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Ausschreibung: Software-Implementierung - DE-Berlin
Software-Implementierung
Software-Konfiguration
Software-Beratung
Dokument Nr...: 534844-2022 (ID: 2022093010144699245)
Veröffentlicht: 30.09.2022
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  DE-Berlin: Software-Implementierung
   2022/S 189/2022 534844
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und
   -bau GmbH
   Postanschrift: Zimmerstr. 54
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 10117
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabe@deges.de
   Telefon: +49 30-20243-222
   Fax: +49 30-20243-791
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.deges.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]https://vergabe.deges.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functio
   n=_Details&TenderOID=54321-Tender-18379876432-7cab21a511ce9bab
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://vergabe.deges.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Straßen- und Brückenbau
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Umsetzung Digitalisierungsstrategie, Digitale Signatur
   Referenznummer der Bekanntmachung: 4119878
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72263000 Software-Implementierung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Umsetzung Digitalisierungsstrategie, Digitale Signatur
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72265000 Software-Konfiguration
   72266000 Software-Beratung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Hauptort der Ausführung:
   Bundesrepublik Deutschland, Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel der Beschaffung ist das Ersetzen der analogen Signatur durch die
   Einführung der digitalen Signatur als einheitliches System in allen
   Bereichen der DEGES.
   Durch eine detailreiche IST-Zustandsanalyse ist von folgendem
   Nutzungs-Volumen für 1 Jahr der drei Signaturarten auszugehen:
    Einfache digitale Signatur: ca. 35.000 Dokumente mit ca. 82.000
   Signaturen.
    Fortgeschrittene digitale Signatur: ca. 90.000 Dokumente mit ca.
   210.000 Signaturen.
    Qualifizierte digitale Signatur: ca. 500 Dokumente mit ca. 1200
   Signaturen.
   Fast alle Dokumente werden zweifach unterschrieben, vereinzelt gibt es
   aber auch Dokumente, die drei- oder vierfach unterschrieben werden.
   Insgesamt fallen ca. 125.500 Dokumente und 293.200 Unterschriften an.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   - Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - nur
   Mindeststandard -
   (§ 45 (4) Nrn. 2 VgV):
   [Mindeststandard: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit
   einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio.  und für
   sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,5 Mio. ]
   (§ 45 (4) Nrn. 4 VgV)
   [Mindeststandard: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat in den
   letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens den folgenden
   Umsatz (netto) erzielt: durchschnittlicher Gesamtumsatz 1,00 Mio. EUR]
   - Fachliche Eignung nach § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV: [100 v.H.]
   Die gem. Ziffern III.1.3) und III.2.3) vorzulegenden Unterlagen und
   Angaben werden wie folgt gewichtet:
   § 46 (3) 2) VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung
   verantwortlichen Personen: [30 v.H.]
   Die Gewichtung setzt sich wie folgt zusammen:
   Mitarbeiter 1 Fachkraft Programmierung 15 v.H.
   Mitarbeiter 2 Fachkraft Diktatische Erfahrung/Schulungen 15 v.H.
   Unterwichtung:
   berufliche Eignung (Ausbildung und Berufserfahrung): 20,0 v.H.
   Referenz [Mindeststandard: Implementierung einer digitalen Signatur
   für einen Kunden mit mindestens 50 Mitarbeitern und aus den letzten 5
   Jahren] 80,0 v.H.
   § 46 (3) 1) VgV: Angaben des Bewerbers über mindestens 2 vergleichbare
   Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren: [40 v.H.]
   [Mindeststandard: Implementierung digitale Signatur für einen Kunden
   mit mindestens 50 Mitarbeitern]
   § 46 (3) 6) VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des
   Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche
   Befähigung. [30 v.H.]
   Die Gewichtung setzt sich wie folgt zusammen:
   Projektleiter 30,0 v.H.
   Unterwichtung:
   berufliche Eignung (Ausbildung und Berufserfahrung):20,0 v.H.
   Referenz [Mindeststandard: Implementierung einer digitalen Signatur für
   einen
   Kunden mit mindestens 50 Mitarbeitern und aus den letzten 5 Jahren]
   80,0 v.H.
   § 46 (3) 8) VgV: Personalbestand in den letzten drei Jahren:
   [nur Mindeststandard]
   Es ist nur das eigene Fachpersonal anzugeben. Bei
   Bewerbergemeinschaften ist der Personalbestand zu kumulieren.
