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Ausschreibung: Schwellen - DE-Frankfurt am Main
Schwellen
Rohholz
Dokument Nr...: 536253-2022 (ID: 2022093010382700679)
Veröffentlicht: 30.09.2022
*
  DE-Frankfurt am Main: Schwellen
   2022/S 189/2022 536253
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
   Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
   Ort: Frankfurt Main
   NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 60327
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Hungers Barcelò, Kissy Paola
   E-Mail: [6]Kissy-Paola.Hungers-Barcelo@deutschebahn.com
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deepli
   nk/subproject/49bace8f-84f0-4f67-b999-23ed4cd28582
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: FEI4
   Postanschrift: Caroline-Michaelis-Str. 5-11Ort:
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE30 Berlin
   Postleitzahl: 10115
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Hungers Barcelò, Kissy Paola
   E-Mail: [9]Kissy-Paola.Hungers-Barcelo@deutschebahn.com
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deepl
   ink/subproject/49bace8f-84f0-4f67-b999-23ed4cd28582
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Eisenbahndienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung von rohen Eichenweichenschwellen und rohen
   Eichengleisschwellen für das Schwellenwerk der DB Netz AG.
   Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59724
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   34947100 Schwellen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Herstellung und Lieferung von rohen Eichenweichenschwellen und rohen
   Eichengleisschwellen für Schwandorf inklusive Transportleistungen ohne
   Entladung.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Eichengleisschwellen
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   34947100 Schwellen
   03414000 Rohholz
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE239 Schwandorf
   Hauptort der Ausführung:
   Schwandorf
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Fachlosgruppe 1:
   - Gesamtbedarf= 35.000 Stück Buchenschwellen, (HxBxL) 16x26x260 cm;
   - Aufteilung der Gesamtmenge in 14 gleich große (Teilmengen-)Lose Nr.
   1.1 bis 1.14 zu je 2.500 Stück (Losnummern 1.1-1.14).
   - Höchstzahl der Teilmengenlose für die ein Bieter einen Zuschlag
   erhalten kann: 4
   - Weitere Einzelheiten inkl. Losaufteilung können den Vergabeunterlagen
   entnommen werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2023
   Ende: 31/12/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Eichenweichenschwellen
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   34947100 Schwellen
   03414000 Rohholz
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE239 Schwandorf
   Hauptort der Ausführung:
   Schwandorf
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Fachlosgruppe 2:
   - Gesamtbedarf= 64.393 m Eichenweichenschwellen, (HxBxL) 16x26x220-490
   cm;
   - Aufteilung der Gesamtmenge in 28 unterschiedliche Positionen von Nr.
   2.1 bis 2.28 für Schwellen unterschiedlicher Länge .
   Es werden sechs gleich große (Teilmengen-) Lose gebildet. Jedes
   Teilmengenlos erhält 28 Positionen.
   Es ergibt sich eine Summe von 10.732,17 m für jedes Teilmengenlos.
   - Höchstzahl der Teilmengenlose für die ein Bieter einen Zuschlag
   erhalten kann: 2
   - Weitere Einzelheiten inkl. Losaufteilung können den Vergabeunterlagen
   entnommen werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2023
   Ende: 31/12/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Ausgefüllte Bietererklärung oder:
   Eigenerklärung einschließlich Auskunft zur Kartellprävention
   (Insolvenz, Eintragung im Gewerbezentralregister, Abgabezahlen,
   Korruption, Gesetzestreue etc.), oder Erklärungen im Einzelnen:
    Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein
   Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren
   eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels
   Masse abgelehnt worden ist;
    Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
    Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister;
    Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch
   zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können;
   Hinweis: Eintragungen im Gewerbezentralregister/ Verfahren, die zu
   Eintragungen im Gewerbezentralregister führen könnten:
   Eintragungen/Erklärungen in diese Felder führen nicht automatisch zum
   Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge
    Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß
   angemeldet hat und  sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB
   eintragungspflichtig  im Handelsregister eingetragen ist;
    Erklärungen zu restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen
   Russlands in der Ukraine:
   a) Versicherung, dass das Unternehmen entsprechend der für es national
   geltenden Rechtsakte auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer
   EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler,
   europäischer oder internationaler Embargo- und
   Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen
   wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Versicherung, dass das
   Unternehmen  auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung  auf
   keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird
   oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen
   Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Versicherung, dass das Unternehmen nicht
   unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen
   oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten
   Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen
   Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
   b) Versicherung, dass der Bewerber/Bieter kein russischer
   Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche
   Person ist bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene
   juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist. Versicherung,
   dass eine unter vorstehenden Punkt fallende natürliche oder juristische
   Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar
   mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält. Versicherung, dass
   das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter
   vorstehenden Punkt fallenden natürlichen oder juristischen Person,
   Organisation oder Einrichtung handelt.
   c) Versicherung, dass natürliche oder juristische Personen,
   Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als
   zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als
   Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer
   Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
    Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
   Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
   Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, §
   98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21
   Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat;
    Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von
   Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen
   Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und
   Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist;
    Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und
   Korruptionsprävention:
   a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe - und
   darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren - keine unzulässige
   wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige
   wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere
   Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art.
