Ort: Dresden
   Postleitzahl: 01129
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement,
   Fachgruppe Architekten- und Ingenieurleistungen
   E-Mail: [6]vergaben.ai@sib.smf.sachsen.de
   Fax: +49 3514510994560
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
   [7]http://www.sib.sachsen.de
   Weitere Auskünfte erteilen:
   die oben genannten Kontaktstellen
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
   verschicken:
   die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
   die oben genannten Kontaktstellen
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Lokalbehörde
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Wirtschaft und Finanzen
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
   anderer Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   22D410038 - Dresdner Schloss, Sicherheitskonzept (1. BA), Objektplanung
   Gebäude und Innenräume
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Dienstleistungen
   Dienstleistungskategorie Nr 17: Architektur, technische Beratung und
   Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und
   Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische
   Beratung, technische Versuche und Analysen
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   01067 Dresden
   NUTS-Code DED2 Dresden
   II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
   Die Planungsaufgabe umfasst die Fortschreibung der Sicherheitskonzepte
   für das Dresdner Schloss sowie die Umsetzung der sich ergebenden
   Maßnahmen. In Anbetracht der erhöhten Bedrohungslage wurden durch das
   Landeskriminalamt (LKA) Sachsen Baulich-technische und
   personell-organisatorische Sicherungsempfehlungen für alle Bereiche
   des Dresdner Schlosses vorgelegt. Diese bilden die Grundlage für die in
   Abstimmung mit dem Bauherrn, dem Nutzer und den weiteren
   Planungsbeteiligten fortzuschreibenden Sicherheitskonzepte. Die sich
   ergebenden Ertüchtigungen oder Nachrüstungen der Sicherungsmaßnahmen
   sind federführend umzusetzen. Sicherheitstechnische,
   denkmalpflegerische und brandschutztechnische Belange sind dabei
   vertiefend zu bearbeiten. Fragen der Standsicherheit, der Bauklimatik,
   Funktionalität, Wartungskonzepte und die museale Nutzung sind ebenfalls
   zu beachten. Der Erhalt der ausgebauten und genutzten Raumsituationen
   ist bei der Planung zu beachten und bei möglichen Eingriffen
   sinngemäß/adäquat wiederherzustellen. Erarbeitung und Umsetzung des
   Sicherheitskonzeptes erfolgen durch die Objektplanung Gebäude in enger
   Abstimmung mit dem parallel dazu beauftragten TGA-Planer.
   Gegenstand der geplanten Beauftragung sind die Leistungen der
   Objektplanung Gebäude und Innenräume nach §§ 34 ff. i.V.m. Anlage 10
   HOAI 2021 mit den Leistungsphasen 2 bis 8 entsprechend des Vertrages
   (der Vertrag inkl. Anlagen wird den Bietern im Rahmen der Aufforderung
   zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt). Die Beauftragung erfolgt
   stufenweise.
   Der Kostenrahmen beträgt 11,3 Mio. Euro brutto für die KG 300 und 7,6
   Mio. Euro brutto für die KG 400.
   Die maßgebenden Meilensteine des Projektes sind:
   Projektstart (Leistungsbeginn): spätestens vier Wochen nach
   Beauftragung,
   Vorlage einer prüffähigen EW-Bau: 12 Monate nach Beauftragung,
   Gesamtfertigstellung: voraussichtl. im Jahr 2031.
   Die Baumaßnahme ist als Verschlusssache  Nur für den Dienstgebrauch
   (VS-NfD) eingestuft. Weitere Unterlagen und weiterführende
   Informationen über die Baumaßnahme werden den Bietern daher erst im
   Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
   planungsbezogene Leistungen
   II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an
   Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen
   Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
   Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei
   Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   Gegenstand der geplanten Beauftragung sind die Leistungen der
   Objektplanung Gebäude und Innenräume nach §§ 34 ff. i.V.m. Anlage 10
   HOAI 2021.
   Zunächst Beauftragung der Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 nach
   Anlage 10 zu § 34 / § 35 HOAI, mit der Option der stufenweisen
   Beauftragung weiterer Leistungen der folgenden Leistungsphasen 5 bis 8.
   Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht
   nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach
   Erbringung erster Leistungsphasen.
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen: Zunächst Beauftragung der Leistungen der
   Leistungsphasen 2 bis 4 nach Anlage 10 zu § 34 / § 35 HOAI, mit der
   Option der stufenweisen Beauftragung weiterer Leistungen der folgenden
   Leistungsphasen 5 bis 8. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller
   Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf
   Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Laufzeit in Monaten: 99 (ab Auftragsvergabe)
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   Siehe Vergabeunterlagen
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter (siehe Nr.
