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Ausschreibung: Programmierung von System- und Anwendersoftware - DE-Berlin
Programmierung von System- und Anwendersoftware
Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Software-Konfiguration
Dokument Nr...: 535985-2022 (ID: 2022093010332000327)
Veröffentlicht: 30.09.2022
*
  DE-Berlin: Programmierung von System- und Anwendersoftware
   2022/S 189/2022 535985
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Toll-Collect GmbH
   Postanschrift: Linkstraße 4
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 10785
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle
   E-Mail: [6]vergabestelle@toll-collect.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.toll-collect.de
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Anpassung Kontrollsoftware wegen Tausches des Kreditkartenterminals
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72211000 Programmierung von System- und Anwendersoftware
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
   72265000 Software-Konfiguration
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE3 Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Die Auftraggeberin ist ein leistungsstarker Technologie-Dienstleister
   für die Mauterhebung und -kontrolle und betreibt seit dem 1. Januar
   2005 eines der größten Mautsysteme weltweit. Die Hauptaufgabe ist es,
   die Lkw-Maut in Deutschland nach den gesetzlichen Vorgaben einzunehmen
   und an den Bundeshaushalt zu transferieren.
   Zwischen der Auftraggeberin und dem derzeitigen
   innovationspartnerschaftlich verbundenen Systempartner besteht seit
   2015 ein umfassendes Vertragsverhältnis hinsichtlich der vormals 5.
   Generation zur Durchführung der manuellen Kontrolle sowie über die
   Wartung und Reparatur der 5. Generation (KonMa 5G) sowie
   Ergänzungsvereinbarungen hinsichtlich der Aktualisierung der
   Kontrolltechnik. Aus diesem Grunde ist der Leistungsabruf aus der
   systempartnerschaftlichen Verbundenheit aus dem gesamtvertraglichen
   Konstrukt und hilfsweise nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 a) und b) GWB und § 14
   Abs. 4 Nr. 2 b) VgV gerechtfertigt.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 24/06/2015
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 240/359
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   26/08/2022
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: EFKON GmbH
   Ort: Raaba
   NUTS-Code: AT221 Graz
   Land: Österreich
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die genaue Wertangabe gem. Ziff. V.2.4) ist insbesondere aus Gründen
   der Geheimhaltung und Vertraulichkeit sowie mit Blick auf die Betriebs-
   und Geschäftsgeheimnisse der Auftraggeberin nicht möglich (§ 39 Abs. 6
   Nr. 3 VgV).
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemombler Str. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]info@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 22894990
   Fax: +49 2289499163
   Internet-Adresse: [9]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende
   Rechtsvorschriften verwiesen:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und §
   160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei:
   134 Abs. II GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung
   der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information
   auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
   auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   In-formation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   § 160 GWB:
   (1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2)Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behaup-tete Verletzung der Vergabevorschriften
   ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhel-fen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen
   für die Erhebung von verga-berechtlichen Rügen gegenüber dem
   Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines
   Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
   Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten
   hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen
   Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemombler Str. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 22894990
   Fax: +49 2289499163
   Internet-Adresse: [11]https://www.bundeskartellamt.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   27/09/2022
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   72211000 Programmierung von System- und Anwendersoftware
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
   72265000 Software-Konfiguration
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE3 Berlin
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Aufgrund des Modell-Tausches der in den Kontrollfahrzeugen der 6.
   Generation (KonMa 6G) befindlichen Kreditkartenterminals ist die
   Durchführung einer notwendigen Anpassung der KonMa-Software
   erforderlich. Alle bisher möglichen Funktionen sollen dabei erhalten
   und um zusätzliche Funktionen ersetzt werden.
   Die von dem derzeitigen Auftragnehmer durchgeführten
   Software-Anpassungen werden auf der Softwareversion der KonMa 6.1
   (Gebietsvorgabe 3.0) aufbauen. Die angepasste Software muss dabei
   gemeinsam mit dem Tausch des Kreditkartenterminals installiert werden.
   Dabei werden die nachfolgenden Anpassungen durchgeführt:
   - Anpassung aktd: Innerhalb der KonMa wird der daemon zur Ansteuerung
   des Kreditkartenterminals auf das Interface des neuen Terminals und die
   Kommunikation von einer seriellen Kommunikation über die RS232
   Schnittstelle auf eine Kommunikation über WLAN und TCP/IP umgestellt.
   Das Interface selbst bleibt dabei unverändert.
   - Anpassung Kontrollfallnummer: Die bisherige 19-stellige
   Kontrollfallnummer der KonMa wird bei der Kommunikation mit dem neuen
   Kreditkartenterminal auf die 24-stellige Kontrollfahrzeugnummer
   umgesetzt.
   - Anpassung Quittungsausdruck: In der Anschreibeliste der KonMa werden
   alle Spalten für die Barzahlung entfernt, sowie die Kontrollnummer von
   der 19-stelligen auf eine 24-stellige Variante umgestellt. Diese
   Umstellung soll sowohl für die Anlage in der KonMa-GUI als auch für den
   Ausdruck der Anschreibeliste gelten.
   - Entfernung Barzahlung: Die Möglichkeit zur Barzahlung und zur
   Mischzahlung werden aus allen KonMa-Masken entfernt.
   - Anpassung Firewall: Die Firewalleinstellungen werden für die
   Kommunikation mit den Kreditkartenterminal angepasst.
   Änderungen an den zentralen Systemen sind indessen nicht vorgesehen.
   Alle Funktionen der KonMa-Software der Version 6G sollen - unter
   Berücksichtigung der abweichenden Anforderungen  beibehalten werden.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 26/08/2022
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: EFKON GmbH
   Ort: Raaba
   NUTS-Code: AT221 Graz
   Land: Österreich
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Aufgrund des Modell-Tausches des Kreditkartenterminals wurden
   zusätzliche softwareseitige Anpassungen im Rahmen der
   Vertragsausführung notwendig. Diese waren bislang nicht im benötigten
   Umfang im Vertragsverhältnis erfasst. Deren Notwendigkeit hat sich erst
   auf Grund von neu auftretenden Gegebenheiten ergeben.
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:Der Leistungsabruf ist aufgrund
   der bestehenden systempartnerschaftlichen Verbundenheit aus dem
   gesamtvertraglichen Konstrukt und hilfsweise nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 a)
   und b) GWB und § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV gerechtfertigt. Die Anpassungen
   bauen unmittelbar auf den vom Systempartner entwickelten Konzepten auf,
   weshalb nur dieser über ein einzigartiges Wissen verfügt, um die
   benötigten Anpassungen ohne technische Hindernisse durchzuführen. Ein
   Auftragnehmerwechsel stellt für die Bestandsoftware ein erhebliches
   technisches Risiko dar, wenn spätestens bei der Regression der
   bestehenden Funktionalitäten Fehler auftreten und diese Fehler nicht
   mehr eindeutig den jeweiligen Auftragnehmern zuordenbar sind. Dadurch
   ist die Geltungsmachung von Gewährleistungspflichten zur
   Fehlerbeseitigung erheblich erschwert bzw. bei Schad
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
References
   6. mailto:vergabestelle@toll-collect.de?subject=TED
   7. http://www.toll-collect.de/
   8. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
   9. http://www.bundeskartellamt.de/
  10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  11. https://www.bundeskartellamt.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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