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Ausschreibung: Busse für den öffentlichen Verkehr - DE-Aschaffenburg
Busse für den öffentlichen Verkehr
Dokument Nr...: 536232-2022 (ID: 2022093010373800590)
Veröffentlicht: 30.09.2022
*
  DE-Aschaffenburg: Busse für den öffentlichen Verkehr
   2022/S 189/2022 536232
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Aschaffenburg- Kommunale
   Dienstleistungen
   Postanschrift: Werkstr. 2
   Ort: Aschaffenburg
   NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 63739
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]wolfgang.kuhn@stwab.de
   Telefon: +49 6021/391261
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.stwab.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E48118891
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.subreport.de/E48118891
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Busersatzbeschaffung 2022/2025 Wasserstoff/Brennstoffzellenbusse
   Solo/Gelenk
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr - MA03
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Lieferung soll in drei Chargen erfolgen.
   1. Lieferung von 4 Stück Solo-Niederfluromnibusse (12 Meter)
   Brennstoffzellen/Wasserstoff betrieben für 2022/2023.
   2. Lieferung von 3 Stück Solo-Niederfluromnibusse (12 Meter)
   Brennstoffzellen/Wasserstoff betrieben, 1 Stück
   Gelenk-Niederflur-Linienomnibus (18 Meter) Brennstoffzellen/Wasserstoff
   betrieben für 2023/2024.
   3. Lieferung von 3 Stück Solo-Niederfluromnibusse (12 Meter)
   Brennstoffzellen/Wasserstoff betrieben, 1 Stück
   Gelenk-Niederflur-Linienomnibus (18 Meter) Brennstoffzellen/Wasserstoff
   betrieben für 2024/2025.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 7 500 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr - MA03
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Aschaffenburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Lieferung soll in drei Chargen erfolgen.
   1. Lieferung von 4 Stück Solo-Niederfluromnibusse (12 Meter)
   Brennstoffzellen/Wasserstoff betrieben für 2022/2023.
   2. Lieferung von 3 Stück Solo-Niederfluromnibusse (12 Meter)
   Brennstoffzellen/Wasserstoff betrieben, 1 Stück
   Gelenk-Niederflur-Linienomnibus (18 Meter) Brennstoffzellen/Wasserstoff
   betrieben für 2023/2024.
   3. Lieferung von 3 Stück Solo-Niederfluromnibusse (12 Meter)
   Brennstoffzellen/Wasserstoff betrieben, 1 Stück
   Gelenk-Niederflur-Linienomnibus (18 Meter) Brennstoffzellen/Wasserstoff
   betrieben für 2024/2025.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 7 500 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 29/09/2022
   Ende: 31/12/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Alle Optionen sowie eine Detailklärung erfolgt im technischen Gespräch.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40% der möglichen Punkte der
   Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer
   Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten
   Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist.
   Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die Eignung ist vorerst mit dem Angebot/Teilnahmeantrag durch
   Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung 
   EU) nachzuweisen.
   Über dem Formblatt 124EU hinaus geforderte Nachweise sind vorerst durch
   Eigenerklärungen nachzuweisen. Ergibt die Wertung der Angebote/Prüfung
   der Teilnahmeanträge, dass das Angebot/der Teilnahmeantrag in die
   engere Wahl gelangen soll, sind die im Formblatt 124EU jeweils
   genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen und die
   Nachweise/Bescheinigungen für die über Formblatt 124EU hinaus
   geforderten Eignungsnachweise auf Anforderung der Zentralen
   Beschaffungsstelle vorzulegen. Die Beschaffungsstelle setzt zur Vorlage
   eine den Vorschriften entsprechende und angemessene Frist. Die
   Unterlagen sind innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist
   vorzulegen.
   Schließen sich mehrere Wirtschaftsteilnehmer zu einer
   Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft zusammen, ist die Eignung
   vorerst durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU für jedes Mitglied
   der Gemeinschaft nachzuweisen.
   Über dem Formblatt 124EU hinaus geforderte Nachweise sind für jedes
   Mitglied der Bietergemeinschaft/ Bewerbergemeinschaft vorerst durch
   Eigenerklärungen nachzuweisen.
   Im Rahmen der Erlangung der Eignung werden bei
   Bietergemeinschaften/Bewerbergemeinschaften die vorgelegten Nachweise
   kumuliert.
   Beruft sich der Bieter/Bewerber zur Erlangung der Eignung auf die
   Fähigkeiten/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind
   die Teile der Leistungen, auf die sich der Bieter/Bewerber Fähigkeiten/
   Kapazitäten anderer Unternehmen beruft, in das Verzeichnis der
   Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge /
   Eignungsleihe) einzutragen.
   Eine Eignungsleihe hinsichtlich der beruflichen Befähigung oder
   beruflichen Erfahrung ist nur dann möglich, wenn die hierfür benannten
   Unternehmen die Arbeiten auch ausführen, für die die Eignungsleihe
   geltend gemacht wird.
   Beruft sich der Bieter/Bewerber zur Erlangung der Eignung
   (Eignungsleihe) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen und ergibt die
   Wertung der Angebote/Prüfung der Teilnahmeanträge, dass das Angebot/
   der Teilnahmeantrag in die engere Wahl gelangen soll, sind die
   Unternehmen  auf deren Eignung zur Erbringung der im Formblatt
   Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen der
   Bieter/Bewerber zurückgreift  auf Verlangen der Beschaffungsstelle zu
   benennen.
