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Ausschreibung: Verflüssigtes Petroleumgas (LPG) - DE-München
Verflüssigtes Petroleumgas (LPG)
Heizöl
Stromerzeugungsaggregate
Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
Messgeräte und Steuer- und Überwachungsanlagen
Notstromversorgungsaggregate
Reparatur und Wartung von Anlagen
Dokument Nr...: 536660-2022 (ID: 2022093010433401022)
Veröffentlicht: 30.09.2022
*
  DE-München: Verflüssigtes Petroleumgas (LPG)
   2022/S 189/2022 536660
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2009/81/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Landeskriminalamt (BLKA)
   Nationale Identifikationsnummer: 124-8010-243/22
   Postanschrift: Maillingerstraße 15
   Ort: München
   Postleitzahl: 80636
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): SG 124 Beschaffung/Zentraleinkauf  Vergabestelle
   Zu Händen von: Hr. Meindl
   E-Mail: [6]blka.sg124.team1@polizei.bayern.de
   Fax: +49 8912123769
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
   [7]http://www.polizei.bayern.de
   Weitere Auskünfte erteilen:
   die oben genannten Kontaktstellen
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
   verschicken:
   die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
   die oben genannten Kontaktstellen
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Öffentliche Sicherheit und Ordnung
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
   anderer Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   Lieferung, Installation, Instandhaltung und Treibstofflogistik von
   Verbrennungsmotor-Netzersatzanlagen (VM-NEA), an ausgewählten
   BOS-Digitalfunkstandorten im Freistaat Bayern.
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Lieferauftrag
   Kauf
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   Bayern
   NUTS-Code DE2 Bayern
   II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   Laufzeit in Monaten: 84
   Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben Jahre
   übersteigt: Die Notstromversorgung des Digitalfunks BOS im Freistaat
   Bayern kann sinnvoll nur über einen längeren Zeitraum erbracht werden,
   um einen funktionsgerechten und ausfallsicheren Betrieb des
   Digitalfunks BOS in Bayern sicherzustellen. Da die zu erwartende
   Nutzungsdauer der zu liefernden Anlagen daher eine Vertragsverlängerung
   erfordert und nicht unerhebliche technische Schwierigkeiten bei einem
   Wechsel des Unternehmens zu erwarten sind, ist eine Überschreitung der
   Laufzeit von sieben Jahren hier erforderlich und gerechtfertigt (§ 14
   Abs. 6 S. 2 VSVgV).
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
   Für das bundesweit einheitliche digitale Sprech- und Datenfunksystem
   für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in der
   Bundesrepublik Deutschland (Digitalfunk BOS) wurden rund 1.000
   Basisstationsstandorte für digitale Funkanlagen (nach TETRA-Standard,
   Terrestrial Trunked Radio) in Bayern errichtet und in Betrieb genommen.
   Im Zuge der Netzqualifizierung und Netzhärtung ist u.a. vorgesehen, die
   Notstromversorgung zu verbessern, um den erhöhten Anforderungen im
   Katastrophenfall gerecht zu werden und somit die Verfügbarkeit über
   einen längeren Zeitraum (mind. 72 Stunden) auch bei einem großflächigen
   und langanhaltenden Stromausfall sicherzustellen.
   Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Ertüchtigung und stationäre
   Ausstattung von ausgewählten Standorten des Digitalfunks BOS im
   Freistaat Bayern mit einer Netzersatzanlage (NEA) auf Basis von
   Verbrennungsmotoren (mit Liquified Petroleum Gas (LPG) bzw. Diesel
   betrieben) als Notstromlösung. Dabei muss eine hinreichend
   dimensionierte Treibstoffbevorratung (LPG/Diesel) auch mehrtägige
   Stromausfälle überbrücken.
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   09133000 Verflüssigtes Petroleumgas (LPG), 09135100 Heizöl, 31121000
   Stromerzeugungsaggregate, 31200000 Elektrizitätsverteilungs- und
   -schalteinrichtungen, 31682210 Messgeräte und Steuer- und
   Überwachungsanlagen, 31682530 Notstromversorgungsaggregate, 45259000
   Reparatur und Wartung von Anlagen
   II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an
   Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen
   Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
   Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei
   Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   Vgl. Abschnitt II.1.5) sowie die Angaben zu den Losen (Anhang B).
