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Ausschreibung: Verflüssigtes Petroleumgas (LPG) - DE-München
Verflüssigtes Petroleumgas (LPG)
Heizöl
Stromerzeugungsaggregate
Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
Messgeräte und Steuer- und Überwachungsanlagen
Notstromversorgungsaggregate
Reparatur und Wartung von Anlagen
Dokument Nr...: 536660-2022 (ID: 2022093010433401022)
Veröffentlicht: 30.09.2022
*
DE-München: Verflüssigtes Petroleumgas (LPG)
2022/S 189/2022 536660
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2009/81/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Landeskriminalamt (BLKA)
Nationale Identifikationsnummer: 124-8010-243/22
Postanschrift: Maillingerstraße 15
Ort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): SG 124 Beschaffung/Zentraleinkauf Vergabestelle
Zu Händen von: Hr. Meindl
E-Mail: [6]blka.sg124.team1@polizei.bayern.de
Fax: +49 8912123769
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
[7]http://www.polizei.bayern.de
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Lieferung, Installation, Instandhaltung und Treibstofflogistik von
Verbrennungsmotor-Netzersatzanlagen (VM-NEA), an ausgewählten
BOS-Digitalfunkstandorten im Freistaat Bayern.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Lieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Bayern
NUTS-Code DE2 Bayern
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Monaten: 84
Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben Jahre
übersteigt: Die Notstromversorgung des Digitalfunks BOS im Freistaat
Bayern kann sinnvoll nur über einen längeren Zeitraum erbracht werden,
um einen funktionsgerechten und ausfallsicheren Betrieb des
Digitalfunks BOS in Bayern sicherzustellen. Da die zu erwartende
Nutzungsdauer der zu liefernden Anlagen daher eine Vertragsverlängerung
erfordert und nicht unerhebliche technische Schwierigkeiten bei einem
Wechsel des Unternehmens zu erwarten sind, ist eine Überschreitung der
Laufzeit von sieben Jahren hier erforderlich und gerechtfertigt (§ 14
Abs. 6 S. 2 VSVgV).
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Für das bundesweit einheitliche digitale Sprech- und Datenfunksystem
für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in der
Bundesrepublik Deutschland (Digitalfunk BOS) wurden rund 1.000
Basisstationsstandorte für digitale Funkanlagen (nach TETRA-Standard,
Terrestrial Trunked Radio) in Bayern errichtet und in Betrieb genommen.
Im Zuge der Netzqualifizierung und Netzhärtung ist u.a. vorgesehen, die
Notstromversorgung zu verbessern, um den erhöhten Anforderungen im
Katastrophenfall gerecht zu werden und somit die Verfügbarkeit über
einen längeren Zeitraum (mind. 72 Stunden) auch bei einem großflächigen
und langanhaltenden Stromausfall sicherzustellen.
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Ertüchtigung und stationäre
Ausstattung von ausgewählten Standorten des Digitalfunks BOS im
Freistaat Bayern mit einer Netzersatzanlage (NEA) auf Basis von
Verbrennungsmotoren (mit Liquified Petroleum Gas (LPG) bzw. Diesel
betrieben) als Notstromlösung. Dabei muss eine hinreichend
dimensionierte Treibstoffbevorratung (LPG/Diesel) auch mehrtägige
Stromausfälle überbrücken.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
09133000 Verflüssigtes Petroleumgas (LPG), 09135100 Heizöl, 31121000
Stromerzeugungsaggregate, 31200000 Elektrizitätsverteilungs- und
-schalteinrichtungen, 31682210 Messgeräte und Steuer- und
Überwachungsanlagen, 31682530 Notstromversorgungsaggregate, 45259000
Reparatur und Wartung von Anlagen
II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an
Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen
Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei
Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Vgl. Abschnitt II.1.5) sowie die Angaben zu den Losen (Anhang B).
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 84 (ab Auftragsvergabe)
Angaben zu den Losen
Los-Nr: 1 Bezeichnung: NEA Los 1 LPG-Verbrennungsmotoren
1)Kurze Beschreibung
Lieferung, Installation, Instandhaltung und Treibstofflogistik von
Netzersatzanlagen, bei denen die Energie mittels Verbrennungsmotoren
(LPG) erzeugt wird, an ausgewählten BOS-Digitalfunkstandorten im
Freistaat Bayern.
