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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-München - Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023052609025103222 / 309944-2023
Veröffentlicht :
26.05.2023
Angebotsabgabe bis :
08.06.2023
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros
DE-München: Dienstleistungen von Ingenieurbüros

2023/S 101/2023 309944

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: München Klinik gGmbH
Postanschrift: Thalkirchner Straße 48
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
E-Mail: [6]ralf.sustmann@muenchen-klinik.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.muenchen-klinik.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P6XNC/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P6XNC
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: gGmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Umzug Nephrologie München Klinik-HKLS 2
Referenznummer der Bekanntmachung: MüK_Nephrologie_HKLS_2
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Auftrags ist die stufenweise Erbringung von
Fachplanungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gem.
§§ 53 ff. HOAI hinsichtlich der Anlagengruppen 1, 2, 3 gem. § 53 Abs. 2
Nr. 1, 2, 3 HOAI, hierbei Leistungsphasen 1 bis 9 und Besonderer
Leistungen gem. Anlage 15 HOAI zur Realisierung des Umzugs der
Nephrologie der München Klinik Harlaching in die München Klinik
Neuperlach.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Leistungsgegenstand umfasst das Leistungsbild Technische Ausrüstung
HKLS (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI, Anlagengruppen 1, 2, 3
gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3 HOAI).

Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der Grundleistungen der
Leistungsphasen 1 bis 9 gem. Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI verpflichtet.
Der Auftraggeber übernimmt die Grundleistungen gem. Anlage 15 Nummer
15.1 HOAI, LPH 6, lit. f) und LPH 7, lit. a) und f) selbst. Alle nicht
vom Auftraggeber übernommenen Leistungen sind ebenfalls vom
Auftragnehmer zu erbringen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 17
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber beabsichtigt, sofern das Projekt realisiert wird, den
ausgewählten Bieter mit den vorgenannten Ingenieurleistungen nach §§ 53
ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI, Anlagengruppen 1, 2, 3 gem. § 53 Abs.
2 Nr. 1, 2, 3 HOAI stufenweise zu beauftragen. Mit Vertragsschluss
werden zunächst nur die LPH 1 und 2 einschließlich Erstellung einer
Kostenschätzung nach DIN 276 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf
Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen, Gebäudeteilen bzw. Gebäuden
sowie Gesamtbeauftragung, besteht nicht.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Angebot sind abzugeben:

1.) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123
Abs. 1-3 GWB

2.) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123
Abs. 4 GWB

3.) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124
GWB

4.) Eigenerklärung zu weiteren Ausschlussgründen

5.) Eigenerklärung Sanktionspaket Russland
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot sind abzugeben:

1.) Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des
Bieters

1. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens EUR
5.000.000,00 für Personenschäden und

2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens EUR
3.000.000,00 für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden),

3. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss,

bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmen.

Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der
Ersatzleistung als vorstehend unter Ziffer 1 bis 3 genannt, ist eine
Eigenerklärung des Bieters einzureichen, aus der hervorgeht, dass im
Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter Ziffer
1 bis 3 angepasst werden wird.

Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine
entsprechende Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
vorzulegen.

2.) Eigenerklärung über den durchschnittlichen Umsatz für vergleichbare
Leistungen (Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2 und
3 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3 HOAI gemäß §§ 53 ff. HOAI i.V.m. Anlage
15 bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der
HOAI) des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2020-2022), in EUR netto.

Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen durchschnittlichen
Umsätze für vergleichbare Leistungen (Fachplanung Technische
Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2 und 3 gem. § 53 Abs. 2 Nrn. 1, 2, 3
HOAI gemäß §§ 53 ff. HOAI i.V.m. Anlage 15 bzw. gem. den jeweiligen
Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI) der Mitglieder pro
Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr anzugeben.

Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Umsatz für vergleichbare
Leistungen (Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2 und
3 gem. § 53 Abs. 2, Nrn. 1, 2, 3 HOAI gemäß §§ 53 ff. HOAI i.V.m.
Anlage 15 bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen
Fassungen der HOAI) des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2020-2022) von jeweils EUR 100.000,00 netto.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

siehe oben.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot sind abzugeben:

1.) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der
Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte
(Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände)
des Bieters jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2020-2022) ersichtlich ist.

Mindestanforderung ist eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten
(angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber,
geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des
Bieters (Dipl.-Ing., Bachelor oder Master Bauingenieurwesen) von 2
jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren
(2020-2022).

Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl
der Beschäftigten jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren;
entsprechendes gilt für die durchschnittliche Zahl der Führungskräfte
jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft je Jahr.