   101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und
   Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen
   Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
   Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.
   b) Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten
   Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt
   hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die
   der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze
   zukommt.
    Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren
   Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem
   mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche
   Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat;
    Erklärung, dass:
   a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f.
   GWB oder Eignungskriterien nach § 122 GWB keine Täuschung begangen und
   auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und
   b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug
   auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
    Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem
   Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15
   ff. AktG verbundenen Unternehmens:
   a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu
   beeinflussen,
   b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
   unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
   c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die
   Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
    Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und
   ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in
   Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB);
    Erklärung, ob: a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB
   dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123
   Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b)
   eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer
   der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände
   rechtskräftig festgesetzt wurde.
   Hinweis: Eintragungen/Erklärungen in diesen Feldern führen nicht
   automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die
   Folge
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Gesamtumsatz des Unternehmens (Bewerber) der letzten drei
   Geschäftsjahre.
    Angaben zum innerhalb der EU erzielten Umsatz (in Euro) des
   Unternehmens aus Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand
   vergleichbar sind, aufgeteilt nach folgenden Gebieten:
   1) Herstellung und Lieferung von rohen Gleisschwellen,
   2) Herstellung und Lieferung von rohen Weichenschwellen,
   jeweils für die Einsatzgebiete 1,2,3 sowie jeweils für die letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahre (i.d.R. 2018/2019-2019/2020-2020/2021).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Absatzmenge  hierbei müssen für eines der dreien letzten
   abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens folgende Mengen an
   Auftraggeber der EU geliefert worden sein:
   - rohe Gleisschwellen: mind. 500m³ (hierbei sind auch
   jahresübergreifende Nachweise zugelassen: für die Liefersaison Nov.2019
   bis Mai 2020, Nov. 2020 bis Mai 2021 oder für die Liefersaison Nov.
   2021 bis Mai 2022)
   Die vorgenannten Mindestliefermengen haben sich aufgrund von
   Erfahrungen in den letzten Jahren als aussagefähige Referenzmengen zur
   Bewertung der Leistungsfähigkeit im Hinblick auf erbrachte Lieferquoten
   ergeben. Des Weiteren entsprechen Sie in m³ umgerechnet ungefähr den
   Mindestangebotsmengen (= kleinste Mengenlosgrößen) der Vergabe.
   Für alle Lose:
   - FSC-/ PEFC-Zertifikat oder gleichwertiger Nachweis des Bewerbers
   sowie Erklärung der Einhaltung der EU-Holzhandelsverordnung für
   nachhaltige Holzwirtschaft und legale Holzbeschaffung (Gleichwertigkeit
   anderer Zertifikate muss durch Bewerber nachgewiesen werden, wenn der
   Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrages glaubhaft nachweist, dass
   diese mit den für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von
   FSC oder PEFC übereinstimmen).
    Die Zertifizierung müssen beim Bewerber selbst vorliegen, sofern
   dieser die Leistung selbst ausführt.
   - Angabe der Gesamtsägekapazität für den Lieferzeitraum Januar 2023 bis
   Dezember 2023 (12 Monate) des Bewerbers
   - Angabe der eigenen monatlichen Sägekapazität des Bewerbers. Wenn
   keine eigene Sägekapazität vorhanden ist oder diese nicht genutzt wird:
   Information über Art und Umfang eines beabsichtigten
   Fremdunternehmereinsatzes bzw. Rückgriffs auf fremde Kapazitäten
   (fremde Kapazitäten sind auch solche von konzernverbundenen
   Unternehmen).