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Laufzeit in Monaten: 84 (ab Auftragsvergabe)
   Angaben zu den Losen
   Los-Nr: 1 Bezeichnung: NEA Los 1 LPG-Verbrennungsmotoren
   1)Kurze Beschreibung
   Lieferung, Installation, Instandhaltung und Treibstofflogistik von
   Netzersatzanlagen, bei denen die Energie mittels Verbrennungsmotoren
   (LPG) erzeugt wird, an ausgewählten BOS-Digitalfunkstandorten im
   Freistaat Bayern.
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   09133000 Verflüssigtes Petroleumgas (LPG), 31121000
   Stromerzeugungsaggregate, 31200000 Elektrizitätsverteilungs- und
   -schalteinrichtungen, 31682210 Messgeräte und Steuer- und
   Überwachungsanlagen, 31682530 Notstromversorgungsaggregate, 45259000
   Reparatur und Wartung von Anlagen
   3)Menge oder Umfang
   100 Stück LPG-NEA (verbindliche Mindestabnahmemenge), maximal 600 Stück
   LPG-NEA (Höchstabnahmemenge).
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Es findet keine Los- oder Zuschlagslimitierung statt. Angebote können
   auf ein Los (Los 1 oder Los 2) oder alle Lose (Los 1 und Los 2)
   abgegeben werden.
   Los-Nr: 2 Bezeichnung: NEA Los 2 Diesel-Verbrennungsmotoren
   1)Kurze Beschreibung
   Lieferung, Installation, Instandhaltung und Treibstofflogistik von
   Netzersatzanlagen, bei denen die Energie mittels Verbrennungsmotoren
   (Diesel) erzeugt wird, an ausgewählten BOS-Digitalfunkstandorten im
   Freistaat Bayern.
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   09135100 Heizöl, 31121000 Stromerzeugungsaggregate, 31200000
   Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen, 31682210 Messgeräte
   und Steuer- und Überwachungsanlagen, 31682530
   Notstromversorgungsaggregate, 45259000 Reparatur und Wartung von
   Anlagen
   3)Menge oder Umfang
   3 Stück Diesel-NEA (verbindliche Mindestabnahmemenge), maximal 600
   Stück Diesel-NEA (Höchstabnahmemenge).
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Es findet keine Los- oder Zuschlagslimitierung statt. Angebote können
   auf ein Los (Los 1 oder Los 2) oder alle Lose (Los 1 und Los 2)
   abgegeben werden.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   Gemäß Vergabeunterlagen.
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   Gemäß Vergabeunterlagen.
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   Gesamtschuldnerisch haftend.
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung,
   insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
   Auftraggeber sowie Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren
   gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Für die
   Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen einschließlich ihrer
   Weitergabe an Unterauftragnehmer (§ 9 VSVgV) gilt u.a. § 7 VSVgV.
   Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber
   als Verschlusssache eingestufte Information ohne Zustimmung des
   Auftraggebers an Dritte weitergeben. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer
   müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen
   Unterauftragnehmern vereinbaren.
   Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen
   sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 1 Nr.
   2, Abs. 3 GWB handelt, müssen die Bewerber, Bieter und Auftragnehmer
   sowie die als eignungsrelevant (i.S.v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV)
   angegebenen anderen Unternehmen/ Unterauftragnehmer und die zur
   Auftragsausführung ggf. weiteren vorgesehenen oder eingesetzten
   Unterauftragnehmer erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen
   sicherstellen bzw. erfüllen, um den Schutz von Verschlusssachen (VS)
   entsprechend dem Geheimhaltungsgrad VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
   (VS-NfD gem. Art. 7 Abs. 2 Nr. 4 BaySÜG (Bayerisches
   Sicherheitsüberprüfungsgesetz), § 7 Nr. 4 VSA (Verschlußsachenanweisung
   für die Behörden des Freistaates Bayern) zu gewährleisten (§ 7 Abs. 1
   VSVgV). Insbesondere ist das unterschriebene Merkblatt für die
   Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR
   FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD-Merkblatt) mit dem Teilnahmeantrag
   einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden nur an die im
   Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen abgegeben, die dieses
   VS-NfD-Merkblatt unterschrieben eingereicht haben. Weitere
   Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen des
   Vergabeverfahrens.
