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Ausschreibung: Geschwindigkeitskontrollkameras - DE-Lüdenscheid
Geschwindigkeitskontrollkameras
Dokument Nr...: 121449-2023 (ID: 2023022714172753715)
Veröffentlicht: 27.02.2023
*
  DE-Lüdenscheid: Geschwindigkeitskontrollkameras
   2023/S 41/2023 121449
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Lüdenscheid
   Postanschrift: 58507 Lüdenscheid, Rathausplatz 2
   Ort: Lüdenscheid
   NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
   Postleitzahl: 58507
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Stadt Lüdenscheid - Zentraler Vergabeservice
   E-Mail: [6]vergabeservice@luedenscheid.de
   Telefon: +49 2351171366
   Fax: +49 2351171720
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.luedenscheid.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung von zwei semistationären Messsystemen zur
   Geschwindigkeitskontrolle
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   34971000 Geschwindigkeitskontrollkameras
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Anmietung von Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen für den 24/7 Betrieb
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 904 680.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
   Hauptort der Ausführung:
   Lüdenscheid, dort mit wechselnden Aufstellorten
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Anmietung und Anlieferung von zwei Enforcement Trailer Messsystems
   POLISCAN
   FM1 mit ENFORCEMENT TRAILER Messsystem
   VITRONIC POLISCAN FM1, LIDAR Messverfahren
   Jeder Trailer besteht aus:
   1 x Mess- und Dokumentationseinheit mit hochauflösenden Digitalkameras
   mit
   2x6 Megapixel und 12-bit Auflösung
   Geschw.-Messbereich 10  300 km/h Erfassungsbereich 75  15m
   3,2 Zoll bedienbares Farb-Display
   2 x Bandpass / Polfilter
   2 x Objektive (Auswahl ist standortbezogen wählbar)
   1 x Xenon Rotblitzeinrichtung
   1 x Standortspeicher
   1 x Alarm- und Meldemodul
   Zulässige Betriebstemperatur: - 60 Grad bis + 70 Grad
   Wartung und Eichung des Systems
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Aufgrund der Sperrung der Talbrücke Rahmede, Autobahn A45, in NRW
   werden die innerörtlichen Straßen außergewöhnlich durch den
   Schwerlastverkehr, aber auch durch den Personenverkehr belastet. Daher
   sind zwingend Verkehrsteuerungsmaßnahmen erforderlich.
   Für die gerichtsfeste Messung müssen Messverfahren über eine Zulassung
   der Physikalisch-technischen Bundesanstalt (PTB) verfügen. Ohne eine
   PTB-Zulassung dürfen die Geräte in der BRD nicht für amtliche Messungen
   eingesetzt werden. Andere Zulassungen existieren nicht.
   Das beauftragte Unternehmen verfügt in dem auszuschreibenden Segment
   der Geschwindigkeitsüberwachung mittels Laserscan im 24/7 Betrieb über
   ein Alleinstellungsmerkmal.
   Es gibt einen weiteren Anbieter auf dem Markt, dessen System jedoch
   nicht die Möglichkeit eröffnet, permanente 24/7 Messungen durch zu
   führen.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   21/02/2023
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Vetro Vitronic Group, Vetro Verkehrselektronik
   GmbH
   Ort: Wismar
   NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
   Postleitzahl: 23966
   Land: Deutschland
   Internet-Adresse: [8]www.vetro-gmbh.de
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
   Konzession: 452 340.00 EUR
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 904 680.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Der Tag der Zuschlagsentscheidung unter V.2.1. bezieht sich nicht auf
   den Abschluss des Vertrages, der erst nach Ablauf dieser
   Ex-Ante-Bekanntmachung erfolgen soll.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 59821
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
   Fax: +49 251-4112165
   Internet-Adresse: [10]http://www.bezreg-muenster.nrw.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber
   dem Auftraggeber gerügt werden,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt § 160 Abs. 3 S. 1 GWB nicht bei einem
   Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs.
   1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
   Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2
   GWB nicht ein, wenn:
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB muss den Namen und
   die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen, wiv VI.4.1.
   Ort: Münster
   Land: Deutschland
   Internet-Adresse: [11]http://www.bezreg-muenster.nrw.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22/02/2023
References
   6. mailto:vergabeservice@luedenscheid.de?subject=TED
   7. http://www.luedenscheid.de/
   8. http://www.vetro-gmbh.de/
   9. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
  10. http://www.bezreg-muenster.nrw.de/
  11. http://www.bezreg-muenster.nrw.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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