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Ausschreibung: Abrechnungsmaschinen und Registrierkassen - DE-Köln
Abrechnungsmaschinen und Registrierkassen
Dokument Nr...: 536404-2022 (ID: 2022093010401900824)
Veröffentlicht: 30.09.2022
*
  DE-Köln: Abrechnungsmaschinen und Registrierkassen
   2022/S 189/2022 536404
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Flughafen Köln Bonn GmbH
   Postanschrift: Heinrich-Steinmann-Str. 12
   Ort: Köln
   NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 51147
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Leitung Einkauf
   E-Mail: [6]egbert.boedecker@koeln-bonn-airport.de
   Telefon: +49 2203404500
   Fax: +49 2203402773
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.koeln-bonn-airport.de
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Flughafenanlagen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Kauf von 30 Parkkassenautomaten
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   30142000 Abrechnungsmaschinen und Registrierkassen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Kauf von 30 Parkkassenautomaten inkl. NFC Kartenleser, NFC-Reader und
   Montage
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Im öffentlichen Bereich des Flughafens Köln/Bonn
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Kauf von 30 Parkkassenautomaten inkl. NFC Kartenleser, NFC-Reader und
   Montage
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der Abschluss des Kaufvertrages erfolgt nach Ablauf der Frist von 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung bei der
   EU (Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union).
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
     * Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen
       Vorschriften der Richtlinie genügt
   Erläuterung:
   Tatbestandsvoraussetzungen des § 13 Abs. 2 Nr. 5 SektVO:
    es sollen zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen
   Auftragnehmers (Designa GmbH) beschafft werden;
    die zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter
   Leistungen bestimmt sind;
    ein Wechsel des Auftragnehmers würde dazu führen, dass der
   Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen
   kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder
   unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung
   mit sich bringen würde
   Im Ergebnis würde beim Einsatz eines Dritten die Gebrauchstauglichkeit
   und Funktionalität der Parkraumbewirtschaftungsanlage erheblich
   eingeschränkt werden. Damit einher kann der Realbetrieb nicht permanent
   aufrechterhalten werden, womit der 24/7 Betrieb zwangsläufig gestört
   würde, was neben dem damit verbundenen Aufwand nicht zuletzt auch
   erhebliche Risiken für den Straßenverkehr mit sich brächte. So kann es
   offenbar trotz des erheblichen Aufwands zu einer fehlerhaften Umsetzung
   kommen, die letztlich nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte, ohne
   dafür den laufenden Betrieb komplett einstellen zu müssen.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   22/09/2022
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: DESIGNA Verkehrsleittechnik GmbH
   Postanschrift: Faluner Weg 3
   Ort: Kiel
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 24106
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]info@designa.com
   Telefon: +49 43153360
   Internet-Adresse: [9]www.designa.com
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
   Köln
   Postanschrift: Zeughausgasse 2-10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 2211473116
   Fax: +49 2211472889
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB Einleitung, Antrag.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
   10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   26/09/2022
References
   6. mailto:egbert.boedecker@koeln-bonn-airport.de?subject=TED
   7. http://www.koeln-bonn-airport.de/
   8. mailto:info@designa.com?subject=TED
   9. http://www.designa.com/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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