   Unabhängig von einem Zugang zu Verschlusssachen behält sich der
   Auftraggeber vor, aus Gründen des vorbeugenden personellen
   Sabotageschutzes mindestens eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem.
   Art. 10 Abs. 1 Nr. 2 BaySÜG oder einer vergleichbaren Bestimmung des
   Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) oder eines
   anderen Bundeslandes oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer
   EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und
   Energie als gleichwertig anerkannt ist, für Personen, welche eine
   sicherheitsempfindliche Tätigkeit in Bereichen nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 4
   BaySÜG wahrnehmen sollten, zu fordern.
   Der Auftraggeber wird im Falle einer solchen Forderung den
   Auftragnehmern bzw. Unterauftragnehmern, deren Personal nicht
   sicherheitsüberprüft ist, ausreichend Zeit gewähren, um diese
   Anforderung zu erfüllen. Die Auftragnehmer sowie erforderlichenfalls
   deren Unterauftragnehmer müssen dann über die verbleibende
   Vertragslaufzeit hinweg über entsprechend sicherheitsüberprüftes
   Personal verfügen und dieses zur Auftragsausführung einsetzen.
   Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der spätere Auftragnehmer im
   Falle der Zuschlagserteilung gemäß den Anforderungen und Regelungen des
   Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen
   (Verpflichtungsgesetz) verpflichtet werden wird.
   Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Unternehmen gemäß § 147 S.
   1, § 124 Abs. 1 GWB von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren
   ausgeschlossen werden kann, wenn das Unternehmen nicht die
   erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, um Risiken für die
   nationale Sicherheit auszuschließen. Der Nachweis, dass Risiken für die
   nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann auch mit Hilfe
   geschützter Datenquellen erfolgen (§ 147 S. 2 GWB).
   Der Teilnahmeantrag muss zudem folgende unterschriebene
   Verpflichtungs-/Eigenerklärungen (gemäß den zur Verfügung gestellten
   Vordrucken) des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft sowie (soweit
   einschlägig) der benannten Unterauftragnehmer enthalten:
   1) Los 1 und Los 2: Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck
   11) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV, während der
   gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des
   Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur
   Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und
   Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der
   vorgenannten Verpflichtungserklärung hat der Bewerber das von ihm
   unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS)
   des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH mit dem
   Teilnahmeantrag einzureichen.
   2) Los 1 und Los 2: Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck
   12) jedes benannten Unterauftragnehmers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b)
   VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung,
   Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz
   befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den
   einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als
   Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat das jeweilige
   Unternehmen das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung
   von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN
   DIENSTGEBRAUCH mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
   3) Los 1 und Los 2: Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck
   13) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV, von Unterauftragnehmern,
   an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt,
   Erklärungen und Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit.
   b) VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem
   Auftraggeber vorzulegen.
   4) Los 1 und Los 2: Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 14) des
   Bewerbers, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während
   der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt oder
   verbreitet werden (Scientology-Schutzerklärung).
   5) Los 1 und Los 2: Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 15) jedes
   benannten Unterauftragnehmers, dass die Lehren und Technologien des L.
   Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt,
   gelehrt oder verbreitet werden (Scientology-Schutzerklärung).
   Im Falle einer Bewerbung auf beide Lose (Los 1 und Los 2) sind die
   unterschriebenen v.g. Erklärungsvordrucke nur jeweils einmal
   einzureichen.
   III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage
   Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu
   deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
   in ein Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Los 1 und Los 2: Nachweis (in Kopie) über die
   erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
   Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die
   Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder
   durch Nachweis auf andere Weise (Vordruck 5).
   Im Falle einer Bewerbung auf beide Lose (Los 1 und Los 2) ist der v.g.
   Nachweis nur jeweils einmal einzureichen.
   Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu
   deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
   in ein Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Es gelten die gleichen Anforderungen wie für
   Bewerber.
