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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Bonn
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 534424-2022 (ID: 2022093010101098818)
Veröffentlicht: 30.09.2022
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  DE-Bonn: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2022/S 189/2022 534424
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der
   Informationstechnik
   Postanschrift: Postfach 200363
   Ort: Bonn
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 53133
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabestelle@bsi.bund.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.bsi.bund.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=480012
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=480012
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Projekt 553: Konzeption und Umsetzung der Evaluation des
   BSI-Förderprogramms zu KoPa Nr. 45 (KoPa45-Evaluation)
   Referenznummer der Bekanntmachung: P553
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
   Hilfestellung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das 45. Element des Konjunkturprogramms (KoPa Nr. 45) der deutschen
   Bundesregierung zur Adressierung der Folgen der Corona-Pandemie
   fokussiert auf die Förderung zukünftiger Kommunikationstechnologien
   (5G/6G). Das BSI sieht zur Umsetzung ein Gesamtkonzept mit einem
   Förderprogramm sowie Vergaben vor. Mit dem Förderprogramm werden von
   2022-2024 Vorhaben rund um IT- und Cybersicherheit im Bereich 5G/6G
   adressiert. Das Förderprogramm wird mithilfe eines beliehenen
   Projektträgers durchgeführt. Die weiteren Vergaben aus dem
   Gesamtkonzept sollen als Konjunkturmaßnahme einen Effekt auf die
   Wirtschaft zeigen. Mit der zu vergebenden Leistung sollen das
   Förderprogramm, die Vergaben und das Gesamtkonzept begleitenden und
   abschließend evaluiert werden. Es ist u.a. die finanzielle Wirksamkeit,
   die Zielerreichung und die Wirtschaftlichkeit zu betrachten. Das
   Gesamtkonzept an sich ist auf Effizienz und Effektivität zu evaluieren,
   Handlungsempfehlungen sind auszusprechen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
   Hilfestellung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Beim Auftragnehmer
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Bundeshaushaltsordnung (BHO) sieht gem. § 7 Abs. 2 vor, für alle
   finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
   durchzuführen. In § 44 BHO werden die Vorgaben für Zuwendungen
   konkretisiert. Es ist die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung
   nachzuweisen. Unter 11a der VV zu § 44 BHO wird außerdem die
   Erfolgskontrolle geregelt, insofern, dass eine abgestufte
   Erfolgskontrolle durchzuführen ist. Gem. 11a 1 der VV zu § 44 BHO ist
   für jede Einzelmaßnahme zu prüfen, ob das mit ihr beabsichtigte Ziel zu
   erreichen ist oder erreicht wurde. Für übergeordnete Ziele und
   Programme ist außerdem gem. 11a. 2 der VV zu § 44 BHO die begleitende
   und abschließende Erfolgskontrolle mit den Bestandteilen
   Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle nach
   Maßgabe der VV zu § 7 BHO durchzuführen.
   Die Ziffer 45 des Konjunkturpakets wird seitens BMI mit einer
   Zielematrix unterlegt, an deren Maßstäben sowohl die Vergaben des BSI
   als auch das Förderprogramm sich ausrichten sollen und messen werden.
   Da im BSI bislang kein in Art und Umfang vergleichbares
   Zuwendungsvorhaben (Förderprogramm sowie Vergaben) umgesetzt wurde,
   liegen keine Erfahrungswerte hinsichtlich der Evaluation, insbesondere
   des Förderprogramms, vor. Es fehlen zudem personelle Kapazitäten für
   die Konzeption und Umsetzung einer solchen Evaluation. Gerade im
   Hinblick auf die erstmalige Umsetzung eines Förderprogramms durch das
   BSI ist es notwendig, den Erfolg und ggf. Handlungs- bzw. strategische
   Empfehlungen für Steuerungsmaßnahmen im laufenden Förderprogramm sowie
   für künftige Förderprogramme durch eine externe, dritte Stelle erheben
   zu lassen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 37
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 02/11/2022
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 02/11/2022
   Ortszeit: 14:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemombler Str. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]info@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 228-94990
   Fax: +49 228-9499400
   Internet-Adresse: [11]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über
   das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie
   sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das
   Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind,
   können nur vor den
   Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156
   Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
   Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
   Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß §
   160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
   gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
   unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem BSI gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt
   werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer
   Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2
   GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
   Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   26/09/2022
References
   6. mailto:vergabestelle@bsi.bund.de?subject=TED
   7. https://www.bsi.bund.de/
   8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=480012
   9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=480012
  10. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  11. http://www.bundeskartellamt.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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