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
09133000 Verflüssigtes Petroleumgas (LPG), 31121000
Stromerzeugungsaggregate, 31200000 Elektrizitätsverteilungs- und
-schalteinrichtungen, 31682210 Messgeräte und Steuer- und
Überwachungsanlagen, 31682530 Notstromversorgungsaggregate, 45259000
Reparatur und Wartung von Anlagen
3)Menge oder Umfang
100 Stück LPG-NEA (verbindliche Mindestabnahmemenge), maximal 600 Stück
LPG-NEA (Höchstabnahmemenge).
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Es findet keine Los- oder Zuschlagslimitierung statt. Angebote können
auf ein Los (Los 1 oder Los 2) oder alle Lose (Los 1 und Los 2)
abgegeben werden.
Los-Nr: 2 Bezeichnung: NEA Los 2 Diesel-Verbrennungsmotoren
1)Kurze Beschreibung
Lieferung, Installation, Instandhaltung und Treibstofflogistik von
Netzersatzanlagen, bei denen die Energie mittels Verbrennungsmotoren
(Diesel) erzeugt wird, an ausgewählten BOS-Digitalfunkstandorten im
Freistaat Bayern.
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
09135100 Heizöl, 31121000 Stromerzeugungsaggregate, 31200000
Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen, 31682210 Messgeräte
und Steuer- und Überwachungsanlagen, 31682530
Notstromversorgungsaggregate, 45259000 Reparatur und Wartung von
Anlagen
3)Menge oder Umfang
3 Stück Diesel-NEA (verbindliche Mindestabnahmemenge), maximal 600
Stück Diesel-NEA (Höchstabnahmemenge).
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Es findet keine Los- oder Zuschlagslimitierung statt. Angebote können
auf ein Los (Los 1 oder Los 2) oder alle Lose (Los 1 und Los 2)
abgegeben werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Gemäß Vergabeunterlagen.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gemäß Vergabeunterlagen.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Gesamtschuldnerisch haftend.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung,
insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
Auftraggeber sowie Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren
gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Für die
Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen einschließlich ihrer
Weitergabe an Unterauftragnehmer (§ 9 VSVgV) gilt u.a. § 7 VSVgV.
Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber
als Verschlusssache eingestufte Information ohne Zustimmung des
Auftraggebers an Dritte weitergeben. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer
müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen
Unterauftragnehmern vereinbaren.
Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen
sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 1 Nr.
2, Abs. 3 GWB handelt, müssen die Bewerber, Bieter und Auftragnehmer
sowie die als eignungsrelevant (i.S.v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV)
angegebenen anderen Unternehmen/ Unterauftragnehmer und die zur
Auftragsausführung ggf. weiteren vorgesehenen oder eingesetzten
Unterauftragnehmer erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen
sicherstellen bzw. erfüllen, um den Schutz von Verschlusssachen (VS)
entsprechend dem Geheimhaltungsgrad VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
(VS-NfD gem. Art. 7 Abs. 2 Nr. 4 BaySÜG (Bayerisches
Sicherheitsüberprüfungsgesetz), § 7 Nr. 4 VSA (Verschlußsachenanweisung
für die Behörden des Freistaates Bayern) zu gewährleisten (§ 7 Abs. 1
VSVgV). Insbesondere ist das unterschriebene Merkblatt für die
Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR
FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD-Merkblatt) mit dem Teilnahmeantrag
einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden nur an die im
Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen abgegeben, die dieses
VS-NfD-Merkblatt unterschrieben eingereicht haben. Weitere
Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen des
Vergabeverfahrens.
Unabhängig von einem Zugang zu Verschlusssachen behält sich der
Auftraggeber vor, aus Gründen des vorbeugenden personellen
Sabotageschutzes mindestens eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem.
Art. 10 Abs. 1 Nr. 2 BaySÜG oder einer vergleichbaren Bestimmung des
Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) oder eines
anderen Bundeslandes oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer
EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie als gleichwertig anerkannt ist, für Personen, welche eine
sicherheitsempfindliche Tätigkeit in Bereichen nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 4
BaySÜG wahrnehmen sollten, zu fordern.
Der Auftraggeber wird im Falle einer solchen Forderung den
Auftragnehmern bzw. Unterauftragnehmern, deren Personal nicht
sicherheitsüberprüft ist, ausreichend Zeit gewähren, um diese
Anforderung zu erfüllen. Die Auftragnehmer sowie erforderlichenfalls
deren Unterauftragnehmer müssen dann über die verbleibende
Vertragslaufzeit hinweg über entsprechend sicherheitsüberprüftes
Personal verfügen und dieses zur Auftragsausführung einsetzen.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der spätere Auftragnehmer im
Falle der Zuschlagserteilung gemäß den Anforderungen und Regelungen des
Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen
(Verpflichtungsgesetz) verpflichtet werden wird.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Unternehmen gemäß § 147 S.