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: 1) Unterschriebene Eigenerklärung (gemäß
   Vordruck 6) über den Gesamtumsatz des Unternehmens und  sofern
   entsprechende Angaben verfügbar sind  den Umsatz für den
   Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, jeweils
   bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, oder ab dem
   Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens,
   falls dieses weniger als 3 volle Jahre zurück liegt, wobei der
   durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens 15 Millionen
   EUR für Los 1 je Geschäftsjahr, mindestens 10 Millionen EUR für Los 2
   je Geschäftsjahr betragen muss. Im Falle einer Bewerbung auf beide Lose
   (Los 1 und Los 2) muss der durchschnittliche Gesamtumsatz des
   Unternehmens mindestens 25 Millionen EUR je Geschäftsjahr betragen
   (Mindestanforderung).
   2) Los 1 und Los 2: Unterschriebene Eigenerklärung (gemäß Vordruck 7),
   dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine
   vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer
   Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Millionen EUR für
   Personenschäden und Sachschäden je Schadensfall und Versicherungsjahr
   besteht oder im Auftragsfall auf erstes Anfordern des Auftraggebers
   abgeschlossen wird (Mindestanforderung).
   Im Falle einer Bewerbung auf beide Lose (Los 1 und Los 2) ist die
   unterschriebene v.g. Erklärung zu Nr. 2) nur jeweils einmal
   einzureichen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Die unter Abschnitt
   III.2.2) Nr. 1) und Nr. 2) geforderten Kriterien zum Nachweis der
   wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit stellen jeweils
   eine Mindestanforderung an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar.
   Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im
   sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
   Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Für Unterauftragnehmer i.S.d. des § 9 VSVgV
   gelten die nachfolgenden Anforderungen:
   1) Los 1 und Los 2: Unterschriebene Eigenerklärung (gemäß Vordruck 6a)
   über den Gesamtumsatz des Unternehmens und  sofern entsprechende
   Angaben verfügbar sind  den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der
   Gegenstand der Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahre, oder ab dem Gründungsdatum oder dem
   Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als
   3 volle Jahre zurück liegt.
   2) Los 1 und Los 2: Unterschriebene Eigenerklärung (gemäß Vordruck 7a),
   dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine
   vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer
   Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Millionen EUR für
   Personenschäden und Sachschäden je Schadensfall und Versicherungsjahr
   besteht oder im Auftragsfall auf erstes Anfordern des Auftraggebers
   abgeschlossen wird.
   Im Falle einer Bewerbung auf beide Lose (Los 1 und Los 2) sind die
   unterschriebenen v.g. Erklärungen zu Nr. 1) und Nr. 2) nur jeweils
   einmal von jedem benannten Unterauftragnehmer einzureichen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Für den Fall der
   Eignungsleihe nach § 26 Abs. 3 VSVgV gelten für die Kriterien unter
   Abschnitt III.2.2) Nr. 1) und Nr. 2) die gleichen Anforderungen wie für
   Bewerber (Mindestanforderungen).
   III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der
   Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   1) Angabe (gemäß Vordruck 8) der durchschnittlichen jährlichen
   Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren, wobei die
   Anzahl mindestens 75 Vollzeitäquivalente (VZÄ) für Los 1 sowie
   mindestens 50 Vollzeitäquivalente (VZÄ) für Los 2 betragen muss. Im
   Falle einer Bewerbung auf beide Lose (Los 1 und Los 2) muss die Anzahl
   mindestens 125 Vollzeitäquivalente (VZÄ) betragen (Mindestanforderung).
   2) Angabe (gemäß Vordruck 8) der Anzahl der Beschäftigten des
   Unternehmens, die die Aufgabe des Sicherheits- und
   Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) übernehmen können (mindestens 1
   je Los), Mindestanforderung.
   3) Angabe (gemäß Vordruck 8) der Anzahl der beschäftigten
   Elektroingenieure/innen des Unternehmens (mindestens 1 je Los),
   Mindestanforderung.
   4) Angabe (gemäß Vordruck 8) der Anzahl der Beschäftigten des
   Unternehmens mit Ausbildung zur Blitzschutzfachkraft (mindestens 1 je
   Los), Mindestanforderung.