2.) Eigenerklärung über mindestens eine (1) bis maximal drei (3)
geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds
oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe:

- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das
Referenzprojekt durchgeführt hat,

- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,

- der Projektbezeichnung,

- der Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der beauftragten und
erbrachten Leistungen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft,

- des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,

- des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und
erbrachten Leistungen,

- des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes
(nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim
Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen
erfüllt sind:

1. Es handelt es sich um ein Referenzprojekt über Leistungen der
Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1, 2, 3 gem. § 53
Abs. 2 Nrn. 1, 2, 3 HOAI) gemäß §§ 53 ff. HOAI i.V.m. Anlage 15 bzw.
gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI für
den Umbau von Gebäuden;

2. Fertigstellung der Leistungsphase 8 des Referenzprojekts des Bieters
im Zeitraum von 2018 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote (mit
dem Referenzprojekt kann vor 2018 begonnen worden sein);

3. Das Referenzobjekt hat eine vergleichbare Größe (mind. 100 m² BGF);

4. Dem Bieter/ Mitglied der Bietergemeinschaft im Referenzprojekt
beauftragte und von ihm selbst vollständig erbrachte Leistungsphasen
der Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1, 2, 3 gem. § 53
Abs. 2 Nrn. 1, 2, 3 HOAI) gemäß §§ 53 ff. HOAI i.V.m. Anlage 15 bzw.
gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI:
Leistungsphasen 3 bis 8;

5. Gültig für mindestens 1 der 3 Referenzprojekte: die
referenzgegenständlichen Leistungen betrafen einen Umbau im laufenden
Betrieb;

Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches
Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist.
Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder
werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.

Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen/Eignung (Anlage AV_2) an vorgegebener Stelle jeweils
genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein
zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des
Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten
an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden
(z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.),
werden diese nicht berücksichtigt.

Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der
geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage AV_2) verwiesen.

Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des
Angebotes.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

siehe oben.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Der benannte Projektleiter und der benannte stellvertretende
Projektleiter müssen jeweils über die berufliche Qualifikation eines
abgeschlossenen Fachhochschul- oder Hochschulstudiums (Dipl.-Ing.,
Master oder Bachelor im Bereich Bauingenieurwesen,
Wirtschaftsingenieurwesen, Versorgungstechnik, o.Ä.) oder eine
abgeschlossene Berufsausbildung in einem der vorgenannten Bereiche
(Meister Sanitär/Heizung o.Ä.) verfügen.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Mindestanforderung ist die für die Vertragsdurchführung verbindliche
namentliche Benennung des Projektleiters und des stellvertretenden
Projektleiters. Der benannte Projektleiter und der benannte
stellvertretende Projektleiter müssen im Auftragsfall in der
Auftragsdurchführung zwingend zum Einsatz kommen und die Aufgaben der
Projektleitung übernehmen.

Ein Wechsel des benannten Projektleiters und des benannten
stellvertretenden Projektleiters ist nur mit schriftlicher Einwilligung
des Auftraggebers zulässig.

Der benannte Projektleiter und der benannte stellvertretende
Projektleiter müssen zudem jeweils über die berufliche Qualifikation
eines abgeschlossenen Fachhochschul- oder Hochschulstudiums
(Dipl.-Ing., Master oder Bachelor im Bereich Bauingenieurwesen,
Wirtschaftsingenieurwesen, Versorgungstechnik, o.Ä.) oder eine
abgeschlossene Berufsausbildung in einem der vorgenannten Bereiche
(Meister Sanitär/Heizung o.Ä.) verfügen.

Die berufliche Qualifikation des Projektleiters und des
stellvertretenden Projektleiters sind Mindestanforderungen an den
Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter, bei deren
Nichterfüllung der Ausschluss des Angebots erfolgt.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/06/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 08/06/2023
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern
unterschriebene Erklärung abzugeben,

- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das
Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,

- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im
Auftragsfall erklärt ist,

- dass jedes Mitglied im Auftragsfall der Arbeitsgemeinschaft die für
den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen wird,

- dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der
Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.

Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften
sind einzuhalten.

Die Bietergemeinschaften haben für diese Erklärung das als Anlage AV_3
beigefügte Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung" zu verwenden und
dieses Formblatt mit ihrem Angebot ausgefüllt einzureichen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P6XNC
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern - Regierung von
Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse:
[11]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustae
ndigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage
nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die
Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an.

Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/05/2023

References

6. mailto:ralf.sustmann@muenchen-klinik.de?subject=TED
7. https://www.muenchen-klinik.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P6XNC/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P6XNC
10. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
11. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/

 
 
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