1, § 124 Abs. 1 GWB von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden kann, wenn das Unternehmen nicht die
erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, um Risiken für die
nationale Sicherheit auszuschließen. Der Nachweis, dass Risiken für die
nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann auch mit Hilfe
geschützter Datenquellen erfolgen (§ 147 S. 2 GWB).
Der Teilnahmeantrag muss zudem folgende unterschriebene
Verpflichtungs-/Eigenerklärungen (gemäß den zur Verfügung gestellten
Vordrucken) des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft sowie (soweit
einschlägig) der benannten Unterauftragnehmer enthalten:
1) Los 1 und Los 2: Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck
11) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV, während der
gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des
Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur
Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und
Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der
vorgenannten Verpflichtungserklärung hat der Bewerber das von ihm
unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS)
des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH mit dem
Teilnahmeantrag einzureichen.
2) Los 1 und Los 2: Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck
12) jedes benannten Unterauftragnehmers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b)
VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung,
Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz
befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den
einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als
Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat das jeweilige
Unternehmen das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung
von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN
DIENSTGEBRAUCH mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
3) Los 1 und Los 2: Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck
13) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV, von Unterauftragnehmern,
an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt,
Erklärungen und Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit.
b) VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem
Auftraggeber vorzulegen.
4) Los 1 und Los 2: Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 14) des
Bewerbers, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während
der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt oder
verbreitet werden (Scientology-Schutzerklärung).
5) Los 1 und Los 2: Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 15) jedes
benannten Unterauftragnehmers, dass die Lehren und Technologien des L.
Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt,
gelehrt oder verbreitet werden (Scientology-Schutzerklärung).
Im Falle einer Bewerbung auf beide Lose (Los 1 und Los 2) sind die
unterschriebenen v.g. Erklärungsvordrucke nur jeweils einmal
einzureichen.
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu
deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Los 1 und Los 2: Nachweis (in Kopie) über die
erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder
durch Nachweis auf andere Weise (Vordruck 5).
Im Falle einer Bewerbung auf beide Lose (Los 1 und Los 2) ist der v.g.
Nachweis nur jeweils einmal einzureichen.
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu
deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Es gelten die gleichen Anforderungen wie für
Bewerber.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: 1) Unterschriebene Eigenerklärung (gemäß
Vordruck 6) über den Gesamtumsatz des Unternehmens und sofern
entsprechende Angaben verfügbar sind den Umsatz für den
Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, jeweils
bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, oder ab dem
Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens,
falls dieses weniger als 3 volle Jahre zurück liegt, wobei der
durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens 15 Millionen
EUR für Los 1 je Geschäftsjahr, mindestens 10 Millionen EUR für Los 2
je Geschäftsjahr betragen muss. Im Falle einer Bewerbung auf beide Lose
(Los 1 und Los 2) muss der durchschnittliche Gesamtumsatz des
Unternehmens mindestens 25 Millionen EUR je Geschäftsjahr betragen
(Mindestanforderung).
2) Los 1 und Los 2: Unterschriebene Eigenerklärung (gemäß Vordruck 7),
dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine
vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer
Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Millionen EUR für
Personenschäden und Sachschäden je Schadensfall und Versicherungsjahr
besteht oder im Auftragsfall auf erstes Anfordern des Auftraggebers
abgeschlossen wird (Mindestanforderung).
Im Falle einer Bewerbung auf beide Lose (Los 1 und Los 2) ist die
unterschriebene v.g. Erklärung zu Nr. 2) nur jeweils einmal
einzureichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Die unter Abschnitt
III.2.2) Nr. 1) und Nr. 2) geforderten Kriterien zum Nachweis der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit stellen jeweils
eine Mindestanforderung an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar.
Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im
sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Für Unterauftragnehmer i.S.d. des § 9 VSVgV
gelten die nachfolgenden Anforderungen:
1) Los 1 und Los 2: Unterschriebene Eigenerklärung (gemäß Vordruck 6a)
über den Gesamtumsatz des Unternehmens und sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der
Gegenstand der Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre, oder ab dem Gründungsdatum oder dem
Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als
3 volle Jahre zurück liegt.
