(1) Searching for "2022093010313300293" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Marketing-Beratung - DE-Berlin
Marketing-Beratung
Dokument Nr...: 535930-2022 (ID: 2022093010313300293)
Veröffentlicht: 30.09.2022
*
DE-Berlin: Marketing-Beratung
2022/S 189/2022 535930
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: degewo AG
Postanschrift: Potsdamer Straße 60
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf - Vergabe
E-Mail: [6]ausschreibung@degewo.de
Fax: +49 3026485-1805
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.degewo.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: AG
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Markenentwicklung- und führung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79413000 Marketing-Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
RV Markenentwicklung und -führung sowie Erstellung digitaler und
analoger Kommunikationsmaßnahmen
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die bestehende Marke degewo wurde in 2007 eingeführt. Seitdem wird
die Marke unverändert eingesetzt. Inhaltlich soll die Marke nun
überprüft und nachjustiert werden, da im Laufe der letzten Jahre sich
die Anforderungen an degewo inklusive der Marktsituation wesentlich
verändert haben, sodass die Marke inhaltlich als auch
zielgruppenspezifischer ausgerichtet werden muss, um die
Unternehmensziele von degewo zu forcieren.
In diesem Bewusstsein haben wir im Jahr 2021 eine klassische
EU-Ausschreibung zur Markenprüfung und-entwicklung durchgeführt. Das
Verfahren musste abgebrochen werden.
Folgende Aufgaben sind zu erfüllen:
Der Auftragnehmer unterstützt degewo bei der strategischen
Markenüberprüfung, Markenentwicklung und Markenpositionierung sowie bei
der operativen Markenführung, um mit und für degewo die führende
Marktposition zu erhalten, auszubauen, weiterzuentwickeln und zu
schärfen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Dienstleistungsauftrag, der an den Gewinner oder an einen der
Gewinner eines Wettbewerbs vergeben wird
Erläuterung:
Im Jahr 2021 wurde eine EU-weites Verhandlungsverfahren für diese
Leistungen durchgeführt. Das Verfahren musste abgebrochen werden, da
die bietenden Agenturen aus degewo-Sicht die erforderlichen Leistungen
für die Markenentwicklung gerade im strategischen Bereich im Pitch
nicht darstellen konnten. Das lag einerseits an strategischen Inhalten,
die degewo zu diesem Zeitpunkt noch nicht erarbeitet hatte,
andererseits hatten sich Agenturen beworben, die eine Stärke in der
Umsetzung von Inhalten aufwiesen, jedoch keine Kompetenz im
strategischen und konzeptionellen Arbeiten zeigten.
Aufgrund dessen haben wir uns in 2021 entschieden, ein Auswahlverfahren
mit einer Pilotphase aufzusetzen, in dem wir als Auftraggeber mit
Agenturen gemeinsam eine Aufgabe lösen, um erkennen zu können, wie die
Agenturen konzeptionell und strategisch arbeiten, wie sie sich auf uns
als Kunden einstellen und wie die Arbeitsweisen der Agenturen mit
unserem Unternehmen zusammenpassen. Wir haben fünf Agenturen nach einem
Kennenlerngespräch aufgefordert, eine Aufgabe zunächst in einem Angebot
preislich darzustellen. Daraus haben wir auf Basis der abgegebenen
Angebote zwei Agenturen ausgewählt, die im Piloten gegeneinander
angetreten sind. Insgesamt haben die Agenturen zwei Workshops angeboten
sowie im Nachgang jeweils eine Ergebnispräsentation gehalten.
Während des gemeinsamen Arbeitens hat sich gezeigt, dass eine Agentur
eine andere Auffassung von Projektmanagement hat als degewo. Die
Arbeitsweise der Agentur war sehr agil, wenig timing-orientiert und aus
degewo-Sicht wenig zielorientiert. Die Arbeitsschritte im Piloten
zeigten aus unserer Sicht keine logische Abfolge, um das von uns
formulierte Ergebnis zu erzielen.
Die Agentur wirDesign zeigte im Piloten sehr schnell ein inhaltliches
Verständnis für degewo, indem sie sich gut eingearbeitet hat und
inhaltlich bereits nach dem ersten Workshop gezeigt hat, dass sie
verstanden hat, wofür degewo steht. Des Weiteren weist die Agentur eine
gute Projektmanagementkenntnis sowie konzeptionelle Kompetenzen auf.
Insgesamt haben wir den Rahmenvertrag auf ein Jahr ausgerichtet mit
dreimaliger Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2021/S 060-151095
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
25/08/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: wirDesign
Postanschrift: Kesselhaus - Berliner Straße 42
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13189
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 309013-8316
Fax: +49 309013-7613
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach §
160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen
antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160
Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt
nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
nach
§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und
dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt
nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den
Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten
soll, umfassen.
Bei der vorliegenden Ex-ante Transparenzbekanntmachung handelt es sich
um eine solche Bekanntmachung.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/09/2022
References
6. mailto:ausschreibung@degewo.de?subject=TED
7. http://www.degewo.de/
8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:151095-2021:TEXT:DE:HTML
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|