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Ausschreibung: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste - DE-Steinfurt
Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
Straßenreinigung
Straßenkehrdienste
Dokument Nr...: 534736-2022 (ID: 2022093010130299086)
Veröffentlicht: 30.09.2022
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DE-Steinfurt: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
2022/S 189/2022 534736
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreisstadt Steinfurt
Postanschrift: Emsdettener Str. 40
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
E-Mail: [6]wiechmann_w@stadt-steinfurt.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.steinfurt.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E55928591
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.subreport.de/E55928591
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
EU-weite Ausschreibung von Straßenreinigungsleistungen für die
Kreisstadt Steinfurt
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90610000 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Leistungen werden in einem Los ausgeschrieben. Unter Ziffer II.2.4)
sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen
sowie die wichtigsten Rahmenbedingungen dargestellt.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90611000 Straßenreinigung
90612000 Straßenkehrdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Hauptort der Ausführung:
Stadtgebiet Steinfurt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Regelmäßige Durchführung der maschinellen Reinigung von öffentlichen
Straßen und Wegen im Kreisstadtgebiet Steinfurt. Der Rhythmus variiert
je nach Straße und Weg zwischen wöchentlich (ca. 151 Kehrkilometer) und
zweimal wöchentlich (ca. 19 Kehrkilometer) mit Großkehrmaschine
(Kehrkilometer = Gesamtlänge der Kehrstrecke bei beidseitiger
Reinigung);
Wöchentliche Reinigung Fußgängerzone (ca. 13.970 m²) und ca. 13.450
m² zweimal wöchentliche Reinigung mit Kleinkehrmaschine;
Monatliche Parkplatzreinigung (ca. 53.711 m² Parkplatzfläche) mit
Kleinkehrmaschine;
Wöchentliche Reinigung des Bahnhofvorplatzes (ca. 5.070 m²) mit
Kleinkehrmaschine (sowie Hand-Reinigung der Grünfläche (ca. 900 qm)) am
Bahnhof Burgsteinfurt;
Einmal wöchentliche Radwegereinigung (ca. 30.930 Meter Radwege) mit
Kleinkehrmaschine (Kehrmeter = Gesamtlänge der Kehrstrecke bei
Reinigung beider Straßenseiten);
Zweimal wöchentliche Reinigung am Bahnhof Grottenkamp (1.380 m2) mit
Kleinkehrmaschine;
Zweimal wöchentlich Reinigung Fußgängertunnel am Bahnhof
Burgsteinfurt (inkl. Rampen) mit Kleinkehrmaschine (ca. 390 qm);
Sonderreinigungen auf Abruf (Groß- und Kleinkehrmaschine), inkl.
Gestellung der zur Leistungserbringung notwendigen Fahrzeuge und des
Personals;
Entsorgung/Verwertung des erfassten Straßenkehrichts (ca. 550 Mg/a).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Vgl. Ziffer II.2.11).
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr
(bis max. zum 31.12.2027), wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor
dem Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird
(Verlängerungsoption).
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
(Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
Eigenerklärung über das Vorhandensein einer
Betriebshaftpflichtversicherung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bietersin den Jahren 2019
bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
(Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die
ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung
Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z.
B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die
Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
Eigenerklärung über das Vorhandensein einer
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens
2,0 Mio. EUR (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im
Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter
ergänzend zu fordern).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die regelmäßige
Straßenreinigung für mind. eine Kreisstadt oder Gemeinde mittels einer
Großkehrmaschine.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die regelmäßige
Straßenreinigung für mind. eine Kreisstadt oder Gemeinde mittels einer
Großkehrmaschine. Die Referenz/-en ist/ sind für die Jahre 2019 bis
2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggebers mit Angabe der
jeweiligen Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der
Referenzen).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/10/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/12/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 28/10/2022
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter
zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Zu Ziffer I.3) Kommunikation:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische
Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die
Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den
entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur
Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform
erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten
Vergabeplattform sind unter
[10]https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind
ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform subreport ELViS
an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose)
Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der
vorgenannten E-Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden
Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform
erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per
Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der
vorgenannten E-Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail
über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der
Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher
allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden
Projektzugang auf der vorgenannten E-Vergabeplattform (kostenlos) zu
registrieren.
Zu Ziffer I.3) Kommunikation; Angebote sind einzureichen:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich
elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten
Vergabeplattform einzureichen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften
ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag
ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für
Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig,
solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer
Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die
unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach
§ 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der
Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage
vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig,
soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/09/2022
References
6. mailto:wiechmann_w@stadt-steinfurt.de?subject=TED
7. http://www.steinfurt.de/
8. https://www.subreport.de/E55928591
9. https://www.subreport.de/E55928591
10. https://www.subreport.de/service/support-elvis
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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