2) Los 1 und Los 2: Unterschriebene Eigenerklärung (gemäß Vordruck 7a),
dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine
vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer
Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Millionen EUR für
Personenschäden und Sachschäden je Schadensfall und Versicherungsjahr
besteht oder im Auftragsfall auf erstes Anfordern des Auftraggebers
abgeschlossen wird.
Im Falle einer Bewerbung auf beide Lose (Los 1 und Los 2) sind die
unterschriebenen v.g. Erklärungen zu Nr. 1) und Nr. 2) nur jeweils
einmal von jedem benannten Unterauftragnehmer einzureichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Für den Fall der
Eignungsleihe nach § 26 Abs. 3 VSVgV gelten für die Kriterien unter
Abschnitt III.2.2) Nr. 1) und Nr. 2) die gleichen Anforderungen wie für
Bewerber (Mindestanforderungen).
III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der
Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
1) Angabe (gemäß Vordruck 8) der durchschnittlichen jährlichen
Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren, wobei die
Anzahl mindestens 75 Vollzeitäquivalente (VZÄ) für Los 1 sowie
mindestens 50 Vollzeitäquivalente (VZÄ) für Los 2 betragen muss. Im
Falle einer Bewerbung auf beide Lose (Los 1 und Los 2) muss die Anzahl
mindestens 125 Vollzeitäquivalente (VZÄ) betragen (Mindestanforderung).
2) Angabe (gemäß Vordruck 8) der Anzahl der Beschäftigten des
Unternehmens, die die Aufgabe des Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) übernehmen können (mindestens 1
je Los), Mindestanforderung.
3) Angabe (gemäß Vordruck 8) der Anzahl der beschäftigten
Elektroingenieure/innen des Unternehmens (mindestens 1 je Los),
Mindestanforderung.
4) Angabe (gemäß Vordruck 8) der Anzahl der Beschäftigten des
Unternehmens mit Ausbildung zur Blitzschutzfachkraft (mindestens 1 je
Los), Mindestanforderung.
5) Angabe (gemäß Vordruck 8) der Anzahl der Beschäftigten des
Unternehmens, die in den letzten 3 Jahren DGUV-V3 oder vergleichbare
Prüfungen verantwortlich durchgeführt haben (mindestens 1 je Los),
Mindestanforderung.
6) Angabe (gemäß Vordruck 8) der Anzahl der beschäftigten Fachkräfte
für Brandschutz (FaBra) des Unternehmens (mindestens 1 je Los),
Mindestanforderung.
7) Los 1 und Los 2: Darstellung (gemäß Vordruck 9) von mindestens 2
Referenzen innerhalb der letzten 3 Jahre (Stichtag: Ablauf der
Teilnahmefrist) über die Lieferung sowie den erfolgreich
abgeschlossenen Aufbau und die Installation von insgesamt mindestens 10
stationären Netzersatzanlagen (NEA) auf Basis von Verbrennungsmotoren
mit einer Anschlussleistung von mindestens 7 kW sowie automatischer
Umschaltung auf Netzersatzbetrieb oder automatischer Übernahme des
Notstrombetriebs, die jeweils die Anforderungen und Vorgaben der Norm
VDE-100-551 erfüllten (Mindestanforderung).
Im Falle einer Bewerbung auf ein Los (Los 1 oder Los 2) müssen die v.g.
Anforderungen zu Nr. (7) ebenfalls vollständig erfüllt sein.
8) Los 1 und Los 2: Benennung des für die Auftragsausführung je Los
verantwortlichen Projektmanagers, der für den Auftraggeber als
ständiger Ansprechpartner für den Gesamtauftrag zur Verfügung steht,
und Darstellung (gemäß Vordruck 10) eines entsprechenden Profils
(Mindestanforderung). Der verantwortliche Projektmanager muss
mindestens über folgende Erfahrungen kumulativ verfügen
(Mindestanforderung):
a) Erfahrung in der Führung/Koordinierung von Montage- oder
Wartungsteams, in denen mindestens 2 Personen zu führen waren
(Mindestanforderung),
b) Erfahrung in der Durchführung/Koordinierung von Aufbau und
Installation von stationären Netzersatzanlagen (Mindestanforderung)
sowie
c) Deutschkenntnisse (mindestens Sprachniveau C2 gemäß dem
Gemeinsamen Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER))
(Mindestanforderung).
