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Ausschreibung: Personensonderbeförderung (Straße) - DE-Magdeburg
Personensonderbeförderung (Straße)
Dokument Nr...: 534182-2022 (ID: 2022093010060798528)
Veröffentlicht: 30.09.2022
*
DE-Magdeburg: Personensonderbeförderung (Straße)
2022/S 189/2022 534182
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Justiziariat/Vergabestelle
E-Mail: [6]katja.wartenberg@san.aok.de
Telefon: +49 3912878-45327
Fax: +49 3912878-845327
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://san.aok.de/
Adresse des Beschafferprofils: [8]http://www.dtvp.de/Center
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRA6RWY/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRA6RWY
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Krankenversicherung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Fahrten zur Strahlentherapie in Stendal
Referenznummer der Bekanntmachung: AOK SAN 2022-0006
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Durchführung genehmigungspflichtiger Krankenfahrten mit dem Mietwagen -
sitzend - der Anspruchsberechtigten der Auftraggeberin zur
onkologischen Strahlentherapie im Johanniter- Krankenhaus in 39576
Stendal, Wendstraße 31.
Es handelt sich ausschließlich um Mietwagenfahrten.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 2
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Transport der Versicherten aus dem Landkreis Salzwedel
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0D Stendal
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Durchführung von Krankenfahrten - sitzend - für Anspruchsberechtigte
der Auftraggeberin von deren Wohnsitz im Landkreis Salzwedel zum
Johanniter-Krankenhaus in der Wendstraße 31 in 39576 Stendal. Hierbei
handelt es sich ausschließlich um Mietwagenfahrten.
Im Zeitraum von 2019 bis 2021 waren für durchschnittlich jährlich 34
Anspruchsberechtigte aus dem Landkreis Salzwedel durchschnittlich
jährlich 1226 Fahrten durchzuführen. Auf die Ausschreibungsunterlagen
wird verwiesen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin hat das Recht, die Vereinbarung um ein weiteres
Jahr, bis längstens 31.12.2025 zu verlängern.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Transport der Versicherten aus dem Landkreis Stendal
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0D Stendal
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Durchführung von Krankenfahrten - sitzend - für Anspruchsberechtigte
der Auftraggeberin von deren Wohnsitz im Landkreis Stendal zum
Johanniter-Krankenhaus in der Wendstraße 31 in 39576 Stendal. Hierbei
handelt es sich ausschließlich um Mietwagenfahrten.
Im Zeitraum von 2019 bis 2021 waren für durchschnittlich jährlich 50
Anspruchsberechtigte aus dem Landkreis Stendal durchschnittlich
jährlich 2040 Fahrten durchzuführen. Auf die Ausschreibungsunterlagen
wird verwiesen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin hat das Recht, die Vereinbarung um ein weiteres
Jahr, längstens bis 31.12.2025 zu verlängern.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
aktueller Handelsregisterauszug, wenn im Handelsregister eingetragen
(Erstelldatum nicht vor dem 01.08.2022) sowie Gewerbeanmeldung und ggf.
Gewerbeummeldung (Kopie/Scan).
Bei Nichtvorhandensein ist ein gleichwertiger Nachweis einzureichen aus
dem die Bezeichnung und Rechtsform der Gesellschaft, die
Tätigkeitsbereiche sowie die Anschrift des Firmenhauptsitzes und
eventueller weiterer Betriebsstätten hervorgehen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft und
Krankenkassen über die Erfüllung der relevanten gesetzlichen Pflichten,
diese nicht mit Ausstellungsdatum vor dem 01.08.2022 in Kopie bzw.
Scan. Für die gesetzlichen Krankenkassen sind die Bescheinigungen der
drei wesentlichen Krankenkassen vorzulegen.
- Gültige Bescheinigung in Steuersachen (oder
Unbedenklichkeitsbescheinigung) des Finanzamtes, Ausstellungsdatum
nicht vor dem 01.08.2022, in Kopie bzw. Scan
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Kopie bzw. Scan der aktuellen Genehmigungsurkunden für die zu
nutzenden Fahrzeuge
- Kopie bzw. Scan des gültigen Führerscheins zur Fahrgastbeförderung
von allen eingesetzten Fahrern
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Über die einzureichenden Unterlagen / Erklärungen / Nachweise zur
wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit hinaus, bedarf es der Vorlage von:
- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 LVG LSA)
- Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben des MiLoG
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel
5k der EU-Verordnung 2022/576
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/11/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/11/2022
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Öffnung der elektronischen Angebote findet unter Ausschluss der
Öffentlichkeit statt. Eine Teilnahme der Bieter bei der Öffnung der
Angebote ist nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse,
vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg,
Deutschland;
2) Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal
[11]www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID
CXP4YRA6RWY zum Download zur Verfügung.
Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des
Auftrags sind von Rügen deutlich zutrennen. Fragen, Hinweise und Rügen
sind auf elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das
Vergabeportal dtvp.de an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu
richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
Die Antworten werden allen Unternehmern, welche sich auf
[12]www.dtvp.de für das Vergabeverfahren registriert haben, automatisch
im Wege der Bieterkommunikation über das Vergabeportal zur Verfügung
gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung
heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere
Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden im
Kommunikationsbereich unter der jeweiligen Ausschreibung
Frage-/Antwortlisten erstellt, die der Bieter ohne Registrierung
einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen muss. Wir
weisen darauf hin, dass der Bieter insoweit verpflichtet ist, sich
regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen
abzurufen.
3) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben
mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben. Die in Ziffer III.1.1 bis III.2.2 aufgeführten
Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der
vertraglichen Pflichten;
4) Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von
Nachunternehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die
Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2.
VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den
Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an
den/die Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine
entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin
nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur
Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende
Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur
Zugriffs-und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem Fall
gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es
wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene
Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in
die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen
sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRA6RWY
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ...
Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134
Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz
1 Satz 2 bleibt unberührt.
Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/09/2022
References
6. mailto:katja.wartenberg@san.aok.de?subject=TED
7. https://san.aok.de/
8. http://www.dtvp.de/Center
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRA6RWY/documents
10. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRA6RWY
11. http://www.dtvp.de/center
12. http://www.dtvp.de/
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