   III.2.1).
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung,
   insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
   Die Baumaßnahme ist als Verschlusssache  Nur für den Dienstgebrauch
   (VS-NfD) eingestuft. Während der gesamten Vertragsdauer sowie nach
   Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags sind die einschlägigen
   Rechts- und Verwaltungsvorschriften, insbesondere die
   Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die
   Behandlung von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung  VSA) in
   der jeweils gültigen Fassung sowie das Merkblatt zur Behandlung von
   Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
   (VS-NfD-Merkblatt) ist zu beachten vollumfänglich einzuhalten. Eine
   Nichtbeachtung kann die Auflösung des Vertrages beziehungsweise von
   Teilen des Vertrages zur Folge haben.
   Mit dem Teilnahmeantrag sind für den Bewerber und die bereits
   vorgeschlagenen Unterauftragnehmer Verpflichtungserklärungen gem. § 7
   Abs. 2 Nr. 2 und 3 VSVgV abzugeben. Hierzu ist für den Bewerber das
   Formblatt 125-AI EU einzureichen. Beabsichtigt der Bewerber, Leistungen
   an Dritte weiter zu vergeben (Unterauftragnehmer), ist für die bereits
   vorgeschlagenen Unterauftragnehmer das Formblatt 126-AI EU einzureichen
   .
   Die vorstehend genannten Vorschriften wirken sich im Rahmen der Planung
   und Bauausführung insbesondere auf die Kommunikation, die Speicherung
   von Daten und die Verwahrung/Archivierung von Unterlagen aus. Die
   Arbeitsplätze und mittel der Mitarbeiter am Projekt sind so
   vorzuhalten, dass die VS-NfD-Anforderungen erfüllt werden. Zur
   Kommunikation zwischen allen Beteiligten am Projekt ist die Software
   GnuPG VS-Desktop der Firma g10 code GmbH zu verwenden. Diese Software
   ist vom Bieter selbst zu erwerben (Vollversion ca. 275 Euro).
   Von den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes ausgewählten Bietern sind
   mit dem Angebot die Führungszeugnisse für den vorgesehenen
   Projektleiter und den vorgesehenen Objektüberwacher einzureichen. Das
   Ausstellungsdatum der Führungszeugnisse darf zum Zeitpunkt der
   Abgabefrist des Angebotes nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
   Die vorzulegenden Führungszeugnisse dürfen keine Eintragungen
   enthalten.
   Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abzugeben, dass
   die Führungszeugnisse für den vorgesehenen Projektleiter und den
   vorgesehenen Objektüberwacher mit dem Angebot eingereicht werden. Dafür
   ist der Bewerberbogen (Formblatt 901-AI EU VS, Abschn. B, Ziff. 15) zu
   verwenden.
   Im Auftragsfall nach Abschluss des Vergabeverfahrens sind die
   Führungszeugnisse für alle weiteren an der Planung und Ausführung des
   Auftrages beteiligten Personen einzureichen. Das Ausstellungsdatum darf
   zum Zeitpunkt der Abgabefrist (nach Abschluss des Vergabeverfahrens)
   nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
   Die vorzulegenden Führungszeugnisse dürfen keine Eintragungen
   enthalten.
   Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abzugeben, dass
   die Führungszeugnisse aller weiteren an der Planung und Ausführung des
   Auftrages beteiligten Personen im Auftragsfall nach Abschluss des
   Vergabeverfahrens eingereicht werden. Dafür ist der Bewerberbogen
   (Formblatt 901-AI EU VS, Abschn. B, Ziff. 16) zu verwenden.
   III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage
   Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu
   deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
   in ein Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: 1.) BERUFLICHE BEFÄHIGUNG
   Es ist zugelassen, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt
   zu führen und bei einer Architektenkammer eingetragen ist, oder wer
   berechtigt ist, den akademischen Grad Diplom-Ingenieur Architektur zu
   führen mit Eintrag in eine Liste Bauvorlageberechtigte Ingenieure
   oder vergleichbar bei einer Ingenieurkammer, und nach § 65 SächsBO
   Bauvorlageberechtigung besitzt. Der Nachweis der Bauvorlageberechtigung
   ist durch Vorlage des Eintrags bei einer Architekten- oder
   Ingenieurkammer zu führen.
   Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann
   teilnahmeberechtigt, wenn durch den Bewerber nachgewiesen wird, dass
   der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person
   gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche
   Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende
   Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der
   Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
   Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen
   Voraussetzungen dann,
   a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik
   Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen
   Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen
   aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG
   (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
   b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre
   Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
   2.) EINTRAGUNG HANDELSREGISTER (bei Eintragungspflicht):
   Hierzu Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nummer sowie
   Vorlage Handelsregisterauszug.