9) Benennung des für die Auftragsausführung je Los verantwortlichen
stellvertretenden Projektmanagers, der für den Auftraggeber als
stellvertretender ständiger Ansprechpartner für den Gesamtauftrag zur
Verfügung steht, und Darstellung (gemäß Vordruck 10) eines
entsprechenden Profils (Mindestanforderung). Der verantwortliche
stellvertretende Projektmanager muss mindestens über folgende
Erfahrungen kumulativ verfügen (Mindestanforderung):
a) Erfahrung in der Führung/Koordinierung von Montage- oder
Wartungsteams (Mindestanforderung),
b) Erfahrung in der Durchführung/Koordinierung von Aufbau und
Installation von stationären Netzersatzanlagen (Mindesterfahrung) sowie
c) Deutschkenntnisse (mindestens Sprachniveau C2 gemäß dem
Gemeinsamen Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER))
(Mindestanforderung).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Die unter III.2.3) Nr. 1) bis Nr. 9) geforderten Kriterien zum Nachweis
der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellen jeweils eine
Mindestanforderung an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar.
Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im
sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von
Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Für Unterauftragnehmer i.S.d. des § 9 VSVgV werden keine gesonderten
Anforderungen gestellt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Für den Fall der Eignungsleihe nach § 27 Abs. 4 VSVgV gelten für die
Kriterien unter Abschnitt III.2.3) Nr. 1) bis Nr. 9) die gleichen
Anforderungen wie für Bewerber.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Es erfolgt eine Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber gem. § 21
Abs. 3 S. 1 VSVgV auf insgesamt maximal 4 (vier) Bewerber je Los. Sind
mehr als 4 Bewerber vorhanden, die entsprechend den im Abschnitt III.2)
genannten Eignungskriterien geeignet sind und bzgl. welcher kein
Ausschluss nach § 147 GWB i.V.m. §§ 123, 124 GWB oder gem. den zum
Zeitpunkt des Verfahrens geltenden Russland-Sanktionen, insbesondere
der Verordnung 833/2014 EU erfolgt, werden aus dem Bewerberkreis 4
Bewerber von der Vergabestelle ausgewählt und zur Angebotsabgabe
aufgefordert. Sofern nicht mehr als 4 Bewerber vorhanden sind, die die
o.g. Anforderungen erfüllen, erfolgt keine Begrenzung der Zahl der
Bewerber.Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber
erfolgt anhand folgender gem. § 21 Abs. 3 S. 2 VSVgV objektiver und
nicht diskriminierender Anforderungen in den Auswahlkriterien Nr. 1 bis
Nr. 3. Die von den Bewerbern je Auswahlkriterium erreichten Punkte
werden je Bewerber zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Anhand der
erreichten Gesamtpunktzahlen wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt.
Die 4 bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Bei Punktgleichstand auf dem letzten Rang werden entsprechend der
Anzahl der Punktegleichheit auf dem letzten Rang mehr als 4 Bewerber
zur Angebotsabgabe aufgefordert.Auswahlkriterium Nr. 1 (zu Abschnitt
III.2.2 Nr. 1): Für weiteren Gesamtumsatz, der über den Mindestumsatz
für Los 1 bzw. Los 2 oder im Falle einer Bewerbung auf beide Lose über
den Mindestumsatz für Los 1 und Los 2 hinausgeht, werden als
Auswahlkriterium folgende Punkte vergeben: je weiteren 10 Millionen EUR
Gesamtumsatz je Geschäftsjahr 1 Punkt; max. sind 10 Punkte
erreichbar.Auswahlkriterium Nr. 2 (zu Abschnitt III.2.3 Nr. 1): Für
weitere Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten - VZÄ), die über die
Mindestanzahl von 75 VZÄ (Los 1) bzw. 50 VZÄ (Los 2) bzw. 125 VZÄ (Los
1 und Los 2) hinausgehen, werden als Auswahlkriterium folgende Punkte
vergeben: je weiteren 15 VZÄ 1 Punkt; max. sind 10 Punkte
erreichbar.Auswahlkriterium Nr. 3 (zu Abschnitt III.2.3 Nr. 7): Für
weitere Referenzen, die über die Mindestanzahl von 2 Referenzen (mit
zusammen mindestens 10 NEA) hinausgehen, werden als Auswahlkriterium
folgende Punkte vergeben: je weiterer Referenz, die die Anforderungen
gem. Abschnitt III.2.3 Nr. 7 jeweils vollständig erfüllt, 1 Punkt; max.
sind 10 Punkte erreichbar.Auswahlkriterium Nr. 4: Für eine
Zertifizierung des Unternehmens nach ISO 14001 - Umweltmanagement
werden 5 Punkte vergeben.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote ja
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
124-8010-243/22
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
27.10.2022 - 11:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
(1) Das Bayerische Landeskriminalamt führt dieses Vergabeverfahren als
zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlichen
Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung
und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen
Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d.