   - Im Fall eines beabsichtigten Einsatzes eines Fremdunternehmens (FU)
   sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen des Fremdunternehmers
   vorzulegen (Ziel: Eignung des/der Fremdunternehmer(s) prüfen sowie
   überprüfen, ob die fremden Kapazitäten, auf die sich der
   Bewerber/Bieter berufen hat, auch zur Verfügung stehen), anhand von:
   1) Verpflichtungserklärung(en) zur Holzlieferung im Auftrag des Bieters
   (zur Überprüfung der Angebotsmenge)
   2) FSC-/PEFC-Zertifikat des FU gem. EU-Holzhandelsverordnung bzw.
   gleichwertiger Nachweis, dass die Anforderungen der EU-Holzhandels VO
   eingehalten sind (siehe oben)
   3) Bestätigung, dass der FU nicht durch die DB gesperrt ist und
   Bietereigenerklärung ohne Vereinbarung eines Verhaltenscodexes
   4) Angabe der Sägekapazität des FU in m³ pro Monat (wenn FU Sägewerk
   ist)
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   Vertragserfüllungsbürgschaft - weitere Einzelheiten können den
   Vergabeunterlagen entnommen werden
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   Die Zahlungsfrist beträgt 21 Tage unter Abzug von 3% Skonto oder 30
   Tage netto.
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften
   gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im
   Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaften zu
   benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter
   für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 28/10/2022
   Ortszeit: 09:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 11/11/2022
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2022
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen
   sind weiterhin erforderlich:
    Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner;
    Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im
   Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der
   Leistung, soweit:
   a) das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend
   entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und
   Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG),
   b) das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
   (Mindestlohngesetz - MiLoG),
   c) sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder
   d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über
   Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind,
   wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des
   Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen
   verbindlich vorgegeben werden
    Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus der
   vorgenannten Erklärung auf die von ihm beauftragten Nachunternehmer
   und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten
   Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere
   Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies
   dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird.
    Erklärung des Bewerbers, dass ihm bekannt ist, dass die Unrichtigkeit
   von geforderten Erklärungen zum Ausschluss von diesem und weiteren
   Vergabeverfahren sowie zur außerordentlichen Kündigung eines etwa
   erteilten Auftrags führen kann.
   Für den Fall, dass der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender
   eigener Kapazitäten in Bezug auf die unter III.1 der in der
   Bekanntmachung genannten Kriterien beabsichtigt, Nachunternehmer (NU)
   einzusetzen:
   - Erklärung des Bewerbers, dass er spätestens mit dem Angebot folgende
   Erklärungen und Nachweise der/ des NU(s) vorlegen wird (NU in diesem
   Sinne sind auch konzernverbundene Unternehmen):
   - Verpflichtungserklärung des/ der fremden Unternehmen(s); aus der
   Erklärung muss hervorgehen, dass der Bieter berechtigt ist, das
   Unternehmen für die Ausschreibung zu benennen und dass er im Falle der
   Zuschlagserteilung die benannten Kapazitäten zur Verfügung stellen
   wird;
   - Eigenerklärungen des/der fremden Unternehmen gemäß Ziff. III.1.1 und
   VI.3. der der Bekanntmachung mit Ausnahme der Erklärung zum DB
   Verhaltenskodex für Geschäftspartner;
   -die gemäß Ziff. III.1.3. aufgeführten Bescheinigungen und Nachweise,
   soweit relevant.
   Hinweis: Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen
   im Teilnahmewettbewerb gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als
   verbindlich benannt.
   Form der geforderten Erklärungen/ Nachweise:
   Nur die unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten
   Erklärungen/Nachweise werden für die Bewerberauswahlberücksichtigt.
   Diese sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ein Verweis auf
   frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Darüber hinausgehende
   Unterlagen sind nicht erwünscht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder
   dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem
   Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine
   Beantwortung spätestens 6 Werktage vor Ablauf der Frist zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist.
   Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen
   gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Werktagen vor Ablauf der
   Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu
   beantworten.
   Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO
   (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den
   Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem
   Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
   Die Anwendung der §§ 123, 124 i. V. m. § 142 Nr. 2 GWB bleibt
   vorbehalte
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemomblerstr. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
   nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB).
   Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst
   nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die
   Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
   der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15
   Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§
   134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt
   ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von
   10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.  soweit die Vergabeverstöße aus
   der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind  bis zum
   Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3,
   Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB
   genannten Fristen verwiesen.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   27/09/2022
References
   6. mailto:Kissy-Paola.Hungers-Barcelo@deutschebahn.com?subject=TED
   7. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   8. https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/49bace8f-84f0-4f67-b999-23ed4cd28582
   9. mailto:Kissy-Paola.Hungers-Barcelo@deutschebahn.com?subject=TED
  10. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
  11. https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/49bace8f-84f0-4f67-b999-23ed4cd28582
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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