   [Mindeststandard: durchschnittlicher jährlicher Mindestpersonalbestand
   an Projektmanagern und/oder Programmierer oder vergleichbare
   Berufsausbildung: 10]
   § 46 (3) 9) VgV: Geräte, Technische Ausrüstung: [nur Mindeststandard]
   Der Standort für den Server, auf dem Daten abgelegt werden oder die
   Digitale Signatur künftig betrieben und gesichert wird, muss sich
   nachweislich innerhalb der EU-Grenzen befinden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem
   Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der
   Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem
   Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
   A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller
   Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §
   129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
   B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
   Vermögenswerte)
   C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
   EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
   verwaltet werden.
   D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
   Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag
   verwaltet werden.
   E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des
   EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung
   internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten
   Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der
   Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und
   Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
   F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
   (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
   internationalem Geschäftsverkehr)
   G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes
   zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der
   Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
   EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
   verwaltet werden.
   Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße
   gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer
   rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter
   zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung
   der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts-
   oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über
   Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten
   einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig
   verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB
   sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
   - Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
   geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist
   oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan
   rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation
   befindet [§ 124 Abs. 2 GWB]
   - dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus
   Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in
   Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
   - dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine
   schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB].
   - dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
   Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt
   wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]
   Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
   Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren
   satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- /
   Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt,
   wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird,
   dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person
   gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der
   Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder
   eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre
   Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten
   Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung
   von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Erklärungen gem. § 45 (4) Nrn. 1 und 2 VgV sind vorzulegen.
   Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit
   der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des
   Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§
   45 Abs. 2 VgV] (siehe Teilnahmeunterlagen).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 1,5 Mio.
   EUR für Personen und 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden wird als
   Mindeststandard gefordert. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere
   Haftungssummen im Auftragsfall er-höht werden, reicht aus (siehe
   Teilnahmeunterlagen).
   Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 3
   Geschäftsjahren einen durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz in
   einer Mindesthöhe nachweist
   (siehe Teilnahmeunterlagen).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zur Beurteilung der fachlichen Eignung sind gem. § 46 (3) Nrn. 1 bis 10
   VgV Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzu-legen. Der Teilnahmeantrag
   ist zu verwenden.
   § 46 (3) 2 VgV): Berufliche Befähigung der für die Leistung
   verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die
   Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
   § 46 (3) 1 VgV): Angaben des Bewerbers über vergleichbare
   Referenzprojekte. Zum Nachweis der vergleichbaren Referenzprojekte in
   den letzten 5 Jahren werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen
   gefordert.
   § 46 (3) Nr.6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des
   Unternehmens, die die technische Leitung innehaben. Zum Nachweis werden
   Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert
   § 46 (3) 8 VgV): Personalbestand in den letzten 3 Jahren. Zum Nachweis
   werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
   § 46 (3) Nr. 9 VgV Geräte, Technische Ausrüstung
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   zu § 46 (3) 2 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die
   berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen
   bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen).
   zu § 46 (3) 1 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die
   Referenzprojekte bestimmten Mindeststandards genügen (siehe
   Teilnahmeunterlagen).
   § 46 (3) Nr.6 VgV Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die
   berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Person
   bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen).
   zu § 46 (3) 8 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den
   letzten 3 Jahren einen durchschnittlichen Personalbestand in einer
   Mindestanzahl nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen).
   § 46 (3) Nr. 9 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die
   Geräte, Technische Ausrüstung den Mindeststandards genügen (siehe
   Teilnahmeunterlagen).
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 01/11/2022
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom
   Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die
   Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise
   der Bekanntmachung zusammen.
   Bei elektronischem Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) mit
   Signatur ist der Teilnahmeantrag (Interessensbestäti-gung) wie
   vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum
   Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform
   ([11]https://vergabe.deges.de und [12]https://bietercockpit.de)
   einzureichen.
   Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die
   geforderten Nachweise und gewünschten Erklä-rungen sind entsprechend
   der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln
   der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung
   sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorberei-teten
   Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren
   führen. Nicht signierte sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge
   werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
   Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen
   berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind
   nicht erwünscht.
   Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
   Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die
   Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein
   Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3
   Nr. 4 GWB).
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   27/09/2022
References
   6. mailto:vergabe@deges.de?subject=TED
   7. http://www.deges.de/
   8. https://vergabe.deges.de/
   9. https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18379876432-7cab21a511ce
9bab
  10. https://vergabe.deges.de/
  11. https://vergabe.deges.de/
  12. https://bietercockpit.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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