§ 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
handelt.
(2) Der ausgeschriebene Auftrag umfasst den Kauf (Lieferung), die
betriebsfertige Erstellung sowie Dienstleistungen, die im Verhältnis
zum Hauptgegenstand Nebenarbeiten sind (§ 103 Abs. 2 S. 2 GWB). Die
Lieferleistungen sind überwiegend (§ 110 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
(3) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 146 S. 1 Alt. 2 GWB, § 11 Abs.
1 S. 1 Alt. 2 VSVgV in einem Verhandlungsverfahren mit
Teilnahmewettbewerb.
(4) Der ausgeschriebene Auftrag wird in 2 (zwei) Fachlose unterteilt
vergeben. Einer weiteren Aufteilung in Fachlose oder zusätzlicher
Teillose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97
Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur
Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität und
Ausfallsicherheit und weil die Leistungsbeschreibung die
Systemfähigkeit der Leistung verlangt und dies durch den
Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
(5) Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt
III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten
Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet
und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S.
1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend
ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem
Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn
gerechtfertigt.
(6) Die für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags
erforderlichen Vordrucke sind kostenlos bei der unter Abschnitt I.1)
angegebenen Kontaktstelle auf Anforderung in Textform (Fax oder E-Mail)
abzufordern. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags
sind diese von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke zu
verwenden. Diese Vordrucke sind vollständig auszufüllen und an den
dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig zu unterschreiben. Dem
Teilnahmeantrag sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen.
(7) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original (kein Scan oder
Fax) und in nicht beglaubigter Kopie (Papierform sowie auf einem
Datenträger (CD/DVD/Stick)) einzureichen. Eine Einreichung des
Teilnahmeantrags per Fax oder in mündlicher, fernmündlicher oder
elektronischer Form (E-Mail, Upload etc.) ist nicht zugelassen. Der
Teilnahmeantrag ist bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) der
EU-Bekanntmachung angegebenen Teilnahmefrist bei der Vergabestelle
(siehe Abschnitt I.1) in einem fest verschlossenen Umschlag und von
außen als Teilnahmeantrag gekennzeichnet einzureichen. Nicht fest
verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben
unberücksichtigt und werden von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend
ausgeschlossen. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für
die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags sowie
für dessen rechtzeitigen Eingang und festen Verschluss.
(8) Los 1 und Los 2: Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der
Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene
Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 16) zu
den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123 GWB, § 23 VSVgV mit dem
Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle einer Bewerbung auf beide Lose
(Los 1 und Los 2) ist die unterschriebene v.g. Erklärung nur jeweils
einmal einzureichen.
(9) Los 1 und Los 2: Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der
Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene
Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 17) zu
den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 124 GWB, § 24 VSVgV mit dem
Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle einer Bewerbung auf beide Lose
(Los 1 und Los 2) ist die unterschriebene v.g. Erklärung nur jeweils
einmal einzureichen.
(10) Los 1 und Los 2: Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der
Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene
Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 18) zu
den zum Verfahrenszeitpunkt geltenden Russlandsanktionen, insbesondere
gemäß der Verordnung 833/2014 EU, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Im Falle einer Bewerbung auf beide Lose (Los 1 und Los 2) ist die
unterschriebene v.g. Erklärung nur jeweils einmal einzureichen.
(11) Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die
Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie im Übrigen die
Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
(12) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und
zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die
Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur
Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
(13) Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen
dieser Auftragsbekanntmachung und weiteren nationalen
Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat diese EU-Bekanntmachung
Vorrang.
(14) Den Bewerbern die gem. Abschnitt IV1.2) zur Abgabe eines Angebots
aufgefordert werden, wird die Vergabestelle zur Kommunikation im Rahmen
der Angebotsphase eine Software zur Verschlüsselung zur Verfügung
stellen. Art und Umfang der erforderlichen Verschlüsselung wird den
ausgewählten Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer
Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [8]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: [9]http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen
sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB
hin.
§ 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer
Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: [11]http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26.9.2022
References
6. mailto:blka.sg124.team1@polizei.bayern.de?subject=TED
7. http://www.polizei.bayern.de/
8. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
9. http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
10. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
11. http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
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