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Ausschreibung: Programmierung von System- und Anwendersoftware - DE-Berlin
Programmierung von System- und Anwendersoftware
Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Software-Konfiguration
Dokument Nr...: 535985-2022 (ID: 2022093010332000327)
Veröffentlicht: 30.09.2022
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DE-Berlin: Programmierung von System- und Anwendersoftware
2022/S 189/2022 535985
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Toll-Collect GmbH
Postanschrift: Linkstraße 4
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: [6]vergabestelle@toll-collect.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.toll-collect.de
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Anpassung Kontrollsoftware wegen Tausches des Kreditkartenterminals
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72211000 Programmierung von System- und Anwendersoftware
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
72265000 Software-Konfiguration
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Die Auftraggeberin ist ein leistungsstarker Technologie-Dienstleister
für die Mauterhebung und -kontrolle und betreibt seit dem 1. Januar
2005 eines der größten Mautsysteme weltweit. Die Hauptaufgabe ist es,
die Lkw-Maut in Deutschland nach den gesetzlichen Vorgaben einzunehmen
und an den Bundeshaushalt zu transferieren.
Zwischen der Auftraggeberin und dem derzeitigen
innovationspartnerschaftlich verbundenen Systempartner besteht seit
2015 ein umfassendes Vertragsverhältnis hinsichtlich der vormals 5.
Generation zur Durchführung der manuellen Kontrolle sowie über die
Wartung und Reparatur der 5. Generation (KonMa 5G) sowie
Ergänzungsvereinbarungen hinsichtlich der Aktualisierung der
Kontrolltechnik. Aus diesem Grunde ist der Leistungsabruf aus der
systempartnerschaftlichen Verbundenheit aus dem gesamtvertraglichen
Konstrukt und hilfsweise nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 a) und b) GWB und § 14
Abs. 4 Nr. 2 b) VgV gerechtfertigt.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 24/06/2015
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 240/359
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
26/08/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: EFKON GmbH
Ort: Raaba
NUTS-Code: AT221 Graz
Land: Österreich
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die genaue Wertangabe gem. Ziff. V.2.4) ist insbesondere aus Gründen
der Geheimhaltung und Vertraulichkeit sowie mit Blick auf die Betriebs-
und Geschäftsgeheimnisse der Auftraggeberin nicht möglich (§ 39 Abs. 6
Nr. 3 VgV).
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [8]info@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: [9]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende
Rechtsvorschriften verwiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und §
160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei:
134 Abs. II GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung
der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information
auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
In-formation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 160 GWB:
(1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2)Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behaup-tete Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhel-fen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen
für die Erhebung von verga-berechtlichen Rügen gegenüber dem
Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines
Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten
hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen
Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: [11]https://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/09/2022
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
72211000 Programmierung von System- und Anwendersoftware
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
72265000 Software-Konfiguration
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Aufgrund des Modell-Tausches der in den Kontrollfahrzeugen der 6.
Generation (KonMa 6G) befindlichen Kreditkartenterminals ist die
Durchführung einer notwendigen Anpassung der KonMa-Software
erforderlich. Alle bisher möglichen Funktionen sollen dabei erhalten
und um zusätzliche Funktionen ersetzt werden.
Die von dem derzeitigen Auftragnehmer durchgeführten
Software-Anpassungen werden auf der Softwareversion der KonMa 6.1
(Gebietsvorgabe 3.0) aufbauen. Die angepasste Software muss dabei
gemeinsam mit dem Tausch des Kreditkartenterminals installiert werden.
Dabei werden die nachfolgenden Anpassungen durchgeführt:
- Anpassung aktd: Innerhalb der KonMa wird der daemon zur Ansteuerung
des Kreditkartenterminals auf das Interface des neuen Terminals und die
Kommunikation von einer seriellen Kommunikation über die RS232
Schnittstelle auf eine Kommunikation über WLAN und TCP/IP umgestellt.
Das Interface selbst bleibt dabei unverändert.
- Anpassung Kontrollfallnummer: Die bisherige 19-stellige
Kontrollfallnummer der KonMa wird bei der Kommunikation mit dem neuen
Kreditkartenterminal auf die 24-stellige Kontrollfahrzeugnummer
umgesetzt.
- Anpassung Quittungsausdruck: In der Anschreibeliste der KonMa werden
alle Spalten für die Barzahlung entfernt, sowie die Kontrollnummer von
der 19-stelligen auf eine 24-stellige Variante umgestellt. Diese
Umstellung soll sowohl für die Anlage in der KonMa-GUI als auch für den
Ausdruck der Anschreibeliste gelten.
- Entfernung Barzahlung: Die Möglichkeit zur Barzahlung und zur
Mischzahlung werden aus allen KonMa-Masken entfernt.
- Anpassung Firewall: Die Firewalleinstellungen werden für die
Kommunikation mit den Kreditkartenterminal angepasst.
Änderungen an den zentralen Systemen sind indessen nicht vorgesehen.
Alle Funktionen der KonMa-Software der Version 6G sollen - unter
Berücksichtigung der abweichenden Anforderungen beibehalten werden.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 26/08/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: EFKON GmbH
Ort: Raaba
NUTS-Code: AT221 Graz
Land: Österreich
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Aufgrund des Modell-Tausches des Kreditkartenterminals wurden
zusätzliche softwareseitige Anpassungen im Rahmen der
Vertragsausführung notwendig. Diese waren bislang nicht im benötigten
Umfang im Vertragsverhältnis erfasst. Deren Notwendigkeit hat sich erst
auf Grund von neu auftretenden Gegebenheiten ergeben.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:Der Leistungsabruf ist aufgrund
der bestehenden systempartnerschaftlichen Verbundenheit aus dem
gesamtvertraglichen Konstrukt und hilfsweise nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 a)
und b) GWB und § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV gerechtfertigt. Die Anpassungen
bauen unmittelbar auf den vom Systempartner entwickelten Konzepten auf,
weshalb nur dieser über ein einzigartiges Wissen verfügt, um die
benötigten Anpassungen ohne technische Hindernisse durchzuführen. Ein
Auftragnehmerwechsel stellt für die Bestandsoftware ein erhebliches
technisches Risiko dar, wenn spätestens bei der Regression der
bestehenden Funktionalitäten Fehler auftreten und diese Fehler nicht
mehr eindeutig den jeweiligen Auftragnehmern zuordenbar sind. Dadurch
ist die Geltungsmachung von Gewährleistungspflichten zur
Fehlerbeseitigung erheblich erschwert bzw. bei Schad
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
References
6. mailto:vergabestelle@toll-collect.de?subject=TED
7. http://www.toll-collect.de/
8. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
9. http://www.bundeskartellamt.de/
10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
11. https://www.bundeskartellamt.de/
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