   3.) WEITERE ANGABEN/ERKLÄRUNGEN:
   3.1) Angaben zur Identität Rechtform des Unternehmens (Name, Anschrift,
   Kontaktdaten wie Tel.Nr., Fax Nr., Email, usw.)
   3.2) Erklärung, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und
   ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber
   Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
    gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
    gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
    gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von
   mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
   oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ggf.
   Angaben zur Selbstreinigung nach § 125 GWB.
   3.3) Neben Einzelunternehmen sind auch Bietergemeinschaften (BG)
   zugelassen. Zusätzlich siehe Nr.VI.3) Ziff. 3.3.) der
   Auftragsbekanntmachung. Rechtsform von BG: Gesamtschuldnerisch haftend
   mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG
   (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE
   hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Hierzu
   liegt das Formblatt Erklärung der Bewerbergemeinschaft  den
   Ausschreibungsunterlagen bei. Der AG behält sich vor, ergänzende
   Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form
   einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine
   bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein
   Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur
   mitschriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls
   nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich
   beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde,
   Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat.
   3.4) Erklärung gem. Art.5k VO (EU) Nr. 833/2014 (RUS-Sanktionen)
   Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu
   deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
   in ein Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: 1.) BERUFLICHE BEFÄHIGUNG
   Als Unterauftragnehmer ist zugelassen, wer berechtigt ist, die
   Berufsbezeichnung Architekt zu führen und bei einer Architektenkammer
   eingetragen ist, oder wer berechtigt ist, den akademischen Grad
   Diplom-Ingenieur Architektur zu führen mit Eintrag in eine Liste
   Bauvorlageberechtigte Ingenieure oder vergleichbar bei einer
   Ingenieurkammer, und nach § 65 SächsBO Bauvorlageberechtigung besitzt.
   Der Nachweis der Bauvorlageberechtigung ist durch Vorlage des Eintrags
   bei einer Architekten- oder Ingenieurkammer zu führen.
   Ist der Unterauftragnehmer eine juristische Person, ist dieser nur dann
   teilnahmeberechtigt, wenn durch den Bewerber nachgewiesen wird, dass
   der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person
   gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche
   Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende
   Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der
   Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
   Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen
   Voraussetzungen dann,
   a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik
   Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen
   Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen
   aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG
   (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
   b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre
   Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
   2.) EINTRAGUNG HANDELSREGISTER (bei Eintragungspflicht):
   Hierzu Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nummer sowie
   Vorlage Handelsregisterauszug.
   3.) WEITERE ANGABEN/ERKLÄRUNGEN:
   3.1) Angaben zur Identität Rechtform des Unternehmens (Name, Anschrift,
   Kontaktdaten wie Tel.Nr., Fax Nr., Email, usw.)
   3.2) Erklärung, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und
   ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber
   Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
    gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
    gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
    gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von
   mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
   oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ggf.
   Angaben zur Selbstreinigung nach § 125 GWB.
   3.3) Erklärung gem. Art.5k VO (EU) Nr. 833/2014 (RUS-Sanktionen)
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit
   dem Teilnahmeantrag einzureichen:
   1.) ALLGEMEINER JAHRESUMSATZ:
   Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) der letzten 3 Geschäftsjahre
   (jahresweise).
   Sind die Informationen zum Umsatz nicht für den gesamten vorgegebenen
   Zeitraum erhältlich, geben Sie bitte an, an welchem Datum das
   Unternehmen gegründet wurde oder seine Tätigkeit aufgenommen hat.
   2) SPEZIFISCHER JAHRESUMSATZ:
   Erklärung über den Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich des Auftrages
   der letzten 3 Geschäftsjahre (jahresweise). Sind die Informationen zum
   Umsatz nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich, geben
   Sie bitte an, an welchem Datum das Unternehmen gegründet wurde oder
   seine Tätigkeit aufgenommen hat. Erforderlicher Mindestjahresumsatz
   siehe unter Möglicherweise geforderte Mindeststandards
   3.) NACHWEIS BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG:
   Erklärung und Nachweis über das Vorliegen einer
   Berufshaftpflichtversicherung entsprechend den gestellten Anforderungen
   und Nachweis durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung einer in der
   EU zugelassen Versicherung.
   Erforderlicher Umfang siehe unter Möglicherweise geforderte
   Mindeststandards.
   4.) UNABHÄNGIGKEIT VON AUSFÜHRUNGS- UND LIEFERINTERESSEN:
   Erklärung, dass der Auftrag unabhängig von anderen Ausführungs- und
   Lieferinteressen ausgeführt wird.
