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Ausschreibung: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste - DE-Steinfurt
Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
Straßenreinigung
Straßenkehrdienste
Dokument Nr...: 534736-2022 (ID: 2022093010130299086)
Veröffentlicht: 30.09.2022
*
  DE-Steinfurt: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
   2022/S 189/2022 534736
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Kreisstadt Steinfurt
   Postanschrift: Emsdettener Str. 40
   Ort: Steinfurt
   NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
   Postleitzahl: 48565
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]wiechmann_w@stadt-steinfurt.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.steinfurt.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E55928591
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.subreport.de/E55928591
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   EU-weite Ausschreibung von Straßenreinigungsleistungen für die
   Kreisstadt Steinfurt
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90610000 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Leistungen werden in einem Los ausgeschrieben. Unter Ziffer II.2.4)
   sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen
   sowie die wichtigsten Rahmenbedingungen dargestellt.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90611000 Straßenreinigung
   90612000 Straßenkehrdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
   Hauptort der Ausführung:
   Stadtgebiet Steinfurt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
    Regelmäßige Durchführung der maschinellen Reinigung von öffentlichen
   Straßen und Wegen im Kreisstadtgebiet Steinfurt. Der Rhythmus variiert
   je nach Straße und Weg zwischen wöchentlich (ca. 151 Kehrkilometer) und
   zweimal wöchentlich (ca. 19 Kehrkilometer) mit Großkehrmaschine
   (Kehrkilometer = Gesamtlänge der Kehrstrecke bei beidseitiger
   Reinigung);
    Wöchentliche Reinigung Fußgängerzone (ca. 13.970 m²) und ca. 13.450
   m² zweimal wöchentliche Reinigung mit Kleinkehrmaschine;
    Monatliche Parkplatzreinigung (ca. 53.711 m² Parkplatzfläche) mit
   Kleinkehrmaschine;
    Wöchentliche Reinigung des Bahnhofvorplatzes (ca. 5.070 m²) mit
   Kleinkehrmaschine (sowie Hand-Reinigung der Grünfläche (ca. 900 qm)) am
   Bahnhof Burgsteinfurt;
    Einmal wöchentliche Radwegereinigung (ca. 30.930 Meter Radwege) mit
   Kleinkehrmaschine (Kehrmeter = Gesamtlänge der Kehrstrecke bei
   Reinigung beider Straßenseiten);
    Zweimal wöchentliche Reinigung am Bahnhof Grottenkamp (1.380 m2) mit
   Kleinkehrmaschine;
    Zweimal wöchentlich Reinigung Fußgängertunnel am Bahnhof
   Burgsteinfurt (inkl. Rampen) mit Kleinkehrmaschine (ca. 390 qm);
    Sonderreinigungen auf Abruf (Groß- und Kleinkehrmaschine), inkl.
   Gestellung der zur Leistungserbringung notwendigen Fahrzeuge und des
   Personals;
    Entsorgung/Verwertung des erfassten Straßenkehrichts (ca. 550 Mg/a).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2023
   Ende: 31/12/2026
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Vgl. Ziffer II.2.11).
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr
   (bis max. zum 31.12.2027), wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor
   dem Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird
   (Verlängerungsoption).
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
    (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
    Eigenerklärung über das Vorhandensein einer
   Betriebshaftpflichtversicherung.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bietersin den Jahren 2019
   bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
    (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die
   ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung
   Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z.
   B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die
   Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
    Eigenerklärung über das Vorhandensein einer
   Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens
   2,0 Mio. EUR (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im
   Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter
   ergänzend zu fordern).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die regelmäßige
   Straßenreinigung für mind. eine Kreisstadt oder Gemeinde mittels einer
   Großkehrmaschine.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die regelmäßige
   Straßenreinigung für mind. eine Kreisstadt oder Gemeinde mittels einer
   Großkehrmaschine. Die Referenz/-en ist/ sind für die Jahre 2019 bis
   2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggebers mit Angabe der
   jeweiligen Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der
   Referenzen).
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 28/10/2022
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/12/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 28/10/2022
   Ortszeit: 11:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter
   zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Zu Ziffer I.3) Kommunikation:
   Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische
   Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die
   Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den
   entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur
   Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform
   erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten
   Vergabeplattform sind unter
   [10]https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
   Zu Ziffer I.3) Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt:
   Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind
   ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform subreport ELViS
   an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose)
   Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der
   vorgenannten E-Vergabeplattform erforderlich.
   Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden
   Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform
   erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per
   Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
   Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der
   vorgenannten E-Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail
   über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der
   Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher
   allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden
   Projektzugang auf der vorgenannten E-Vergabeplattform (kostenlos) zu
   registrieren.
   Zu Ziffer I.3) Kommunikation; Angebote sind einzureichen:
   Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich
   elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten
   Vergabeplattform einzureichen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48147
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften
   ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag
   ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für
   Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig,
   solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer
   Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die
   unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach
   § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der
   Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage
   vergangen sind.
   Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig,
   soweit:
   - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
   - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   26/09/2022
References
   6. mailto:wiechmann_w@stadt-steinfurt.de?subject=TED
   7. http://www.steinfurt.de/
   8. https://www.subreport.de/E55928591
   9. https://www.subreport.de/E55928591
  10. https://www.subreport.de/service/support-elvis
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