   Mit Aufforderung zur Benennung weist der Bieter/Bewerber nach, dass ihm
   die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis
   ist mit dem Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
   zu führen.
   Nimmt der Bieter/Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die
   wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen
   in Anspruch, so muss der Eignungsleihengeber im vorgenannten
   Formblattbestätigen 236 bestätigen, dass der Eignungleihengeber
   gemeinsam mit dem Eignungsleihennehmer für die Auftragsausführung
   haftet.
   Das Formblatt 124EU liegt den Unterlagen bei oder kann auf u. s.
   Internetseite heruntergeladen werden:
   [10]http://www.bayerisches-innenministerium.de/buw/bauthemen/vergabeund
   vertragswesen/ lieferunddienstleistungsauftraege/index.php Es kann auch
   die in Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU vorgegebene, die sog.
   Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), genutzt werden.
   Wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) genutzt, so
   zählen o. g. Anforderungen/Vorgaben sinngemäß.
   Der Nachweis der Eignung kann mit der Eintragung in eine allgemein
   zugängliche Präqualifikationsliste erfolgen. Die geforderten
   Angaben/Mindestanforderungen müssen dort enthalten sein.
   Sollten bestimmte geforderte Nachweise nicht in der
   Präqualifikationsliste vorhanden sein, hat der Bieter/ Bewerber das
   Vorliegen der geforderten Eignung des betroffenen Nachweises vorerst
   durch Eigenerklärung nachzuweisen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Angaben zum Umsatz Für die Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020 jeweils
   Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz in
   dem Bereich der Busproduktion in Euro (netto).
   Form der Nachweisführung: Eigenerklärung Angaben zur Anzahl
   ausgelieferter Wasserstoff-Busse für die Geschäftsjahre 2020, 2021 und
   2022 jeweils Erklärungen über die jeweilige Anzahl/Jahr der
   ausgelieferten Wasserstoff-Busse 12m und 18m.
   Form der Nachweisführung: Eigenerklärung Berufs- oder
   Betriebshaftpflichtversicherung Nachweis über den Abschluss einer
   aktuellen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in
   einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens
   über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
   Versicherungsunternehmen mit Nennung der Deckungssumme.
   Die vorgenannte Versicherung des ANs muss bei einem in der EU
   zugelassenen Haftpflichtversicherer abgeschlossen sein.
   Haben sich für die Versicherung mehrere Versicherer
   zusammengeschlossen, so ist vom AN zusätzlich die Vereinbarung einer
   Führungsklausel herbeizuführen, durch welche die zusammengeschlossenen
   Versicherer gegenüber dem AG uneingeschränkt durch einen der
   Versicherer als Gesamtschuldner vertreten werden.
   Form der Nachweisführung: Eigenerklärung oder Bestätigung einer
   Versicherungsgesellschaft.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Angaben zum Umsatz Mindestanforderung:
   4 000 000 EUR (netto) Umsatz pro Jahr Berufs- oder
   Betriebshaftpflichtversicherung Die Deckungssummen dieser Versicherung
   müssen für ihn mindestens betragen:
   Für Personenschäden pauschal je Schadensfall 3 000 000 EUR Für Sach-,
   Vermögens- und sonstige Schäden pauschal je Schadensfall 300 000 EUR
   Die Deckungssumme muss pro Versicherungsjahr mindestens einfach zur
   Verfügung stehen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Referenzen Referenzliste über Lieferungen bis zu einem Wert von maximal
   5 Mio. EUR je Auftrag unter Angabe der Auftraggeber und Ansprechpartner
   sowie Referenzliste über bereits ausgelieferte Fahrzeuge, die von den
   jeweiligen Unternehmen vor Ort besichtigt werden können.
   Form der Nachweisführung: Eigenerklärung Nachweis eines
   Qualitätssicherungssystems Form der Nachweisführung: Eigenerklärung
   Auszug Berufs- oder Handelsregister Vorlage eines Auszuges aus dem
   Berufs oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands
   aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber
   niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften
   des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist.
   Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt
   des Endes der Abgabefrist nicht älter als 12 Monate sein. Form der
   Nachweisführung: Vorlage einer Kopie oder eines Scans des Auszuges aus
   dem Berufs- oder Handelsregister.
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   Laut Lastenheft der Stadtwerke Aschaffenburg
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Gesamtschuldnerich haftend
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 03/11/2022
   Ortszeit: 23:45
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16/12/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 04/11/2022
   Ortszeit: 11:00
   Ort:
   Stadt Aschaffenburg
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer
   Nordbayern
   Postanschrift: Promenade 27
   Ort: Ansbach
   Postleitzahl: 91511
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Wirtschaft und
   Technologie
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 101156
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung
   (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
    der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 
   mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht
   bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §
   135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
   § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein
   Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben
   öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
   Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach
   Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das
   E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen
   werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
   durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen
   Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
   Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1
   GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
   innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen
   Bieter Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss
   des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss
   geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Unterfranken
   Ort: Würzburg
   Postleitzahl: 97097
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 9313801213
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   26/09/2022
References
   6. mailto:wolfgang.kuhn@stwab.de?subject=TED
   7. http://www.stwab.de/
   8. https://www.subreport.de/E48118891
   9. https://www.subreport.de/E48118891
  10. http://www.bayerisches-innenministerium.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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