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Ausschreibung: Abholung von Siedlungsabfällen - DE-Altötting
Abholung von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 535932-2022 (ID: 2022093010312300282)
Veröffentlicht: 30.09.2022
*
DE-Altötting: Abholung von Siedlungsabfällen
2022/S 189/2022 535932
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Altötting, vertreten durch Herrn
Landrat Erwin Schneider
Postanschrift: Bahnhofstraße 38
Ort: Altötting
NUTS-Code: DE21 Oberbayern
Postleitzahl: 84503
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabestelle@lra-aoe.de
Telefon: +49 8671502301
Fax: +49 86715027301
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.lra-aoe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Einsammlung von Restabfall und Abholung von Sperrmüll auf Abruf im
Landkreis Altötting, Transport sowie Behälteränderungsdienst
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90511000 Abholung von Siedlungsabfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Altötting beabsichtig im Rahmen eines
Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb für den Zeitraum
01.08.2022 bis einschließlich 31.07.2023 einen vorübergehenden
Dienstleistungsvertrag zu schließen (Interimsvergabe).
Auftragsgegenstand ist die Einsammlung von Restabfall aus den
bereitgestellten Restabfallbehältern und Abholung von Sperrmüll auf
Abruf im Landkreis Altötting, Transport und Behandlungsanlage sowie
Durchführung des Behälteränderungsdienstes und Behälterbeschaffung.
Parallel zu dieser Interimsvergabe wird das formelle Vergabeverfahren
im Regelverfahren vorbereitet.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE214 Altötting
Hauptort der Ausführung:
Der Erfüllungsort ist das gesamte Landkreisgebiet.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Landkreis Altötting beabsichtigt im Rahmen eines
Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb für den Zeitraum
01.08.2022 bis einschließlich 31.07.2023 einen vorübergehenden
Dienstleistungsvertrag zu schließen (Interimsvergabe).
Auftragsgegenstand ist die:
Einrichtung einer Betriebsstätte / Niederlassung im Landkreis
Altötting oder einem angrenzenden Landkreis
Abholung und Entleerung der Restabfallbehälter (60-l-, 80-l-, 120-l-,
240-l- sowie 1.100-l-Behälter) an den zulässigen Bereitstellungsorten
Abholung von Restmüllsäcken
Abholung von Sperrmüll auf Abruf
Transport zur weiteren Behandlung
Durchführung des Änderungsdienstes (Austausch defekter Behälter /
Abzug unbenutzter oder Bereitstellung zusätzlicher Behälter /
Neugestellung / Änderung der Behältergröße / Abholung bei Schließung
eines Grundstücks)
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen
Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen
Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:
Der bestehende Vertrag des Landkreises Altötting über die Einsammlung
von Restabfall und Abholung von Sperrmüll musste aus zwingenden Gründen
zum 31.07.2022 vorzeitig beendet werden. Die Leistung wird daher erneut
im Wege eines Offenen Verfahrens europaweit ausgeschrieben. Für das
Neuverfahren ist jedoch unter anderem aufgrund einzuhaltender Fristen
eine Vorlaufzeit von mindestens 12 Monaten erforderlich. Da die
Abfallentsorgung auch bis zum Ausführungsbeginn des neuen Vertrags
sichergestellt werden muss, beabsichtigt der Landkreis Altötting nun im
Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb für den
Zeitraum 01.08.2022 bis einschließlich 31.07.2023 einen vorübergehenden
Dienstleistungsvertrag zu schließen (Interimsvergabe). Die
vorübergehende Erfüllung der Dienstleistung kann ausschließlich durch
die Firma Wallisch & Straßer GmbH erfolgen. Aufgrund der derzeitigen
Marktlage gibt es aktuell kein anderes Unternehmen, das so kurzfristig
(ab sofort) und termingerecht nach Abfallkalender für den o.g. Auftrag
die erforderlichen LKWs mit den entsprechenden Aufbauten zur
Mülltonnenentleerung bzw. Sperrmüllsammlung incl. ausreichend Personal
(LKW-Fahrer mit Ortskunde wegen den örtlichen Besonderheiten +
Ladepersonal) zur Verfügung stellen kann. Darüber hinaus kann
festgestellt werden, dass der ursprüngliche Vertrag ohnehin eine
Laufzeit bis mindestens 31.07.2023 gehabt hätte und somit dem
Wettbewerb entzogen gewesen wäre. Gleichzeitig wird bereits jetzt für
den Vertragszeitraum ab 01.08.2023 das Regelverfahren (Offenes
Verfahren) mit den notwendigen Ausführungsfristen vorbereitet. Sodass
im Ergebnis, zum einem dem Wettbewerbsgrundsatz § 97 Abs. 1 GWB
(umgehende Durchführung Offenes Verfahren) und zum anderen dem
Gleichbehandlungsgrundsatz § 97 Abs. 2 GWB (ausreichende
Ausführungsfristen im Regelverfahren) Rechnung getragen wird. Die
Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb mit
nur einem Unternehmen führt aus den vorstehenden Gründen somit nicht zu
einer strukturellen Benachteiligung anderer potenzieller Bieter.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: Abt. 4-8044/2022#25
Bezeichnung des Auftrags:
Einsammlung von Restabfall und Abholung von Sperrmüll auf Abruf im
Landkreis Altötting, Transport sowie Behälteränderungsdienst
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
07/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Wallisch & Strasser GmbH
Postanschrift: Mühlbachstraße 5
Ort: Tittmoning
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 84529
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag/Das Los/Die Konzession kann als Unterauftrag vergeben
werden
Kurze Beschreibung des Anteils des an Unterauftragnehmer vergebenen
Auftrags:
Es ist angedacht Teile der Leistung an Unterauftragnehmer zu vergeben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Regierung von Oberbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [8]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung durch die
Vergabekammern. Ein Antrag auf Nachprüfung nach §§ 160 ff. GWB ist
schriftlich zu stellen und an die
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Maximilianstr. 39 80538 München
zu richten.
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich
nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(1) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(2) Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.
Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und
Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 Abs. 1
GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/09/2022
References
6. mailto:vergabestelle@lra-aoe.de?subject=TED
7. http://www.lra-aoe.de/
8. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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