   5) Angabe (gemäß Vordruck 8) der Anzahl der Beschäftigten des
   Unternehmens, die in den letzten 3 Jahren DGUV-V3 oder vergleichbare
   Prüfungen verantwortlich durchgeführt haben (mindestens 1 je Los),
   Mindestanforderung.
   6) Angabe (gemäß Vordruck 8) der Anzahl der beschäftigten Fachkräfte
   für Brandschutz (FaBra) des Unternehmens (mindestens 1 je Los),
   Mindestanforderung.
   7) Los 1 und Los 2: Darstellung (gemäß Vordruck 9) von mindestens 2
   Referenzen innerhalb der letzten 3 Jahre (Stichtag: Ablauf der
   Teilnahmefrist) über die Lieferung sowie den erfolgreich
   abgeschlossenen Aufbau und die Installation von insgesamt mindestens 10
   stationären Netzersatzanlagen (NEA) auf Basis von Verbrennungsmotoren
   mit einer Anschlussleistung von mindestens 7 kW sowie automatischer
   Umschaltung auf Netzersatzbetrieb oder automatischer Übernahme des
   Notstrombetriebs, die jeweils die Anforderungen und Vorgaben der Norm
   VDE-100-551 erfüllten (Mindestanforderung).
   Im Falle einer Bewerbung auf ein Los (Los 1 oder Los 2) müssen die v.g.
   Anforderungen zu Nr. (7) ebenfalls vollständig erfüllt sein.
   8) Los 1 und Los 2: Benennung des für die Auftragsausführung je Los
   verantwortlichen Projektmanagers, der für den Auftraggeber als
   ständiger Ansprechpartner für den Gesamtauftrag zur Verfügung steht,
   und Darstellung (gemäß Vordruck 10) eines entsprechenden Profils
   (Mindestanforderung). Der verantwortliche Projektmanager muss
   mindestens über folgende Erfahrungen kumulativ verfügen
   (Mindestanforderung):
   a) Erfahrung in der Führung/Koordinierung von Montage- oder
   Wartungsteams, in denen mindestens 2 Personen zu führen waren
   (Mindestanforderung),
   b) Erfahrung in der Durchführung/Koordinierung von Aufbau und
   Installation von stationären Netzersatzanlagen (Mindestanforderung)
   sowie
   c) Deutschkenntnisse (mindestens Sprachniveau C2 gemäß dem
   Gemeinsamen Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER))
   (Mindestanforderung).
   9) Benennung des für die Auftragsausführung je Los verantwortlichen
   stellvertretenden Projektmanagers, der für den Auftraggeber als
   stellvertretender ständiger Ansprechpartner für den Gesamtauftrag zur
   Verfügung steht, und Darstellung (gemäß Vordruck 10) eines
   entsprechenden Profils (Mindestanforderung). Der verantwortliche
   stellvertretende Projektmanager muss mindestens über folgende
   Erfahrungen kumulativ verfügen (Mindestanforderung):
   a) Erfahrung in der Führung/Koordinierung von Montage- oder
   Wartungsteams (Mindestanforderung),
   b) Erfahrung in der Durchführung/Koordinierung von Aufbau und
   Installation von stationären Netzersatzanlagen (Mindesterfahrung) sowie
   c) Deutschkenntnisse (mindestens Sprachniveau C2 gemäß dem
   Gemeinsamen Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER))
   (Mindestanforderung).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards
   Die unter III.2.3) Nr. 1) bis Nr. 9) geforderten Kriterien zum Nachweis
   der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellen jeweils eine
   Mindestanforderung an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar.
   Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im
   sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
   Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von
   Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Für Unterauftragnehmer i.S.d. des § 9 VSVgV werden keine gesonderten
   Anforderungen gestellt.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards
   Für den Fall der Eignungsleihe nach § 27 Abs. 4 VSVgV gelten für die
   Kriterien unter Abschnitt III.2.3) Nr. 1) bis Nr. 9) die gleichen
   Anforderungen wie für Bewerber.
