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Ausschreibung: Dienstleistungen von Ingenieurbüros - DE-München
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 309944-2023 (ID: 2023052609025103222)
Veröffentlicht: 26.05.2023
*
  DE-München: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   2023/S 101/2023 309944
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: München Klinik gGmbH
   Postanschrift: Thalkirchner Straße 48
   Ort: München
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 80337
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]ralf.sustmann@muenchen-klinik.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.muenchen-klinik.de/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P6XNC/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P6XNC
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: gGmbH
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Umzug Nephrologie München Klinik-HKLS 2
   Referenznummer der Bekanntmachung: MüK_Nephrologie_HKLS_2
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand des Auftrags ist die stufenweise Erbringung von
   Fachplanungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gem.
   §§ 53 ff. HOAI hinsichtlich der Anlagengruppen 1, 2, 3 gem. § 53 Abs. 2
   Nr. 1, 2, 3 HOAI, hierbei Leistungsphasen 1 bis 9 und Besonderer
   Leistungen gem. Anlage 15 HOAI zur Realisierung des Umzugs der
   Nephrologie der München Klinik Harlaching in die München Klinik
   Neuperlach.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Leistungsgegenstand umfasst das Leistungsbild Technische Ausrüstung
   HKLS (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI, Anlagengruppen 1, 2, 3
   gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3 HOAI).
   Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der Grundleistungen der
   Leistungsphasen 1 bis 9 gem. Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI verpflichtet.
   Der Auftraggeber übernimmt die Grundleistungen gem. Anlage 15 Nummer
   15.1 HOAI, LPH 6, lit. f) und LPH 7, lit. a) und f) selbst. Alle nicht
   vom Auftraggeber übernommenen Leistungen sind ebenfalls vom
   Auftragnehmer zu erbringen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 17
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Auftraggeber beabsichtigt, sofern das Projekt realisiert wird, den
   ausgewählten Bieter mit den vorgenannten Ingenieurleistungen nach §§ 53
   ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI, Anlagengruppen 1, 2, 3 gem. § 53 Abs.
   2 Nr. 1, 2, 3 HOAI stufenweise zu beauftragen. Mit Vertragsschluss
   werden zunächst nur die LPH 1 und 2 einschließlich Erstellung einer
   Kostenschätzung nach DIN 276 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf
   Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen, Gebäudeteilen bzw. Gebäuden
   sowie Gesamtbeauftragung, besteht nicht.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Mit dem Angebot sind abzugeben:
   1.) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123
   Abs. 1-3 GWB
   2.) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123
   Abs. 4 GWB
   3.) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124
   GWB
   4.) Eigenerklärung zu weiteren Ausschlussgründen
   5.) Eigenerklärung Sanktionspaket Russland
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Mit dem Angebot sind abzugeben:
   1.) Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des
   Bieters
   1. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens EUR
   5.000.000,00 für Personenschäden und
   2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens EUR
   3.000.000,00 für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden),
   3. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
   der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss,
   bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des
   Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
   Versicherungsunternehmen.
   Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der
   Ersatzleistung als vorstehend unter Ziffer 1 bis 3 genannt, ist eine
   Eigenerklärung des Bieters einzureichen, aus der hervorgeht, dass im
   Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter Ziffer
   1 bis 3 angepasst werden wird.
   Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine
   entsprechende Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
   vorzulegen.
   2.) Eigenerklärung über den durchschnittlichen Umsatz für vergleichbare
   Leistungen (Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2 und
   3 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3 HOAI gemäß §§ 53 ff. HOAI i.V.m. Anlage
   15 bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der
   HOAI) des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen
   Geschäftsjahren (2020-2022), in EUR netto.
   Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen durchschnittlichen
   Umsätze für vergleichbare Leistungen (Fachplanung Technische
   Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2 und 3 gem. § 53 Abs. 2 Nrn. 1, 2, 3
   HOAI gemäß §§ 53 ff. HOAI i.V.m. Anlage 15 bzw. gem. den jeweiligen
   Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI) der Mitglieder pro
   Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr anzugeben.
   Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Umsatz für vergleichbare
   Leistungen (Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2 und
   3 gem. § 53 Abs. 2, Nrn. 1, 2, 3 HOAI gemäß §§ 53 ff. HOAI i.V.m.
   Anlage 15 bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen
   Fassungen der HOAI) des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen
   Geschäftsjahren (2020-2022) von jeweils EUR 100.000,00 netto.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   siehe oben.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Mit dem Angebot sind abzugeben:
   1.) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der
   Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte
   (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände)
   des Bieters jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen
   Geschäftsjahren (2020-2022) ersichtlich ist.
   Mindestanforderung ist eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten
   (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber,
   geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des
   Bieters (Dipl.-Ing., Bachelor oder Master Bauingenieurwesen) von 2
   jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren
   (2020-2022).
   Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl
   der Beschäftigten jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren;
   entsprechendes gilt für die durchschnittliche Zahl der Führungskräfte
   jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft je Jahr.