   5.) VERPFLICHTUNGSGESETZ:
   Erklärung, dass die am Auftrag beteiligten Mitarbeiter bereit sein
   werden, sich nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) verpflichten zu
   lassen.
   6.) RECHTLICH UND WIRTSCHAFTLICHE VERKNÜPFUNGEN:
   Erklärung, über das Bestehen von rechtlich und wirtschaftlichen
   Verknüpfungen zu anderen Unternehmen mit Angabe, ob wirtschaftliche
   Verknüpfungen vorliegen, unter Benennung der Unternehmen und
   Beschreibung zur Art und Weise der Verknüpfung.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards: ERGÄNZEND ZU 2.)
   SPEZIFISCHER JAHRESUMSATZ:
   Es ist der "spezifische" Jahresumsatz des Unternehmens in dem
   Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in
   EUR netto anzugeben.
   Es wird ein Mindestjahresumsatz von 700.000 EUR/ netto gefordert.
   ERGÄNZEND ZU 3.) NACHWEIS BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG:
   Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für
   Personenschäden von 3.000.000 EUR und Deckungssummen für sonstige
   Schäden von 3.000.000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder
   eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor
   Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
   Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten
   Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu
   gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag
   Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
   Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des
   Versicherungsunternehmens (nicht Makler) erfüllt werden, mit der dieses
   den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und
   Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen
   mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und
   Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens
   (nicht Makler) erforderlich, dass beide Schadenskategorien im
   Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen
   abgesichert sind.
   Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit
   dem Teilnahmeantrag einzureichen:
   1.) ALLGEMEINER JAHRESUMSATZ:
   Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) der
   letzten 3 Geschäftsjahre (jahresweise).
   Sind die Informationen zum Umsatz nicht für den gesamten vorgegebenen
   Zeitraum erhältlich, geben Sie bitte an, an welchem Datum das
   Unternehmen gegründet wurde oder seine Tätigkeit aufgenommen hat.
   2) SPEZIFISCHER JAHRESUMSATZ:
   Erklärung über den Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich des Auftrages
   der letzten 3 Geschäftsjahre (jahresweise). Sind die Informationen zum
   Umsatz nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich, geben
   Sie bitte an, an welchem Datum das Unternehmen gegründet wurde oder
   seine Tätigkeit aufgenommen hat. Erforderlicher Mindestjahresumsatz
   siehe unter Möglicherweise geforderte Mindeststandards
   3.) NACHWEIS BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG:
   Erklärung und Nachweis über das Vorliegen einer
   Berufshaftpflichtversicherung entsprechend den gestellten Anforderungen
   und Nachweis durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung einer in der
   EU zugelassen Versicherung.
   Erforderlicher Umfang siehe unter Möglicherweise geforderte
   Mindeststandards.
   4.) UNABHÄNGIGKEIT VON AUSFÜHRUNGS- UND LIEFERINTERESSEN:
   Erklärung, dass der Auftrag unabhängig von anderen Ausführungs- und
   Lieferinteressen ausgeführt wird.
   5.) VERPFLICHTUNGSGESETZ:
   Erklärung, dass die am Auftrag beteiligten Mitarbeiter bereit sein
   werden, sich nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) verpflichten zu
   lassen.
   6.) RECHTLICH UND WIRTSCHAFTLICHE VERKNÜPFUNGEN:
   Erklärung, über das Bestehen von rechtlich und wirtschaftlichen
   Verknüpfungen zu anderen Unternehmen mit Angabe, ob wirtschaftliche
   Verknüpfungen vorliegen, unter Benennung der Unternehmen und
   Beschreibung zur Art und Weise der Verknüpfung.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards: ERGÄNZEND ZU 2.)
   SPEZIFISCHER JAHRESUMSATZ:
   Es ist der "spezifische" Jahresumsatz des Unternehmens in dem
   Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in
   EUR netto anzugeben.
   Es wird ein Mindestjahresumsatz von 700.000 EUR/ netto gefordert.
   ERGÄNZEND ZU 3.) NACHWEIS BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG:
   Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für
   Personenschäden von 3.000.000 EUR und Deckungssummen für sonstige
   Schäden von 3.000.000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder
   eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor
   Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
   Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten
   Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu
   gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag
   Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
   Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des
   Versicherungsunternehmens (nicht Makler) erfüllt werden, mit der dieses
   den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und
   Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen
   mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und
   Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens
   (nicht Makler) erforderlich, dass beide Schadenskategorien im
   Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen
   abgesichert sind.
