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Ausschreibung: Marketing-Beratung - DE-Berlin
Marketing-Beratung
Dokument Nr...: 535930-2022 (ID: 2022093010313300293)
Veröffentlicht: 30.09.2022
*
  DE-Berlin: Marketing-Beratung
   2022/S 189/2022 535930
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: degewo AG
   Postanschrift: Potsdamer Straße 60
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 10785 Berlin
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Einkauf - Vergabe
   E-Mail: [6]ausschreibung@degewo.de
   Fax: +49 3026485-1805
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.degewo.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: AG
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Markenentwicklung- und führung
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79413000 Marketing-Beratung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   RV Markenentwicklung und -führung sowie Erstellung digitaler und
   analoger Kommunikationsmaßnahmen
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die bestehende Marke degewo wurde in 2007 eingeführt. Seitdem wird
   die Marke unverändert eingesetzt. Inhaltlich soll die Marke nun
   überprüft und nachjustiert werden, da im Laufe der letzten Jahre sich
   die Anforderungen an degewo inklusive der Marktsituation wesentlich
   verändert haben, sodass die Marke inhaltlich als auch
   zielgruppenspezifischer ausgerichtet werden muss, um die
   Unternehmensziele von degewo zu forcieren.
   In diesem Bewusstsein haben wir im Jahr 2021 eine klassische
   EU-Ausschreibung zur Markenprüfung und-entwicklung durchgeführt. Das
   Verfahren musste abgebrochen werden.
   Folgende Aufgaben sind zu erfüllen:
   Der Auftragnehmer unterstützt degewo bei der strategischen
   Markenüberprüfung, Markenentwicklung und Markenpositionierung sowie bei
   der operativen Markenführung, um mit und für degewo die führende
   Marktposition zu erhalten, auszubauen, weiterzuentwickeln und zu
   schärfen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Dienstleistungsauftrag, der an den Gewinner oder an einen der
       Gewinner eines Wettbewerbs vergeben wird
   Erläuterung:
   Im Jahr 2021 wurde eine EU-weites Verhandlungsverfahren für diese
   Leistungen durchgeführt. Das Verfahren musste abgebrochen werden, da
   die bietenden Agenturen aus degewo-Sicht die erforderlichen Leistungen
   für die Markenentwicklung gerade im strategischen Bereich im Pitch
   nicht darstellen konnten. Das lag einerseits an strategischen Inhalten,
   die degewo zu diesem Zeitpunkt noch nicht erarbeitet hatte,
   andererseits hatten sich Agenturen beworben, die eine Stärke in der
   Umsetzung von Inhalten aufwiesen, jedoch keine Kompetenz im
   strategischen und konzeptionellen Arbeiten zeigten.
   Aufgrund dessen haben wir uns in 2021 entschieden, ein Auswahlverfahren
   mit einer Pilotphase aufzusetzen, in dem wir als Auftraggeber mit
   Agenturen gemeinsam eine Aufgabe lösen, um erkennen zu können, wie die
   Agenturen konzeptionell und strategisch arbeiten, wie sie sich auf uns
   als Kunden einstellen und wie die Arbeitsweisen der Agenturen mit
   unserem Unternehmen zusammenpassen. Wir haben fünf Agenturen nach einem
   Kennenlerngespräch aufgefordert, eine Aufgabe zunächst in einem Angebot
   preislich darzustellen. Daraus haben wir auf Basis der abgegebenen
   Angebote zwei Agenturen ausgewählt, die im Piloten gegeneinander
   angetreten sind. Insgesamt haben die Agenturen zwei Workshops angeboten
   sowie im Nachgang jeweils eine Ergebnispräsentation gehalten.
   Während des gemeinsamen Arbeitens hat sich gezeigt, dass eine Agentur
   eine andere Auffassung von Projektmanagement hat als degewo. Die
   Arbeitsweise der Agentur war sehr agil, wenig timing-orientiert und aus
   degewo-Sicht wenig zielorientiert. Die Arbeitsschritte im Piloten
   zeigten aus unserer Sicht keine logische Abfolge, um das von uns
   formulierte Ergebnis zu erzielen.
   Die Agentur wirDesign zeigte im Piloten sehr schnell ein inhaltliches
   Verständnis für degewo, indem sie sich gut eingearbeitet hat und
   inhaltlich bereits nach dem ersten Workshop gezeigt hat, dass sie
   verstanden hat, wofür degewo steht. Des Weiteren weist die Agentur eine
   gute Projektmanagementkenntnis sowie konzeptionelle Kompetenzen auf.
   Insgesamt haben wir den Rahmenvertrag auf ein Jahr ausgerichtet mit
   dreimaliger Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2021/S 060-151095
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   25/08/2022
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: wirDesign
   Postanschrift: Kesselhaus - Berliner Straße 42
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 13189
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 309013-8316
   Fax: +49 309013-7613
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
   Ort: berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 3090138316
   Fax: +49 3090137613
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach §
   160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur
   auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen
   antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
   eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung
   von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160
   Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt
   nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
   nach
   § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
   Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und
   dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB
   nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren
   innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
   Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
   Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
   Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
   Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
   Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
   der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt
   nicht ein, wenn:
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
   Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den
   Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten
   soll, umfassen.
   Bei der vorliegenden Ex-ante Transparenzbekanntmachung handelt es sich
   um eine solche Bekanntmachung.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   27/09/2022
References
   6. mailto:ausschreibung@degewo.de?subject=TED
   7. http://www.degewo.de/
   8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:151095-2021:TEXT:DE:HTML
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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