   2.) Eigenerklärung über mindestens eine (1) bis maximal drei (3)
   geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds
   oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe:
   - bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das
   Referenzprojekt durchgeführt hat,
   - der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
   - der Projektbezeichnung,
   - der Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der beauftragten und
   erbrachten Leistungen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft,
   - des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
   - des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und
   erbrachten Leistungen,
   - des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes
   (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim
   Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
   Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen
   erfüllt sind:
   1. Es handelt es sich um ein Referenzprojekt über Leistungen der
   Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1, 2, 3 gem. § 53
   Abs. 2 Nrn. 1, 2, 3 HOAI) gemäß §§ 53 ff. HOAI i.V.m. Anlage 15 bzw.
   gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI für
   den Umbau von Gebäuden;
   2. Fertigstellung der Leistungsphase 8 des Referenzprojekts des Bieters
   im Zeitraum von 2018 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote (mit
   dem Referenzprojekt kann vor 2018 begonnen worden sein);
   3. Das Referenzobjekt hat eine vergleichbare Größe (mind. 100 m² BGF);
   4. Dem Bieter/ Mitglied der Bietergemeinschaft im Referenzprojekt
   beauftragte und von ihm selbst vollständig erbrachte Leistungsphasen
   der Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1, 2, 3 gem. § 53
   Abs. 2 Nrn. 1, 2, 3 HOAI) gemäß §§ 53 ff. HOAI i.V.m. Anlage 15 bzw.
   gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI:
   Leistungsphasen 3 bis 8;
   5. Gültig für mindestens 1 der 3 Referenzprojekte: die
   referenzgegenständlichen Leistungen betrafen einen Umbau im laufenden
   Betrieb;
   Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches
   Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist.
   Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder
   werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
   Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen/Eignung (Anlage AV_2) an vorgegebener Stelle jeweils
   genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein
   zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des
   Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten
   an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden
   (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.),
   werden diese nicht berücksichtigt.
   Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der
   geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt
   Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage AV_2) verwiesen.
   Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des
   Angebotes.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   siehe oben.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Der benannte Projektleiter und der benannte stellvertretende
   Projektleiter müssen jeweils über die berufliche Qualifikation eines
   abgeschlossenen Fachhochschul- oder Hochschulstudiums (Dipl.-Ing.,
   Master oder Bachelor im Bereich Bauingenieurwesen,
   Wirtschaftsingenieurwesen, Versorgungstechnik, o.Ä.) oder eine
   abgeschlossene Berufsausbildung in einem der vorgenannten Bereiche
   (Meister Sanitär/Heizung o.Ä.) verfügen.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Mindestanforderung ist die für die Vertragsdurchführung verbindliche
   namentliche Benennung des Projektleiters und des stellvertretenden
   Projektleiters. Der benannte Projektleiter und der benannte
   stellvertretende Projektleiter müssen im Auftragsfall in der
   Auftragsdurchführung zwingend zum Einsatz kommen und die Aufgaben der
   Projektleitung übernehmen.
   Ein Wechsel des benannten Projektleiters und des benannten
   stellvertretenden Projektleiters ist nur mit schriftlicher Einwilligung
   des Auftraggebers zulässig.
   Der benannte Projektleiter und der benannte stellvertretende
   Projektleiter müssen zudem jeweils über die berufliche Qualifikation
   eines abgeschlossenen Fachhochschul- oder Hochschulstudiums
   (Dipl.-Ing., Master oder Bachelor im Bereich Bauingenieurwesen,
   Wirtschaftsingenieurwesen, Versorgungstechnik, o.Ä.) oder eine
   abgeschlossene Berufsausbildung in einem der vorgenannten Bereiche
   (Meister Sanitär/Heizung o.Ä.) verfügen.
   Die berufliche Qualifikation des Projektleiters und des
   stellvertretenden Projektleiters sind Mindestanforderungen an den
   Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter, bei deren
   Nichterfüllung der Ausschluss des Angebots erfolgt.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 08/06/2023
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 08/06/2023
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern
   unterschriebene Erklärung abzugeben,
   - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das
   Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
   Vertreter bezeichnet ist,
   - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
   Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
   - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im
   Auftragsfall erklärt ist,
   - dass jedes Mitglied im Auftragsfall der Arbeitsgemeinschaft die für
   den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen wird,
   - dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der
   Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
   Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften
   sind einzuhalten.
   Die Bietergemeinschaften haben für diese Erklärung das als Anlage AV_3
   beigefügte Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung" zu verwenden und
   dieses Formblatt mit ihrem Angebot ausgefüllt einzureichen.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P6XNC
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern - Regierung von
   Oberbayern
   Postanschrift: Maximilianstraße 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80538
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   Internet-Adresse:
   [11]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustae
   ndigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
   - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
   - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
   bleibt unberührt.
   Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
   Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
   Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
   der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
   frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
   informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
   die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
   Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
   ergangen ist.
   Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage
   nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die
   Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
   werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
   durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
   und Bewerber kommt es nicht an.
   Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1
   GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
   innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
   Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
   Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
   Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
   endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
   nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   23/05/2023
References
   6. mailto:ralf.sustmann@muenchen-klinik.de?subject=TED
   7. https://www.muenchen-klinik.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P6XNC/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P6XNC
  10. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
  11. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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