   III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der
   Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag
   einzureichen:
   1.) GEEIGNETE REFERENZEN:
   Erklärung zu geeignete Referenzen über ausgeführte wesentliche
   Dienstleistungen. Es sind geeignete Referenzen über vom Bieter in den
   letzten 3 Jahren erbrachten Dienstleistungen aufzulisten. Hierzu ist
   der den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Referenzbogen (Formblatt
   901R-AI EU VS) zu nutzen. Die Auflistung ist auf Projekte zu
   beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der
   zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
   Geforderte Angaben zu den Referenzen siehe Ausschreibungsunterlagen
   (Formblatt 901R-AI EU VS Referenzbogen). Je Referenz ist dem
   Referenzbogen eine aussagekräftige Projektdarstellung, ggf. mit Fotos +
   Planverkleinerungen, welche die Arbeit des Büros im Hinblick auf die
   Aufgabenstellung am besten charakterisieren beizufügen, deren Umfang
   sollte 2 Blatt in DIN-A 4, einseitig bedruckt nicht überschreiten!
   An die Referenzen gestellte Mindestanforderungen siehe unter
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards.
   Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden auch
   Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurück liegen (max.
   Zeitraum siehe unter Mindeststandards).
   2.) NUTZUNG KAPAZITÄTEN ANDERER UNTERNEHMEN :
   Erklärung zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen mit
   Bezeichnung der zu vergebenden Teilleistungen bzw. der in Anspruch
   genommenen Kapazität und Angabe des Namens des Unterauftragnehmers bzw.
   des anderen Unternehmens (Formblatt ). Nur in Fällen von Eignungsleihe
   ist mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich vom anderen Unternehmen ein
   separater Bewerberbogen mit den verlangten Informationen und Unterlagen
   vorzulegen. In allen anderen Fällen fordert der Auftraggeber
   erforderliche Erklärungen und Nachweise zur Eignung der Dritten ggf.
   von den Bewerbern/Bietern, die in die engere Wahl kommen gesondert ab
   und behält sich vor, die Eignung der Dritten für die von ihnen zu
   erbringenden Leistungen zu prüfen.
   3.) VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG ANDERER UNTERNEHMEN:
   Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird
   (Unteraufträge/Eignungsleihe) ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes
   Unternehmen die den Vergabeunterlagen beigefügte
   Verpflichtungserklärung (Formblatt ) unter Beschreibung der
   (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der
   Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. Der Auftraggeber verlangt eine
   gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bieters, sofern die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
   und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe).
   Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen
   Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
   4.) STUDIEN- UND AUSBILDUNGSNACHWEISE SOWIE BESCHEINIGUNG ÜBER DIE
   ERLAUBNIS ZUR BERUFSAUSÜBUNG:
   Nachweis der beruflichen Befähigung durch Vorlage der Studien- und
   Ausbildungsnachweise / Bescheinigung über die Erlaubnis zur
   Berufsausübung für den Inhaber / Inhaberin oder die Führungskräfte des
   Unternehmens. Führungskräfte sind dabei verantwortliche Personen die im
   Auftragsfall die Leistungserbringung leiten und steuern. Anforderungen
   siehe unter Nr. III.2.1 i.V.m. Nr. III.3.1 der Auftragsbekanntmachung.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards
   ERGÄNZEND ZU 1.) GEEIGNETE REFERENZEN:
   Zum Nachweis der Erfahrung bei vergleichbaren Planungsleistungen werden
   vom Bieter zwei Mindestreferenzen gefordert, welche folgende
   Mindestanforderungen erfüllen müssen:
   Mindestreferenz A:
   a) Es handelt sich um Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und
   Innenräume für den Umbau / die Sanierung eines denkmalgeschützten
   Gebäudes (Einzelkulturdenkmal).
   b) Vom Bewerber wurden mind. die Leistungsphasen 3 bis 8 nach § 34 HOAI
   zusammenhängend erbracht.
   c) Die Bauwerkskosten (KG 300+400) betragen mind. 2,0 Mio. Euro brutto.
   d) Die Referenz ist fertiggestellt, d.h. die nutzungsfähige Übergabe
   des Referenzobjektes erfolgte ab dem 01.01.2013 bis spätestens zum
   Einreichungstermin gem. IV.3.4) der Bekanntmachung.
   Mindestreferenz B:
   a) Es handelt sich um Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und
   Innenräume für ein öffentliches Gebäude mit erhöhter technischer
   Ausstattung und Besucherverkehr (z.B. Museum, Ausstellungs-, Theater-,
   Oper-, Konzertgebäude oder vergleichbar).
   b) Vom Bewerber wurden mind. die Leistungsphasen 3 bis 8 nach § 34 HOAI
   zusammenhängend erbracht.
   c) Die Bauwerkskosten (KG 300+400) betragen mind. 2,0 Mio. Euro brutto.
   d) Die Referenz ist fertiggestellt, d.h. die nutzungsfähige Übergabe
   des Referenzobjektes erfolgte ab dem 01.01.2013 bis spätestens zum
   Einreichungstermin gem. IV.3.4) der Bekanntmachung.
