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Ausschreibung: Abrechnungsmaschinen und Registrierkassen - DE-Köln
Abrechnungsmaschinen und Registrierkassen
Dokument Nr...: 536404-2022 (ID: 2022093010401900824)
Veröffentlicht: 30.09.2022
*
DE-Köln: Abrechnungsmaschinen und Registrierkassen
2022/S 189/2022 536404
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Flughafen Köln Bonn GmbH
Postanschrift: Heinrich-Steinmann-Str. 12
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Leitung Einkauf
E-Mail: [6]egbert.boedecker@koeln-bonn-airport.de
Telefon: +49 2203404500
Fax: +49 2203402773
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.koeln-bonn-airport.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Kauf von 30 Parkkassenautomaten
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30142000 Abrechnungsmaschinen und Registrierkassen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Kauf von 30 Parkkassenautomaten inkl. NFC Kartenleser, NFC-Reader und
Montage
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Im öffentlichen Bereich des Flughafens Köln/Bonn
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Kauf von 30 Parkkassenautomaten inkl. NFC Kartenleser, NFC-Reader und
Montage
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der Abschluss des Kaufvertrages erfolgt nach Ablauf der Frist von 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung bei der
EU (Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
* Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen
Vorschriften der Richtlinie genügt
Erläuterung:
Tatbestandsvoraussetzungen des § 13 Abs. 2 Nr. 5 SektVO:
es sollen zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen
Auftragnehmers (Designa GmbH) beschafft werden;
die zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter
Leistungen bestimmt sind;
ein Wechsel des Auftragnehmers würde dazu führen, dass der
Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen
kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder
unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung
mit sich bringen würde
Im Ergebnis würde beim Einsatz eines Dritten die Gebrauchstauglichkeit
und Funktionalität der Parkraumbewirtschaftungsanlage erheblich
eingeschränkt werden. Damit einher kann der Realbetrieb nicht permanent
aufrechterhalten werden, womit der 24/7 Betrieb zwangsläufig gestört
würde, was neben dem damit verbundenen Aufwand nicht zuletzt auch
erhebliche Risiken für den Straßenverkehr mit sich brächte. So kann es
offenbar trotz des erheblichen Aufwands zu einer fehlerhaften Umsetzung
kommen, die letztlich nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte, ohne
dafür den laufenden Betrieb komplett einstellen zu müssen.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
22/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: DESIGNA Verkehrsleittechnik GmbH
Postanschrift: Faluner Weg 3
Ort: Kiel
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24106
Land: Deutschland
E-Mail: [8]info@designa.com
Telefon: +49 43153360
Internet-Adresse: [9]www.designa.com
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
Köln
Postanschrift: Zeughausgasse 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/09/2022
References
6. mailto:egbert.boedecker@koeln-bonn-airport.de?subject=TED
7. http://www.koeln-bonn-airport.de/
8. mailto:info@designa.com?subject=TED
9. http://www.designa.com/
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