(1) Searching for "2022093010101098818" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Bonn
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 534424-2022 (ID: 2022093010101098818)
Veröffentlicht: 30.09.2022
*
DE-Bonn: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2022/S 189/2022 534424
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik
Postanschrift: Postfach 200363
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabestelle@bsi.bund.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.bsi.bund.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=480012
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=480012
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Projekt 553: Konzeption und Umsetzung der Evaluation des
BSI-Förderprogramms zu KoPa Nr. 45 (KoPa45-Evaluation)
Referenznummer der Bekanntmachung: P553
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das 45. Element des Konjunkturprogramms (KoPa Nr. 45) der deutschen
Bundesregierung zur Adressierung der Folgen der Corona-Pandemie
fokussiert auf die Förderung zukünftiger Kommunikationstechnologien
(5G/6G). Das BSI sieht zur Umsetzung ein Gesamtkonzept mit einem
Förderprogramm sowie Vergaben vor. Mit dem Förderprogramm werden von
2022-2024 Vorhaben rund um IT- und Cybersicherheit im Bereich 5G/6G
adressiert. Das Förderprogramm wird mithilfe eines beliehenen
Projektträgers durchgeführt. Die weiteren Vergaben aus dem
Gesamtkonzept sollen als Konjunkturmaßnahme einen Effekt auf die
Wirtschaft zeigen. Mit der zu vergebenden Leistung sollen das
Förderprogramm, die Vergaben und das Gesamtkonzept begleitenden und
abschließend evaluiert werden. Es ist u.a. die finanzielle Wirksamkeit,
die Zielerreichung und die Wirtschaftlichkeit zu betrachten. Das
Gesamtkonzept an sich ist auf Effizienz und Effektivität zu evaluieren,
Handlungsempfehlungen sind auszusprechen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Beim Auftragnehmer
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Bundeshaushaltsordnung (BHO) sieht gem. § 7 Abs. 2 vor, für alle
finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
durchzuführen. In § 44 BHO werden die Vorgaben für Zuwendungen
konkretisiert. Es ist die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung
nachzuweisen. Unter 11a der VV zu § 44 BHO wird außerdem die
Erfolgskontrolle geregelt, insofern, dass eine abgestufte
Erfolgskontrolle durchzuführen ist. Gem. 11a 1 der VV zu § 44 BHO ist
für jede Einzelmaßnahme zu prüfen, ob das mit ihr beabsichtigte Ziel zu
erreichen ist oder erreicht wurde. Für übergeordnete Ziele und
Programme ist außerdem gem. 11a. 2 der VV zu § 44 BHO die begleitende
und abschließende Erfolgskontrolle mit den Bestandteilen
Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle nach
Maßgabe der VV zu § 7 BHO durchzuführen.
Die Ziffer 45 des Konjunkturpakets wird seitens BMI mit einer
Zielematrix unterlegt, an deren Maßstäben sowohl die Vergaben des BSI
als auch das Förderprogramm sich ausrichten sollen und messen werden.
Da im BSI bislang kein in Art und Umfang vergleichbares
Zuwendungsvorhaben (Förderprogramm sowie Vergaben) umgesetzt wurde,
liegen keine Erfahrungswerte hinsichtlich der Evaluation, insbesondere
des Förderprogramms, vor. Es fehlen zudem personelle Kapazitäten für
die Konzeption und Umsetzung einer solchen Evaluation. Gerade im
Hinblick auf die erstmalige Umsetzung eines Förderprogramms durch das
BSI ist es notwendig, den Erfolg und ggf. Handlungs- bzw. strategische
Empfehlungen für Steuerungsmaßnahmen im laufenden Förderprogramm sowie
für künftige Förderprogramme durch eine externe, dritte Stelle erheben
zu lassen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 37
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/11/2022
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/11/2022
Ortszeit: 14:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [10]info@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499400
Internet-Adresse: [11]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie
sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das
Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind,
können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156
Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß §
160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt
werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2
GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/09/2022
References
6. mailto:vergabestelle@bsi.bund.de?subject=TED
7. https://www.bsi.bund.de/
8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=480012
9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=480012
10. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
11. http://www.bundeskartellamt.de/
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|