   Sofern weitere Referenzen eingereicht werden, gelten für diese folgende
   Mindestanforderungen:
   a) Es handelt sich um Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und
   Innenräume für den Umbau / die Sanierung von Gebäuden.
   b) Vom Bewerber wurden mind. die Leistungsphasen 3 bis 8 nach § 34 HOAI
   zusammenhängend erbracht.
   c) Die Bauwerkskosten (KG 300+400) betragen mind. 2,0 Mio. Euro brutto.
   d) Die Referenz ist fertiggestellt, d.h. die nutzungsfähige Übergabe
   des Referenzprojektes erfolgte ab dem 01.01.2013 bis spätestens zum
   Einreichungstermin gem. IV.3.4) der Bekanntmachung.
   Für Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen, wird eine
   Punktebewertung gem. der den Vergabeunterlagen beiliegenden Matrix zur
   Bewertung der Eignungskriterien (Bewerberauswahl) vorgenommen.
   Die eingereichten Projekte für die Referenzen A und B und ggf. weitere
   Referenzen (siehe Punktebewertung) können identisch sein, sofern die
   jeweiligen Mindestanforderungen erfüllt sind.
   Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von
   Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag
   einzureichen:
   1.) GEEIGNETE REFERENZEN:
   Erklärung zu geeignete Referenzen über ausgeführte wesentliche
   Dienstleistungen. Es sind geeignete Referenzen über vom Bieter in den
   letzten 3 Jahren erbrachten Dienstleistungen aufzulisten. Hierzu ist
   der den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Referenzbogen (Formblatt
   901R-AI EU VS) zu nutzen. Die Auflistung ist auf Projekte zu
   beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der
   zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
   Geforderte Angaben zu den Referenzen siehe Ausschreibungsunterlagen
   (Formblatt 901R-AI EU VS Referenzbogen). Je Referenz ist dem
   Referenzbogen eine aussagekräftige Projektdarstellung, ggf. mit Fotos +
   Planverkleinerungen, welche die Arbeit des Büros im Hinblick auf die
   Aufgabenstellung am besten charakterisieren beizufügen, deren Umfang
   sollte 2 Blatt in DIN-A 4, einseitig bedruckt nicht überschreiten!
   An die Referenzen gestellte Mindestanforderungen siehe unter
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards.
   Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden auch
   Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurück liegen (max.
   Zeitraum siehe unter Mindeststandards).
   4.) STUDIEN- UND AUSBILDUNGSNACHWEISE SOWIE BESCHEINIGUNG ÜBER DIE
   ERLAUBNIS ZUR BERUFSAUSÜBUNG:
   Nachweis der beruflichen Befähigung durch Vorlage der Studien- und
   Ausbildungsnachweise / Bescheinigung über die Erlaubnis zur
   Berufsausübung für den Inhaber / Inhaberin oder die Führungskräfte des
   Unternehmens. Führungskräfte sind dabei verantwortliche Personen die im
   Auftragsfall die Leistungserbringung leiten und steuern. Anforderungen
   siehe unter Nr. III.2.1 i.V.m. Nr. III.3.1 der Auftragsbekanntmachung.
   Weitere erforderliche Mindestanforderungen siehe unter Möglicherweise
   geforderte Mindeststandards
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards
   ERGÄNZEND ZU 1.) GEEIGNETE REFERENZEN:
   Zum Nachweis der Erfahrung bei vergleichbaren Planungsleistungen werden
   vom Bieter zwei Mindestreferenzen gefordert, welche folgende
   Mindestanforderungen erfüllen müssen:
   Mindestreferenz A:
   a) Es handelt sich um Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und
   Innenräume für den Umbau / die Sanierung eines denkmalgeschützten
   Gebäudes (Einzelkulturdenkmal).
   b) Vom Bewerber wurden mind. die Leistungsphasen 3 bis 8 nach § 34 HOAI
   zusammenhängend erbracht.
   c) Die Bauwerkskosten (KG 300+400) betragen mind. 2,0 Mio. Euro brutto.
   d) Die Referenz ist fertiggestellt, d.h. die nutzungsfähige Übergabe
   des Referenzobjektes erfolgte ab dem 01.01.2013 bis spätestens zum
   Einreichungstermin gem. IV.3.4) der Bekanntmachung.