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer 4
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Es erfolgt eine Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber gem. § 21
   Abs. 3 S. 1 VSVgV auf insgesamt maximal 4 (vier) Bewerber je Los. Sind
   mehr als 4 Bewerber vorhanden, die entsprechend den im Abschnitt III.2)
   genannten Eignungskriterien geeignet sind und bzgl. welcher kein
   Ausschluss nach § 147 GWB i.V.m. §§ 123, 124 GWB oder gem. den zum
   Zeitpunkt des Verfahrens geltenden Russland-Sanktionen, insbesondere
   der Verordnung 833/2014 EU erfolgt, werden aus dem Bewerberkreis 4
   Bewerber von der Vergabestelle ausgewählt und zur Angebotsabgabe
   aufgefordert. Sofern nicht mehr als 4 Bewerber vorhanden sind, die die
   o.g. Anforderungen erfüllen, erfolgt keine Begrenzung der Zahl der
   Bewerber.Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber
   erfolgt anhand folgender gem. § 21 Abs. 3 S. 2 VSVgV objektiver und
   nicht diskriminierender Anforderungen in den Auswahlkriterien Nr. 1 bis
   Nr. 3. Die von den Bewerbern je Auswahlkriterium erreichten Punkte
   werden je Bewerber zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Anhand der
   erreichten Gesamtpunktzahlen wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt.
   Die 4 bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
   Bei Punktgleichstand auf dem letzten Rang werden entsprechend der
   Anzahl der Punktegleichheit auf dem letzten Rang mehr als 4 Bewerber
   zur Angebotsabgabe aufgefordert.Auswahlkriterium Nr. 1 (zu Abschnitt
   III.2.2 Nr. 1): Für weiteren Gesamtumsatz, der über den Mindestumsatz
   für Los 1 bzw. Los 2 oder im Falle einer Bewerbung auf beide Lose über
   den Mindestumsatz für Los 1 und Los 2 hinausgeht, werden als
   Auswahlkriterium folgende Punkte vergeben: je weiteren 10 Millionen EUR
   Gesamtumsatz je Geschäftsjahr 1 Punkt; max. sind 10 Punkte
   erreichbar.Auswahlkriterium Nr. 2 (zu Abschnitt III.2.3 Nr. 1): Für
   weitere Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten - VZÄ), die über die
   Mindestanzahl von 75 VZÄ (Los 1) bzw. 50 VZÄ (Los 2) bzw. 125 VZÄ (Los
   1 und Los 2) hinausgehen, werden als Auswahlkriterium folgende Punkte
   vergeben: je weiteren 15 VZÄ 1 Punkt; max. sind 10 Punkte
   erreichbar.Auswahlkriterium Nr. 3 (zu Abschnitt III.2.3 Nr. 7): Für
   weitere Referenzen, die über die Mindestanzahl von 2 Referenzen (mit
   zusammen mindestens 10 NEA) hinausgehen, werden als Auswahlkriterium
   folgende Punkte vergeben: je weiterer Referenz, die die Anforderungen
   gem. Abschnitt III.2.3 Nr. 7 jeweils vollständig erfüllt, 1 Punkt; max.
   sind 10 Punkte erreichbar.Auswahlkriterium Nr. 4: Für eine
   Zertifizierung des Unternehmens nach ISO 14001 - Umweltmanagement
   werden 5 Punkte vergeben.
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote ja
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
   in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
   oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
   Dialog aufgeführt sind
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   124-8010-243/22
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   27.10.2022 - 11:00
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   (1) Das Bayerische Landeskriminalamt führt dieses Vergabeverfahren als
   zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlichen
   Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung
   und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen
   Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d.
   § 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
   handelt.
   (2) Der ausgeschriebene Auftrag umfasst den Kauf (Lieferung), die
   betriebsfertige Erstellung sowie Dienstleistungen, die im Verhältnis
   zum Hauptgegenstand Nebenarbeiten sind (§ 103 Abs. 2 S. 2 GWB). Die
   Lieferleistungen sind überwiegend (§ 110 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
   (3) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 146 S. 1 Alt. 2 GWB, § 11 Abs.
