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Ausschreibung: Abholung von Siedlungsabfällen - DE-Altötting
Abholung von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 535932-2022 (ID: 2022093010312300282)
Veröffentlicht: 30.09.2022
*
  DE-Altötting: Abholung von Siedlungsabfällen
   2022/S 189/2022 535932
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Altötting, vertreten durch Herrn
   Landrat Erwin Schneider
   Postanschrift: Bahnhofstraße 38
   Ort: Altötting
   NUTS-Code: DE21 Oberbayern
   Postleitzahl: 84503
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabestelle@lra-aoe.de
   Telefon: +49 8671502301
   Fax: +49 86715027301
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.lra-aoe.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Einsammlung von Restabfall und Abholung von Sperrmüll auf Abruf im
   Landkreis Altötting, Transport sowie Behälteränderungsdienst
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90511000 Abholung von Siedlungsabfällen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Landkreis Altötting beabsichtig im Rahmen eines
   Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb für den Zeitraum
   01.08.2022 bis einschließlich 31.07.2023 einen vorübergehenden
   Dienstleistungsvertrag zu schließen (Interimsvergabe).
   Auftragsgegenstand ist die Einsammlung von Restabfall aus den
   bereitgestellten Restabfallbehältern und Abholung von Sperrmüll auf
   Abruf im Landkreis Altötting, Transport und Behandlungsanlage sowie
   Durchführung des Behälteränderungsdienstes und Behälterbeschaffung.
   Parallel zu dieser Interimsvergabe wird das formelle Vergabeverfahren
   im Regelverfahren vorbereitet.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE214 Altötting
   Hauptort der Ausführung:
   Der Erfüllungsort ist das gesamte Landkreisgebiet.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Landkreis Altötting beabsichtigt im Rahmen eines
   Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb für den Zeitraum
   01.08.2022 bis einschließlich 31.07.2023 einen vorübergehenden
   Dienstleistungsvertrag zu schließen (Interimsvergabe).
   Auftragsgegenstand ist die:
    Einrichtung einer Betriebsstätte / Niederlassung im Landkreis
   Altötting oder einem angrenzenden Landkreis
    Abholung und Entleerung der Restabfallbehälter (60-l-, 80-l-, 120-l-,
   240-l- sowie 1.100-l-Behälter) an den zulässigen Bereitstellungsorten
    Abholung von Restmüllsäcken
    Abholung von Sperrmüll auf Abruf
    Transport zur weiteren Behandlung
    Durchführung des Änderungsdienstes (Austausch defekter Behälter /
   Abzug unbenutzter oder Bereitstellung zusätzlicher Behälter /
   Neugestellung / Änderung der Behältergröße / Abholung bei Schließung
   eines Grundstücks)
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen
       Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen
       Bedingungen der Richtlinie genügen
   Erläuterung:
   Der bestehende Vertrag des Landkreises Altötting über die Einsammlung
   von Restabfall und Abholung von Sperrmüll musste aus zwingenden Gründen
   zum 31.07.2022 vorzeitig beendet werden. Die Leistung wird daher erneut
   im Wege eines Offenen Verfahrens europaweit ausgeschrieben. Für das
   Neuverfahren ist jedoch unter anderem aufgrund einzuhaltender Fristen
   eine Vorlaufzeit von mindestens 12 Monaten erforderlich. Da die
   Abfallentsorgung auch bis zum Ausführungsbeginn des neuen Vertrags
   sichergestellt werden muss, beabsichtigt der Landkreis Altötting nun im
   Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb für den
   Zeitraum 01.08.2022 bis einschließlich 31.07.2023 einen vorübergehenden
   Dienstleistungsvertrag zu schließen (Interimsvergabe). Die
   vorübergehende Erfüllung der Dienstleistung kann ausschließlich durch
   die Firma Wallisch & Straßer GmbH erfolgen. Aufgrund der derzeitigen
   Marktlage gibt es aktuell kein anderes Unternehmen, das so kurzfristig
   (ab sofort) und termingerecht nach Abfallkalender für den o.g. Auftrag
   die erforderlichen LKWs mit den entsprechenden Aufbauten zur
   Mülltonnenentleerung bzw. Sperrmüllsammlung incl. ausreichend Personal
   (LKW-Fahrer mit Ortskunde wegen den örtlichen Besonderheiten +
   Ladepersonal) zur Verfügung stellen kann. Darüber hinaus kann
   festgestellt werden, dass der ursprüngliche Vertrag ohnehin eine
   Laufzeit bis mindestens 31.07.2023 gehabt hätte und somit dem
   Wettbewerb entzogen gewesen wäre. Gleichzeitig wird bereits jetzt für
   den Vertragszeitraum ab 01.08.2023 das Regelverfahren (Offenes
   Verfahren) mit den notwendigen Ausführungsfristen vorbereitet. Sodass
   im Ergebnis, zum einem dem Wettbewerbsgrundsatz § 97 Abs. 1 GWB
   (umgehende Durchführung Offenes Verfahren) und zum anderen dem
   Gleichbehandlungsgrundsatz § 97 Abs. 2 GWB (ausreichende
   Ausführungsfristen im Regelverfahren) Rechnung getragen wird. Die
   Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb mit
   nur einem Unternehmen führt aus den vorstehenden Gründen somit nicht zu
   einer strukturellen Benachteiligung anderer potenzieller Bieter.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: Abt. 4-8044/2022#25
   Bezeichnung des Auftrags:
   Einsammlung von Restabfall und Abholung von Sperrmüll auf Abruf im
   Landkreis Altötting, Transport sowie Behälteränderungsdienst
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   07/09/2022
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Wallisch & Strasser GmbH
   Postanschrift: Mühlbachstraße 5
   Ort: Tittmoning
   NUTS-Code: DE21M Traunstein
   Postleitzahl: 84529
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Der Auftrag/Das Los/Die Konzession kann als Unterauftrag vergeben
   werden
   Kurze Beschreibung des Anteils des an Unterauftragnehmer vergebenen
   Auftrags:
   Es ist angedacht Teile der Leistung an Unterauftragnehmer zu vergeben.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
   Postanschrift: Regierung von Oberbayern
   Ort: München
   Postleitzahl: 80534
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung durch die
   Vergabekammern. Ein Antrag auf Nachprüfung nach §§ 160 ff. GWB ist
   schriftlich zu stellen und an die
   Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
   Maximilianstr. 39 80538 München
   zu richten.
   Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich
   nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
   (1) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   (2) Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
   Satz 2 bleibt unberührt.
   Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und
   Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 Abs. 1
   GWB).
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   27/09/2022
References
   6. mailto:vergabestelle@lra-aoe.de?subject=TED
   7. http://www.lra-aoe.de/
   8. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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