   Mindestreferenz B:
   a) Es handelt sich um Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und
   Innenräume für ein öffentliches Gebäude mit erhöhter technischer
   Ausstattung und Besucherverkehr (z.B. Museum, Ausstellungs-, Theater-,
   Oper-, Konzertgebäude oder vergleichbar).
   b) Vom Bewerber wurden mind. die Leistungsphasen 3 bis 8 nach § 34 HOAI
   zusammenhängend erbracht.
   c) Die Bauwerkskosten (KG 300+400) betragen mind. 2,0 Mio. Euro brutto.
   d) Die Referenz ist fertiggestellt, d.h. die nutzungsfähige Übergabe
   des Referenzobjektes erfolgte ab dem 01.01.2013 bis spätestens zum
   Einreichungstermin gem. IV.3.4) der Bekanntmachung.
   Sofern weitere Referenzen eingereicht werden, gelten für diese folgende
   Mindestanforderungen:
   a) Es handelt sich um Planungsleistungen der Objekt-planung Gebäude und
   Innenräume für den Umbau / die Sanierung von Gebäuden.
   b) Vom Bewerber wurden mind. die Leistungsphasen 3 bis 8 nach § 34 HOAI
   zusammenhängend erbracht.
   c) Die Bauwerkskosten (KG 300+400) betragen mind. 2,0 Mio. Euro brutto.
   d) Die Referenz ist fertiggestellt, d.h. die nutzungsfähige Übergabe
   des Referenzprojektes erfolgte ab dem 01.01.2013 bis spätestens zum
   Einreichungstermin gem. IV.3.4) der Bekanntmachung.
   Für Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen, wird eine
   Punktebewertung gem. der den Vergabeunterlagen beiliegenden Matrix zur
   Bewertung der Eignungskriterien (Bewerberauswahl) vorgenommen.
   Die eingereichten Projekte für die Referenzen A und B und ggf. weitere
   Referenzen (siehe Punktebewertung) können identisch sein, sofern die
   jeweiligen Mindestanforderungen erfüllt sind.
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten: ja
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 65
   SächsBO;
   Erforderliche berufliche Befähigung siehe Nr. III.2.1 zu dieser
   Auftragsbekanntmachung.
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen
   Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der
   Dienstleistung verantwortlich sind: ja
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl 3 und Höchstzahl 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen
   Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung
   benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und
   bewerten. Die Auswahl der Bewerber erfolgt unter den formal zulässigen
   Teilnahmeanträgen (Nachweis der Erfüllung der geforderten
   Mindeststandards).Die Bewerber werden nach den aufgeführten
   Auswahlkriterien bewertet. Die genaue Zusammensetzung ist aus der mit
   den Vergabeunterlagen bereitgestellten Wertungsmatrix ersichtlich. Die
   Rangfolge richtet sich nach den erreichten Punkten. Wird die Höchstzahl
   der Wirtschaftsteilnehmer durch Bewerber mit gleicher Punktzahl
   überschritten, wird unter diesen das Losverfahren angewendet.
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote nein
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden
   Kriterien
   1. A2. Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung. Gewichtung 60
   2. A1. Projektorganisation . Gewichtung 20
   3. A3. Projektmanagement. Gewichtung 10
   4. A4. Angebotenes Gesamthonorar (Wertungshonorar). Gewichtung 10
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   22D410038
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   30.6.2023 - 12:00
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1.) Die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb (Stufe 1 des
   Vergabeverfahrens) werden ausschließlich und kostenfrei unter
   [8]www.sib.sachsen.de / Öffentliche Ausschreibungen / VS-Vergabe /
   22D410038 Dresdner Schloss, Sicherheitskonzept (1. BA), Objektplanung
   Gebäude und Innenräume zum Download bereitgestellt:
   Folgende Unterlagen stellt der Auftraggeber bereit:
   01_Kennzettel
   02_901-AI EU VS_Bewerberbogen
   03_901R-AI EU VS_Referenzbogen
   04_912-AI EU VS-B_Bewerbungsbedingungen
   05_934-AI EU VS_Erklärung der Bieter-Arbeitsgemeinschaft
   06_935-AI EU VS_Verzeichnis anderer Unternehmen
   07_936-AI EU VS_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
   08_125-AI EU VS_Sicherheitsauskunft Verpflichtungserklärung Teilnehmer
   09_126-AI EU VS_Sicherheitsauskunft Verpflichtungserklärung
   Unterauftragnehmer
   10_Matrix Bewerberauswahl_2023-04-21
   11_Eigenerklärung Art. 5k VO (EU) Nr. 833.2014
   Weitere Unterlagen werden den Bietern erst im Rahmen der Aufforderung
   zur Angebotsabgabe (Stufe 2 des Vergabeverfahrens) zur Verfügung
   gestellt.