   1 S. 1 Alt. 2 VSVgV in einem Verhandlungsverfahren mit
   Teilnahmewettbewerb.
   (4) Der ausgeschriebene Auftrag wird in 2 (zwei) Fachlose unterteilt
   vergeben. Einer weiteren Aufteilung in Fachlose oder zusätzlicher
   Teillose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97
   Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur
   Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität und
   Ausfallsicherheit und weil die Leistungsbeschreibung die
   Systemfähigkeit der Leistung verlangt und dies durch den
   Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
   (5) Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt
   III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten
   Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet
   und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S.
   1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend
   ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem
   Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn
   gerechtfertigt.
   (6) Die für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags
   erforderlichen Vordrucke sind kostenlos bei der unter Abschnitt I.1)
   angegebenen Kontaktstelle auf Anforderung in Textform (Fax oder E-Mail)
   abzufordern. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags
   sind diese von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke zu
   verwenden. Diese Vordrucke sind vollständig auszufüllen und an den
   dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig zu unterschreiben. Dem
   Teilnahmeantrag sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen.
   (7) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original (kein Scan oder
   Fax) und in nicht beglaubigter Kopie (Papierform sowie auf einem
   Datenträger (CD/DVD/Stick)) einzureichen. Eine Einreichung des
   Teilnahmeantrags per Fax oder in mündlicher, fernmündlicher oder
   elektronischer Form (E-Mail, Upload etc.) ist nicht zugelassen. Der
   Teilnahmeantrag ist bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) der
   EU-Bekanntmachung angegebenen Teilnahmefrist bei der Vergabestelle
   (siehe Abschnitt I.1) in einem fest verschlossenen Umschlag und von
   außen als Teilnahmeantrag gekennzeichnet einzureichen. Nicht fest
   verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben
   unberücksichtigt und werden von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend
   ausgeschlossen. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für
   die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags sowie
   für dessen rechtzeitigen Eingang und festen Verschluss.
   (8) Los 1 und Los 2: Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene
   Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 16) zu
   den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123 GWB, § 23 VSVgV mit dem
   Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle einer Bewerbung auf beide Lose
   (Los 1 und Los 2) ist die unterschriebene v.g. Erklärung nur jeweils
   einmal einzureichen.
   (9) Los 1 und Los 2: Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene
   Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 17) zu
   den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 124 GWB, § 24 VSVgV mit dem
   Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle einer Bewerbung auf beide Lose
   (Los 1 und Los 2) ist die unterschriebene v.g. Erklärung nur jeweils
   einmal einzureichen.
   (10) Los 1 und Los 2: Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene
   Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 18) zu
   den zum Verfahrenszeitpunkt geltenden Russlandsanktionen, insbesondere
   gemäß der Verordnung 833/2014 EU, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
   Im Falle einer Bewerbung auf beide Lose (Los 1 und Los 2) ist die
   unterschriebene v.g. Erklärung nur jeweils einmal einzureichen.
   (11) Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die
   Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie im Übrigen die
   Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
   (12) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und
   zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die
   Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur
   Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
   (13) Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen
   dieser Auftragsbekanntmachung und weiteren nationalen
   Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat diese EU-Bekanntmachung
   Vorrang.
   (14) Den Bewerbern die gem. Abschnitt IV1.2) zur Abgabe eines Angebots
   aufgefordert werden, wird die Vergabestelle zur Kommunikation im Rahmen
   der Angebotsphase eine Software zur Verschlüsselung zur Verfügung
   stellen. Art und Umfang der erforderlichen Verschlüsselung wird den
   ausgewählten Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt werden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern  Vergabekammer
   Südbayern
   Ort: München
   Postleitzahl: 80534
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   Internet-Adresse: [9]http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
   Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen
   sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
   Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
   hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
   das Vergabeverfahren hin.
   § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
   "Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
   Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB
   hin.
   § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
   "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern  Vergabekammer
   Südbayern
   Ort: München
   Postleitzahl: 80534
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   Internet-Adresse: [11]http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   26.9.2022
References
   6. mailto:blka.sg124.team1@polizei.bayern.de?subject=TED
   7. http://www.polizei.bayern.de/
   8. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
   9. http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
  10. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
  11. http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
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