   2.) Die einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auszudrucken und
   vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
   Teilnahmeanträge können ausschließlich SCHRIFTLICH an die unter Nr. I.1
   benannte Kontaktstelle eingereicht werden. Die Unterlagen sind in einem
   verschlossenen Umschlag abzugeben. Es ist der vom Auftraggeber
   erstellte Kennzettel zu benutzen. Nicht fristgerecht eingereichte
   Teilnahmeanträge bzw. elektronische Teilnahmeanträge oder formlose
   Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
   3.) Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen, Nachweisen und
   ggf. weiteren Unterlagen.
   3 .1) Ein Unternehmen, das in eigenem Namen am Vergabeverfahren
   teilnimmt u. nicht die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch
   nimmt, um die Eignungskriterien zu erfüllen, muss nur einen
   Bewerberbogen mit ggf. geforderten Anlagen als Teilnahmeantrag
   einreichen.
   3.2) Ein Unternehmen, das in eigenem Namen am Vergabeverfahren
   teilnimmt, aber die Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen
   in Anspruch nimmt, muss in Fällen von Eignungsleihe seinen eigenen
   Bewerberbogen und dessen Anlagen zusammen mit jeweils einem separaten
   Bewerberbogen für jedes einzelne hierfür in Anspruch genommenen
   Unternehmen mit den verlangten Informationen und Unterlagen an den
   öffentlichen Auftraggeber als Teilnahmeantrag übermitteln. Dies gilt
   insbesondere für techn. Fachkräfte o. Stellen, die nicht unmittelbar
   dem Unternehmen angehören, deren Kapazitäten das Unternehmen in
   Anspruch nehmen möchte, insbesondere für diejenigen, die mit der
   Qualitätskontrolle beauftragt sind.
   3.3.) Bei Bewerbergemeinschaft (BG) ist für jedes Mitglied ein
   separater Bewerberbogen mit den verlangten Informationen vorzulegen.
   Das vertretungsberechtigte Mitglied der BG lädt seinen Bewerberbogen
   mit den geforderten Unterlagen als Teilnahmeantrag hoch und legt die
   Bewerberbögen u. ggf. weitere Unterlagen der übrigen Mitglieder der BG
   (als Eigenerklärungen) als Anlage bei. Die gestellten Anforderungen an
   die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die
   betreffenden Nachweise von einem o. mehreren Mitgliedsunternehmen
   erbracht werden u. in ihrer Summe die gestellten Anforderungen
   erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis
   bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB, der Nachweis zur
   Berufshaftpflichtversicherung sowie die Eigenerklärung Art. 5k VO (EU)
   Nr. 833/2014 (RUS-Sanktionen). Diese Anforderungen sind von jedem
   Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.
   4.) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung
   sind auch Teilnahmeanträge/ Angebote unterschiedl. Niederlassungen
   eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer
   Bewerbergemeinschaft (BG) bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines
   Büros u. von Nachauftragnehmern können das Ausscheiden aller Mitglieder
   der BG sowie aller Bieter mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge
   haben.
   5.) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als Übersetzung in Deutsch
   vorgelegt werden (Mindestanforderung).
   6.) Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren u. weitere
   Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers/ Bieters sowie zusätzliche
   Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im
   Verfahren nicht berücksichtigt;
   7.) Enthalten die Bekanntmachung o. die Vergabeunterlagen Unklarheiten,
   Widersprüche o. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers/Bieters
   gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber/Bieter den AG unverzüglich
   in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der
   Bewerber/Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
   8.) Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag
   auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: 1.Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der
   Landesdirektion Sachsen
   Postanschrift: Braustraße 2
   Ort: Leipzig
   Postleitzahl: 04107
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]vergabekammer@lds.sachsen.de
   Telefon: +49 3419770
   Fax: +49 3419771199
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der
   Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der
   Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
   vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
   Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt
   hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
   Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in
   der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
   spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn
   mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und
   Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe und Vertragsmanagement
   Postanschrift: Riesaer Str. 7h
   Ort: Dresden
   Postleitzahl: 01129
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergaben.ai@sib.smf.sachsen.de
   Fax: +49 3514510994560
   Internet-Adresse: [11]http://www.sib.sachsen.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22.5.2023
References
   6. mailto:vergaben.ai@sib.smf.sachsen.de?subject=TED
   7. http://www.sib.sachsen.de/
   8. http://www.sib.sachsen.de/
   9. mailto:vergabekammer@lds.sachsen.de?subject=TED
  10. mailto:vergaben.ai@sib.smf.sachsen.de?subject=TED
  11. http://www.sib.sachsen.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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